Weiter zum Inhalt Skip to table of contents

Bundesgerichtshof Revision im NSU-Verfahren?

Von|
Beate Zschäpe sitzt am 01.08.2017 im Verhandlungssaal zwischen ihren Anwälten Hermann Borchert (l) und Mathias Grasel. (Quelle: dpa)

Erst im Juli 2018 wurde nach fünf Jahren Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) in München das Urteil gegen Beate Zschäpe und drei Mitangeklagte in dem Jahrhundertprozess gegen den sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) gesprochen. Im Januar 2021 wurde bekannt, dass die Angeklagten Revision einlegen. Seitdem wird geprüft. Am Donnerstag, den 19. August 2021, wird die Entscheidung zum weiteren Vorgehen des Bundesgerichtshofs (BGH) bekannt gegeben.

Der Bundesgerichtshof befasst sich seit einigen Monaten mit den Anträgen auf Revision der Angeklagten gegen die Urteile des Münchener Oberlandesgerichts (OLG). Damit steht die Rechtsprechung gegen Beate Zschäpe und deren Mitangeklagte Ralf Wohlleben, Holger G. und André Eminger in Frage und ein weiteres Gerichtsverfahren droht. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob Zschäpe als zehnfache Mörderin verurteilt werden kann, ohne den klaren Nachweis, dass sie an einem der Tatorte gewesen war? Der BGH könnte am Donnerstag das erst seit  April 2020 schriftlich in Karlsruhe vorliegende Urteil aus dem Juli 2018 bestätigen. Möglicherweise aber muss der NSU-Prozess zumindest teilweise neu aufgerollt werden.

Lebenslange Haftstrafe für Zschäpe

2018 verhängte das OLG eine lebenslange Haftstrafe gegen Beate Zschäpe wegen mehrfachen Mordes, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sowie weiterer Delikte. Damit stellte das Gericht die Mitschuld an der planmäßigen Ermordung von neun Menschen aus rassistischen Motiven, sowie einer Polizistin fest. Das Gericht hob zudem die besondere Schwere der Straftat hervor, die eine etwaige vorzeitige Entlassung, erschweren würde. Daher kann sich die mittlerweile 46 Jahre alte Zschäpe keine große Hoffnung machen, vor dem Erreichen des Rentenalters freizukommen – vorausgesetzt, dass ihre Verurteilung vor dem BGH Bestand hat. Wir hoffen es.

Die Helfer des NSU-Trios erhielten Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren Haft. Nur das Urteil gegen Carsten S., der die Waffe für die Morde als Bote überbracht hatte, wurde inzwischen rechtskräftig. S. saß drei Jahre Jugendhaft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen inzwischen ab. In allen anderen Fällen läuft dagegen die Revision.

Dabei erhielt der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben wegen Beihilfe zu mehrfachen Mord eine zehnjährige Haftstrafe. Die Mitangeklagten André Eminger und Holger G. erhielten je eine Haftstrafe von zweieinhalb und drei Jahren, für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Geringe strafe für André Eminger

Besonders das milde Urteil gegen André Eminger war ein Schlag in das Gesicht der Angehörigen. Eminger wurde zwar der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, nicht aber der Beihilfe zum Mord – zwei Jahre und sechs Monate Haft bekam er. Eminger hatte bis dahin knapp ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Als sein Urteil verlesen wurde, brach unter den Neonazis auf der Besuchertribüne Jubel aus. Er konnte das Gericht 2018 auf freiem Fuß verlassen. Die Anklage hatte zwölf Jahre Haft für den Neonazi verlangt. Hier lagen Urteil und Anklage am weitesten auseinander.

Über sein Urteil wird der BGH nun wohl noch einmal mündlich verhandeln – bei Revisionen der Bundesanwaltschaft ist dies üblich. Nach taz-Informationen kritisierte die Bundesanwaltschaft besonders dieses Urteil deutlich, es sei rechtsfehlerhaft und widersprüchlich.

Hintergrund des NSU

Bundesweit ermordete der sogenannte „Nationalsozialistische Untergrund“ NSU unter Mithilfe eines breiten rechtsextremen Netzwerkes im Zeitraum von 2000 bis 2007 mehr als zehn Menschen in ganz Deutschland. Hinzu kamen 43 Mordversuche, drei Sprengstoffanschläge (Nürnberg 1999, Köln 2001 und 2004) und 15 Raubüberfälle. Ab 1998 lebten sie untergetaucht in Chemnitz und Zwickau von wo aus sie ihre rechtsterroristischen Anschläge und Morde planten. Sie ermordeten zwischen 2000 und 2007 neun Migranten und eine Polizistin.

Diese Mord- und Raubserie hätte das Trio nicht so lange im Untergrund weiterführen können, wenn sie nicht ein großes Unterstützernetzwerk gehabt hätten. Dieses wird auf 100 bis 200 Personen geschätzt, darunter V-Personen und Funktionäre rechtsextremer Parteien.

Weiterlesen

20180731-NSU-archive-185017

Konsequenzen aus NSU-Komplex und rechtem Terror

Der NSU-Prozess ist zu Ende. Was muss sich gesellschaftlich ändern, wer muss agieren und was muss überdacht werden? Fünf Forderungen für die Aufarbeitung des Prozesses und darüber hinaus.

Von|
2018-07-11-andreeminger

Das milde Urteil gegen Andre Eminger ist ein Schlag ins Gesicht

André Eminger, der den NSU von 1998 bis 2011 unterstützt hat, ist freigesprochen worden von der Beihilfe des versuchten Mordes, und kommt sofort frei. Während des NSU-Prozesses war er der einzige der schwieg, ganz nach dem Motto „Meine Ehre heißt Treue“ und seine Strategie ging auf. Er wurde nur zu 2,6 Jahren Haft verurteilt. Ein fatales Zeichen. Aber warum dieses milde Urteil?

Von|
Eine Plattform der