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Am Landgericht Neuruppin ist der Prozess gegen zwei Rechtsextreme gestartet, die im Juli 2008 im brandenburgischen Templin einen 55-jährigen obdachlosen Alkoholiker erschlagen haben. Unstrittig ist, dass die Täter zur rechtsextremen Szene gehören, doch das Gericht muss nun klären, ob die politische Gesinnung auch das Motiv für die Tat war. Die Süddeutsche Zeitung referiert die Geschichte und beobachtet den Prozessauftakt.
Unschöne Entscheidung am Müchner Amtsgericht: Dort wies der Richter die Räumungsklage einer Vermieterin abgewiesen. Sie hatte einem Ehepaar den Mietvetrag gekündigt, weil dieses Hitlerbilder und Hakenkreuzfahnen in der Wohnung aufgehängt hatte. Die Mieter-Anwältin plädierte, das vermietete Haus sei kein öffentlicher Raum und im privaten Umfeld dürften diese Bilder aufgehängt werden, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Im Fall des Messerattentats auf den Passauer Polizeichefs Alois Mannichl ermittelt das LKA derzeit, ob die Stichverletzung sich so zugetragen hat, wie Mannichl aussagte. Derweil wird spekuliert, Mannichl könnte Opfer einer Beziehungstat geworden, berichtet die taz. Mannichl selbst hatte angegeben, Rechtsextreme seien mit dem Messer auf ihn los gegangen.
In Rheinland-Pfalz gibt es weniger rechtsextrem motivierte Straftaten als im Vorjahr, gab Innen-Staatssektretär Robert Lewentz bekannt. Es gab weniger Körperverletzungs- und Propaganda-Delikte, die Zahl der Sachbeschädigungen und Nötigungen blieben annährend gleich, berichtet die Rhein-Zeitung online.
Schwerer Schlag für die russische Zivilgesellschaft: Am Montag wurde in Moskau der 34-jährige Menschenrechtsanwalt Stanislaw Markelow unweit des Kreml am helllichten Tag auf einer belebten Straße von einem maskierten Täter mit einem Kopfschuss ermordet worden. Die 25-jährige Journalistin Anastasja Baburowa, die Markelow begleitet hatte, erlag ihren Schussverletzungen wenig später im Krankenhaus. Markelow verteidigte Opfer von Polizeiübergriffen oder von Wirtschaftsbetrügern, ökologische und antifaschistische Bewegungen oder unabhängige Medien und auch Opfer des Tschetschenien-Krieges, berichtet die Neue Presse.
Historiker und Publizisten empören sich über die Entscheidung das Bayerischen Finanzministeriums, der Zeitschrift „Zeitungszeugen“ den Faksimile-Nachdruck nationalsozialistischer Zeitungen zu verbieten. Denn erstens hätte das Finanzministerium gar nicht mehr die Rechte an den Blättern. Zweitens sei es eine kontraproduktive Mythenbildung, diese Print-Versionen zu verbieten, zumal sich die Erzeugnisse in Bibliotheken bereits ansehen ließen, berichtet die Welt in zwei Artikeln.