Beide junge Männer aus Bernburg kannten sich – als Opfer und Täter. David B. soll sein Opfer Marcel W. im November 2007 schon einmal zusammengeschlagen haben. Zwei Tage nach seinem Tod hätte dieser als Zeuge vor dem Amtsgericht Bernburg gegen den noch unter Bewährung stehenden David B. aussagen sollen. Warum sich das Opfer in jener Nacht in der Wohnung seines Peinigers aufhielt, konnte nicht genau geklärt werden, möglicherweise wurde es dorthin gelockt.
Die Tat erfolgte nach Überzeugung des Gerichtes spontan, die tödlichen Messerstiche hätten keinen rechtsradikalen Hintergrund gehabt, meinte ein Sprecher. Damit folgte das Gericht einer merkwürdigen Ansicht der Staatsanwaltschaft. Denn unstrittig sei, dass der Täter der rechten Szene angehöre, betonte eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung Sachsen-Anhalt nach der Urteilsverkündung. Der Angeklagte habe sein Opfer „abstrafen“ wollen. Er zeigte seit frühester Kindheit eine rechte Gesinnung und sei in der Naziszene sozialisiert. An einer genauen Aufklärung möglicher rechter Hintergründe für diese Tat habe die Staatsanwaltschaft jedoch zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens Interesse gezeigt.
Das 18-jährige Opfer ist einer von drei Männern, die im Sommer vergangenen Jahres in Sachsen-Anhalt von Angehörigen der rechten Szene umgebracht wurden. In Dessau wurde ein Obdachloser, der in der ersten Augustnacht auf einer Parkbank vor dem Bahnhof übernachten wollte, ohne jeglichen Anlass von zwei Männern angegriffen und aus niederen Beweggründen durch Tritte und Schläge getötet. Aus bloßem Frust prügelte wenige Tage danach ein 21-Jähriger in Magdeburg einen Kunststudenten zu Tode, nur weil dieser ihn „Hobby-Nazi“ genannt hatte.
In allen drei Fällen wurden hohe Haftstrafen verhängt, jedoch kein Zusammenhang einer rechten Gesinnung zur jeweils begangenen Tat gesehen. Diese Haltung von Juristen gibt Rätsel auf. Auf einem Auge blind? Oder nur überfordert? Schon im Verlauf dieses Prozesses hatte die Mobile Opferberatung beklagt,dass die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, „die ohnehin normalerweise nicht für die Verfolgung von Kapitalverbrechen, sondern u.a. für Verkehrsdelikte zuständig ist, keinerlei Interesse an einer Aufklärung möglicher rechter Tathintergründe“ gezeigt habe.
Rückblick:
Zum Tat-Hintergrund: Am 24. August 2008 fanden Polizeibeamte morgens die Leiche des 18-jährigen Marcel W. in einer Wohnung in der Martinistraße in Bernburg. Marcel W. war nach mehrfachen Messerstichen in den Bauch- und den Oberkörper verblutet.
Noch am Tatort nahmen die Beamten den 19-jährigen Wohnungsinhaber David B. fest, einen einschlägig bekannten und u.a. wegen Körperverletzung vorbestraften bekennenden Neonazi aus Bernburg. Schnell stellte sich heraus, dass Marcel W. immer wieder von David B., den er schon seit Schulzeiten kannte, misshandelt und unter Druck gesetzt worden war. Zwei Tage nach seinem Tod hätte Marcel W. vor dem Amtsgericht Bernburg gegen David B. als Zeuge aussagen sollen – wegen eines derartigen Vorfalls.
Einer größeren Öffentlichkeit wurde der Fall erst bekannt, nachdem das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Mitte August 2008 darüber berichtete. Dort hieß es, Opfer und vermeintlicher Täter seien zuvor in einer Discothek, dem „Bernabeum“ gesichtet worden, Freunde vermuten, Marcel W. habe sich vom Täter bequatschen lassen, ihm nach Hause zu folgen, „zum saufen oder so“. Der Tatverdächtige tischte bei der Polizei natürlich eine andere Geschichte auf, Marcel W. sei bei ihm eingebrochen und er habe in Notwehr zugestochen. Doch diese Schilderung scheint den Ermittlern relativ unwahrscheinlich zu sein und gilt als Schutzbehauptung des zur Tatzeit angetrunkenen Hauptverdächtigen. Er, David B., habe sein Opfer schon häufiger attackiert, zuletzt massiv am 20. November 2007. Marcel habe seitdem „panische Angst“ vor dem Neonazi gehabt, berichtete eine Freundin dem SPIEGEL-Reporter Sven Röbel.
Zum Prozess:
Seit Februar 2009 hatte die 2. Jugendkammer versucht, die genauen Umstände des Todes von Marcel W. aufzuklären. Deutlich wurde in dem viermonatigen Prozess u.a., dass der 18-jährige schon vor seinem gewaltsamen Tod nicht alleine durch David B., sondern auch durch einen weiteren Rechten namens Matthias V. aus Köthen durch Schläge mit einer Bierflasche und das Ausdrücken einer Zigarette auf dem nackten Unterarm misshandelt wurde. Offen blieb hingegen bis zum Schluss, welche beihelfende Rolle dieser Rechte bei der Tötung von Marcel W. spielte. Zumindest bei dem nachträglichen Versuch der Vertuschung der Tat dürfte eine Beteiligung von Matthias V. nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung feststehen. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg trug nichts dazu bei, die Frage der Beteiligung von Matthias V. aufzuklären.
Sie hatte im Februar einen Strafbefehl über 750 Euro gegen Matthias V. wegen einfacher Körperverletzung zur Ahndung der Schläge gegen Marcel W. erlassen; Matthias V. nahm diesen Bescheid an; einem Antrag der Nebenklagevertreter, diesen Strafbefehl vor seiner Rechtskraft wieder aufzuheben, kam die Staatsanwaltschaft nicht nach.
Zur Frage der rechten Tatmotivation:
Mehrere Zeugen insbesondere eine enge Freundin des Angeklagten, die selbst aus der rechten Szene stammt, betonten, dass es sich bei David B. um einen bekennenden „Nationalsozialisten“ handele. David B. wurde in der Vergangenheit schon mehrfach gewalttätig – u.a. ist der 19-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung, Zeigen eines Hitlergrußes, Bedrohung von Migranten begleitet von „Ausländer raus!“- Rufen im Jahr 2007 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Als die Polizeibeamten die Wohnung von David B. durchsuchten, stießen sie überall auf rechtsextremes Propagandamaterial, das sie zwar teilweise dokumentierten, aber nicht beschlagnahmten. Zeugen sagten zudem aus, dass am Tatabend neonazistische Musik in der Wohnung von David B. abgespielt wurde; schon zuvor hatten sich Nachbarn immer wieder über lautes Abspielen und Grölen rechtsextremer Lieder beschwert. Das Opfer, Marcel W., hingegen beschrieben Zeugen als „nicht rechts“ und „neutral“, der immer wieder erhebliche Angst vor dem körperlich überlegenen David B. gehabt habe.