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Hilfe zum Umgang mit Neonazi-Musik

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„In unserem Jugendclub liegen immer wieder CDs mit mehr oder weniger expliziten rechtsextremen Texten und Bandnamen herum. Was kann ich dagegen tun? Wo finde ich Hilfe, wenn ich nicht weiß, ob die Bands rechtsextrem sind?“ Diese oder ähnliche Fragestellungen gehören zum Alltag vieler Sozialpädagogen in der offenen Arbeit. Manchmal werden sie aufmerksam, weil ihnen Textstellen auffallen. Teilweise, weil Bandnamen wie „Kraftschlag“, „Landser“ oder“ Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ ihren Argwohn wecken. Oder weil sie wissen, dass manche ihrer Besucher, die auch CDs mit in den Jugendclub bringen in der rechten Szene aktiv sind.

Internet und Fachliteratur

Doch wie erfährt man, ob die Band tatsächlich dem extrem rechten Spektrum zuzurechnen ist? Und wenn sie es ist? Es gibt verschiedene Wege, um zu einer Einschätzung über CDs zu kommen, die Jugendliche mitbringen. Oftmals genügt ein Blick ins Internet. Einerseits bieten Portale wie turnitdown.de, das sich auf das Monitoring extrem rechter Musik spezialisiert hat, gezielte Informationen zu den Bands der Rechtsextremen. Teilweise genügen auch einige Klicks und eine Suche bei Google, um die Band politisch verorten zu können. Um einen ersten Einblick zu bekommen, lohnt auch ein Blick in die Informationsbroschüren des Bundes- und der Landesämter für Verfassungsschutz, deren Qualität und Einschätzung regional allerdings unterschiedlich stark schwanken.

Schon schwieriger ist es wenn es sich nicht um klassischen Rechtsrock, sondern eventuell um völkischen Black-Metal, extrem rechten Hatecore oder anti-eglalitären, faschistischen Industrial handelt. Hier empfiehlt sich der Blick in einschlägige Fachliteratur. Diese bietet auch den Vorteil einer genaueren Einordnung und erklärt Brüche, Uneindeutigkeiten und den Kontext. Erst dieses Wissen ermöglicht oftmals eine Einordnung der Besucher in Zusammenhang mit der extremen Rechten. Handelt es sich um einen Mitläufer, der vom Schulhof getauschte mp3’s mitgebracht hat? Oder um Szenegänger, die nicht nur extrem rechte Bands hören, sondern auch entsprechende Symbole und eine szenetypische Bekleidung tragen.

Pädagogik und Repression

Wenn die Recherche und die Informationen ergeben, dass es sich bei einigen Tonträgern, die die Jugendlichen von zuhause mitgebracht haben tatsächlich um Produkte extrem rechter bis neonazistischer Bands handelt, ist die nächste Frage nahe liegend. Was muss jetzt getan werden?

Eine Standardlösung für diese Frage gibt es nicht. Je nach Lage der Dinge ? zum Beispiel welcher Tonträger gefunden wird, welches Verhältnis zu und welche Einschätzung über die jugendlichen Besucher besteht oder wie diese politisch orientiert sind ? unterscheiden sich die Antworten. Manchmal können pädagogische Maßnahmen, manchmal polizeiliche Repression notwendig sein.

Schon die juristische Lage verlangt ein unterschiedliches Vorgehen. Werden die Liedtexte der CD als volksverhetzend eingeschätzt oder finden sich im Booklet strafrechtlich verbotene Symbole wie Hakenkreuze, sind die CDs sofort sicherzustellen und die Polizei einzuschalten. Wenn die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die CD indiziert hat, also als jugendgefährdend einstuft, muss das Abspielen der CD im Jugendclub ? einem öffentlichen Raum – ebenfalls sofort aus juristischen Gründen unterbunden werden.

Auseinandersetzung mit Inhalten

Die Liedtexte vieler CDs der extremen Rechten sind inzwischen jedoch so formuliert, dass diese Tonträger weder strafrechtlich relevant sind noch indiziert werden. Das bedeutet, dass in diesen Fällen nicht das Strafrecht, sondern die pädagogische Einschätzung das Handeln bestimmen muss. Selbstverständlich kann man auch unter diesen Umständen das Abspielen der CDs nicht dulden. Die Tonträger können aber Anlass zu einer produktiven Auseinandersetzung mit extrem rechter Ideologie oder Propaganda sein.

Es kann jedoch auch sein, dass die pädagogischen Fachkräfte die Einschätzung haben, dass die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen nicht offen für eine pädagogische Auseinandersetzung sind. Sondern nur Propaganda betreiben wollen und andere Jugendliche für die extreme Rechte „anwerben“ wollen. Soweit möglich, sollte in diesem Fall die Nutzung der Einrichtung und der Kontakt zu den anderen Besuchern verwehrt werden.

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