Der „Kabinettausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ im Bundestag hat Einiges an Arbeit vor sich. Das Gremium wurde am 18. März 2020 beschlossen, nach dem rechtsterroristischen Attentat in Hanau, um die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus in Deutschland zur Sache der obersten Regierungsebene zu machen. Der Ausschuss soll die Umsetzung des im Oktober 2019, nach dem Attentat von Halle, verkündeten „Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ begleiten und ausgestalten.
Dieses Maßnahmenpaket ist ein Anfang, lässt aber weiterhin eine Menge konkrete Fragen übrig: Sind Polizei und Justiz fortgebildet und spezialisiert genug, um die deutsche Gesellschaft effektiv gegen rechtsterroristische Bestrebungen zu verteidigen? Welche präventiven Anstrengungen bräuchten dringend staatliche Unterstützung, bekommen sie aber mit den aktuellen Förderstrukturen nicht oder nur zu kurz? Wie kann endlich das Problem von Rassismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit bei Behördernmitarbeitenden, Polizist*inne und Soldat*innen bearbeitet werden? Oder gar, dass sie Rechtsextreme oder Reichsbürger*innen werden? Und müsste der Verfassungsschutz nicht endlich die NSU-Akten herausgeben, um zur Aufklärung beizutragen? Werden migrantische Selbstorganisationen genug unterstützt – und auch gesellschaftlich wahr- und ernstgenommen und gehört? Lassen sich rechsextremen Straftaten im Netz nicht auch ohne ein massive Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür bekämpfen?
Zum Maßnahmenpaket gehören außerdem der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“, der aktuell noch im Bundestag debattiert wird.
Der „Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ besteht aus Bundesinnenminister Horst Seehofer, Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), Außenminister Heiko Maas (SPD), Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU), die Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz (CDU), Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und Regierungssprecher Steffen Seibert. Damit sitzt im Ausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus keine einzige Person mit Migrationshintergrund.
Was brachte nun die erste Sitzung des Kabinettsausschusses?
In der heutigen Bundespressekonferenz berichtete Regierungssprecher Steffen Seibert, selbst Mitglied des „Kabinettausschusses gegen Rechtsextremismus und Rassismus“, nur in wenigen Worten von der ersten Sitzung. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus habe für die Regierung große Bedeutung, weil er die größte Bedrohung der Sicherheit in Deutschland sei. Auch Rassismus und Antisemitismus seien nicht hinzunehmen. Bis Herbst wolle sich das Gremium mit „konkreten Maßnahmen“ zurückmelden. Leider hatte auch keine*r der anwesenden Journalist*innen dazu eine Nachfrage.
In einer Pressemitteilung äußerte sich Bundesaußenminister Heiko Maas zum Kabinettausschuss, betonte die historische Verantwortung Deutschlands in diesem Themenfeld. Die praktischen Beispiele zur Arbeit gerieten allerdings recht schräg: „Entsprechend engagiert sich das Auswärtige Amt international im Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Ein wichtiger Baustein ist das Erinnern. Die katastrophalen Folgen von Extremismus, Hass und Fremdenfeindlichkeit zeigen sich besonders deutlich auf den Kriegsgräberstätten des Zweiten Weltkriegs. Mit der Förderung der friedenspädagogischen Arbeit des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf den deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland trägt das Auswärtige Amt zur Prävention und Demokratiestärkung bei.“ Ob dies die höchste Priorität in der Präventionsarbeit ist, darüber lässt sich sicherlich unterschiedlicher Meinung sein.
Was ist jetzt zu tun gegen Rechtsextremismus?
Einen Vorschlag zu Arbeitsfeldern haben Timo Reinfrank und Fabian Schroers von der Amadeu Antonio Stiftung. Sie schrieben für den Mediendienst Integration eine Expertise zur Frage, was jetzt zu tun sei. Darin heißt es unter anderem:
- Es braucht ein übergeordnetes, strategisches Konzept gegen Rechtsextremismus der Bundesregierung – und eine Evaluation der bisherigen Maßnahmen. Erfolgreiche Initiativen und Ansätze können in eine Bundeskonzeption übernommen werden.
- Ebenso braucht es ein strategisches Konzept gegen Rassismus und Diskriminierung in Polizei und Justiz; die Perspektive von Opfer rechter Gewalt und ihren Angehörigen muss gehört werden; potenzielle Opfer, die etwa auf „Feindeslisten“ genannt werden, müssen informiert werden.
- Ein „Demokratiefördergesetz“ kann erfolgreiche Projekte gegen Rechtsextremismus dauerhaft absichern und entfristen – bisher ein großes Problem in der Demokratiearbeit.
- Eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts sollte aufnehmen, dass Demokratiearbeit und das Engagement gegen Rassismus als Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit anerkannt werden.
- Neue Frühwarnsysteme könnten Radikalisierungsverläufe von Rechtsextremen sichtbar machen – am besten, bevor sie zur Waffe greifen.
- Die Forderungen der NSU-Untersuchungsausschüsse sollten evaluiert und umgesetzt werden.
- Besonders wichtig sei die Einrichtung von Staatsanwaltschaften, die sich ausschließlich mit Hasskriminalität befassen.
- Um gegen Hass im Netz vorzugehen, reicht das Strafrecht nicht – auch hier braucht es Präventionsarbeit, etwas zu Medienkompetenz und Ambiguitätstoleranz.
- Die vollständige Expertise finden Sie hier.
Ergänzung 25.05.2020
Auf Anfrage von Belltower.News erläuterte eine Regierungssprecherin im Detail:
Nach einer Bestandsaufnahme aller bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus wurden Überlegungen zur Weiterentwicklung und Verstärkung der Präventionsarbeit von Bundesinnenministerium und Bundesfamilienministerium diskutiert. In diesem Jahr sind noch zwei weitere Sitzungen des Kabinettsausschusses geplant. Bis zur dritten Sitzung soll ein konkreter Maßnahmenkatalog entwickelt werden, den der Bundestag beschließen kann. Dies soll dann im 1. Quartal 2021 geschehen: Ein Bericht und ein Vorschlag für einen Maßnahmenkatalog werden dem Bundestag zum Beschluss zugeleitet.