Dieser Ärmelaufnäher wurde in der NS-Zeit genutzt, um die Herkunft eines Gaus der NSDAP, der Hitlerjugend (HJ), des Bundes Deutscher Mädel (BDM) oder einer der Unterorganisationen genau zu kennzeichnen. „Gau“ bezeichnete die Bezirke, die ebenfalls wieder und wieder unterteilt waren. Gauleiter waren in Zusammenarbeit mit der Wehrmacht verantwortlich für die zivile Verteidigung ihres Gebietes.
Auch heute wird der Gauwinkel mit der aufgestickten Ortszugehörigkeit in der Neonazi-Szene verwendet.
Das Tragen dieser Abzeichen, auch in anderen Farben als schwarz, ist seit 2002 strafbar, da sie eindeutig zur NS-Symbolik gehören.
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