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11. Verhandlungstag Halle-Prozess – Kein Beifall, kein Beileid

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Im Zentrum: Der Zeugenstuhl. Am 11. Prozesstag sagten drei Betroffenen aus, die sich während des Anschlags vor oder in dem Imbiss "Kiez Döner" befanden.
Im Zentrum des Saals: Der Zeugenstuhl. Am 11. Prozesstag sagten drei Betroffenen aus, die sich während des Anschlags vor oder in dem Imbiss „Kiez Döner“ befanden. (Quelle: Nicholas Potter)

Es darf nicht mehr applaudiert werden. Das kündigte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens schon am Vortag an im Prozess gegen den rechtsextremen Halle-Attentäter. Nach den berührenden Aussagen von Überlebenden des Anschlags, die sich zum Tatzeitpunkt in der Synagoge aufhielten, wurde immer wieder in den Reihen der Nebenkläger*innen und Besucher*innen geklatscht. Die Statements wiesen auf die Kontinuitäten der Shoah hin und machten die gesellschaftliche Dimension von Antisemitismus deutlich. Aber Ordnung müsse sein: „Wir sind hier als Gericht gehalten, dass die Verhandlung in einer ruhigen und neutralen Atmosphäre abläuft“, belehrte Richterin Mertens. Am elften Verhandlungstag wird es trotzdem noch einmal zum Beifall kommen, bevor Mertens einschreiten kann. Und dieser Applaus ist wohlverdient.

Am 09. September 2020 werden drei Zeug*innen befragt, die den Anschlag vor und in dem Imbiss „Kiez Döner“ erlebten. Als erste sagt die 78-jährige Hallenserin Margrit W. aus. Am Tattag ist sie auf dem Weg zu einem Arzttermin – bis sie einen Mann zwischen zwei geparkten Autos sieht. In seinen Händen: „Ein komisches Objekt. Vielleicht etwas Selbstgebautes für Fasching oder so“, erinnert Frau W. vom Zeugenstuhl. Dann kommt plötzlich ein Knall. Der Täter hat eine Nagelbombe vor dem Imbiss angezündet. Zwei Nägel, ungefähr 3 bis 4 cm lang, wie Frau W. mit ihren zarten Fingern zeigt, treffen sie am Fuß. Sie spricht von „jämmerlichen Schmerzen“. Dann rennt der Täter in den Dönerladen hinein. Vom Tod Kevin S.s, den der Täter im Laden erschießt, wird sie erst später in den Nachrichten erfahren. Seit dem Attentat habe sie nicht einmal davon geträumt, sagt sie. Ihre Verletzung sei mittlerweile folgenlos geheilt. Ihr großes Glück: Dem Täter nichts gesagt zu haben. „Sonst wäre es mir so gegangen wie der Frau an der Synagoge“ – und meint damit die 40-jährige Jana L., die der Täter in den Rücken schoss, nachdem sie die Gefahr der Situation nicht erkannte und den lauten Knall seiner Bomben kommentierte.

Danach sagt der pensionierte Hochschullehrer Prof. Dr. Bernd H. aus. Am Tag des Anschlags ist der 74-jährige Mann, der in Göttingen wohnt, in Halle für eine Redaktionskonferenz. Nach einer zweistündigen Autofahrt will er sich etwas zum Mittagessen holen, bevor die Konferenz beginnen soll – und wird mit dem „Kiez Döner“ fündig. Nachdem er seine Bestellung aufgibt, benutzt er die Toilette. Das wird ihm wenige Momente später das Leben retten. Er hört einen Knall: Welcher Idiot zündet hier einen Böller, fragt er sich. Er sieht niemanden. Dann gibt es Schüsse gegen die Fensterscheibe. H. ist von dem zersplitterten Glas fasziniert, ein ästhetisches Muster, das ihn kurz fesselt. Dann betritt der Attentäter den Laden – mit „wilder Entschlossenheit“ und einen „schnutigen Mund“. Herr H. hielt die kleine Waffe in den Händen des Attentäters für ein Paintballgewehr, seine Kampfmontur für ein Halloween-Kostüm. „Raus hier, der erschießt uns sonst“ ruft jemand – und unterbricht damit H.s Schockstarre. Dafür sei er bis heute sehr dankbar. Er flieht in den hinteren Teil des Ladens, vermeidet aber die fensterlose Toilette – eine Mausefalle, wie er sie beschreibt. Er springt aus dem Fenster zum Hinterhof und landet auf einer Mülltonne, rutscht, und erleidet eine heftige Prellung an seinen Rippen. In diesem Moment hatte er furchtbare Angst, sagt er. Angst, dass der Täter hinterher rennt. Angst um sein Leben.

Therapeutische Hilfe habe H. nicht in Anspruch genommen – dafür aber opiumhaltige Beruhigungsmittel, was ihm sehr geholfen habe und er dem Gericht nur empfehlen könne. Knallgeräusche seien ihm aber nach der Tat lange unerträglich gewesen. Heute gehe es ihm aber besser, so weit er das selbst beurteilen kann.

Für die Presse hat H. kritische Worte: Wenige Tage nach dem Attentat besuchten ihn drei Journalist*innen von „Spiegel Online“ zu Hause und baten um ein Interview. Er habe sich sehr über die „Unverfrorenheit“ geärgert, dass Menschen, die damit Geld verdienen, sich erdreisten, ihn so kurz nach dem Erlebten ungefragt zu behelligen. Wie die Journalist*innen an seine Privatadresse gekommen sind, kann auch die Richterin nicht beantworten. Es liegt aber nahe, dass jemand bei der Polizei die Adresse an die Presse weitergegeben haben könnte.

Zum Schluss seiner Aussage darf die Nebenklage ihm eine Frage stellen: Was wünscht er sich vom Prozess? „Ich erwarte, dass allen Beteiligten inklusive dem Angeklagten klar gemacht wird, dass hier ein zutiefst verabscheuungswürdiges Verbrechen vorliegt. Und dass dieses Verbrechen aus der Mitte der Gesellschaft, einer vielleicht etwas schlafmützigen Gesellschaft heraus, geschehen ist.“ Es sei für ihn schlecht vorstellbar, „dass über die Dauer der Zeit der Angeklagte mit seinen Vorbereitungen und Hirngespinsten, seiner Gefangenheit in einer völlig irrigen Denkweise, dass er in eine solche Entwicklung ohne Wahrnehmung seiner direkten Umwelt reingekommen sein soll.“ Und: Der Angeklagte verdiene das Urteil, das das Gericht fällen werde. Der Saal applaudiert, die Richterin greift ein. Es ist der Höhepunkt an diesem Verhandlungstag.

Nach der Pause wird das Video der Tat, gefilmt von einer zweiten Kamera an der Jacke des Angeklagten, in voller Länge abgespielt. Das Video zeigt wenig Neues, was nicht schon im Video seiner Helmkamera vorkommt, das am zweiten Prozesstag gezeigt wurde. Außer: Die weinerliche, selbstbemitleidende Reaktion des Attentäters über das Scheitern seines Plans am Ende seiner Flucht, kurz vor seiner (im Video nicht aufgenommenen) Festnahme. Nur dann fließen einzelne Tränen, nicht aber für seine Opfer: „Killing is not complicated, I’m not feeling different than before“, sagt er kaltblütig auf Englisch.

Nach einer weiteren Pause springt der Kriminalkommissar Nils Petersen ein, nachdem zwei Zeugen kurzfristig ausgefallen sind. Grund sei ein logistisches Dolmetscher-Problem. Petersen beantwortet Fragen zu seinem 107-seitigen Bericht über den Tatort am Dönerladen in murmelndem Sächsisch. Er beschreibt Luftaufnahmen von Drohnen, Schusslöcher in Wänden und Patronenhülsen auf der Straße mit einer distanzierten, beamtentypischen Sachlichkeit. Eine Anwältin der Nebenklage muss die Richterin hier unterbrechen, damit die Bildschirme im Besucherbereich ausgeschaltet werden, wenn Fotos von Kevin S.s Leichnam im „Kiez-Döner“ gezeigt werden sollen.

Zum Schluss sagt der 26-jährige Student Malek B. aus. Er wohnt in Halle, will aber am 9. Oktober 2019 nach Merseburg fahren, wo er studiert. Er sieht den Angeklagten mit einer Waffe in seiner Hand, hat Augenkontakt mit ihm: „Ich wusste nicht, was ich machen soll. Ich musste einfach nur weg.“ Der Angeklagte schießt auf ihn, trifft aber nicht. Malek gelingt es, weiter Richtung Hauptbahnhof zu laufen und die Polizei zu informieren. Ob er Todesangst hatte? Ja, antwortet er. Seit der Tat habe er manchmal Alpträume, leide an Schlafstörungen, fühle sich unsicher. Die Richterin fragt, ob er in Behandlung ist und er verneint. „Da sollten sie darüber nachdenken, oder?“ fragt die Richterin etwas übergriffig. „Haben sie einen Arzt?“ legt sie nach. Und empfiehlt auf einer wohlwollenden aber mütterlichen Weise eine anwesende Ärztin im Gerichtssaal.

Und so kommt der elfte Verhandlungstag im Prozess gegen den rechtsextremen Halle-Attentäter zu seinem Ende – ganz ohne dass der Angeklagte überhaupt zu Wort kommt. Wo er zu Beginn des Verfahrens oft grinste und lachte, wirkt sein Gesicht an diesem Tag versteinert, enttäuscht, gar melancholisch. Für seine Opfer zeigt er aber kein Beileid. Viel präsenter wirkt an diesem Tag stattdessen das junge, alternative Publikum im Gerichtssaal: Die Besucher*innenreihen sind voll mit bunten Frisuren, punkigen Piercings und linken T-Shirts. Auf dem T-Shirt einer Besucherin steht: „Kein Mensch ist illegal“. Ein kleiner Spruch, der in diesem Kontext eine große Wirkung hat: Der rassistische und antisemitische Plan des Täters ist gescheitert, nun ist er der vollen Härte des Gesetzes ausgeliefert. Und das verdient Beifall.

Einige Nebenkläger*innen haben in ihrem Statement zum Prozessbeginn Medienschaffende dazu aufgerufen, den Namen des Attentäters nicht zu nennen, um ihm selbst keine Plattform zu bieten. Dieser Forderung wollen wir hier nachkommen.

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