Nun sollen die Landespolizeibehörden die 745 Fälle von Tötungen und Tötungsdelikten mit 849 Opfern (nicht Todesopfern, deren Zahl noch unklar) erneut untersuchen. Zu dieser Zahl zählen auch 137 Menschen, die nach Medienrecherchen u.a. der ZEIT Todesopfer rechtsextermer Gewalt geworden sind, berichtet ein Pressesprecher des Bundeskriminalamtes. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums kündigte an, dass im zweiten Quartal 2014 die Überprüfung auch auf unaufgeklärte Sprengstoffanschläge oder Banküberfälle ausgeweitet werden solle.
Auf Nachfrage von Belltower.news nach dem überarbeiteten Kriterienkatalog erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, untersucht wurden „beispielweise Nationalität, Volkszugehörigkeit, Hautfarbe, Religion oder sexuelle Orientierung des Opfers.“ Weiter sagt er: „Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich Ihnen darüber hinaus Einzelheiten des Indikatorenkatalogs nicht zur Verfügung stellen kann. Der Katalog ist Teil einer im Rahmen des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus / Rechtsterrorismus“ (GAR) erstellten Konzeption zur Umsetzung dieses Vorhabens. Diese Konzeption ist als Verschlusssache eingestuft und damit für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.“
Laut einem Sprecher des Bundeskriminalamtes werden die 745 durch Datenabgleich identifizierten Fälle nun von den zuständigen Polizeidienststellen abschließend bewertet: „Diese Überprüfungen dauern an und werden erst 2014 abgeschlossen sein. Erst dann kann eine endgültige Aussage zu den oben genannten Zahlen getroffen werden.“
ngn / sr / 04.12.2013 / aktualisiert am 09.12.2013
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