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Gewalt von Rechts „Von Polizei und Justiz im Stich gelassen“

Bild aus einer Jugendausstellung in Neuruppin; Foto (Symbol): H. Kulick

Das Amtsgericht Halberstadt hat am 28. Mai 2008 im Prozess wegen des Angriffs auf mehrere Ensemblemitglieder des Nordharzer Städtebundtheaters am 9. Juni 2007 in Halberstadt drei der Angeklagten freigesprochen und den 23-jährigen einschlägig vorbestraften Haupttäter Christian W. zu einer Haftstrafe von 2 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft für ihn gefordert , ihm aber lediglich einen Schlag zugeordnet.

Polizeiversagen

Die Betroffenen hatten noch während des Angriffs per Handy den Notruf der Polizei verständigt und auf Hilfe gehofft. Stattdessen kam es zu einem Polizeieinsatz, den ein polizeiinterner Untersuchungsbericht als „Gesamtversagen“ und von einem Mangel an Sensibilität bei politisch motivierten Straftaten geprägt bezeichnet. Die Polizei nahm lediglich die Personalien der Opfer auf, während die mutmaßlichen Täter flüchten konnten, ohne dass ihre Identität festgestellt wurde. Dieses Polizeiversagen bildete die Grundlage für einen Prozess, an dessen Ende heute lediglich einer der Beteiligten an dem Angriff verurteilt wurde. Vor Gericht setzte sich der Eindruck von Ohnmacht für die Betroffenen fort. Bei den Befragungen durch Staatsanwaltschaft und Gericht hätten sie sich „wie Beschuldigte und nicht wie Opfer“ gefühlt, sagen die Betroffenen übereinstimmend. Sie fühlen sich von Polizei und Justiz im Stich gelassen. „Ich hatte den Eindruck, die Staatsanwaltschaft wollte nur noch das Image der Polizei retten,“ sagte einer der Nebenkläger.

Rechtsextreme Hintergründe

Amtsrichter Horst Selig hat in seiner Urteilbegründung eine politisch rechte Motivation für den Angriff verneint, allerdings auch eingeräumt, das Gericht habe die Motivation nicht ermitteln können. Die Einschätzung des Richters – der eine rassistische Verfolgungsjagd durch polizeibekannte Neonazis im Mai 2005 in Halberstadt (s.u.) als „normale Herrentagstour“ bezeichnet hatte – bleibt unverständlich Nach den bundesweit gültigen Kriterien des Bundeskriminalamts für politisch rechts motivierte Gewalttaten fällt der Angriff auf die Schauspielergruppe eindeutig unter diese Definition: Danach ist eine Tat als „politisch rechts motiviert zu bewerten, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie (…) gegen eine Person gerichtet sind, wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht (…). (2. Periodischer Sicherheitsbericht des Bundesinnenministeriums, 2007).

Die Schauspieler wurden Opfer einer rechten Gewalttat, weil sie von weitem erkennbar „anders aussehen“ – dies reicht im Weltbild der extremen Rechten, um Menschen als minderwertig oder „Feinde“ zu definieren und zuzuschlagen. Im übrigen hat das BKA dieser Realität in vielen Regionen Deutschlands mit der oben genannten Definition Rechnung getragen. Zudem war einigen aus dem Theaterensemble vor Beginn des Angriffs in Beisein von einem Dutzend stadtbekannter Rechtsextremisten der Zutritt zu der Gaststätte Spucknapf verwehrt worden, weil der Türsteher den Schauspieler mit Irokesenhaarschnitt und Springerstiefeln für einen Linken hielt und lautstark mit „keine Punks, keine Linken“ das Einlassverbot verkündete. Wenige Minuten später griff eine Gruppe von äußerlich eindeutig als extreme Rechte erkennbare Männer die Schauspieler an.

Auswirkungen des Prozessausgangs

„Der Prozessausgang zeigt, wie schwer es ist für Opfer rechter Gewalt, vor Gericht Gerechtigkeit zu erfahren,“ sagt eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung. Dabei handele es sich aber nicht um eine Kritik an den Freisprüchen für drei der Angeklagten. Der Prozessausgang werde nun von der rechtsextremen Szene als Bestätigung gewertet, dass es niemanden gibt, der rechtsextremen Cliquen, Autonomen Nationalisten und NPD Grenzen setze. Und die Opfer sind damit konfrontiert, dass sie ihren Angreifern jederzeit in Halberstadt wieder über den Weg laufen können. „Wir befürchten ein gesteigertes Selbstbewusstsein einer ohnehin schon extrem gewalttätigen und dominanten rechtsextremen Szene in Halberstadt und Umgebung,“ so die Sprecherin der Mobilen Opferberatung.

Im Jahr 2007 hat die Mobile Opferberatung in Halberstadt jeden Monat mindestens eine schwere rechte oder rassistische Gewalttat registriert. (www.mobile-opferberatung.de). Alleine am vergangenen Wochenende kam es in Sachsen-Anhalt zu mindestens vier rechten Gewalttaten. Eine davon ereignete sich in Halberstadt, wo ein Kosovo-Albaner von drei Rechten rassistisch beleidigt und verletzt wurde. „Für Betroffene rechter Gewalt, deren FreundInnen und Angehörige sowie für potenzielle Opfer aus gesellschaftlichen Minderheiten verstärkt der heutige Prozessausgang das Gefühl, im Stich gelassen zu werden,“ so die Mobile Opferberatung.

Nachfolgend ein Überblick über Fälle von rechter Gewalt in Halberstadt und den Umgang von Polizei und Staatsanwaltschaft damit:

29. April 2000, Halberstadt: – Ein neonazistischer Skinhead ersticht den Rentner Helmut Sackers, weil dieser wegen des lautstarken Abspielens des „Horst-Wessel-Lieds“ die Polizei verständigt hatte. Im erstinstanzlichen Prozess beim Landgericht Magdeburg folgt die Staatsanwaltschaft Halberstadt der Notwehr-Version des Täters, er habe sich gegen den dreißig Jahre älteren, asthmakranken Mann nur mit vier Messerstichen wehren können. Nach lediglich vier Prozesstagen mit fehlerhaften medizinischen Gutachten plädiert die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Der Bundesgerichtshof hebt den Freispruch wegen massiver Verfahrensfehler auf Antrag der Nebenklage auf und verweist den Fall ans Landgericht Halle. Im Frühjahr 2005 fordert die Staatsanwaltschaft Halle sechseinhalb Jahre Haft für den Täter. Das Landgericht Halle spricht trotz erheblicher Zweifel dennoch frei.

5. August 2003, Wernigerode – Ein Dutzend Neonazis überfällt eine Gruppe von Punks und verletzt einen damals 19-Jährigen schwer. Die Polizei ermittelt acht Tatverdächtige, einer von ihnen legt ein Teilgeständnis ab. Dennoch stellt die Staatsanwaltschaft Halberstadt das Verfahren ein. Der Nebenklägervertreter kämpft zwei Jahre gegen die Einstellung. Im Winter 2006 werden drei der Täter in erster Instanz verurteilt: wegen der langen Verfahrensdauer kommen zwei von ihnen mit Verwarnungen und Geldstrafen davon. Im April 2008 bestätigt das Landgericht Magdeburg in der Berufung die Urteile und kritisiert die lange Verfahrensdauer und die milden Strafen.

17. April 2004, Wegeleben – Vier Neonazis jagen drei Punks mit ihrem Auto übers Feld, fahren einen von ihnen an und schlagen dann mit Stangen auf den am Boden liegenden Mann ein. Die Polizei spricht von einem „Verkehrsunfall“, die Staatsanwaltschaft verneint ein versuchtes Tötungsdelikt und eine rechte Tatmotivation.

16. August 2004, Halberstadt – Ein Dutzend Neonazis überfällt das soziokulturelle Zentrum ZORA und verletzt einen Besucher schwer. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nur zögerlich. Lediglich sechs der Täter werden angeklagt; gegen den Haupttäter, Peter Karich, Sänger der Neonazi-Band „Skinheads Sachsen-Anhalts“ (SSA) stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, weil dieser auf dem Weg zur ZORA auch einen Passanten niedergeschlagen hatte, dafür verurteilt wurde und die „zu erwartende Strafe für den ZORA-Überfall neben der Strafe für den niedergeschlagenen Passanten nicht ins Gewicht fiele,“ so die Staatsanwaltschaft. Professoren aus Berlin stellen deshalb Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen Staatsanwaltschaft und Amtsgericht.

1. Januar 2005, Quedlinburg – Ein Dutzend polizeibekannter Neonazis überfällt in der Silvesternacht zwei alternative Jugendliche und zertrümmert einem von ihnen den Kiefer mit Stiefeltritten. Zwei Beamte eines Streifenwagens, der in der Nähe geparkt ist, greifen nicht ein. Die Täter können unerkannt entkommen. Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren gegen die Neonazis und die Polizei ein.

5. Mai 2005, Halberstadt – Ein halbes Dutzend Neonazis greift erst einen liberianischen Asylbewerber und dann einen Bundespolizisten sowie einen Journalisten an, die zur Hilfen eilen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln lediglich drei Tatverdächtige. Die Staatsanwaltschaft vergisst in ihrer Anklage, den Angriff auf den Journalisten zu verfolgen. Bei der Urteilsverkündung in erster Instanz am Amtsgericht Halberstadt bezeichnet Amtsrichter Selig den Angriff durch mehrfach vorbestrafte Neonazis als „ganz normale Herrentagstour“. In zweiter Instanz erkennt das Landgericht Magdeburg einen rassistischen Hintergrund.

25. Juni 2005, Hornberger See bei Wernigerode – Ein Punk wird von einem polizeibekannten Aktivisten der Kameradschaft „Wernigeröder Aktionsfront (WAF)“ zusammengeschlagen und schwer verletzt. Obwohl der Punk den Täter bei der Polizei eindeutig identifiziert, passiert fast vier Monate lang nichts. Und so beginnt eine Serie von einem halben Dutzend Gewalttaten gegen Punks und alternative Jugendliche durch Aktivisten der WAF in Wernigerode und Blankenburg. Trotz der Schwere und der Anzahl von sieben Körperverletzungen, klagt die Staatsanwaltschaft den Haupttäter lediglich vor dem Amtsgericht an. Eine Strafmaßbegrenzung von vier Jahren wird damit in Kauf genommen. In ihrem Plädoyer verneinte die Staatsanwaltschaft eine politische Motivation für die Angriffe. Der Angeklagte habe „aus Langeweile“ zugeschlagen und sei durch Alkohol „enthemmt“ gewesen. Auch in diesem Fall musste die Nebenklage für eine angemessene strafrechtliche Würdigung kämpfen; schließlich kam der Prozess doch noch ans Landgericht Magdeburg.

25. Mai 2006, Oschersleben – Ein halbes Dutzend Neonazis greift drei alternative Jugendliche vor dem Polizeirevier Oschersleben (das zum Polizeipräsidium Halberstadt gehört) an und verletzt einen von ihnen erheblich am Kopf. Die Polizeibeamten öffnen trotz Klingeln und Rufen der Opfer die Tür des Reviers nicht.

9. Juni 2007, Halberstadt – Fünf Mitglieder des Theaterensembles des Nordharzer Städtebundtheaters werden bei einem rechten Angriff zum Teil erheblich verletzt. Die Täter können größtenteils unidentifiziert entkommen, weil die Polizeibeamten nur die Personalien der Opfer aufnehmen. Ein polizeiinterner Untersuchungsbericht spricht von einem polizeilichen „Gesamtversagen“ und „mangelnder Sensibilität“ bei rechten politisch motivierten Straftaten.

21. Dezember 2007, Halberstadt – Eine junge Frau aus der alternativen Jugendszene wird 150 Meter vom Polizeirevier entfernt von drei Neonazis zusammengeschlagen und massiv am Kopf verletzt. Ermittlungsfehler beeinträchtigen den Prozess.

Dieser Beitrag ist ursprünglich auf dem Portal „Mut gegen rechte Gewalt“ erschienen (2002-2022).

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