Neben der Analyse verschiedener Inszenierungen der Person Zschäpe, interessiert uns im Folgenden, wie verschiedene Professionelle, die im NSU-Prozess mit ihr in Kontakt kommen, auf sie als Person reagieren. Es ist zu vermuten, dass es sich bei diesen Reaktionsweisen um Muster handelt, die sich auch in der Reaktion des Umfeldes vor der Selbstenttarnung des NSU auf Zschäpe finden lassen. Wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass Personen, die heute auf sie treffen, von ihrer Verstrickung in die Verbrechen des NSU wissen.
Bei der Beobachtung im Gericht fällt aktuell eine Justizvollzugsbeamtin auf, die – so kommt man beim Ablauf des morgendlichen Rituals des Prozessbeginns nicht umhin – offensichtlich von Zschäpe fasziniert zu sein scheint und durch Mimik und Gestik deutlich macht, dass sie sie anhimmelt. Eine geringe professionelle Distanz zur Mandantin Zschäpe war auch in den ersten Monaten des Prozesses von Seiten eines jungen Pflichtverteidigers zu beobachten: Er teilte äußerst zuvorkommend den Laptop mit Zschäpe, bot ihr regelmäßig Bonbons an und wandte sich ihr auffallend häufig und einnehmend lächelnd zu, um Informationen in ihr Ohr zu flüstern. Auch wenn es sich hierbei um überlegte Schritte des Aufbaus einer Kooperations- und Vertrauensbasis zur Mandantin handeln mag, lässt sich fragen, wofür die entsprechende Inszenierung im Gerichtssaal steht und – ob sie auch im Umgang mit anderen Mandantinnen so ohne Weiteres vorstellbar wäre.
Warum wird Zschäpe nicht wie eine potenzielle Rechtsterroristin behandelt?
Den verantwortlichen Personen scheint aus dem Blick zu geraten, mit wem sie es zu tun haben. Es deutet sich an, dass Zschäpe hier nicht als die potentielle Täterin angesehen und behandelt wird, als die sie angeklagt ist. Stellt man sich – als gedankenexperimentellen Vergleich – einen Prozess gegen eine sogenannte Kindsmörderin vor, so wäre eine entsprechende Distanzlosigkeit eines Anwaltes und einer Polizeibeamtin kaum denkbar. Wegen Tötung ihres Kinds angeklagte Frauen werden laut Heft (2015) von Prozess-Beteiligten – Jurist_innen, Journalist_innen etc. – dämonisiert und als das absolut Böse dargestellt. Wie also – so lässt sich fragen – sind die beschriebenen Reaktionen in Bezug auf Zschäpe möglich, d.h. in einem Prozess gegen eine Frau, der als Hauptangeklagte die Gründung und gleichberechtigte Mitgliedschaft in der Terrororganisation des „Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) vorgeworfen wird? Konkret geht es um zehn Morde, mehrere Mordversuche, unter anderem in Zusammenhang mit zwei Bombenanschlägen[1], 15 bewaffnete Raubüberfälle und schwere Brandstiftung – also keineswegs nebensächliche Tatvorwürfe. Laut Anklageschrift wird ihr auch zur Last gelegt, maßgeblich an der Tarnung des NSU beteiligt gewesen zu sein. Dieser konnte auch so lange unentdeckt bleiben, weil sie nach außen hin durch Inszenierung einer bürgerlichen Familienkonstellation die Fassade des NSU geschaffen hat. Auch soll sie für die Logistik des NSU – wie beispielsweise. die Finanzen – verantwortlich gewesen sein.
Inszenierung vs. Realität
Die Verteidigung hat im Prozess mehrmals versucht, Zschäpe unter Rückgriff auf ihr „Frau-Sein“ aus der Verantwortung zu nehmen. So bei der Aussage, die einer ihrer Anwält_innen im Dezember 2015 verlesen hat: Zschäpe stellt sich darin als emotional abhängig von Mundlos und Böhnhardt dar. Sie greift insofern auf Geschlechterstereotype einer emotionalen Abhängigkeit von Frauen in heterosexuellen Liebesbeziehungen zurück. Damit inszeniert sie sich als nicht eigenständig handelnde Person.
Zschäpe nutzt bestehende Stereotype über die Friedfertigkeit von Frauen. Sie setzt diese strategisch ein, um ein Bild von sich als unschuldiger Frau zu zeichnen, die sich gegen Gewalttaten positioniert und emotional hierauf reagieren würde. So gab sie etwa in der genannten Einlassung im Dezember 2015 an, ihre Katzen vernachlässigt zu haben, nachdem sie im Herbst 2006 von den Morden ihrer Komplizen erfuhr. Auch wenn dies juristisch weniger relevant ist, wurde doch durch Recherchen des ZDF deutlich, dass Zschäpe sich im Oktober 2006 sehr wohl um die medizinische Versorgung ihrer Katzen kümmert. So wird ein großes Blutbild eines Haustieres erstellt und ein Herzmedikament verschrieben – auf Vernachlässigung aufgrund emotionaler Überforderung lässt sich hier weniger schließen. Vielmehr scheinen diese Fakten ihrer Aussage zu widersprechen.
Auch gibt Zschäpe in der Einlassung an, dass sie „einfach nur entsetzt“ gewesen sei, als sie vom Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße erfahren habe. Sie habe ihr Vertrauen in Mundlos und Böhnhardt verloren und sei nicht mehr sicher gewesen, dass diese ihr die Wahrheit erzählten. Kurz nach dem Anschlag reiste Zschäpe jedoch mit Mundlos und Böhnhardt an die Ostsee. Aus diesem Urlaub gibt es Fotos, die vor Gericht zur Diskussion standen. Auf den Bildern wirken Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt wie glückliche, unbeschwerte und mit sich selbst zufriedene Urlauber_innen. Die hier deutlich werdende Diskrepanz – Entsetzen über die Gewalt des Anschlages und Vertrauensverlust zu den Komplizen auf der einen Seite; ein glückliches Miteinander auf der anderen – mag juristisch keine Beweiskraft haben. Es verstärkt jedoch den Eindruck, dass Zschäpe sehr gezielt bestimmte Bilder aufruft, um sich selbst zu entlasten. Diese haben mit der Realität nur wenig zu tun, es wird jedoch – und das ist der hier relevante Punkt – von manchen Menschen verständnisorientiert aufgenommen und weiter vermittelt.
Neonazi-Frauen setzen vor Gericht Geschlechterstereotype zur Entlastung ein
Dass extrem rechte Frauen versuchen, sich durch Rückgriff auf Geschlechterstereotype zu entlasten, war im laufenden Prozess nicht nur bei Zschäpe zu beobachten. Auch mutmaßliche Unterstützerinnen des NSU, die vor Gericht aussagten, versuchten ihr Engagement durch Bezüge auf Vorstellungen von Weiblichkeit zu leugnen und zu verharmlosen. So bedienten Unterstützerinnen u.a. das Bild der friedfertigen Frau und der „Freundin von …“, die in der extrem rechten Szene nichts zu sagen hätten (vgl. ngn 2015) .
Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Prozesses gibt es jedoch Hinweise darauf, dass Zschäpe durchaus selbstbewusst und strategisch agiert. So wurde etwa Mitte September 2016 von der Nebenklage eingebracht, einen Brief zum Gegenstand des Prozesses zu machen, in dem sich Zschäpe aus der Haft heraus einem anderen inhaftierten Neonazi öffnete. Robin S. wurde wegen eines bewaffneten Raubüberfalls, bei dem er viermal auf einen aus Tunesien stammenden Mann schoss, zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Es liegen mehrere Briefe von Zschäpe an Robin S. vor, die bereits in verschiedenen Zeitungen besprochen und auch Teil der Prozessakte wurden. Zschäpe stellt sich in dem Brief, der nun im Prozess zur Debatte stand, als „selbstbewusste, dominante, geradezu von sich überzeugte Frau“ dar (vgl. sueddeutsche.de). Sie fühle sich stark und habe deutlich gemacht, dass sie sich gegen ihren Willen zu nichts zwingen lasse.
Einen weiteren Hinweis auf selbstbewusstes und strategisches Agieren Zschäpes lieferte ein Artikel in der „Zeit“. Die Journalistin Astrid Ebenhoch hatte die Gelegenheit, Zschäpe im Gefängnis zu beobachten. Auch wenn ihre Beobachtungen nur einen kurzen Zeitraum abdecken und viele Fragen offen bleiben müssen, dokumentiert sich in ihren Beschreibungen sehr deutlich, inwiefern Zschäpe auch hier – also innerhalb einer totalen Institution wie dem Gefängnis – eine aktive Rolle unter den Mitgefangenen einnimmt und ihre Meinungen vertritt. Hier entsteht der Eindruck, dass Zschäpe äußerst manipulativ vorgeht und andere Personen für ihre Interessen einsetzt. So berichtet Ebenhoch, dass Zschäpe im Gefängnis gegen „ausländische“ Insassinnen agitierte. So habe sie andere Insassinnen „ermutigt“, eine Inhaftierte tätlich anzugreifen, die Zschäpe zuvor als Nazi bezeichnet und vor ihr ausgespuckt haben soll.
Der aktuelle Eindruck von Zschäpe als selbstbewusst, strategisch agierender und politisch überzeugter Neonazistin ist auch vor dem Hintergrund ihrer Biografie durchaus plausibel. So ist Zschäpe bereits vor 1998 als organisierte, gewalttätige Neonazistin bekannt gewesen. Sie war in verschiedenen extrem rechten Organisationen aktiv, etwa in der extrem rechten „Kameradschaft Jena“, später dem „Thüringer Heimatschutz“. Sie nahm an verschiedenen faschistischen Schulungen, bundesweiten Demonstrationen und Kundgebungen teil und meldete selbst Demonstrationen an. Auch fiel sie durch gewalttätiges Auftreten auf; unter anderem fügte sie einer alternativen Jugendlichen einen Knochenbruch zu, hetzte ihren Kampfhund in mindestens zwei Fällen auf andere Menschen, sammelte Waffen und wurde bspw. von der Polizei mit einem Dolch bewaffnet aufgegriffen. Nachdem rassistisch konnotierte Bombenattrappen in Jena gefunden wurden, wurde Zschäpes Wohnung sowie eine von ihr angemietete Garage durchsucht. Gefunden wurden neben Waffen u.a. 1,4 kg Sprengstoff.
Wahrnehmungsdefizite gegenüber extrem rechten Frauen
In Anbetracht dieser Umstände wäre ein professionell-distanzierter Umgang mit Zschäpe im NSU-Prozess mehr als angebracht. Dass ein Pflichtverteidiger und eine Justizvollzugsbeamtin Zschäpe auf wohlwollend im Gerichtsprozess gegenüber treten, ist auch Ausdruck eines grundsätzlichen Wahrnehmungsdefizits gegenüber extrem rechten Frauen oder zumindest die Ausblendung von rassistischen Einstellungen und Straf- und Gewalttaten. Aufgrund von Geschlechterstereotypen, nach denen Frauen tendenziell eher friedfertig und unpolitisch seien, wird die Rolle von Frauen in extrem rechten Strukturen häufig relativiert und übersehen. Dabei sind extrem rechte Frauen kein Phänomen des neuen Jahrtausends; auchin den 1980ern waren Frauen in rechtsterroristischen Gruppen aktiv – und bekanntlich war ein nicht unerheblicher Anteil der nationalsozialistischen TäterInnen weiblich.
Der Umgang mit Zschäpe im NSU-Prozess ist aber nicht nur Ausdruck von Wahrnehmungsdefiziten gegenüber rechten Frauen. Indem Zschäpe angehimmelt und angeflirtet wird, werden solche Wahrnehmungsdefizite reproduziert und verfestigt. Dabei sollte allerspätestens nach dem Bekanntwerden des NSU ein Umdenken stattfinden und rechte Frauen in ihrer politischen Überzeugung und Relevanz für rechte Strukturen nicht weiter unterschätzt werden.
Mehr auf netz-gegen-nazis.de:
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| Alle Texte zum NSU| Alle Texte zu rechtsextremen Frauen
Mehr im Internet:
Aktuelle Anlaysen zum NSU-Prozess unter Gender-Gesichtspunkten gibt es auf
| www.gender-und-rechtsextremismus.de
[1] Da erst durch die Aussage von Carsten S. im laufenden Prozess der Anschlag in Nürnberg mit der in einer Taschenlampe eingebauten Bombe dem NSU zugeordnet werden konnte, ist dieser nicht Teil der Anklageschrift.