Weiter zum Inhalt Skip to table of contents

18.11.2009 … Nach den Rechten sehen

Von|

Die tägliche Presseschau von netz-gegen-nazis.de

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Der Volksverhetzungs-Paragraf 130 im Strafgesetzbuch verstößt nicht gegen die Meinungsfreiheit. Wer die etwa NS-Zeit verherrlicht und rechtfertigt, wird weiterhin bestraft. Auch Nazi-Aufmärsche können damit weiterhin mit diesem Argument verboten werden. Der kürzlich verstorbene Nazi-Anwalt Jürgen Rieger hatte dagegen geklagt (ZEIT, N24, sueddeutsche.de, nz-online, Tagesspiegel, Süddeutsche).

Wegen der Ermordung von 58 jüdischen Zwangsarbeitern in der Endphase des Zweiten Weltkriegs hat die Dortmunder Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 90-Jährigen aus Duisburg erhoben, der Angehöriger der 5. SS-Panzer-Division „Wiking“ war (Rheinische Post).

Moskau: 26-jähriger Antifaschischt mit zwei Schüssen in den Nacken ermordet (redok).

Anlässlich der Vorpremiere von ?Sonnenwende?, der neuen Folge aus der Krimireihe ?Stubbe ? Von Fall zu Fall?, fand am 16. November im ZDF-Hauptstadtstudio in Berlin eine Podiumsdiskussion zum Thema ?Die neue Rechte? statt. Der Film ist am 21. November im ZDF zu sehen (mut-gegen-rechte-gewalt.de).

Weiterlesen

2017-07-21-AfD-Studie-dpa-92265175_0

Interview Ist die AfD ein Fall für den Verfassungsschutz?

Wenn AfD-Funktionär André Poggenburg in seiner rassistischen Aschermittwochsrede gegen die Türkische Gemeinde in Deutschland giftet, fragen sich etliche: Ist das noch mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar? Ist es nicht zumindest ein Fall für den Verfassungsschutz? Das wollten wir auch einmal wissen und haben Stephan Kramer, den Präsidenten des Verfassungsschutzes in Thüringen, gefragt.

Von|
Eine Plattform der