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Erstochen, erschlagen, verbrannt – 14 Verdachtsfälle

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Autoren: Frank Jansen, Heike Kleffner, Johannes Radke & Toralf Staud

Während der Recherchen sind die Autoren auf einige Verdachtsfälle gestoßen, bei denen ein rechte Tatmotivation zwar nahe liegt, aber die Belege für eine Einordnung als politisches Tötungsverbrechen nicht ausreichen. Teilweise fehlen Informationen über den genauen Tatablauf, die Täter konnten nicht ermittelt werden oder Tatverdächtige mussten aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden. Hier bitten wir um Ihre Mithilfe. Falls Sie zu einem unserer Verdachtsfälle Informationen haben oder von einem bislang unbekannten Tötungsdelikt wissen, bei dem es Anhaltspunkte für ein rechtes Gewaltverbrechen gibt, nutzen Sie unser Kontaktformular: rechtegewalt@zeit.de. Wir werden versuchen den Hinweisen nachzugehen.

Aus ?Abneigung gegen Behinderte? und ?ungezügelter Aggressionslust?, so die Staatsanwaltschaft, überfallen zwei Naziskins am 15. Dezember 1992 in Siegen (Nordrhein-Westfalen) den stark sehbehinderten Bruno Kappi. Nach einer ?Skinhead-Fete? in der Wohnung einer der beiden Angreifer fahren sie in den frühen Morgenstunden auf der Suche nach ?Fun? mit einigen Kumpanen zum Einkaufszentrum Weidenau . Kurz nach fünf Uhr morgens treffen sie auf Bruno Kappi, der auf dem Weg zu seinem Job als Lagerarbeiter bei der Bundeswehr ist. Die Naziskins drängen ihn in einen dunklen Kaufhauseingang und schlagen ?.aufgrund ihrer rechtsextremen Denkweise? – so das Landgericht Siegen im Urteil -dann auf Kappi ein. Auch als ihr Opfer schon am Boden liegt, treten die Angreifer mit ihren Springerstiefeln weiter auf Kopf, Hals und Oberkörper ein. Der 55-Jährige stirbt noch am Tatort, die Liste der ihm zugefügten Verletzungen füllt im Urteil eine halbe DIN A4-Seite. Einer der Tatverdächtigen brüstet sich hinterher, man habe ?einen Alten umgeknockt?, das sei ?geil? gewesen. Weil Zeugen ihre polizeilichen Aussagen teilweise widerrufen und sich in Widersprüche verstricken, kann das Gericht die Täterschaft im Fall Bruno Kappi jedoch nicht zweifelsfrei klären und spricht die angeklagten 16- und 20-jährigen Naziskins von der Mordanklage frei. Wegen anderer Raubüberfälle erhält einer der Angeklagten eine dreijährige Jugendstrafe.

Am 6. November 1994 gerät der 18-jährige Piotr Kania am Bahnhof Rotenburg/Fulda (Hessen) in eine Auseinandersetzung mit fünf Bundeswehrrekruten. Nach Zeugenaussagen
war einer der Rekruten durch Bomberjacke, Springerstiefel sowie ein T-Shirt mit der altdeutschen Aufschrift ?Hools Deutschland? als Rechter erkennbar. Kania bezeichnet ihn deshalb als ?Nazischwein? und verfolgt ihn bis zum Bahnhofsvorplatz. Dort dreht sich der 19-jährige Rekrut aus Halle/ Saale plötzlich um und rammt dem Sohn polnischer Migranten einen Stoßdolch ins Herz. Einen herbeieilenden Freund von Kania sticht der 19-Jährige in den Brustbereich. Anschließend flüchtet er gemeinsam mit den anderen Soldaten in einem Taxi in die Kaserne. Dort wird in seinem Spind rechtsextremes Propagandamaterial gefunden, zudem wird bekannt, dass gegen den 19-Jährigen wegen ?schweren Landfriedensbruchs? im Zusammenhang mit den rassistischen Krawallen in Rostock-Lichtenhagen im Sommer 1992 ermittelt wurde. Gegenüber der Polizei erklärt der 19-Jährige, er habe in Notwehr gehandelt; eine Version, der sich die Staatsanwaltschaft Kassel anschließt. Sie stellt im Februar 1995 die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Rekruten ein.

Der 18-jährige Michael Gäbler wird in den frühen Morgenstunden des 20. November 1994 nach einer Techno-Party im offenen Jugendhaus ?Rosa? in Zittau (Sachsen) von einem 17-Jährigen erstochen. Über den Tatablauf gibt es widersprüchliche Angaben. Besucher des Jugendhauses erklären, dem späteren Angreifer sei wegen ?rechter Sprüche? während der Party Hausverbot erteilt worden. Michael Gäbler und ein Begleiter hätten vor dem Jugendhaus weiter mit dem 17-Jährigen darüber gestritten, warum er sich damit brüste, er sei ?Nationalist?. Als sich Gäblers Begleiter von der verbalen Auseinandersetzung abwendet, zieht der 17-Jährige unvermittelt ein Messer und sticht Michael Gäbler ins Herz und in die Leber. Im Juni 1995 befindet die Jugendkammer am Landgericht Görlitz, der 17-Jährige habe in ?Notwehr? gehandelt, da er ?zu Unrecht und mit Prügeln? aus dem Jugendhaus verwiesen worden sei. Zwar befand das Gericht, Michael Gäbler sei unbewaffnet gewesen und hätte H. nicht geschlagen. Dennoch sei der Einsatz des Messers als ?Verteidigungsmittel? gerechtfertigt gewesen, so der Vorsitzende Richter. Der Prozess endet mit einem Freispruch für den 17-Jährigen.

Der Obdachlose Erich Fisk wird am 23. September 1997 in Angermünde (Brandenburg) mit schweren Kopfverletzungen aufgefunden. Ein knappes Jahr später, am 30. August 1998, stirbt Fisk im Krankenhaus, ohne aus dem Koma aufgewacht zu sein. Nach ungewöhnlich aufwändigen Ermittlungen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft mehrere Verdächtige. Es handelt sich um junge Männer, mindestens einer ist Rechtsextremist. Alle sind bereits aufgefallen mit Attacken auf Obdachlose oder gebrechliche, ältere Menschen. Im Fall Fisk ist keiner der Verdächtigen geständig. Einer hat allerdings laut Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) schon so viele Obdachlose überfallen, dass ihm nicht mehr bewusst ist, ob er auch im September 1997 in Angermünde zuschlug. Jahre später werden die Ermittlungen eingestellt, ohne dass ein Täter im Fall Erich Fisk gefasst werden kann.

Ein 39-jähriger Mann mit geistigen Behinderungen wird am 29. Dezember 1999 im S-Bahntunnel von Halle-Neustadt von drei Männern im Alter von 19, 22 und 32 Jahren ermordet. Nachdem Bundesgrenzschutzbeamte (BGS) und Wachschutzleute das Trio wegen aggressiven Verhaltens am Hauptbahnhof in Halle in eine S-Bahn gebracht hatten, setzen sich die Männer gezielt zu dem 39-Jährigen ins Abteil. Denn einer der Täter kennt das Opfer mit dem Spitznamen ?Professor?, und nun wollen sie ? so das Landgericht Halle später ? an ihm ihren ?Frust über die Auseinandersetzungen mit dem BGS auslassen?. Der 19-Jährige ist bekennender Neonazi; er trägt Glatze, Bomberjacke und Springerstiefel, ist mit SS-Runen, Hakenkreuzen und Reichskriegsflaggen tätowiert und unter anderem wegen einer rassistisch motivierten Körperverletzung vorbestraft; der 32-Jährige ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge vorbestraft. Zunächst verlangt das Trio Bier von ihrem Opfer. Als der Mann nur eine Büchse anbieten kann, beginnen sie ihn zu misshandeln und treten ihn mit einem Springerstiefel ins Gesicht. Als sich ein Schaffner und Sicherheitsleute dem Abteil nähern, lassen die Angreifer kurz von ihrem Opfer ab. Doch diese betreten das Abteil nicht, da sie zuvor über Funk von Kollegen den Rat erhalten hatten, die drei Männer seien aggressiv und sollten ?besser in Ruhe gelassen werden?. Die Wachleute betreten das Abteil erst wieder, als die drei Angreifer ihr Opfer schon zum Aussteigen gezwungen haben, und finden eine große Blutlache. Unterdessen haben die Angreifer ihr Opfer zu einem Tunnel geschleppt. Dort quälen sie ihn weiter und machen sich über ihn lustig. Als sie in seinem Brustbeutel lediglich 2,50 Mark finden, zertreten sie ihm mit ihren Springerstiefeln das Gesicht. Der Mann stirbt wenig später im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Der 32-jährige Haupttäter wird in einer Revisionsverhandlung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt; der 19-Jährige erhält eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren.

In den frühen Morgenstunden des 26. März 2001 stirbt der 51-jährige Fred Blank in Grimmen (Mecklenburg-Vorpommern) an Gehirnblutungen. Der alkoholkranke Frührentner war in seiner Wohnung von zwei jungen Männern der rechten Szene mit Stuhlbeinen, Faustschlägen und Tritten traktiert worden, weil er sich weigerte, den ihm flüchtig bekannten Angreifern Geld zu geben. Die Staatsanwaltschaft Stralsund geht davon aus, dass die jungen Männer im Alter von 17 und 21 Jahren auf ?Sauftour? waren und sich dafür mehr Geld beschaffen wollten. Fred Blank sei ein ?leichtes Opfer? gewesen. Einen rechten Hintergrund schließen Polizei und Staatsanwaltschaft aus. Der ältere der beiden Angreifer ist wegen Körperverletzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft sieht aber kein ?ideologisches Fundament?. Im November 2001 verurteilt das Landgericht Stralsund die beiden Männer, die vor Fred Blank noch einen weiteren Mann angegriffen hatten, der sich aber wehren konnte, wegen versuchter Erpressung und Totschlags zu Haftstrafen zwischen vier und sieben Jahren.

Bei einem Fest in Bräunlingen (Baden) wirft am 9. September 2001 ein Skinhead dem 18-jährigen Arthur Lampel bei einer Auseinandersetzung zwischen Festbesuchern ein Weizenbierglas an den Kopf. Ein Splitter dringt in die Halsschlagader ein. Lampel verblutet. Der Täter mit dem Spitznamen ?der Knochen? gilt nach Recherchen der Regionalzeitung ?Südkurier? als Wortführer einer rechten Clique. Das Opfer war ein aus Russland stammender Aussiedler. Polizei und Staatsanwaltschaft ist bekannt, dass Aussiedler von Rechtsextremisten häufig als ?Russen? diffamiert werden. Fremdenfeindlichkeit sei nicht der Hintergrund für Artur Lampels Tod, befindet das Landgericht Konstanz. Ein Motiv kann die Kammer im Prozessverlauf nicht feststellen. Der vorbestrafte Skinhead wird zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Am 5. November 2001 prügeln und würgen drei Rechtsextremisten in Berlin den herzkranken Ingo B. (36). Am Tag danach erleidet er einen Infarkt und stirbt. Die Angreifer wollten angeblich Schulden in Höhe von 40 Mark eintreiben. Das Landgericht Berlin verhängt Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Jahren. Zu Gunsten der Angeklagten meint die Kammer, sie hätten sich ?über die Folgen ihres Handelns keine Gedanken gemacht?. Die rechte Gesinnung bleibt nebensächlich – obwohl einer der Angreifer auch wegen einer weiteren, einschlägigen Tat verurteilt wird. Der Neonazi hatte Anfang 2001 einen Jugendlichen gefragt, ob er Ausländer sei und dann zugetreten.

Der Behinderte Klaus Dieter Lehmann wird am 15. Mai 2002 in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) von zwei Skinheads gequält. Lehmann stirbt an den Folgen gezielter Stiefeltritte ins Gesicht. ?Es sah so aus, als wäre mit dem Kopf Fußball gespielt worden,? sagt die Staatsanwaltschaft. Das Landgericht Neubrandenburg verurteilt einen Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren und neun Monaten. Der zweite Skin, der auch einen Jugendlichen mit einem Schuss aus einer Schreckschusspistole verletzt hat, erhält wegen gefährlicher Körperverletzung dreieinhalb Jahre. Laut Gericht war Lehmanns Behinderung kein Anlass für die Tat, das Opfer habe ?normal? gewirkt.

Im Jugendclub ?Giftmische Stauchitz? bei Riesa (Sachsen) wird der stark betrunkene Günter T. in der Nacht vom 20. April 2003 während einer Feier über zwei Stunden schwer misshandelt. Der 35-Jährige kommt aus dem Nachbardorf, ist als arbeitslos und alkoholkrank bekannt. Der ehemalige Stahlarbeiter stirbt zwei Tage später an schweren Hirnverletzungen. Nach längeren Ermittlungen klagt die Staatsanwaltschaft Dresden vier Männer im Alter von 29 bis 36 Jahren wegen Totschlags an. Ihnen wird vorgeworfen, den bewusstlosen, völlig wehrlosen Mann unter anderem nackt ausgezogen, mit Wasser übergossen und den Mund zugehalten zu haben. Bei einem 31-jährigen Angeklagten hatten die Ermittler rechtsextremes Propagandamaterial gefunden. Das Landgericht Dresden kritisiert bei Prozessende nicht alleine die Angeklagten, sondern das gesamte Dorf Stauchitz habe dem Tod von Günter T. keinerlei Bedeutung zugemessen. Zeugen seien eingeschüchtert worden und insgesamt habe die Haltung vorgeherrscht ?es sei ja nur ein Trinker gewesen?. Die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand weiter: ?Die Würde des Menschen ist unantastbar. Egal, ob er trinkt oder arm ist.? Da ein Gutachter nicht mit Sicherheit ausschließen kann, dass das Opfer bereits vor den Misshandlungen schwere Kopfverletzungen erlitten hatte, werden die Angeklagten lediglich wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren verurteilt.

Zwei griechische Wanderarbeiter, der 22-jährige Petros C. und der 23-jährige Stefanos C. sterben in den frühen Morgenstunden des 6. Dezember 2003 durch Rauchvergiftung im Dachgeschoss eines überwiegend von Migranten bewohnten und gewerblich genutzten Gebäudekomplexes in Kandel (Rheinland-Pfalz). Das Feuer war im Eingangsbereich des Hauses gelegt worden. Ein türkisches Lokal im Erdgeschoss brennt vollständig aus. Als Tatverdächtigen ermittelt die Polizei einen 22-Jährigen aus Kandel, der bis zum Brandzeitpunkt in der Tatnacht mit mehreren, ihm gut bekannten Rechtsextremisten des ?Nationalen Widerstands Kandel? exzessiv getrunken hatte. Das Landgericht Landau verurteilt im November 2008 den 22-Jährigen wegen ?vorsätzlichen Vollrausches? unter Einbeziehung von dessen Vorstrafen zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der zum Tatzeitpunkt völlig betrunkene Mann das Feuer im Eingangsbereich des Hauses gelegt hatte. Das Gericht kann ein Motiv für die Tat nicht feststellen. Die Frage der Kammer und Prozessbeobachter, ob der 22-Jährige sich ?im Sinne einer Aufnahmeprüfung in die Reihen des Nationalen Widerstands Kandel? habe beweisen wollen, bleibt offen.

Am 1. Juli 2005 wird am Rheinischen Platz in Essen ein 44-Jähriger Mann von zwei Skinheads zusammengeschlagen. Zwei Tage später wird er tot in seinem Zimmer in einem Männerwohnheim gefunden. Die Obduktion stellt?stumpfe Gewalt? gegen seinen Kopf als Todesursache fest. Die beiden Angreifer sind der Polizei bestens bekannt. ?Ihrem äußeren Erscheinungsbild nach – Springerstiefel, Glatzen, Bomberjacke – sind sie der Skinheadszene zu zuordnen?, so die Behörden. Sowohl der 17-Jährige als auch der 15-Jährige sind drei Dutzend Male polizeilich aufgefallen, vor allem durch Gewalt- und Vermögensdelikte. Straftaten mit politischem Hintergrund seien jedoch nicht bekannt. Im nicht-öffentlichen Prozess um den Tod des 44-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Essen den beiden Brüdern Körperverletzung mit Todesfolge vor. Das Amtsgericht Essen weigert sich mit Verweis auf das angewendete Jugendstrafrecht Auskunft zu geben, wann, mit welcher Begründung und zu welcher Strafe die Täter verurteilt wurden.

Der 27-jährige Sven M. wird in der Nacht zum 14. Mai 2010 in einem illegalen Nazi-Klub in Hemer (Nordrhein-Westfalen) erstochen. Er hatte selbst Verbindungen zur rechten Szene und war Wochen zuvor aus der Kneipe geworfen und später brutal verprügelt worden. An dem Abend wollte er offenbar klären, wer ihn angegriffen und bedroht hatte. Nach den Ermittlungen der Polizei rammt der Bar-Besitzer, Alexander U., dem Opfer ein Messer bis zur Wirbelsäule in den Hals und versucht den Leichnam anschließend mit Hilfe von drei weiteren Männern in einem Waldstück bei Westig zu verscharren. Für das Tötungsdelikt habe der politische Hintergrund keine Rolle gespielt, betonte der Staatsanwalt noch während der Ermittlungen. ?Wir vermögen eine ernsthafte politische Gesinnung nicht zu erkennen.? Vielmehr habe allein der Alkohol die Klubmitglieder vereint. Ein Aussteiger berichtet jedoch, dass in dem Lokal ?reichlich Drittes Reich? mit Hakenkreuzfahnen und Stahlhelmen vorhanden war. Es habe Versammlungen und eine Klubkasse gegeben. Zudem seien die Mitglieder von dem Haus aus häufig zu Treffen der rechtsextremen Szene gefahren. Der Prozess gegen den wegen Gewaltdelikten mehrfach vorbestraften Alexander U. wird voraussichtlich im Herbst 2010 beginnen.

Dieser Text erschien am 16.09.2010 auf ZEIT Online. Mit freundlicher Genehmigung.

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