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„Deutschfeindlich“ Absurde neue Kategorie zur Erfassung Politisch motivierter Kriminalität

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In der Statistik für Politisch motivierte Kriminaltität des BKA gibt es eine neue Kategorie: Deutschfeindlich". Was dahinter steht? Unklar. (Quelle: Flickr / Hallenser / CC BY 2.0)

Die kürzlich erschienene Statistik des Bundeskriminalamts für Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2019 hat ein neues Unterthema von Hasskriminalität: „deutschfeindlich“. Ebenso neu eingeführt wurde die Kategorie „ausländerfeindlich“, zusätzlich zum bereits bestehenden „fremdenfeindlich“. Unklar ist einmal wie letztere beiden voneinander abzugrenzen sind, grundsätzlich offen bleibt wie alle drei definiert sind. Und warum die neuen Kategorien überhaupt eingeführt wurden.

Begriff historisch rechtsaußen zu verorten

Diese Frage stellt sich insbesondere bezogen auf die Kategorie „deutschfeindlich“, die nicht wirklich vom Rechtsaußen beliebten Begriff „deutschenfeindlich“ zu unterscheiden ist. Teilweise synonym als „Teutophobie“ bezeichnet, entstand er bereits im 19. Jahrhundert in rechtsextremen Kreisen und bezog sich auf andere Länder, die angeblich grundsätzlich feindlich gegenüber Deutschland und Deutschen gesinnt seien. Ab 1945 wurde der Begriff insbesondere revisionistisch genutzt, um sich als Opfer der alliierten Mächte darzustellen.

Letztendlich wandelte sich die Imagination von „Deutschenfeindlichkeit“ im Rahmen der Migrationsgesellschaft: Nun wird sie vor allem bei Migrant*innen – und teilweise deren Fürsprecher*innen – vermutet. Die Annahme von „Deutschenfeindlichkeit“ ist hier immer Teil einer abwehrenden Whataboutism-Strategie, mit der versucht wird von Rassismus gegen eben jene Minderheiten abzulenken, beziehungsweise diesen zu relativieren. Der Begriff wird rechtsextrem außerdem als Teil eines Opfermythos im Kontext von Ideen eines angeblich – in vermeintlichem Bündnis von Elite und Minderheiten geplant – drohenden „Volkstodes“ genutzt.

Mainstream-Diskussion im Rahmen der Sarrazin-Debatte

Größere Reichweite erreichte die Idee 2010 mit einer Aussage der damaligen Familienministerin Kristina Schröder (CDU), die sagte, dass auch „Deutschenfeindlichkeit Fremdenfeindlichkeit, ja Rassismus“ sei. Als Beispiel wurden – und werden – fast immer einzelne Berliner Schulen genannt, in denen als ‚echt‘ verstandene Deutsche in der Minderheit sind und von der migrantischen Mehrheit gemobbt würden. Zeitlich wie inhaltlich ist diese Diskussion mit der größeren Debatte um Thilo Sarrazins rassistische Thesen in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ verbunden. Wie 2012 auch bezüglich Heinz Buschkowskys Buch „Neukölln ist überall“ – in dem er ähnliche Schulhof-Beispiele nennt – wird mit „Deutschenfeindlichkeit“ fast immer grundlegend das Thema Integration, beziehungsweise eine wahrgenommene Integrationsverweigerung muslimischer Menschen verhandelt. Hier liegt immer eine ausgrenzende „Wir-Sie-Logik“ zugrunde und durch die gleichsetzende Verallgemeinerung individueller Diskriminierungserfahrungen wird der Unterschied zu tatsächlichem strukturellen Rassismus ignoriert.

Seit Gründung der AfD sprechen insbesondere deren Vertreter*innen von angeblich wachsender „Deutschenfeindlichkeit“ oder „Rassismus gegen Deutsche“. In einer kleinen Anfrage vom März 2020 merken sie sogar an, dass die jährlichen Lagebilder des BKA keine Informationen diesbezüglich bereithielten und fragen, ob die Einführung einer Kategorie „Deutschfeindlichkeit oder Inländerfeindlichkeit“ geplant würde. In der Antwort der Bundesregierung wird die Einführung seit 2019 bereits bestätigt.

Anlass und Definition bleiben unklar

In der Statistik für Politisch motivierte Kriminalität 2019 tauchen nun tatsächlich 132 solcher „deutschfeindlichen“ Straftaten auf, davon 22 Gewaltdelikte. Eingeordnet wurden davon 44 als „nicht zuzuordnen“, 53 als „ausländische“ oder „religiöse Ideologie“, 25 „links“ und zehn absurderweise „rechts“. Verglichen mit der Gesamtzahl von 8.585 Straftaten im übergeordneten Themenfeld „Hasskriminalität“ verschwindend gering. Auf Nachfrage beim BKA teilte man uns mit, dass die Einordnung als „deutschfeindlich“ „aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf die Nationalität“ geschehe. „Wie im Themenfeld ‘Ausländerfeindlich’ werden im Themenfeld ‘Deutschfeindlich’ Straftaten aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität des Opfers erfasst“, hierüber würde auch zu anderen Kategorien abgegrenzt. Die „trennscharfe Abbildung“, die damit erreicht werden soll, überzeugt allerdings wenig. Wie die Einordnung genau vonstatten geht und inwiefern Einheitlichkeit zwischen den verschiedenen Dienststellen in den Bundesländern – auf die sonst zur Beantwortung der Fragen verwiesen wird – gewährleistet wird, erklärt die Pressestelle des BKA nicht wirklich.

Ebenso wird nicht beantwortet was beispielhafte Fälle für „Deutschfeindlichkeit” wären, bloß, dass darunter Beleidigungen, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung fielen. Letzteres erscheint angesichts der Rechtsprechung gegen das Zutreffen des Straftatbestands „Volksverhetzung” auf Deutsche als zu große und unklar definierbare Gruppe, besonders unverständlich. Aber auch insgesamt ist kein konkreter Grund für die Einführung der Kategorie „deutschfeindlich“ auszumachen. Ebenso wenig wird bekannt weshalb sie als notwendig erachtet wurde und von welcher Stelle, sowie wie Einführung und Nutzung der Kategorie konkret abliefen und -laufen, nur, dass sie „dem Vorbehalt der zuständigen Bund-Länder-Gremien” unterliegen.

Einführung und Gewichtung problematisch

Die Einführung erscheint insgesamt wenig sinnvoll. Dass sie das Gegenstück zu „ausländerfeindlich“ sein soll, zeugt von Ignoranz gegenüber den Machtverhältnissen. Zwar mag es sicherlich vorkommen, dass Menschen aufgrund ihres Deutschseins beleidigt werden, allerdings ist dies als individuell und situativ einzuordnen. Dagegen steht eine jahrhundertealte Tradition von Rassismus, die sich in struktureller Diskriminierung von Minderheiten manifestiert. Sehr deutlich wird diesbezüglich Martina Renner, Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Partei Die Linke gegenüber Belltower.News: „Deutschenfeindlichkeit ist ein Kampfbegriff der extremen Rechten. Indem die Bundesregierung diesen Begriff übernimmt, unterstützt sie das rechte Kalkül dahinter, Rassismus zu verharmlosen und den Eindruck zu erwecken, es gäbe Rassismus gegen Weiße.”

Dass „deutschfeindlich“ zudem explizit mit Zahlen in der veröffentlichten Statistik als Unterthema aufgeschlüsselt wird, verwundert angesichts der Tatsache, dass dies bei anderen Themenfeldern, die nach Aussage ebenfalls erfasst werden, nicht geschieht. Zu Hasskriminalität gegen sexuelle Orientierung oder Identität finden sich beispielsweise keine Zahlen in der Veröffentlichung. Die prominente Setzung von „Deutschfeindlichkeit“ erscheint angesichts weit verbreiteter Homo- und Transfeindlichkeit, die sich oft auch in Übergriffen niederschlägt (nur für Berlin zählte das Anti-Gewalt-Projekt „Maneo“ im Jahr 2019 schon 559 Fälle, darunter 153 Körperverletzungen), umso unpassender.

Foto: Flickr / HallenserCC BY 2.0

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