Weiter zum Inhalt Skip to table of contents

Keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft Kelten impfen nicht

Von|
Ein Benefit der keltisch-druidischen Glaubensgemeinschaft ist ihr Ausweis - angeblich wurde er sogar ab und zu anerkannt. (Quelle: Screenshot)

Die „Keltisch-Druidische Glaubensgemeinschaft“ (KDG) ist ein eingetragener Verein, der 2012 von einem Bayreuther Edelmetallhändler gegründet wurde: Benjamin Ernst. Allerdings wurde der Verein erst 2015 in ein staatliches Vereinsregister eingetragen. Davor wurde er von Ernst in Phantasie-Register von unterschiedlichen „Kommisarischen Reichsregierungen“ registriert. Ende des Jahres 2015 übernahm dann der zweite Vorsitzende Rolf Janssen von Ernst den Vereinsvorsitz. Janssen ist bis heute in dieser Position.

Schutz vor „Impfpflicht“

Konkret verbietet die „Glaubensgemeinschaft“ den Mitgliedern, geimpft zu werden und sich Organe entnehmen zu lassen. Als dritter Punkt wird angegeben, dass es verboten sei, dass „Ortungs-Chips in unserem Körper verpflanzt werden, selbst wenn sie staatlich angeordnet werden.“ So versucht der Verein, seine Mitglieder vor einer Impfpflicht zu schützen. 

Auf ihrer Website wird angegeben, dass der Verein gegründet wurde, „um uns vor einigen staatlichen Verpflichtungen zu schützen und gleichzeitig an die Naturgesetze gegenüber Pflanzen, Tieren und Menschen zu erinnern und im Einklang mit ihnen zu handeln.“ Im Gegensatz zu anderer Glaubensgemeinschaft gibt es in der KDG aber keinerlei Rituale, Gebete oder Priester. Relativ offen wird damit umgegangen, dass es sich hier um eine Pseudoreligion handelt, die vor allem versucht, die Religionsfreiheit für ihre politischen Ziele zu instrumentalisieren. So heißt es bei der „Keltisch-Druidischen Glaubensgemeinschaft“ auf der Website: „Innerhalb eines ‚Staatswesens‘ und innerhalb des Völkerrechts genießt die Religionsfreiheit und das Kirchenrecht hohes Ansehen verbunden mit verfassungsrechtlich garantierten Freiheiten. Diese Vorteile gilt es für die Mitglieder unserer Gemeinschaft zu nutzen, indem wir diese garantierten Rechte für uns einfordern und in Anspruch nehmen.“

Die Mitgliedschaft lässt sich kaufen

Für 39,50 € kann jeder Mensch, der sich mit ihren Grundsätzen „identifiziert”, Mitglied der KDG werden. Danach kostet die Mitgliedschaft jährlich 25 €. Dafür erhält man einen Keltischen-Druidischen Ausweis. Die Mitglieder sind der Meinung, dass dieser Ausweis ausreiche, um am internationalen Reiseverkehr teilzunehmen.So berichten Mitglieder aus der Website von ihren positiven Erfahrungen mit ihrem KDG-Ausweis bei verschiedenen Behörden. Laut Angaben des Vereins hat er 4.038 aktive Mitglieder (Stand Mai 2020), die aus über 80 verschiedenen Ländern kämen. Ob diese Angaben stimmen, lässt sich nicht überprüfen. In einer zur „Glaubensgemeinschaft“ gehörigen Telegram-Gruppe sind „lediglich“ rund 1.750 Mitglieder verzeichnet.

Der Verein “Keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft” stellt sich in die Tradition des Neuheidentums. Das lässt sich nicht nur am Namen erkennen, sondern auch an den Feiertagen. Es sind die acht Jahresfeste des Neuheidentums. Auf ihrer Webpräsenz findet man neben einer Umfrage, ob es „ok“ sei, Briefe für 3 Cent zu verschicken, bei der sich auf den Weltpostvertrag bezogen wird, auch einen Link auf die Website „impfkritik.de” des Impfgegners Hans Tolzin. Dieser hatte bereits Auftritte bei der Anti-Zensur-Koaltion und Klagemauer.tv, beides betrieben von dem Schweizer Sektenführer Ivo Sasek.

Wie gefährlich sind KDG-Anhänger:innen?

In einer Broschüre aus dem Jahr 2018 führt das Bundesamt für Verfassungsschutz ihre Erkenntnisse über die KDG aus. „Neben zahlreichen pseudoreligiösen und ‚naturrechtlichen‘ Bekundungen vertritt die KDG auf ihrer Website auch typische Ansichten von ‚Reichsbürgern‘ und Selbstverwaltern‘: So wird etwa der Bundespersonalausweis nicht als gültiges Dokument anerkannt, da er nicht die Staatsangehörigkeit, sondern lediglich die Nationalität ausweise.“ Der Verfassungsschutz sieht „mitunter auch eine ablehnende Haltung gegenüber der bestehenden deutschen Rechtsordnung.“ Die Behörde geht zwar davon aus, dass nicht alle Mitglieder als Reichbürger:innen oder Selbstverwalter:innen zu kategorisieren sind, aber da „Mitglieder der KDG zumindest eine verbale Ablehnung der Rechtsordnung zeigen, ist zu befürchten, dass einzelne Personen aus diesem Umfeld tatsächlich Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen können.“ 

Die Mitglieder treten öffentlich eher nicht in Erscheinung. Die Vernetzung findet vor allem über Telegram statt. Dort findet sich neben vielen augenscheinlichen Reichsbürger:innen auch Frank der Reisende. Dieser ist eine zentrale Figur der Telegram-Vernetzung der deutschen Querdenker:innen. Im Chat werden viele Alternativmedizinische Anwendungen diskutiert, so wird Chlordioxid in der Gruppe als Allheilmittel bepriesen. Nicht nur gegen Krebs, sondern auch gegen Covid-19 soll es helfen. Es ist allerdings kein zugelassenes Arzneimittel, die Einnahme ist gesundheitsschädigend. Zudem drehen sich Diskussionen um gängige Verschwörungserzählungen, wie SHAEF, die NWO oder den Great Reset.

Ist das erfolgsversprechend?

Der Religionsverfassungsrechtler Dr. Georg Neureither von der Universität Heidelberg und Inhaber der Internetplattform „Religion – Weltanschauung – Rechtsieht die Situation kritisch. Er sagt zwar, dass die KDG theoretisch die Religionsfreiheit für sich geltend machen kann. „Sie müsste es dem Gericht aber plausibel machen, dass eine Impfung gegen ihren Glauben verstößt, sei es über Schriften, Traditionen oder ähnlichem.” Aber selbst, wenn das gelingen würde, gibt es eine weitere Hürde: „Es gibt natürlich Schranken für die Religionsfreiheit. Die Gesundheit anderer Menschen kommt hier in Frage. Durch solche kollidierenden Grundrechte kann die Religionsfreiheit eingeschränkt werden.” Zu dem Fall, dass Eltern die verpflichtende Impfung gegen Masern für Schulkinder verweigern, sagt der Staatskirchenrechtler: „In solchen Fällen könnte den Eltern in diesem Punkt das Sorgerecht entzogen werden.” Dann trifft das Jugendamt die Entscheidung.

Selbst auf der von der KDG verlinkten „impfkritischen“ Internetseite sieht man einige Probleme, warum eine Verhinderung der Masern-Impfpflicht für Kinder durch die KDG schwierig werden könnte. Dort ist man der Meinung, dass man sich durch alle Instanzen klagen müsste, mit einem ungewissen Ausgang.

Weiterlesen

Aufs falsche Pferd gesetzt: Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit von Ivermectin gegen Covid-19.

Ivermectin Warum Impfgegner:innen Pferdeentwurmer essen

Ein Anti-Wurmmittel für Tiere soll eine Wunderdroge gegen Covid-19 sein, doch wissenschaftliche Beweise für die Wirksamkeit gibt es keine. Alarmierend viele Menschen konsumieren den sogenannten „Moo Juice“, der in Menschen starke Nebenwirkungen auslösen kann. In einigen Fällen kann das tödlich enden.

Von|
Eine Plattform der