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Demokratie in Gefahr Angriffe auf die Zivilgesellschaft

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Mit kleinen Anfrage will die AfD Informationen sammeln, um Zivilgesellschaft zu schaden oder sie zumindest einzuschüchtern. (Quelle: Screenshot )

Konfrontiert werden Vereine und NGOs hierbei meist mit einem der Hauptnarrative rechtsradikaler Weltanschauung: Die aktuelle Politik sei eine Verschwörung gegen Land und „Volk“. Rechtsradikale Akteure wie die AfD erheben dabei den Anspruch, als einzig wahre Stimme den Willen eines vermeintlich homogenen „Volks“ zu vertreten. Dieser antipluralistischen Vorstellung stehen zivilgesellschaftliche Initiativen und Vereinen gegenüber, die sich der Demokratieförderung verschrieben haben. Organisationen, die sich für Geflüchtete, Religionsfreiheit oder die Selbstbestimmung der sexuellen Identität aussprechen, geraten schnell unter Verdacht, gegen die von der AfD ausgerufenen „deutschen Interessen“ zu handeln, und werden als „Volksverräter“ diffamiert. Neben der schon länger präsenten Bedrohung einzelner Engagierter durch Rechtsextreme werden heute ganze Projekte und Initiativen angefeindet und angegriffen, die unter anderem durch die Bundesländer und das Programm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums gefördert werden. Ziel der Angriffe ist es, die Förderwürdigkeit der Träger infrage zu stellen und den Entzug staatlicher Gelder durchzusetzen.

Solche Angriffe gehen einher mit einer systematischen Diffamierung über Blogs, verschwörungstheoretische und rechtsalternative Medien. Ist die Skandalisierung einmal erreicht, kann sie bis in einzelne Qualitäts- und Massenmedien hineinwirken und dadurch die Forderungen der AfD in die Breite tragen. Über Petitionen versucht sie, die Einstellung öffentlicher Förderungen zu erreichen. Gezielte Hasskampagnen führen zu Attacken auf Webseiten der Initiativen.
Besonders bedrohlich werden sie, wenn persönliche Daten von Mitgliedern der Zivilgesellschaft veröffentlicht werden (sogenanntes Doxing). Auch „Kontrollbesuche“ zur Einschüchterung sind Teil der rechtsradikalen Strategie im Umgang mit politischen Gegnern.

Negativkampagnen und parlamentarische Anfragen als Strategie

Rechtsradikale Abgeordnete der AfD sind mit materiellen Ressourcen und Kontroll-, Informations- und Auskunftsrechten ausgestattet, die sie systematisch nutzen, um die Zivilgesellschaft unter Druck zu setzen. Gezielte, zum Teil persönliche Negativkampagnen gehören zur Strategie. Frauen erleben zusätzlichen Druck, da die Kampagnen häufig sexistisch aufgeladen sind. Dazu werden Träger in Kleinen und Großen Anfragen47, in Enquete-Kommissionen48, parlamentarischen Fragestunden49 oder kommunalen Gremien problematisiert. Häufig geäußerte Vorwürfe sind vermeintliche Verstöße gegen die Neutralitätspflicht oder den Datenschutz, der Verdacht der Veruntreuung/Bereicherung und die Forderung nach Überprüfung durch den Rechnungshof und das Finanzamt bzw. die Infragestellung der Gemeinnützigkeit.50
Neben eher formalen Vorwürfen werden auch Inhalte und Aktivitäten der Träger zum Gegenstand der Angriffe gemacht. So wird nach Veranstaltungsorten und inhaltlicher Ausrichtung ebenso gefragt wie nach Referent*innen, Mittelherkunft und -verwendung oder die ideologische Überprüfung der Angestellten gefordert. Hierbei wird versucht, das Engagement der Vereine und NGOs als linksextrem zu stigmatisieren und die Arbeit der Vereine zu blockieren. So hat die Berliner AfD-Fraktion im August 2017 im Abgeordnetenhaus eine Anfrage mit dem Titel „Linksextremistische Netzwerke in Berlin“ eingereicht. Die Anfrage enthielt 129 Fragen zu personellen und finanziellen Verbindungen einer willkürlichen Auswahl von 40 Organisationen – vom Sportverein bis zur Gewerkschaft. Noch direkter werden die Angriffe dort, wo Rechtsradikale Teil der Verwaltung auf kommunaler Ebene sind, beispielsweise in der Hauptstadt, wo AfD-Mitglieder Bezirksämter leiten.

Selbst wenn die betroffenen Initiativen jeden Vorwurf noch so gründlich entkräften, hören rechtsradikale Akteure wie die AfD nicht auf, diese gebetsmühlenartig zu wiederholen. Das führt unter Umständen dazu, dass sich Träger in einem ständigen „Abwehrkampf“ befinden. Dies bindet Ressourcen und verunsichert Mitarbeitende bis in den privaten Bereich hinein. Das verdeutlicht: Die Abwehr gegen rechtsradikale Angriffe ist immer auch ein Kampf für den demokratischen Diskurs.

Abbildung aus der Broschüre „Demokratie in Gefahr“ der Amadeu Antonio Stiftung.

Handlungsempfehlungen für eine lebendige Zivilgesellschaft

Leitbild erstellen oder anpassen

Viele Organisationen haben ein Leitbild. Dieses gilt es zu überprüfen: Ist es klar und eindeutig (keine Floskeln!), sodass es für den Umgang mit der AfD herangezogen werden kann? Muss es den aktuellen Herausforderungen angepasst werden? Existiert kein Leitbild, sollte eines entwickelt werden, am besten gemeinsam mit der Belegschaft und externen Berater*innen, etwa von den Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus oder der Amadeu Antonio Stiftung. Wichtig: Das Leitbild muss im Einklang mit der Satzung stehen. Wenn beispielsweise beschlossen wird, dass niemand ehren- und hauptamtliche Funktionen im Verband ausüben kann, die und der gleichzeitig öffentlich für Parteien oder Organisationen aktiv ist, die Rassismus, Antisemitismus und Menschenverachtung vertreten, muss das durch die Satzung gedeckt sein – sonst muss diese angepasst werden.

Satzung überprüfen

Es sollte überprüft werden, ob die eigene Satzung den aktuellen Herausforderungen gewachsen ist. Eine dort verankerte Positionierung gegen Rassismus, Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ermöglicht klare Positionierungen und Handlungen gegen menschenverachtende Einstellungen.

Interne Fortbildungen

Vielfach gibt es große Unsicherheiten im Umgang mit der AfD. Und in Bezug auf die Sensibilität gegenüber Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und anderen Ungleichwertigkeitsideologien gibt es oft große Unterschiede innerhalb einer Belegschaft. Daher sollten interne Fortbildungen angeboten werden – etwa zu Strategie und Inhalten der AfD, eigenen Umgangsmöglichkeiten damit, Argumentationstrainings, Öffentlichkeitsarbeit, Bewältigung von Shitstorms, rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, aber auch allgemein zu Ungleichwertigkeitsideologien etc. Regelmäßig sollten Bedarfe zu Fortbildungen intern abgefragt werden.

Eigene Strategie zum Umgang mit rechtsradikalen Akteuren entwickeln und in einer verbindlichen Handlungsanleitung festhalten

Die Erarbeitung einer Strategie für den Umgang mit der AfD sollte mit externen Expert*innen erfolgen. Sie sollte in Form einer Handlungsanleitung konkrete Verhaltensregeln für die eigene Organisation festhalten, bspw.:

  • Teilnahme an Diskussionen, zu denen auch die AfD eingeladen ist?
  • Umgang mit Einladungen der AfD, z.B. als Expert*in bei Ausschusssitzungen
  • Presseverteiler: Werden rechtsradikale Abgeordnete aufgenommen?
  • Werden Abgeordnete der AfD zu eigenen Veranstaltungen eingeladen oder nur diejenigen, die im zuständigen Ausschuss sitzen? Oder lädt man generell keine AfD-Abgeordneten ein?
  • Stellt man sich für gemeinsame Fotos mit AfD-lern zur Verfügung?
  • Wie betitelt man die AfD in der Pressearbeit?

Wichtig ist, dass die Handlungsanleitung verbindlich für die ganze Organisation ist, damit es nicht innerhalb der eigenen Organisation unterschiedliche Strategien oder Verhaltensweisen gegenüber der AfD gibt.

Es sollte einen internen Austausch innerhalb der eigenen Organisation über Angriffe geben, also über:

  • gestellte Anträge
  • genutzte Strategien
  • besetzte Themen
  • betriebene Öffentlichkeitsarbeit

Auch sollten solche Angriffe gegen die eigene Organisation, wie denunziatorische Presseerklärungen, Aussagen oder ebensolche parlamentarische Anfragen, dokumentiert und die eigene Strategie in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft werden, ob sie noch zeitgemäß ist oder angepasst werden muss. Insbesondere größere Organisationen sollten dafür Ressourcen bereitstellen und kompetente Personen benennen, die dafür zuständig und ansprechbar sind.

Mit Negativkampagnen umgehen

Auch wenn die Vorwürfe Rechtsradikaler oftmals ohne Grundlage sind, können sie das öffentliche Bild einer Organisation unter Umständen negativ beeinflussen. Deswegen ist es sinnvoll, angemessen auf die Vorwürfe und Negativkampagnen zu reagieren. Das umfasst in der Regel die Veröffentlichung einer Klarstellung und eine Entkräftung der Vorwürfe auf den Social Media- Kanälen. Auch ist es hilfreich, Spender*innen und Verbandsmitglieder frühzeitig über den Hintergrund einer Negativkampagne zu informieren. In schwerwiegenden Fällen ist eine Einordnung der Vorwürfe durch ein externes Gutachten ein wirkmächtiges Mittel der Entkräftung.

Öffentliche Förderung und Neutralitätsdiskussion

Laut Art. 3 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 GG muss der Staat die Chancengleichheit politischer Parteien garantieren. Dieser wichtige Grundsatz wird von der AfD dazu genutzt, Druck auf Verbände und NGOs auszuüben. Dem ist zu entgegnen: • NGOs dürfen ihre Meinung zu gesellschaftlichen Fehlentwicklungen frei äußern. (Art. 5 Abs. 1 GG) • Für Staatsorgane gilt das parteipolitische Neutralitätsgebot – staatlich geförderte NGOs sind juristisch keine staatlichen Organe!

Wissenschaftliche Gutachten der Landtage in Brandenburg, Berlin und des Bundestags belegen rechtlich einwandfreie Handlungen der Vereine und Initiativen in ihrem Umgang mit der AfD.

Daher ist Organisationen anzuraten, sich intensiv mit dem aktuellen rechtsradikalen Auftreten der AfD auseinanderzusetzen – um die eigenen Inhalte in einer veränderten gesellschaftlichen Situation weiterhin gut herausstellen zu können, um in der Lage zu sein, sich gegen Angriffe zu verteidigen, aber auch, um innerhalb der Organisation Sicherheit im Umgang mit der AfD und deren Positionen zu vermitteln.

Vorwürfe zur Gemeinnützigkeit entkräften

Viele Organisationen sind in ihrer Finanzierung auf die steuerlichen Vorteile angewiesen, die mit der Gemeinnützigkeit einhergehen. Gerade deshalb stellen Rechtsradikale gezielt und öffentlich die Gemeinnützigkeit von Organisationen, die sich politisch positionieren, infrage. Eine Organisation „verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“ – so heißt es in § 52 der Abgabenordnung. Die Förderung des demokratischen Staatswesens ist dabei explizit als Förderung der Allgemeinheit anerkannt. Wichtig für die Gemeinnützigkeit ist, dass die konkreten Tätigkeiten einer Organisation zu den gemeinnützigen Aufgaben ihrer Satzung passen. Die Satzung sollte deshalb sorgfältig darauf überprüft werden, ggf. gemeinsam mit einer Steueranwältin.

Datenschutz ernst nehmen

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue DSGVO, die umfassende Bestimmungen zum Datenschutz vorsieht. Diese Bestimmungen verlangen einen sparsamen und nachvollziehbaren Umgang mit personenbezogenen Daten, der ausführlich dokumentiert werden muss. Die eigene Organisation sollte regelmäßig auf die Einhaltung der Datenschutzstandards überprüft werden.

Datenschutz ist auch wichtig für den Schutz der eigenen Mitarbeiter*innen. Vor der Veröffentlichung von Informationen ist stets zu überprüfen, ob diese schutzbedürftig sind. Wenn bspw. die Namen der Mitarbeitenden nicht veröffentlicht werden, verringert das die Wahrscheinlichkeit, dass diese zum Gegenstand von Negativkampagnen werden. Auch ist es sinnvoll, Abrechnungen so zu gestalten, dass Privatadressen nicht sichtbar sind.

Positionierung

Als Organisation agiert man im gesellschaftlichen Kontext. Andere Organisationen, aber auch Einzelpersonen achten darauf, ob und wie man sich positioniert. Eine klare Haltung gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus hilft im eigenen Umgang mit eben diesen menschenverachtenden Einstellungen, bestärkt aber auch andere in ihrem Umgang.

Vernetzung

Austausch und Vernetzung sind hilfreich im Umgang mit der AfD und rechtsextremen Akteuren. Dies kann auf den eigenen Sozialraum, das eigene Themenfeld beschränkt sein oder auch darüber hinausgehen. Vernetzung hilft, die eigene Strategie zu reflektieren, Erfahrung und Wissen auszutauschen und sich zu bestärken und bringt zudem die Gewissheit, ein solidarisches Netzwerk hinter sich zu haben.

Solidarität nach innen und außen

Wenn innerhalb der Organisation Personen angegriffen werden oder andere Organisationen einem rechtsex- tremen Shitstorm ausgesetzt sind, ist Solidarität gefragt – sowohl individuell als auch durch die Gesamtorganisation. Solidarische Äußerungen sollten möglichst öffentlich getätigt werden. Gleichwohl sind nicht-öffentliche Solidaritätsbekundungen ebenfalls wichtig und stärkend, insbesondere dann, wenn einzelne Personen Ziel der Angriffe wurden.

Ein Beispiel:

Der Verein Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V. leistet seit 19 Jahren unverzichtbare Arbeit: Er unterstützt Betroffene rechter Gewalt, unterhält ein umfassendes Bildungsangebot und vernetzt zivilgesellschaftliche Akteure im Kampf gegen Rechtsextremismus. In mehreren Berichten thematisierte der Verein die Verflechtungen der AfD mit der rechtsextremen Szene und geriet so ins Visier der Partei. Die AfD geht den Verein seitdem massiv an, versucht ihn mundtot und handlungsunfähig zu machen. Durch Anfragen der Landtagsfraktion versucht die Partei, den Verein in die Nähe des verfassungsfeindlichen Linksextremismus rücken. Im Juni 2018 beantragte die Fraktion, Miteinander e.V. die staatlichen Fördermittel zu entziehen. Doch demokratische Initiativen zeigten sich solidarisch und unterstützten den Verein im Oktober 2018 mit einem öffentlichen Appell und großflächigen Werbetafeln in Magdeburg. Über 40 Organisationen unterzeichneten den Aufruf zur Solidarität und machten klar: Der Angriff auf Miteinander e.V. ist ein Angriff gegen die gesamte demokratische Gesellschaft und geht alle an!

Rechtliche Auseinandersetzungen mit der AfD

Mit der Verankerung der AfD auf lokaler und kommunaler Ebene bleiben juristische Auseinandersetzungen nicht aus. Beispielsweise musste der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick die Ankündigung einer AfD-kritischen Veranstaltung von seiner Homepage löschen. Das Verwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass die Grenze zur unzulässigen Einwirkung auf die Willensbildung des Volkes auch im Hinblick auf die Abgeordnetenhauswahlen überschritten sei. An dieser Stelle kann keine juristische Beratung angeboten, aber zumindest auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD 3 – 3000 – 193/15) zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der finanziellen Förderung am Beispiel von Initiativen gegen Rechtsextremismus hingewiesen werden. Die Ausarbeitung misst der Meinungsfreiheit einen sehr hohen Stellenwert bei. Als wichtige Stichworte für die Auseinandersetzung mit Parteien werden die besondere Bedeutung der Ausgewogenheit, die rechtsstaatliche Distanz und die gebotene Sachlichkeit betont. Das Grundgesetz schließt den Auftrag zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche Ordnung mit Mitteln des Rechtsstaates ein.

Das bedeutet: Aussagen sollten sachlich, fundiert und ausgewogen sein. Demonstrations- oder Wahlaufrufe können wertebezogen formuliert werden, z.B. für Demokratie und gegen Rechtspopulismus. Vermeiden sollten geförderte Projekte dagegen ausschließende oder handlungsanweisende Aussagen gegenüber einzelnen Parteien. Die Neutralitätspflicht, der staatlich geförderte Projekte und indirekt auch ihre Trägerinstitutionen in bestimmten Grenzen unterliegen, findet insbesondere zu Wahlkampfzeiten verstärkte Anwendung. Insofern können juristische oder fördertechnische Gründe nur bedingt angeführt werden, um eine Auseinandersetzung mit problematischen Positionen einer Partei zu unterbinden.

 

Titelbild der Broschüre „Demokratie in Gefahr. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der AfD“, Berlin 2019

Dieser Text ist ein Auszug aus der neuen Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung.

Amadeu Antonio Stiftung (Hrsg.):

Demokratie in Gefahr. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der AfD.

Berlin 2019

Zu beziehen hier: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/publikationen

Aus der Broschüre auf www.belltower.news:

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