In einer Facebookgruppe entdeckte Samuel Ahren einen antisemitischen Flyer, der im Kölner Nahverkehr verteilt worden war. „Haben wir denn wirklich nur ein Corona Problem? Oder haben wir nicht vor allem ein Juden Problem?“ (sic) ist darauf zu lesen. Angela Merkel, Jens Spahn, Heiko Maas und Christian Drosten seien eigentlich Juden und „Wisse: Je mehr Juden in Politik und Medien, desto übler die Zustände!“. Auch Anetta Kahane, Vorstandsvorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung, wird erwähnt. Samuel Ahren ist Jude und er ist wegen soviel offenem Antisemitismus empört. Ahren teilt das Foto auf Twitter. Sein Tweet wird von vielen User*innen gesehen und per Retweet weiterverbreitet und kommentiert. Um mehr Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken, markiert Ahren unter anderem die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker.
Aufmerksamkeit bekommt Ahren dann allerdings aus einer anderen Richtung. Denn jetzt ermittelt die Polizei gegen ihn, wegen Volksverhetzung. In einer Pressemittelung äußert sich der Oberstaatsanwalt Ulf Willhuhn: „Das strafrechtliche Verbot der Volksverhetzung nach § 130 StGB hat zum Ziel, generell die Verbreitung hetzerischer Inhalte in der Gesellschaft zu unterbinden. Dabei ist es zunächst einmal ohne Belang, welche Ziele mit der Verbreitung etwa eines hetzerischen Flugblattes verfolgt werden, da eben die Verbreitung als solche unterbunden werden soll.“ Die Polizei teilte ihm mit, dass er aufgrund des Anfangsverdacht der Volkverhetzung vernommen werden sollte. Ahren löschte den Tweet aus Angst vor noch mehr Ärger. Der Kölner Rundschau sagte er: „Mir ging es nur um die Dokumentation, selbstredend nicht um die Verbreitung des Inhalts, den ich abscheulich finde.“ Offenbar wird auch gegen die Oberbürgermeisterin ermittelt, die den Beitrag mit den Worten „Ein besonders widerwärtiges Beispiel dafür, dass Antisemitismus in den Köpfen einer gefährlichen Minderheit unvermidert weiterlebt“ weiterverbreitet hatte. Damit müsste also laut Staatsanwalt auch sie den Anfangsverdacht erfüllen.
Die Ermittlungen des Staatsanwaltes sorgen für Empörung. Der rudert zwar noch in seiner Presseerklärung schon wieder zurück: „Natürlich wird dann im weiteren Verlauf eines Verfahrens die eigentliche Motivation der Verbreitung zu berücksichtigen sein, wenn diese tatsächlich unzweifelhaft feststeht“, scheint aber weiterhin auf den Ermittlungen zu bestehen.
Die Synagogen-Gemeinde Köln fordert die Einstellung des Verfahrens gegen Samuel Ahren: „Die Pflicht zur Einhaltung von Recht und Ordnung bzw. der Gesetze kann nicht bedeuten, dass Menschen in der Absicht einen abscheulichen Flyer zu brandmarken ihn öffentlich gemacht haben, um die Gesellschaft damit aufzurütteln, nun selbst der Volksverhetzung bezichtigt werden. Dieser Vorwurf ist demütigend und entwürdigend für Personen, die in der Vergangenheit ihren Einsatz gegen Rassismus und Antisemitismus zur Genüge unter Beweis gestellt haben.“
In der Jüdischen Allgemeinen äußerte sich Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland: „Der Umgang der Justiz mit Antisemitismus wirft immer wieder Fragen auf. Während die Staatsanwaltschaft in Hamburg bei dem Mann, der mit einem Spaten einen jüdischen Studierenden direkt vor der Synagoge angegriffen hat, die antisemitischen Motive des Täters aufgrund dessen psychischer Verfassung relativiert, zeigt die Staatsanwaltschaft in Köln Eifer gegenüber Menschen, die auf Antisemitismus aufmerksam machen wollten. Mir scheint, hier drohen Maßstäbe zu verrutschen.“
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist höchst merkwürdig, zwar betonen die Verantwortlichen, dass ihr Augenmerk eigentlich auf den tatsächlichen Urheber*innen des Flyers liegt. Aber statt intensiv in dieser Richtung zu ermitteln – offenbar ereignete sich der Vorfall bereits Anfang Dezember 2020 – beschäftigen sich Beamt*innen jetzt mit den absurden Vorwürfen gegen Ahren.
Ermitteln müssten die Beamt*innen auch gegen Michael Blume, den Antisemitismusbeauftragten von Baden-Württemberg. Er nennt es „sehr schwer nachvollziehbar“, wenn wegen Volksverhetzung in Fällen ermittelt wird, „in denen die Wiedergabe der Aufklärung dient.“
In der Jüdischen Allgemeinen geht Blume auch darauf ein, was das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für die Aufklärungsarbeit gegen Antisemitismus bedeuten würde, denn zu dieser Arbeit gehört es auch, Antisemitismus für die Mehrheitsgesellschaft öffentlich und sichtbar zu machen: „Wenn das verboten wäre, würde das auch meine Arbeit als Antisemitismusbeauftragter behindern, und das akzeptiere ich nicht. Auch in meinem Podcast rezensiere ich antisemitische Bücher und gebe die Inhalte wieder. Das zu verbieten, kann nicht im Sinn der Aufklärung sein.“
Denn um Aufklärung geht es im Kampf gegen Antisemitismus. Es geht darum Menschen zu zeigen und bewusst zu machen, welchem Hass Juden und Jüdinnen in Deutschland auf regelmäßiger Basis ausgesetzt sind. Dabei darf es nicht bleiben, Polizei und Staatsanwaltschaften müssen wie im Fall des Kölner Flyers selbstverständlich die Urheber*innen ermitteln. Dabei dürfen diese Vorfälle aber nicht aus dem Blick der Öffentlichkeit geraten. Denn nur Berichterstattung über die Vorfälle macht sie einer breiteren Öffentlichkeit bekannt und schafft damit Problembewusstsein. Josef Schuster erklärt dazu: „Wir erwarten von der Justiz ein beherztes Vorgehen gegen antisemitische Straftaten und eine klare Benennung von Antisemitismus. Beide Vorfälle verdeutlichen, wie dringend es ist, in allen Bundesländern Antisemitismusbeauftragte bei den Staatsanwaltschaften zu berufen.“
Der Grünen-Politiker Volker Beck, gegen den offenbar ebenfalls wegen Verbreitung des Fotos ermittelt wird – auch er hatte den Post von Ahren auf Twitter retweetet – sagte: „Ein Anfangsverdacht, der Anlass zum Einschreiten gibt und zur Erforschung des Sachverhaltes verpflichtet, setzt voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare (ohne erkennbare Verfolgungshindernisse, wie etwa offensichtlicher Schuldausschließungsgründe bei Kindern) Straftat vorliegen.“
Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft wirkt nicht nur merkwürdig pedantisch und wirft die Frage auf, welche Prioritäten die Behörde eigentlich setzt – aber vor allem ist die Entscheidung gefährlich. Die Aufklärung über Antisemitismus setzt voraus, dass Antisemitismus sichtbar gemacht wird. In der Bildungsarbeit, in Schulen, in der Politik und eben auch in den sozialen Netzwerken.
Update 19.02.2021: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt. In einer Presseerklärung verweist der zuständige Staatsanwalt auf eine Ausnahmevorschrift im entsprechenden Paragrafen: „Nach dieser Norm kann eine Volksverhetzung ausnahmsweise unter anderem dann nicht strafbar sein, wenn sie der staatsbürgerlichen Aufklärung oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens dient.“
Foto: Wikimedia /Hans Peter Schaefer / CC BY-SA 3.0