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Interview Geschlechtsspezifische Gewalt hat viele Formen – und endlich einen Fonds!

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(Quelle: Unsplash)

Seit 2022 arbeiten die vier Gründerinnen von #STATTBLUMEN, einer Initiative, die sich mit Beginn der Corona-Pandemie durch verschiedene Aktionen Gehör verschafft hat, um für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu kämpfen, an einem entsprechendem Fonds. An ihrer Seite steht der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe und dessen Mitgliedseinrichtungen. Die Amadeu Antonio Stiftung sprach mit Sally Lisa Starken, Mit-Gründerin von #STATTBLUMEN und Katharina Göpner, eine der Geschäftsführerinnen des bff.

Belltower.News: Wo kommt #STATTBLUMEN her?
Sally Lisa Starken: #STATTBLUMEN ist eine Initiative, die 2020 entstanden ist. Genau zu dem Zeitpunkt als die Corona-Pandemie angefangen hat und wir alle auf einmal auf einen Reset-Knopf gedrückt haben. Ich saß abends auf dem Sofa und habe die x-te Talkshow gesehen. Und wieder war keine Frau eingeladen, um darüber zu sprechen, was eigentlich die Corona-Pandemie für die Geschlechtergerechtigkeit bedeutet, wie sich die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zum Beispiel mit Blick auf die Sorgearbeit noch weiter vergrößert hat und auch Gewalt in der Partnerschaft noch mehr hinter geschlossenen Türen geblieben ist, als ohnehin schon. Ich habe gedacht, irgendwie läuft hier etwas falsch und habe Cordelia Röders-Arnold geschrieben, die ich durch ihren aktivistischen Feminismus auf Instagram kannte. Wir haben zusammen überlegt, was wir machen können, auch weil wir beide die Ressourcen dafür hatten: keine Kinder, wenig Care-Verpflichtungen und einen relativ sicheren Job, trotz der Pandemie. Wir wollten den sexistischen Status Quo der Gesellschaft nicht weiter hinnehmen und haben einen Appell mit Forderungen von Equal Pay bis zum Selbstbestimmungsgesetz an die Bundesregierung geschrieben, zusammen mit einigen weiteren Aktivistinnen.

Wie seid ihr auf den Namen gekommen?
Sally Lisa Starken: Den Appell nannten wir #STATTBLUMEN, da wir ihn kurz nach dem Muttertag veröffentlicht haben. Es war für uns das passende Wording, um zu sagen: Wir fordern Gleichberechtigung statt Blumen! Die Kampagne ist durch die Decke gegangen und traf einen Nerv bei vielen Frauen. Wenig später konnten wir 15.000 Unterschriften an die Regierung übergeben. Mit dem Appell konnten wir Aufmerksamkeit auf das Thema lenken und zeigen, wo gerade in Sachen Gleichberechtigung offene Wunden sind. Danach war uns klar, dass wir weitermachen müssen. So entstand im Wahljahr 2021 die Wahl-O-Matin „WAHLTRAUT“, ein Tool, das zu feministischen Wahlentscheidungen beraten soll. Dafür haben wir Expert*innen zusammengebracht, um Schwerpunkte feministischer Politik zu definieren. In diesem Gremium war auch die Amadeu Antonio Stiftung, das war unser erster Berührungspunkt. Zusammen haben wir Wahlprüfsteine auf den Weg gebracht, um den Menschen vor Augen zu führen, welche Parteien inwiefern für Gleichberechtigung einstehen. „WAHLTRAUT“ war damals nach dem Wahl-O-Mat die am meist genutzte Wahl-O-Matin.

Wie kam es zu der Idee, den Fonds Tilda zu gründen und der Zusammenarbeit mit dem bff?
Sally Lisa Starken: Jennifer Weist, die Frontsängerin der Band Jennifer Rostock, ist an uns herangetreten, weil sie  gerne an einen Fonds spenden wollte, der Frauen hilft, die sexualisierte Gewalt erfahren haben. Wir sagten: Kein Problem, den finden wir. Ein paar Wochen und viele Anfragen an verschiedene Frauenorganisationen später, mussten wir feststellen: Den gibt es nicht. Uns war sofort klar, dass sich das ändern muss. So sind wir in Kontakt mit Katharina vom bff gekommen.

Katharina Göpner: Zunächst entstand ja die Idee, einen Fonds nur für Betroffene sexualisierter Gewalt zu schaffen. Wir als Dachverband von Beratungsstellen, die betroffene Frauen und Mädchen unterstützen, sind sehr nah an der Praxis. Von den Beratungsstellen haben wir immer wieder gehört, dass es einen großen Bedarf daran gibt, wirklich niedrigschwellig und unbürokratisch Unterstützung für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt bereitzustellen. So wurde uns schnell klar, dass wir das weiter fassen müssen. Im Zuge dessen haben wir ausgelotet, welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es bereits und wo gibt es Lücken. Unser Ziel war es, bedarfsgerecht und an den Stellen zu unterstützen, die oft von anderen Stellen nicht finanziert werden.

Was ist geschlechtsspezifische Gewalt?
Katharina Göpner: Geschlechtsspezifische Gewalt ist jede Form von Gewalt, die Menschen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit erfahren. Dazu gehören alle Gewalthandlungen, durch die Frauen und Mädchen körperlich oder psychisch verletzt werden, eben, weil sie Frauen oder Mädchen sind. Auch trans*, inter und nicht-binäre Personen sind sehr häufig von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Geschlechtsspezifische Gewalt ist Ausdruck eines Macht-Ungleichgewichtes und sie hat viele Erscheinungsformen: körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung, psychische Gewalt und strukturelle Gewalt, die persönliche Freiheiten und Lebenschancen einschränkt. Geschlechtsspezifische Gewalt ist in Deutschland weit verbreitet. Etwa jede dritte Frau ist oder war von körperlicher und/ oder sexualisierter Gewalt betroffen, jede zweite hat sexuelle Belästigungen erlebt.

Wird der Fonds eine Lücke schließen?
Katharina Göpner: Der Fonds wird die Leerstelle füllen, dass Beratungsstellen, die Mitglied im bff sind, Gelder für die Unterstützung Betroffener beantragen können. Denn die Beratungsstellen schauen zwar individuell, was Betroffene brauchen. Aber sie stoßen dabei tagtäglich an ihre Grenzen, wenn es darum geht, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Das sind zum Beispiel die Fahrkosten zum Gericht oder Umzugskosten. Vor allem Gewalt in der Partnerschaft hat oft eine sehr große finanzielle Komponente, wenneine wirtschaftliche Abhängigkeit von der gewalttätigen Person besteht. Das führt dazu, dass es für Betroffene schlicht unmöglich oder viel schwieriger ist, sich aus der Gewaltsituation zu lösen.

Wie kann der Fonds da genau helfen?
Katharina Göpner: Wenn es ihnen gelingt, sich zu trennen, verlieren Betroffene zum Beispiel ihre Wohnung und müssen eine neue finanzieren. Oder für Kinder fehlen Dinge des alltäglichen Bedarfs, wie Kleidung und Spielzeug. Der Fonds wird auch bei der Übernahme von Prozesskosten, von Therapieleistungen und anwaltlicher Hilfe greifen, die von anderen Stellen nicht finanziert werden, etwa zukünftig auch die Kosten für Dolmetscher*innen. Die Übersetzungder Beratung wird nicht in allen Bundesländern durch Fördertöpfe abgedeckt. Hier wird der Fonds eine hilfreiche und nützliche Ergänzung für die Arbeit der Beratungsstellen sein.

Werdet ihr bei #STATTBLUMEN auch Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt beraten?
Sally Lisa Starken: Wir verstehen uns vorrangig als Sprachrohr für dieses wichtige Thema, werden aber keine direkte Betroffenen-Beratung machen, denn darauf spezialisierte Institutionen, die teilweise seit Jahrzehnten mit Betroffenen arbeiten, gibt es bereits und wir wollen vermeiden, dass Betroffene ihre oft traumatischen Erfahrungen mehrfach erzählen müssen. Deshalb haben wir uns den bff als Experten und Kooperationspartner ausgesucht. Durch den bff gibt es deutschlandweit ein breites Netzwerk an Beratungsstellen, die den Frauen vor Ort helfen und die Beratungsstellen können dafür bei uns finanzielle Mittel beantragen. Uns ist es wichtig, niemanden zu bevormunden: Die Betroffenen sind die Expertinnen für ihr Leben und wissen selbst am besten, wofür sie das Geld brauchen. Das bedeutet für uns auch, beim Beantragen größtmögliche Niedrigschwelligkeit zu gewährleisten. Wir wollen da helfen, wo der Staat gerade nicht greift, auch wenn wir uns wünschen, dass es langfristig Initiativen wie unsere nicht mehr braucht, weil der Staat seine Verantwortung wahrnimmt – sowohl bei der Prävention von Gewalt als auch der Unterstützung von Betroffenen. Tilda ist letztlich ein Notpflaster auf ein strukturelles Problem. Deshalb wollen wir mit #STATTBLUMEN gleichzeitig die Awareness für geschlechtsspezifische Gewalt erhöhen und Druck auf die Politik machen.

Die Kampagne „Wie viel Macht 1 €?“ hatte ja auch das Ziel, offen über Erfahrungen von Machtmissbrauch oder sexuellen Übergriffen zu sprechen, ohne sich dabei eingeschüchtert zu fühlen. Erst recht nicht, weil prominente Musiker mit teuren Anwälten drohen. Als dann jedoch Ende August 2023 die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen Till Lindemann eingestellt hatte, wurde das vor allem von rechten Medien und Influencern genutzt, um einerseits mutmaßlich Betroffene zu diffamieren und andererseits Bemühungen zur Unterstützung durch die Spendenkampagne zu delegitimieren. Was machen solche Botschaften mit Betroffenen?
Katharina Göpner: Die Reaktionen auf die öffentlich gemachten Vorwürfe gegen Lindemann waren dieselben, die immer kommen, wenn es um sexualisierte Gewalt geht: Nämlich, dass Betroffenen nicht geglaubt wird und mutmaßliche Täter geschützt werden. In diesem Fall wurden mutmaßlich Betroffene ganz massiv im Internet angegriffen, diffamiert und bedroht. Dazu kommt die Angst vor juristischen Konsequenzen, wenn sie ihre Erfahrungen öffentlich machen. Das hat natürlich wiederum Auswirkung auf die Frage: Stelle ich eine Strafanzeige, oder nicht? Immer wieder hören wir von den Beratungsstellen, dass sich Betroffene dagegen entscheiden. Wir wissen auch aus Studien, dass dasverschiedene Gründe hat. Teilweise weil der Täter eine vertraute Person, vielleicht der eigene Partner oder der Ex-Partner. Teilweise weil die Frauen Angst vor finanziellen Konsequenzen oder langwierigen Verfahren haben, die sehr retraumatisierend sein können. Laut einer Studie des BKA wird nur bei ungefähr einem Prozent aller Fälle von sexualisierter Gewalt eine Strafanzeige gestellt, bei Vergewaltigung sind es knapp zehn Prozent. Und auch bei den angezeigten Fällen wird ein Großteil der Verfahren eingestellt, sodass die Verurteilungsquote bei sexualisierter Gewalt sehr gering ist. Das hat auch damit zu tun, dass es Situationen sind, in denen meist nur zwei Personen anwesend sind – so steht Aussage gegen Aussage. Und aufgrund dieser Konstellation werden Verfahren oft eingestellt. Sexualisierte Gewalt ist oft ein strafloses Verbrechen. Im Fall Lindemann hat die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund der medialen Berichterstattung und Anzeigen Dritter Ermittlungen aufgenommen und das Verfahren eröffnet. Da es aber keine direkten Zeuginnenaussagen gab, wurde das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt.  Das passiert, wenn Beweise nicht ausreichen, um eine Schuld zu beurteilen oder nachzuweisen. Eine Verfahrenseinstellung bedeutet aber nicht, dass Betroffene gelogen hätten oder dass die mutmaßlichen Täter unschuldig sind, sondern es bedeutet, dass die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Das Verfahren gegen Lindemann ist daher in keiner Weise besonders, sondern vielmehr bestätigend.

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