Kommentar von Simone Rafael
Die mit Spannung erwartete Aussagte Beate Zschäpes im NSU-Prozess ist vorbei – und sie war ein vorgezogenes Plädoyer, mit dem Beate Zschäpe über ihren Anwalt verlautbaren ließ: ich bin eine klassische weibliche Mitläuferin der rechtsextremen Szene, ich bin an nichts Schuld, sprecht mich frei. Die genauen Aussagen lassen sich etwa hier bei Spiegel Online verfolgen. Zusammengefasst stellt sich Zschäpe als typische weibliche Mitläuferinnen-Figur dar: Sie habe die Ideologie nicht geteilt, vom NSU („Nationalsozialistischer Untergrund“) nichts gewusst, kaum jemals den Begriff gehört, zwar die Bekenner-DVDs verschickt, aber deren Inhalte will sie nicht gekannt haben. Sie wusste nichts vom Sprengstoff in der Garage (weshalb das NSU-Trio in den Untergrund ging), und auch von allen Morden will sie stets erst im Nachhinein erfahren haben und jedes Mal entsetzt gewesen sein, aber die Uwes hätten eben nicht auf sie gehört, hätten sie angelogen. Rassismus als Motiv wird in der Aussage auch verschleiert, ja, es sei „gegen Türken“ gegangen, aber mehr sei das nicht thematisiert worden. Auch eine „Organisation NSU“ sei nie gegründet worden, nur das Wort habe es gegeben – deshalb könne sie ja auch kein Mitglied sein.
Warum sie dann bei Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos blieb? Verliebt sei sie gewesen, in Uwe Böhnhardt. Der andere Uwe sei ein guter Freund. Reicht das, um für ein Jahrzehnt in den Untergrund zu gehen, zumal, wenn die beiden Mittäter ständig Morde begingen, die sie angeblich nicht wollte? Nun, Zschäpe sagt aus, die Uwes hätten gedroht, sich gegenseitig zu erschießen, sollte Zschäpe sie verraten. Das habe ihr, dem Mädchen mit der kaputten Familie, viel Angst gemacht. Vielleicht stimmt dieser Teil der Aussage sogar. Vielleicht ist es aber auch nur Taktik, wie der Rest der Aussage offenbar auch.
Denn es ist offensichtlich, dass es in dieser Darstellung der Geschehnisse vor allem darum geht, Zschäpe möglichst unschuldig darzustellen. Wer ihrer Erklärung Glauben schenken würde, müsste sie freisprechen. Wie sie laut Aussage sogar versucht habe, alle im Haus zu warnen, bevor sie den Brand legte, der eine Nachbarin fast das Leben kostete! Aber: Zschäpe belastet keinen Mitangeklagten – nicht mal die, die sie belastet haben -, keine weitere Person aus der rechtsextremen Szene. Damit wird jeder Neonazi in Deutschland gut leben können, ihr Heldinnen-Status in der Szene, die ihr angeblich so fern ist, dürfte so nur wachsen.
Und dann ist da die „Entschuldigung“: „Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen Opfern und allen Angehörigen der Opfer der von Mundlos und Böhnhardt begangenen Straftaten“, heißt es in der Erklärung. „Ich fühle mich moralisch schuldig, dass ich zehn Morde und zwei Bombenanschläge nicht verhindern konnte.“ Moralisch schuldig, dass heißt natürlich auch: Nicht praktisch schuldig. Nicht verurteilbar schuldig. Bleibt abzuwarten, wie Staatsanwaltschaft und Nebenklage-Anwälte Zschäpes Erzählung auseinander nehmen.