Am 24.11. haben die neuen Regierungsparteien ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Aber was bedeutet der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP für die Zivilgesellschaft? Wir haben nachgefragt.
Demokratieförderung und Erfolge der Zivilgesellschaft
„Die Zivilgesellschaft hat viel erreicht, ein Großteil unserer Forderungen wurden von den Ampelkoalitionären umgesetzt“, sagt Timo Reinfrank Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung. „Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus sind endlich als zentrales Problem anerkannt. Der Koalitionsvertrag schafft gute Grundlagen, jetzt kommt es auf die Umsetzung durch die neue Bundesregierung an“, so Reinfrank weiter. Der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) teilt Reinfranks Einschätzung: „Erfreulich ist, dass die Ampel-Koalition Rechtsextremismus als das beschreibt, was er ist: die größte Bedrohung unserer Demokratie. So eindeutig stand das bislang in keinem Koalitionsvertrag. Auch die angekündigten Maßnahmen sind vielversprechend: Die Parteien wollen eine Strategie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention entwickeln. Sie wollen das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren. Und sie wollen bis 2023 ein Demokratiefördergesetz zur Stärkung der Zivilgesellschaft auf den Weg bringen.“ Die Recherche und Informationsstelle Antisemitismus RIAS, nennt das Gesetz „überfällig: Es sollte die Arbeit zivilgesellschaftlicher Verbände erleichtern“ und ergänzt: „Positiv ist, dass bundesweite Programme zur Demokratieförderung weiter gestärkt werden sollen.“
Um das Demokratiefördergesetz gab es in der großen Koalition immer wieder Auseinandersetzungen. Noch im Mai diesen Jahres hatte das Kabinett um Angela Merkel Eckpunkte dafür beschlossen. Doch das Gesetz scheiterte am Widerstand der CDU. Jetzt steht im neuen Koalitionsvertrag: „Zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft werden wir bis 2023 nach breiter Beteiligung ein Demokratiefördergesetz einbringen.“ Wenn dieses Vorhaben verwirklicht wird, bedeutet das, dass Initiativen, die sich für Demokratie und gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus einsetzen, „nicht mehr um Mittel kämpfen müssen“, so Reinfrank. Bisher sind solche Projekte nur extrem befristet finanziert. Das hat ganz praktische Auswirkungen auf die Mitarbeiter:innen, die trotz Fachwissen und Expertise keine berufliche Sicherheit haben. Mit dem neuen Gesetz könnte sich das ändern.
„Könnte“ ist das Zauberwort. Denn der positive Ansatz bleibt „schwammig formuliert“, bemängelt der BMB: „Zivilgesellschaftliche Akteur:innen wie die Mobile Beratung können hierzu konkrete Vorschläge unterbreiten. Es ist daher unverzichtbar, dass sie in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden – und zwar von Anfang an.“ Reinfrank will zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung, die die maßgeblichen Träger im Bereich Demokratieförderung repräsentiert, konkrete Punkte zum Demokratiefördergesetz erarbeiten.
Klar gegen Antisemitismus
Ziemlich klar formuliert der Vertrag allerdings in Sachen Antisemitismus. „Wir wissen es sehr zu schätzen, dass dem jüdischen Leben in Deutschland ein eigener Abschnitt im Koalitionsvertrag gewidmet ist. Ebenso nimmt die Weiterentwicklung der Erinnerungskultur, die Fürsorge für Schoa-Überlebende und die Förderung der Holocaust-Education einen gebührenden Raum ein,“ heißt es vom Zentralrat der Juden in Deutschland.
Josef Schuster, Präsident des Zentralrates ist optimistisch: „Die Vorhaben der künftigen Bundesregierung stimmen uns zuversichtlich. Eine erfolgreiche Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus sind für die Zukunft Deutschlands von entscheidender Bedeutung. In den kommenden Jahren darf über den ökologischen Klimaschutz der notwendige gesellschaftliche Klimawandel nicht vergessen werden.“
„Dass die IHRA-Definition so prominent im Koalitionsvertrag steht, halte ich für einen Fortschritt bei der Problemwahrnehmung auch von israelbezogenem Antisemitismus. Das vermittelt das Gefühl, dass tatsächlich etwas bei der künftigen Regierung angekommen ist“, ergänzt Timo Reinfrank. Im Vertrag steht: „Wir stärken Initiativen, die jüdisches Leben in seiner Vielfalt fördern, und bekämpfen alle Formen des Antisemitismus, wie es der Bundestag unter Bezug auf die Definition der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (IHRA) beschlossen hat.“ Die Definition schließt auch „israelbezogenen Antisemitismus“ mit ein, also Kritik an Israel, die den jüdischen Staat dämonisiert, delegitimiert oder Doppelstandards anlegt.
Auch RIAS begrüßt die Erwähnung der Definition im Vertrag: „Positiv und wichtig finden wir das Bekenntnis zum Kampf gegen Antisemitismus und die ausdrückliche Bezugnahme auf die IHRA-Arbeitsdefinition des Antisemitismus, die auch wir verwenden und die u.E. das beste Instrumentarium bietet, um die meisten zeitgenössischen Formen des Antisemitismus zu erkennen. Diese klare Positionierung ist aber auch ein Versprechen, die IHRA-Definition in sämtlichen Bereichen des Regierungshandelns zu berücksichtigen – wie es eingelöst wird, werden wir sehen.“
Denn trotz dem klaren Bekenntnis zum Kampf gegen Antisemitismus bleibt der Vertrag an einigen Stellen vage: „Der Schutz jüdischer Einrichtungen wird versprochen, ob sie aber mit den Schutzbemühungen finanziell entlastet werden, ist unklar. Dass gegen Verschwörungsideologien etwas getan werden muss, wird erkannt – was genau, bleibt aber offen. Ob sich ein Härtefonds als ein wirksames Mittel gegen Altersarmut bei jüdischen Kontingentflüchtlingen erweist, bleibt abzuwarten“, So RIAS weiter.
Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) macht auf eine weitere bedeutsame Leerstelle aufmerksam: „Im Koalitionsvertrag findet sich keine Erwähnung der rechtsterroristischen rassistischen und antisemitischen Attentate in Hanau, auf die Synagoge und den Kiez Döner in Halle und den Regierungspräsidenten von Kassel, Walter Lübcke. Diese Leerstelle ist schmerzhaft, sie wirft Fragen auf und weckt Befürchtungen.“
Der Verband kritisiert genauso wie andere zivilgesellschaftliche Akteure die schwammige Sprache der neuen Vereinbarung: „Anstelle die Überlebenden- und Opferperspektive in den Mittelpunkt zu stellen und damit den dringend notwendigen Paradigmenwechsel in der staatlichen und politischen Antwort auf die Allgegenwart von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsterrorismus einzuläuten, bietet der Koalitionsvertrag vor allem Versprechen und wenig Konkretes.“
Gegen Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien
Im Vertrag heißt es: „Wir stellen uns allen verfassungsfeindlichen, gewaltbereiten Bestrebungen und Verschwörungsideologien entschieden entgegen.“ Wie das aussehen wird, bliebt abzuwarten, denn die Radikalisierung der Verschwörungsgläubigen verläuft rasant. Das zeigt sich immer wieder in Gewalt. Der bisherige Höhepunkt dieser Eskalation war der Mord an Alexander W. in Idar-Oberstein durch einen Maskenverweigerer. Timo Reinfrank hofft, dass die neue Koalition es mit dem Kampf gegen Verschwörungsideologien ernst meint: „Jetzt geht es darum klare Kante zu zeigen, denn die neusten Studien belegen deutlich, dass sich Demokratiefeindlichkeit im ‚Querdenken‘-Milieu und bei den extremistischen Impfgegner:innen verfestigt hat.“
Doch es gibt auch einen großen blinden Fleck im Vertrag so der Stiftungs-Geschäftsführer: „Antifeminismus fehlt in dieser Aufzählung leider und ist ein zentrales Problem, das als als Motiv für Abwertungen, Gewalt und Terror dient. Das ist ein blinder Fleck.“ Aber es gibt noch weitere Kritik, denn hinter progressiven Formulierungen und einigen positiven Entwicklungen steht oft ein Politik- und Gesellschaftsverständnis von vorgestern: „Der Vertrag bewegt sich innerhalb der klassischen Kategorien von Prävention und innerer Sicherheit, die Einwanderungsgesellschaft scheint bei den Verhandlern noch nicht angekommen zu sein. Es darf nicht nur um die Täter gehen, sondern die Betroffenen von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus müssen viel mehr im Vordergrund stehen. Dazu gehört es auch, eine inklusive Sicherheits- und Innenpolitik zusammen mit den Betroffenen und zivilgesellschaftlichen Institutionen zu entwickeln.“
Und auch der Extremismus-Begriff der Koalitionäre scheint manchmal aus der Zeit gefallen, bemängelt RIAS: „Die Fokussierung auf Extremismus als Bedrohung für die Demokratie fasst zwar viele problematische Phänomene in den Blick, basiert jedoch auf einem überkommenen Extremismusbegriff, was zur Gefahr führt, dass antisemitische und andere diskriminierende Einstellungen aus der Mitte der Gesellschaft ignoriert werden können. Dazu werden keine Maßnahmen etwa gegen islamistische Strukturen benannt. Der verwendete Begriff ‚gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘ sowie die Subsumierung des Antisemitismus hierunter fallen hinter die Antisemitismusforschung zurück.“
Stiftungsgesetz könnte rechtsradikale Propaganda verhindern
Der Koalitionsvertrag lässt auch eine klare Formulierung oder genauere Pläne zu parteinahen Stiftungen missen. Das ist gerade in dieser Legislaturperiode ein großes Problem. Denn die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die parteinahe Stiftung der AfD, unter Leitung Erika Steinbachs, könnte bald mit einem zweistelligen Millionenbetrag aus Steuergeldern ausgestattet werden. Damit könnte sie rechtsradikale Politik weiter normalisieren und große Geldbeträge in die Ausbildung ihrer Kader investieren.
Meron Mendel leitet die Bildungsstätte Anne Frank, die schon seit geraumer Zeit auf den „Stiftungstrick der AfD“ aufmerksam macht: „Die einzige Möglichkeit, mit der wir wirksam die Demokratie-Tauglichkeit parteinaher Stiftungen garantieren können, ist und bleibt ein Stiftungsgesetz. Die neue Regierungskoalition lässt nach ihrer korrekten Analyse und der Formulierung guter Absichten leider keine konkreten Ansätze für Maßnahmen erkennen. Wenn sie den Kampf gegen Rechts effektiv angehen will, muss sie eines unserer drängendsten Probleme auf diesem Gebiet bearbeiten – nämlich die Tatsache, dass aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen bald Steuergelder in Millionenhöhe für die AfD und ihre Desiderius-Erasmus-Stiftung fließen. Die Aktivitäten der Erasmus-Stiftung bedeuten eine konkrete Gefahr für das Leben derjenigen Menschen, die nicht in das Gesellschaftsbild der Neuen Rechten passen. Die Zeit drängt enorm.“
Schwammige Formulierungen statt klarer Worte
Kritik gibt es auch für eine andere Passage vom BMB: „Die Parteien betonen, dass geförderte Demokratieprojekte ‚auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen müssen‘. Das lässt vermuten, dass sie den Projekten ein entsprechendes Bekenntnis abverlangen wollen.“ Die sogenannte „Extremismusklausel“ steht schon seit Jahren in der Kritik, demnach kriminalisiere und stigmatisiere sie viele Projekte, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzen und setze sie einem Generalverdacht aus. „Vor der Wahl hatten sich SPD und Grüne explizit gegen eine Extremismusklausel ausgesprochen“, so Heiko Klare, BMB-Sprecher. „Nun klingt es so, als würden sie die Klausel gutheißen. Damit laufen sie Gefahr, diejenigen zu schwächen, die sie eigentlich stärken wollen.“
Nachdem die „lückenlose Aufklärung“, die Angela Merkel den Angehörigen der NSU-Opfer versprochen hatte, bisher kolossal und auf allen Ebenen gescheitert ist, soll sich das unter den neuen Regierung verändern. „Wir treiben auch innerhalb der Bundesregierung die weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes energisch voran und bringen ein Archiv zu Rechtsterrorismus in Zusammenarbeit mit betroffenen Bundesländern auf den Weg“, heißt es im Koalitionsvertrag. Zusätzlich soll es einen Erinnerungsort und ein „Dokumentationszentrum für die Opfer des NSU“ geben. Das klingt zunächst gut, „wichtig ist aber, dass diese Bemühungen nicht nur in Sachsen bleiben, sondern dass die Angehörigen und Betroffenen mitgenommen und die Tatorte mitgedacht werden“, so Timo Reinfrank. „Die Koalition erwähnt an keiner Stelle die NSU-Untersuchungsausschüsse und die dort formulierten Empfehlungen, die dringend vollständig umgesetzt werden müssen“, kritisiert ergänzend der BMB.
Antiziganismus — Endlich ein Thema
Umfragen wie die Mitte-Studie oder die Leipziger Autoritarismus-Studie zeigen immer wieder, dass Antiziganismus ein riesiges Problem in Deutschland darstellt. Endlich soll jetzt mehr dagegen getan werden sagt der Koaltionsvertrag: „Empfehlungen der Expertenkommission Antiziganismus greifen wir auf und setzen eine Antiziganismus-Beauftragte bzw. einen Antiziganismus-Beauftragten ein.“
Romani Rose, Präsident des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma ist zufrieden, dass Antiziganismus endlich vorkommt, aber mahnt an, dass auf Worte auch Taten folgen müssen: „Der Entwurf des Koalitionsvertrags der Ampelparteien zeigt, dass auf politisch höchster
Ebene der Antiziganismus verstärkt als eine Bedrohung unserer gesamten demokratischen Verfasstheit wahrgenommen wird. Es ist gut, dass sich einige zentrale Forderungen des Zentralrats wiederfinden. Wir nehmen die kommende Regierung jedoch nun in die Pflicht, ihren in dem vorgelegten Vertragsentwurf insgesamt noch sehr vage formulierten Worten, Taten folgen zu lassen und schnell eine umfassende Strategie zur Bekämpfung des Antiziganismus auszuarbeiten.“
Zuwenig Klarheit beim „Polizeiproblem“
Angesichts des Rassismusproblems in Polizei und Behörden und immer weiteren rechtsextremen „Einzelfällen“ will die neue Koalition auch hier aktiv werden. Im Vertrag wird das so formuliert: „Bürgernähe und eine transparente Fehlerkultur werden wir stärken, indem wir die Aus- und Fortbildung bei der Polizei weiterentwickeln und noch intensiver die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung, insbesondere der Grund- und Menschenrechte, vermitteln. Damit beugen wir auch der Entstehung und der Verfestigung von Vorurteilen, Diskriminierungen undradikalen Einstellungen vor.“
„Die Koalition kündigt zwar an, die polizeiliche Aus- und Fortbildung weiterzuentwickeln. Das kann aber nur unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Expert*innen nachhaltig sein, was im Koalitionsvertrag keine Erwähnung findet“ bemängelt der BMB. Denn auch hier bleibt der Vertrag zunächst schwammig. Vor allem das „Polizeiproblem“ ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass „Fehlerkorrekturen und Aus- und Weiterbildung nicht mehr reichen“, kritisiert Reinfrank. „Es ist gut, wenn Verfassungsfeinde schneller aus den Behörden entfernt werden können, aber es braucht einen institutionellen Wandel.“ Die Amadeu Antonio Stiftung hatte bereits in einem 20-Punkte-Katalog und einer Kampagne, die die Koalitionsverhandlungen begleitete eine Null-Toleranz-Politik gegen Rechtsextreme im öffentlichen Dienst, Polizei und Bundeswehr gefordert.
Die neue Koalition will einen unabhängige:n Polizeibeauftragte:n einführen, mit im Vertrag allerdings nicht genauer definierten Funktionen. Doch gerade hier wäre eine Spezifizierung wichtig, gerade angesichts der aktuellen Situation. RIAS wünscht sich „dass mit der Einführung der:des unabhängigen Polizeibeauftragte:n auch eine Verpflichtung zur Sensibilisierung der Polizei in Bezug auf Antisemitismus und Bedürfnisse jüdischer Menschen einherginge. Dieselbe Sensibilisierung wäre im Übrigen auch für den gesamten Justizbereich erforderlich.“
Veränderung kann nur zusammen mit der Zivilgesellschaft erreicht werden. Das fasst der VBRG zusammen: „Aus der Erfahrung des langen Kampfes um Erinnerung, Aufklärung, Gerechtigkeit urnd Konsequenzen nach der rassistischen Mordserie des NSU, den alltäglichen Erfahrungen von Straflosigkeit und rassistischer Täter-Opfer-Umkehr, von der viele Betroffene rassistischer Gewalt ebenso berichten wie von rassistischer Polizeigewalt und Antisemitismus, wissen wir: Nur eine starke Allianz aus Betroffenen-Initiativen, Selbstorganisationen der angegriffenen Communitys und wachsamer Zivilgesellschaft sorgt durch unabhängige Aufklärung und Öffentlichkeit für die notwendigen Veränderungen.“
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