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Debattenkultur Wenn Udo Ulfkotte beim AfD-„Bürgerstammtisch“ auf kritische Besucher trifft

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Beim AfD-"Bürgerstammtisch" 2015 in Dietzenbach ging Redner Udo Ulfkotte ganz persönlich auf Jugendliche zu, die kritische Kommentare zum Gesagten hatten. Flankiert wurde er von den NPD-Politikern Stefan Jagsch (ganz links) und Daniel Lachmann (zwischen Jagsch und Ulfkotte). (Quelle: J. Fedder)

Udo Ulfkotte arbeitete viele Jahre als Politikredakteur bei der FAZ, er galt als Experte für Sicherheitsmanagement. Irgendwann fing er an, vor einer „Islamisierung“ zu warnen. Mittlerweile schreibt er verschwörungstheoretische Bestseller über „gekaufte Journalisten“ und die „Asylindustrie“. Er ist also so etwas wie in Star in der islamfeindlichen und verschwörungstheoretischen Szene. Für unfreiwilliges Aufsehen um seine Person sorgten die Vorkommnisse vor rund eineinhalb Jahren, als Ulfkotte einen Vortrag bei einem AfD-„Bürgerstammtisch“ im südhessischen Dietzenbach hielt.

Ein paar linke Aktivisten hatten sich bei der besagten Veranstaltung unter die Zuhörer gemischt und den Vortrag gestört, indem sie „Bullshit-Bingo“ spielten: Bei bestimmten Begriffen – „Gender“, „Lügenpresse“, „Islam“ – gab es einen frenetischen Applaus, sodass Ulfkotte seinen Vortrag teilweise kurz unterbrechen musste. Irgendwann wurde es ihm zu viel: Er ging auf einen 15-jährigen „Störer“ zu, es kam zum Gerangel, am Ende lag der Jugendliche auf dem Boden. Neben Ulfkotte stand – rein zufällig – der damalige Landesvorstand der hessischen NPD.

Der Jugendliche kündigte eine Strafanzeige gegen Ulfkotte an. „Einfach geil, wenn er mich angezeigt hat, dann habe ich seine Adresse… Suuupii… Da freuen sich schon einige andere mit!“, schrieb Ulfkotte daraufhin bei Facebook. Den Vorwurf, dass er den jungen Mann in irgendeiner Weise angegriffen habe, wies er vehement zurück: Er habe lediglich „einen der Störer nach einer erfolglosen Aufforderung zum Verlassen des Saales an den Schultern gefasst, um ihn zum Verlassen des Raumes aufzufordern“. Der Teenager habe sich dann „sofort fallen gelassen“.

Viele Medien berichteten über den Vorfall, teilweise bundesweit. Ulfkotte hatte daraufhin angekündigt, „gegen einen ganzen Sack Journalisten zivil- und strafrechtlich (…) wegen deren verlogener und nachweislich unwahrer Berichterstattung“ vorgehen zu wollen. Dass er, ein Bestsellerautor, einen Minderjährigen attackiert haben soll, wollte er so nicht stehen lassen. Und so hagelte es Abmahnungen, Einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen gegen mehrere Medienhäuser.„Das gibt zwar ne Menge Kostennoten, Anwaltsrechnungen etc – aber den Vertretern der ‚Lügenpresse‘ muss man einfach mal zeigen, dass erfundene Berichterstattung in Deutschland aus der Sicht der Bevölkerung noch immer‚Märchen‘ heißt und nichts mit der Informationspflicht zu tun hat, die Medien hier immer noch haben“, schrieb Ulfkotte zu seinen selbstlosen Beweggründen. Einer Zeitung diagnostizierte er „nach Rücksprache mit den Juristen“, bald „bankrott“ zu sein, „und die Journalisten stehen auf der Straße als Folgen der Lügen über Udo Ulfkotte“.

Am 21. Juli erging nun ein Urteil in einer dieser Rechtsangelegenheiten. „Habe vor dem Frankfurter Landgericht mehrere Prozesse gegen ‚renommierte‘ Lügenmedien gewonnen, schreibe die Tage ausführlich darüber“, verkündete Ulfkotte kurz darauf großspurig bei Twitter. Nach diesen ausführlichen Worten über seinen juristischen „Erfolg“ sucht man seitdem vergebens. Vielleicht hat er sich das Urteil genauer durchgelesen.Denn in dem Urteil, dass dem Autor vorliegt, steht zwar in der Tat, dass Ulfkotte den Jugendlichen definitiv nicht an den Haaren gezogen und ihn auch nicht durch seine Handlung verletzt hat. Die betroffene Zeitung wurde also dazu verurteilt, diese nachweislich unwahren Tatsachenbehauptungen nicht zu wiederholen; Ulfkottes Klage hatte in diesen Punkten Erfolg. In dem Urteil steht aber auch, das Gericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass Ulfkotte auf der AfD-Veanstaltung „den Jugendlichen attackierte, am Kragen packte, an die Wand drückte und zu Boden warf“.Dass dieses Ergebnis kaum ein besseres Licht auf ihn wirft, dürfte auch Ulfkotte klar sein. Vielleicht ist deshalb die Prahlerei über seinen juristischen Rundumschlag einer peinlich berührten Stille gewichen.

Auch die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ulfkotte wegen Nötigung gingen für ihn zwar glimpflich, aber nicht ohne Beigeschmack aus. Das Verfahren wurde Ende Mai gemäß Paragraph 153a der Strafprozessordnung gegen eine Geldzahlung in Höhe von 1.000 Euro eingestellt. So besteht die Unschuldsvermutung weiter fort: Ulfkotte ist der Straftat nicht überführt worden und gilt dementsprechend als unschuldig. Gleichwohl ist für eine Einstellung nach dieser Vorschrift ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten vonnöten.

Über all das liest man von Ulfkotte nichts. Aber Verschwörungstheoretiker pflegen naturgemäß auch eher ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit.

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