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Amok

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(Quelle: Screenshot Youtube)

2005 trat die bis dahin weitgehend unbekannte Band auf dem „Ian Stuart Donaldson-Gedenkkonzert“ im Kanton Wallis auf. Dabei handelte es sich um eines der größten Neonazikonzerte in der Schweiz im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends. Es folgten weitere Auftritte der Band im nahen und fernen Ausland. In der Öffentlichkeit blieb die Identität der einzelnen Mitglieder jedoch lange unbekannt. Nachdem „Amok“ 2007 ihr Debut-Album „Verbotene Wahrheit“ veröffentlichten, das neben einem Hakenkreuz auf dem CD-Cover auch den Song „Hans Stutz“ beinhaltete, folgten Ermittlungen seitens der Behörden. In dem Song, der sich namentlich gegen den bekannten Schweizer Anti-Rechts-Aktivisten richtet, heißt es drohend „Hans Stutz, hast du es gecheckt, du musst dich nicht verwundern wenn einst ein Messer in deinem Rücken steckt (…)“. Abgeschlossen wird der Refrain mit den Worten „Hail C18“, eine positive Bezugnahme auf „ Combat 18“, den bewaffneten und im Untergrund agierenden Arm der „Blood & Honour“-Bewegung.   

In Folge dieser Ermittlungen wurde nicht nur bekannt, dass u.a. der Züricher Neonazi und „Blood & Honour“-Kader Kevin Gutmann für den Gesang zuständig ist, sondern auch  dass zwei der Bandmitglieder bereits 2007 an einem Angriff auf eine Veranstaltung der Jungsozialist_innen im Kanton Glarus beteiligt waren. In Bezug auf „Amok“ kam es 2008 zu Hausdurchsuchungen, in der auch illegal erworbene Waffen gefunden wurden. Im selben Jahr trat die Band erneut bei einem von „Blood & Honour“ organisierten „Ian Stuart Donaldson-Gedenkkonzert“ auf. Angekündigt wurden sie als „Überraschungsgast aus der Schweiz“. Der Status der Band innerhalb der rechtsextremen Szene wuchs seitdem stetig. Es folgten Auftritte bis 2013 u.a. in der Schweiz, abermals auf einen „Gedenkkonzert“  für den 1993 verstorbenen Initiator von „Blood & Honour“. Kurze Zeit später musste der „Amok“-Sänger Kevin Gutmann eine Haftstrafe antreten. Bis dahin hatte die Band zwei CDs veröffentlicht. Eine Dritte folgte 2015, welche erstmals auf einem deutschen Label, dem sächsischen „Front Records“, erschien. Kleine Auftritte sorgten für ein Comeback der Band, bis sie im Oktober 2016 im Rahmen eines von mehreren tausend Neonazis besuchten Konzert im Schweizer Unterwasser einen erneuten Durchbruch erzielte.

Das Netzwerk um die Band war es schließlich auch, das dieses Großevent gemeinsam mit Neonazis aus Thüringen ermöglichte. Ab dem Frühjahr 2017 trat „Amok“ dann auch außerhalb der Schweiz auf, einmal in Polen und zwei Mal in Deutschland. Alle drei Konzerte weisen abermals deutliche Bezüge zum „Blood & Honour“-Netzwerk auf. In Polen wurde das Konzert vom „Club 28“ organisiert. Die Zahl 28 spielt auf den zweiten und achten Buchstaben im Alphabet an, B und H, eine Codierung für „Blood & Honour“. In Deutschland trat die Band auf dem maßgeblich vom NPD-Politiker Thorsten Heise veranstalteten „Eichfeldtag“ in Thüringen auf. Heise ist nicht nur ein international bestens vernetzter Veranstalter von Neonazi-Konzerten, betreibt den „WB-Versand“ und ist Strippenzieher der „Arischen Bruderschaft“, sondern ist auch für seine enge Anbindung an das in Deutschland verbotene „Blood & Honour“-Netzwerk bekannt. Das „Amok“ auf dem für April 2018 in Ostsachsen angekündigten „Schild & Schwert“-Festival in Ostsachsen spielen sollen, verwundert somit nicht. Bereits Freitag ist „Amok“ als Balladen-Projekt angekündigt, während Samstag die Band in ganzer Formation auftreten soll. Kevin Gutmann war als „Kevin von Amok“ schon im Sommer 2017 auf einem Balladenabend in Sachsen zu gegen.

Ob der Auftritt im April 2018 so über die Bühne gehen wird ist im Vorfeld noch unklar, denn deren Sänger Gutmann wurde im März 2018 zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte sich im Sommer 2015 an einem Angriff auf einen orthodoxen Juden in der Nähe von Zürich beteiligt. Das Opfer wurde bespuckt und antisemitisch beschimpft, u.a. mit den Worten, dass er nach Auschwitz deportiert würde. Gutmann soll innerhalb dieses Angriffes Rädelsführer gewesen sein. Das Urteil könnte zum Zeitpunkt des „Schild & Schwert“-Festivals jedoch noch nicht rechtskräftig sein.       

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