Die Staatsanwaltschaft Graz berichtet in einer Pressemitteilung am 14.05.2018 von der Anklageerhebung gegen 17 Mitglieder und Sympathisanten der „Identitären Bewegung“. Dabei beschreibt sie die politische Ausrichtung der „Identitären Bewegung Österreich“ (IBÖ) treffend als von Islamfeindlichkeit und ethnopluralistischem Rassismus getrieben: „Die Vertreter der IBÖ sehen die kulturelle europäische Identität durch Multikulturalismus, Liberalismus und Islamisierung bedroht. Die IBÖ und ihre Aktivisten streben die strikte Trennung der in Europa lebenden Völker an und lehnen die kulturelle ‚Vermischung‘ der Ethnien ab.“ Weiter heißt es: „Dabei nützen sie die auch in der österreichischen Bevölkerung stetig zunehmende Angst vor radikal-islamistischen Terroranschlägen, um den Islam generell mit islamistischem Terror gleichzusetzen und jede in Österreich lebende, der muslimischen Bevölkerungsgruppe zuzuordnende Person als potentiell terroristisch darzustellen.“
Der Anklagepunkt der „Verhetzung“ erscheint damit plausibel, bezieht sich aber konkret auch auf eine Aktion im März 2017 in Wien, bei der „Identitäre“ ein Plakat mit der Aufschrift „Erdogan – Hol deine Türken ham!“ an einem Wohnhaus aufhingen und „Guten Heimflug“-Flugtickets verteilten (bei der auch ein Schlüsselkasten aufgebrochen wurde).
Kriminelle Vereinigung: Islamfeindlicher Hass als PR für „Leibchen“-Verkauf
Interessant ist der Vorwurf der „kriminellen Vereinigung“. Er bezieht sich einerseits darauf, dass die IBÖ in Österreich auch ein Verein ist, der „Verein zur „Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität“, gegründet 2012. Dessen Vereinszweck sieht die Staatsanwaltschaft Graz als kriminell an, denn er sei darauf ausgerichtet, Mitglieder zu Verhetzung und Sachbeschädigungen anzustiften.
Aber auch ein finanzieller Aspekt wird ausführlich benannt: Die IBÖ lebe nämlich nicht nur von Mitgliedsbeiträgen und Spenden, sondern vor allem von einem 2016 gegründeten Versandhandel (Phalanx Europa) – und die Staatsanwaltschaft interpretiert den IB-Merchandise durch den „Verkauf von Kleidung (Leibchen, Jacken, Hosen) mit Uniform-Charakter, Buttons, Plakaten und Aufklebern, die das IBÖ-Zeichen und/oder IBÖ-Parolen als Logo tragen, sowie Büchern und Tonträgern“ als eine weitere Intention für die medienwirkamen IB-Aktionen: Sie seien vor allem zur Umsatzsteigerung des Unternehmens gedacht. Die Staatsanwaltschaft schreibt: „Mit den erzielten Erlösen der Gesellschaft erwirtschaften sich zwei der Angeklagten nicht nur ein regelmäßiges Einkommen, sondern sie finanzieren damit auch (zum Teil) die Aktionen der IBÖ, um dadurch den Umsatz ihres Unternehmens weiter anzukurbeln.“
Hass als PR bekommt so noch eine sehr praktische Komponente.
Vier Aktionen, 17 Angeklagte, bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe
Als konkrete Aktionen benennt die Anklage eine Transparent-Aufhängung mit Kunstblut in Graz im April 2016 auf einem Haus, in dem das Büro der „Grünen Steiermark“ ist, die Stürmung einer Vorlesung an der Universität Klagenfurt im Juni 2016, bei der u.a. der Rektor der Universität einen Schlag in die Magengrube erhielt, als er sich den IB-Aktivisten in den Weg stellte (was die Nötigungs-Anklage ist), eine Spraykreide-Straßenaktion in Maria Lankowitz (September 2016) und die beschriebene Wiener Aktion im März 2017 – die die jeweilige Weiterverbreitung in Youtube und Social Media.
Aus diesen Aktionen speisen sich die Anklagen wegen Verhetzung gegen elf Angeklagte, Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen alle 17 Angeklagte (16 Männer, 1 Frau), Sachbeschädigung gegen sechs Angeklagte und Nötigung gegen einen Angeklagten. Der Strafrahmen für das Vergehen der kriminellen Vereinigung beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Es ist noch nicht das letzte Verfahren
Wer sich nun fragt, was das mit den Hausdurchsuchungen vor zwei Wochen zu tun hat, die in Privat- und Vereinsräumlichkeiten in Wien, Oberösterreich und der Steiermark durchgeführt wurden (BTN berichtete): Noch nichts. Sie zielen auf ein weiteres Ermittlungsverfahren, dass auch einige der bereits jetzt Angeklagten betrifft, aber auch „weitere Personen sowie Verbände.“ Hierbei geht es um Vorwürfe nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und dem Finanzstrafgesetz: Es bestehe der Verdacht, dass die vier Verbände der IBÖ (drei Vereine, eine Offene Gesellschaft“ Steuern hinterzogen hätten (vgl. Standard).
Mehr auf BTN:
„Identitäre“ ausgestöpselt – Wenn Sellner nicht mehr senden kann:
http://www.belltower.news/artikel/identit%C3%A4re-ausgest%C3%B6pselt-%E2%80%93-wenn-sellner-nicht-mehr-senden-kann-13621
Alles zu den „Identitären“:
http://www.belltower.news/lexikon/identit%C3%A4re