Das 1992 gegründete „Büro“ gibt Neonazis bei drohenden Verfahren Listen von Anwälten, die zum Teil schon seit Jahren Angeklagte aus der rechtsextremen Szene vertreten. Darüber hinaus hilft das DRB rechtsextremen Bands und Plattenfirmen, indem es Rechtsgutachter vermittelt, um die Indizierung von Tonträgern zu verhindern.
Das DRB selbst bezeichnet sich als „eine Selbsthilfegruppe zur Wahrung der Rechte, insbesondere der Grundrechte, ‚politisch unkorrekter‘ Deutscher“. Der brandenburgische Verfassungsschutz schätzt die Funktion des DRB folgendermaßen ein: „Nur zum Schein stellt es die ‚Wahrung der Grundrechte‘ in den Vordergrund. Es geht aber dem DRB vielmehr um die Vernetzung von Rechtsextremisten aller Lager, vom parteilich Gebundenen bis zu den neonazistischen ‚Freien Kräften‘.“
Laut Verfassungsschutzbericht von 2007 ist der Ansprechpartner des DRB Richard Miosga. Miosga war von 1989 bis 1990 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Republikaner (REP) im Berliner Abgeordnetenhaus. Anschließend war er Mitglied im „Hoffman-von-Fallersleben-Bildungswerk“, in der rechtsextremistischen „Berliner Kulturgemeinschaft Preußen“ und in der Partei „Die Nationalen“.Bekannte Anwälte aus dem Umfeld des DRB sind die Rechtsextremisten Jürgen Rieger aus Hamburg und Ludwig Bock aus Mannheim, sowie Herbert Schaller aus Wien.
Leiterin des DRB war lange Zeit die Hamburger Rechtsanwältin Gisa Pahl. Sie wurde Mitte der achtziger Jahre vom Verfassungsschutz als „Hauptaktivistin“ des „Bundes Heimattreuer Jugend“ (HDJ) geführt und arbeitete mehrere Jahre in der Kanzlei von Nazi-Anwalt Jürgen Rieger. Pahl war bis 1993 Mitglied der Republikaner. Die aktuelle Internetseite des DRB ist auf sie angemeldet.
Das DRB veröffentlichte unter dem Titel „Mäxchen Treuherz“ verschiedene Merklisten mit Verhaltensregeln und Rechtstipps, zum Beispiel für rechtsextreme Musik oder Propagandamaterial, um einer Strafbarkeit rechtsextremistischer Handlungen vorzubeugen. Das DRB arbeitet mit einer Vielzahl rechtsextremer und neonazistischer Gruppen zusammen. Entsprechend wirbt es in vielen einschlägigen Publikationen.
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| Einschätzung des Deutschen Rechtsbüros vom Verfassungsschutz