Weiter zum Inhalt Skip to table of contents

18. Verhandlungstag Halle-Prozess – Antisemitismus ist keine Krankheit

Von|
Eingang des Landgerichts Magdeburg. (Quelle: BTN/Nicholas Potter)

Die Stimmung im Gerichtssaal ist an diesem Dienstagmorgen betrübt. Die tödlichen Folgen von Antisemitismus wurden in der Nacht erneut sichtbar: Am Montagabend verübten mutmaßlich mehrere islamistisch motivierte Attentäter*innen einen Anschlag in Wien. Zu den Tatorten gehörte auch einer in der Nähe des Stadttempels, die Hauptsynagoge der Stadt. Die ideologische Überzeugung war eine andere als in Halle, doch der Hass ist der Gleiche: Erneut ist die jüdische Gemeinde in Europa im Alarmzustand. Erneut ist sie mit einem mörderischen Antisemitismus konfrontiert.

Auch wenn die Lage in Wien noch unübersichtlich ist, ist der politische Tenor nach Wien bereits einstimmig: Es geht um einen Terrorakt gegen die liberale Demokratie und die Menschenrechte. Bei rechtsextremen Attentaten klingt das oft anders: Überraschend oft ist hier immer wieder von psychischen Erkrankungen und einsamen Einzelgängern die Rede. So werden rechtsextreme Täter häufig pathologisiert, ihre Taten somit entpolitisiert. Wie ist das am 18. Verhandlungstag im Prozess gegen den Halle-Attentäter*?

An diesem Prozesstag geht es um das Gutachten des forensischen Psychiaters Norbert Leygraf. Darin erkennt er trotz komplexer Persönlichkeitsstörungen mit autistischen Zügen keine Auswirkung auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten – und widerlegt damit eine pathologisierende Verharmlosung der Tat. Denn der Täter war durch eine rechtsextreme Ideologie motiviert – nicht durch eine Krankheit. Vor allem sein grassierender Antisemitismus wird an diesem Verhandlungstag immer wieder zum Vorschein kommen.

Zunächst wird aber ein Überlebender des Anschlags in den Zeugenstand gebeten, der sich zum Tatzeitpunkt in der Synagoge aufhielt. Dass Antisemitismus bis in die Mitte der Gesellschaft reicht, wird im Laufe seiner Aussage deutlich. Der 31-jährige Valentin L. tritt selbstbewusst auf: Er trägt einen Tallit Katan unter seinem schwarzen Hoodie, seine wuscheligen Haare liegen unter einer weißen Kippa. Der gelernte Fotograf und Grafikdesigner erzählt mit einem leicht russischen Akzent, wie seine Familie 2005 als sogenannte „Kontingentflüchtlinge“ nach Deutschland gekommen ist. Für ihn war Deutschland ein vergleichsweise progressives Land. Trotz antisemitischer Vorfälle in der Gesellschaft blieb L. stets optimistisch, dass nichts Schlimmeres passieren würde. Auch am Tag des Anschlags: „Da will uns jemand draußen nur Angst machen“, sagte L., als es vor der Synagoge knallte. Dass die Gemeinde in Lebensgefahr war, davon ist er zunächst nicht ausgegangen. Erst als er die Leiche von Jana L. sah, begriff er den Ernst der Lage.

„Die Polizei hat uns nicht geschützt. Und das hat mich viel mehr betroffen als das, was der Angeklagte getan hat.“

L. beschreibt sich als „jüdischer Aktivist“ und organisierte eine Reise aus Berlin nach Halle, um in der dortigen Synagoge am 9. Oktober 2019 Jom Kippur zu feiern – am Tag des Attentats. Dafür fühle er sich bis heute verantwortlich. Aussagen wollte er im Prozess zunächst nicht, sondern „die Verantwortung wegschieben“. Doch nachdem er den Prozess als Zuschauer besucht hatte, begriff er die Wichtigkeit des Verfahrens: „Wir alle brauchen das“, sagt er entschlossen. „Dass hier Zeug*innen zu Wort kommen, das macht ihn zu einem politischen Prozess.“ Und für die Polizei hat L. scharfe Worte: „Sie wussten weder, dass das ein jüdischer Feiertag war, noch was jüdische Feiertage überhaupt sind. Die Polizei hat uns nicht geschützt. Und das hat mich viel mehr betroffen als das, was der Angeklagte getan hat.“

Auch L. lehnt eine Pathologisierung des Täters ab und sieht stattdessen die Wurzeln des Antisemitismus in der Gesellschaft: „Es ist richtig, wenn das psychiatrische Gutachten von einer Krankheit ausgeht. Aber es ist nicht die Krankheit einer Person, sondern der Gesellschaft. Und dieser Tumor ist sehr weitverbreitet.“ Für den Angeklagten habe er keine Worte, sondern für alle anderen Anwesenden im Gerichtssaal: „Das Problem liegt an uns allen, nicht an dem Täter. Der Einzeltäter ist nur ein Werkzeug des gesamtgesellschaftlichen Problems. Nur zusammen können wir das besser machen.“ Nach seiner Aussage wird in den Besucher*innenreihen kurz applaudiert – trotz mehrerer Aufforderungen der Vorsitzenden Richterin bislang, Beifall zu unterlassen. Viele Nebenkläger*innen und ihre Anwält*innen stehen stattdessen auf – als Zeichen der Solidarität gegenüber Betroffenen.

Niedergeschlagenheit, Paranoia, Naivität

Als nächstes betritt die Psychologin Lisa John den Zeugenstand. In Johns Gutachten geht es um die kognitive Leistungsfähigkeit des Angeklagten. John besuchte ihn in der JVA Halle und führte über knapp vier Stunden mehrere Tests mit ihm durch, die aus 500 Fragen über seine Selbstwahrnehmung bestanden. Den Tests zufolge beträgt sein IQ 105: Seine Intelligenz liegt somit ganz im Durchschnitt, er habe aber eine Tendenz zu Niedergeschlagenheit, Paranoia und Naivität. Auch bei Johns Besuch wurde sein Antisemitismus deutlich. So korrigierte er im Test den Satz „Mich hat ein Mensch schon einmal so sehr zu Weißglut gebracht, dass ich ihn hätte umbringen können“, indem er das Wort „Mensch“ durchstrich und durch „Jude“ ersetzte.

Aber vor allem doch Antisemitismus

Im Anschluss sagt Prof. Dr. Norbert Leygraf aus, der den Angeklagten über insgesamt 12 Stunden an drei Tagen untersuchte. In ihren Interviews habe der Angeklagte meist „wortkarg und einsilbig“ agiert. Nur wenn es um seine antisemitische Ideologie ging, wirkte er entspannt und hatte Freude. „Sein Redefluss war dann kaum zu unterbrechen“, sagt Leygfraf. Als seine Überzeugung kritisch hinterfragt wurde, wurde er immer gespannter, fing an zu schwitzen, ist mehrfach aufgestanden und hat „von oben herab“ mit Leygraf geredet. „In solchen Situationen drohte die Gesprächsbereitschaft zu kippen“. Doch mit einem Gespräch über technische Details zu seinen Waffen war er wieder zu beruhigen.

Leygrafs Fazit: Im Zentrum des Weltbildes des Angeklagten steht die Vorstellung einer jüdischen Weltverschwörung sowie eine antisemitische und rassistische Gesinnung. Antifeminismus, Neonazismus oder antimuslimische Ressentiments erwähnt der Gutachter hier allerdings nicht. Ob seine paranoide Verschwörungsmentalität mit seinem Antisemitismus verbunden ist oder sich parallel entwickelte, müsse allerdings offen bleiben. Leygraf diagnostiziert dem Angeklagten komplexe Persönlichkeitsstörungen, die allerdings keine Auswirkung auf seine Schuldfähigkeit haben. Es gebe auch keine Hinweise dafür, dass der Angeklagte sein Verhalten in Zukunft ändern würde. Von weiteren Straftaten wäre also auszugehen – eine Aussage, die eine entscheidende Rolle für seine Verurteilung spielen dürfte.

Die Nebenklage-Anwältin Kristin Pietrzyk, die drei Überlebende des Anschlags im Prozess vertritt, begrüßt beide Gutachten. Im Gespräch mit Belltower.News sagt sie: „Es bestätigt was wir schon immer wussten: Rechte Ideologien sind nicht zu verharmlosen aber auch nicht zu pathologisieren. Anhänger rechter Ideologien wissen welcher eleminatorischen Denke sie anhängen und sind sich dessen bewusst. Die Abwertung von Leben ist halt real und nicht Wahn.“

Verteidigung versucht, auf Geltungssucht und Unzurechnungsfähigkeit zu setzen

Mit Leygrafs Fazit zeigt sich der Verteidiger des Angeklagten, Hans-Dieter Weber, allerdings nicht zufrieden. Unermüdlich versucht Weber mit Fragen zu bohren, um die Unzurechnungsfähigkeit seines Mandanten nachzuweisen – und bleibt damit erfolglos. Es geht unter anderem um die Frage, wann eine Überzeugung von Verschwörungserzählungen als wahnhaft oder schizophren beschrieben werden kann. Leygraf kontert immer wieder: Auf den Angeklagten treffen diese Begriffe schlicht nicht zu.

Gegenüber Belltower.News kritisiert die Rechtsanwältin Pietrzyk Webers Strategie: „Obwohl die Verteidigung – wahrscheinlich auch gegen den Willen des Angeklagten – versuchte, die Geltungssucht des Angeklagten als Tatmotivation darzustellen, ist es halt Antisemitismus. Antisemitismus ist aber eben keine Krankheit sondern eine sich immer weiter in die Gesellschaft reinfressende und zum Teil auch als Katalysator von Verschwörungstheorien wirkende Ideologie die zu Vernichtungsfantasien führt.“ Dies als Verirrung oder Krankheit abzutun sei falsch.

„Das hier ist keine Talkshow“

Zum Schluss hat der Angeklagte wieder das Wort. Er zittert und stottert: Mit dem Gutachten ist er sehr unglücklich und will auf pedantische Weise marginale Kleinigkeiten im Bericht beanstanden – dass seine sarkastischen Witze im Interview falsch verstanden worden seien, dass eine vermeintliche Vorliebe für eine jüdisch-amerikanische Pornoindustrie seine Ehre verletzt habe, und dass sein tägliches Dosenfisch-Frühstück nahrhaft sei und nichts über seine psychische Gesundheit aussage. Er schlägt mehrmals frustriert und weinerlich auf den Tisch und will weiter reden. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens greift ein: „Das hier ist keine Talkshow.“

* Zu Beginn des Prozesses veröffentlichte eine Gruppe von Nebenkläger*innen eine gemeinsame Erklärung, in der sie die Medienvertreter*innen aufgefordert haben, den Namen des Attentäters nicht zu nennen, um ihm eine Plattform zu verweigern. Wir haben diesen Wunsch in diesem Artikel respektiert.

Weiterlesen

Im Zentrum: Der Zeugenstuhl. Am 11. Prozesstag sagten drei Betroffenen aus, die sich während des Anschlags vor oder in dem Imbiss "Kiez Döner" befanden.

11. Verhandlungstag Halle-Prozess – Kein Beifall, kein Beileid

Am elften Verhandlungstag im Prozess gegen den rechtsextremen Halle-Attentäter im Landgericht Magdeburg sagten drei Betroffenen aus, die sich während des Anschlags in oder vor dem Imbiss „Kiez Döner“ befanden. Mit den Folgen des Anschlags haben sie zum Teil bis heute noch zu kämpfen. Auch ein zweites Video des Attentats wird gezeigt. Unser Bericht aus dem Gerichtssaal.

Von|
Eine Plattform der