Anne, die mit ihrer Familie 1933 aus Deutschland geflüchtet war, hatte am 12. Juni 1942, bevor die Familie im Hinterhaus des Gebäudes Prinsengracht 263 in Amsterdam untertauchte, begonnen, Tagebuch zu schreiben. Die Tagebücher enden am 1. August 1944, drei Tage bevor die Franks aus ihrem Versteck von der Gestapo abgeholt wurden. An eben diesem 4. August fand eine Bewohnerin des Vorderhauses, Miep Gies, nachdem die Deutschen abgezogen waren, die Tagebücher der 1945 im KZ Bergen-Belsen umgekommenen Anne Frank.
Es handelte sich um ein Poesiealbum (Tagebuch 1) mit den Eintragungen vom 12. Juni bis zum 5. Dezember 1942, das Anne 1943/44 noch ergänzt hatte, ein Schulheft (Tagebuch 2) mit den Daten vom 22. Dezember 1943 bis zum 17. April 1944 und ein weiteres Schulheft (Tagebuch 3), das den Zeitraum zwischen 17. April 1944 bis 1. August 1944 umfaßt.
Man kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, daß zwischen den Tagebüchern 1 und 2 noch mindestens ein weiteres Tagebuch existiert hat, das aber verlorengegangen ist. Darüber hinaus schrieb Anne eigenhändig eine zweite Version der ersten Tagebücher auf Durchschlagpapier, die „losen Blätter“, in denen sie die Eintragungen vom 12. Juni 1942 bis zum 29. März 1944 aus den zuvor verfaßten Tagebüchern ab- und umgeschrieben hat.
Nachdem der Vater Otto Frank als einziger Überlebender der untergetauchten Familie 1945 nach Amsterdam zurückgekehrt war und Miep Gies ihm die Tagebücher ausgehändigt hatte, machte er sich daran, wie er später sagte, „das Wesentliche“ mit einigen Streichungen, die vor allem Privates wie Äußerungen über Annes Mutter oder andere Mitbewohner sowie auch Dinge aus Annes Intimsphäre betrafen, aus dem überlieferten Material abzuschreiben. Gerade diese Streichungen sowie grammatikalische und orthographische Korrekturen durch Dritte, boten Anlaß für die heute noch kursierenden Fälschungsanschuldigungen. Daß diese Überarbeitungen letztlich auch noch bei den Übersetzungen in andere Sprachen unterschiedlich übernommen wurden und dadurch Ausgaben mit inhaltlichen Abweichungen in den verschiedenen Ländern auf den Markt kamen, bot eine weitere Grundlage für jene, die dieses Tagebuch für unecht hielten.
Die 1950 erstmals erschienene deutsche Ausgabe etwa entsprach in ihrem Übersetzungsstil nicht der Diktion eines jungen Mädchens. Außerdem waren bei der Übersetzung verschiedene niederländische Ausdrücke mißverstanden und war einiges verändert worden, um den Leser nicht mit anti-deutschen Aussagen vor den Kopf zu stoßen.
Das Tagebuch der Anne Frank wurde weltweit ein großer Erfolg, wovon die inzwischen erreichte Zahl von 15 bis 16 Millionen Exemplaren sowie eine Bühnenbearbeitung und die 1957 entstandene Verfilmung zeugen. Verschiedene Gerichte und Gutachter in den Niederlanden und im übrigen Ausland und zuletzt 1981 das „Gerechtelijke Laboratorium“ (Gerichtslaboratorium des Justizministeriums) im Auftrag des „Rijksinstituut voor Oorlogsdocumentatie“ (Reichsinstitut für Kriegsdokumentation) in einem 270 Seiten umfassenden Gutachten haben immer wieder die Echtheit der Original-Tagebücher, die sich noch im Besitz der Familie Frank befinden, bestätigt.
Dieser Text ist aus dem Buch: Legenden, Lügen, Vorurteile. Ein Wörterbuch zur Zeitgeschichte von Wolfgang Benz (Hrsg.)