Urteil: Auch nach dem Urteil gegen den Mörder von Walter Lübcke bleiben viele Fragen offen
Der Mörder von Walter Lübcke wurde zur Höchststrafe verurteilt. Sein Mitangeklagter erhielt Bewährung. Das Urteil zeigt auch: Hass und Hetze bis zum Mord und diejenigen, die das ermöglichen, bleiben praktisch straffrei.