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Lagebericht Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden Gezählt ab Hitlergruß

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(Quelle: Unsplash / Dirk Martins)

Im ersten „Lagebericht zu Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden“, veröffentlicht im September 2020, gab es angenehme Zahlen zu lesen: Fast fünf Millionen Menschen arbeiten im öffentlichen Dienst, und zwischen Januar 2017 und März 2020 gab es laut erstem „Lagebericht“ ganze 34 Personen, bei denen sich der Verdacht auf rechtsextreme Umtriebe bestätigte.

Zynisch könnte man kommentieren: Die 34 Rechtsextremen in den Sicherheitsbehörden hätten dann wohl unzählige Tag- und Nachtschichten schieben müssen, um all die rechtsextremen Polizeichatgruppen mit hunderten Mitgliedern zu betreiben, dazu die Waffendiebstähle und Schießübungen im Hannibal-Netzwerk, ganz zu schweigen von rechtsextrem motivierter Polizeigewalt – viel zu tun!

Praktisch war damit sofort klar: Hier wird kein realistisches Bild gezeichnet. Selbst die Zahlen der Verdachtsfälle schienen für die Vielzahl von „Einzelfällen” in Polizei und Militär dezent: 319 Verdachtsfälle bei den Landessicherheitsbehörden, 1.064 Verdachtsfälle beim Bundesamt für Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), 58 Verdachtsfälle bei Bundessicherheitsbehörden – und davon also wurden 34 Fälle bestätigt. So wurden schnell Rufe nach einer unabhängigen, nicht behördeninternen Untersuchung laut.

Ein neuer Lagebericht

Die gibt es weiterhin nicht, dafür aber einen zweiten „Lagebericht zu Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden” vom Bundesamt für Verfassungsschutz, auch als Aufgabe aus dem Gesetzespaket gegen Hasskriminalität. Der zweite Bericht sei anders. Nicht durch unabhängige Erfassung, sondern dadurch, dass der erste Bericht, so schreiben die Autor:innen, in Behörden zu enormer Sensibilisierung zum Thema Rechtsextremismus und Reichsbürger:innen geführt habe. Da es weiterhin keine unabhängigen Melde-  oder Untersuchungsstellen für rechtsextreme Verdachtsfälle in den Sicherheitsbehörden gibt, sind die Autor:innen nämlich wieder auf die polizei-internen Meldungen und Untersuchungen angewiesen. Und die werden, so sagen es auch Polizist:innen oder Soldat:innen, durch Korpsgeist oder Angst vor Konsequenzen, wenn man selbst einen Vorfall meldet, empfindlich geschmälert.

Und dies sind die neuen Zahlen:

176 Verdachtsfälle bei Bundessicherheitsbehörden
684 Verdachtsfälle bei Landessicherheitsbehörden

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Ergibt: 860 Verdachtsfälle

-> bei 327 davon gäbe es “tatsächliche Anhaltspunkte” für Verfassungsfeindlichkeit  (38 Prozent)

Bundessicherheitsbehörden

Blicken wir nur auf die Bundessicherheitsbehörden, ist die Quote dramatischer:

176 Verdachtsfälle -> und davon haben sich 138 bestätigt (78,4 Prozent). Die meisten Fälle gab es bei der  Bundeswehr (BAMAD), gefolgt von Bundespolizei, BKA, Zoll, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und einen bei der Polizei des deutschen Bundestages.

Grafik aus dem Lagebericht „Rechtsextremisten, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Sicherheitsbehörden“

Konsequenzen hatte das erwiesen verfassungsfeindliche Verhalten auch: zehn arbeitsrechtliche Verfahren, 117 Disziplinarverfahren, 27 Strafverfahren, 13 Verfahren zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (oder Nicht-Ernennung).

Das heißt: Von 138 erwiesen verfassungsfeindlichen Bundessicherheitsbediensteten wurden nur bei 13 ein Verfahren zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis angefangen (und das ist nur das Beamtenverhältnis und nicht die Entlassung aus dem Dienst). Viele andere dürfen aber im Staatsdienst bleiben – wenn sie nicht selbst kündigten.

Völlig verwirrend, wie oft bei Verfassungsschutzberichten, wird die Einordnung im „Phänomenbereich Rechtsextremismus”. Denn die oben aufgeführten Verfassungsfeinde seien gar nicht alle rechtsextrem. Erwiesene Rechtsextreme im Bunddessicherheitsdienst seien 110 Personen. Interessanterweise ist da etwa der Fall aus der Polizei des Bundestages nicht mehr dabei – obwohl es dort laut Pressberichten einen rechtsextremen Polizisten gab (vgl. taz).

Grafik aus dem Lagebericht „Rechtsextremisten, Reichsbürger und „Selbstverwalter“ in Sicherheitsbehörden“

Diese genannten 110 Personen sind aber offenbar die, deren Rechtsextremismus sich nicht mehr ignorieren ließ.  Sie nahmen an rechtsextremen Veranstaltungen teil, betätigten sich in „rechtsextremen Äußerungen und Aktivitäten” wie „Sieg Heil”-Rufen mit Hitlergruß, hielten Kontakte zu Nazi-Organisationen, selbst zur NPD oder zum III. Weg. Wer also nur einen Hauch subtiler unterwegs ist, fiel hier nicht hinein.

Von den 176 Verdachtsfällen seien übrigens 31 Fälle (17 Prozent) Reichsbürger:innen – also Menschen, die den existierenden deutschen Staat leugnen oder ablehnen und damit im Staatsdienst wirklich besonders falsch sind.

Grafik aus dem Lagebericht „Rechtsextremisten, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Sicherheitsbehörden“

Landessicherheitsbehörden

Von 684 Verdachtsfällen erhärteten sich 189 Fälle – 27,6 Prozent zeigten „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung”.

Die meisten Fälle gab es in Nordrhein-Westfalen (218), Berlin (93) und Hessen (92).

Einstellige Zahlen meldeten Schleswig-Holstein mit sieben und Bremen mit drei Bediensteten. Das Saarland meldete Fehlanzeige.

Wie viele rechtsextreme Beamte gibt es in Relation zur Gesamtheit der Beamten? Hier gab es die höchsten Werte in Mecklenburg-Vorpommern (0,44 Prozent), Hessen mit 0,42 Prozent und Nordrhein-Westfalen 0,39 Prozent Bayern (0,10 Prozent und Schleswig-Holstein (0,08 Prozent) weisen die geringsten Anteilswerte auf.

Hier sprechen wir allerdings fast nur noch von Rechtsextremismus: Von 684 Verdachtsfällen hatten 663 – also 96,9 Prozent – Bezug zum Rechtsextremismus, 6 sind Reichsbürger:innen.

Aktivitäten dieser 663 Beamt:innen: Vor allem politisch motivierte Beleidigungen (128), Mitgliedschaften in rechtsextremistischen Chatgruppen (127) und Propagandatätigkeiten (52).

Bei 177 Bediensteten der Landessicherheitsbehörden handelt es sich um erwiesene Rechtsextreme.

Zu den 177 Bediensteten wurden 240 Verfahren eingeleitet, darunter zwei arbeits- und 117 disziplinarrechtliche Verfahren, 22 Entlassungen aus dem oder Nichternennungen in das Beamtenverhältnis (auf Probe) und 99 Strafverfahren. 27 davon sind Reichsbürger:innen.

Rechtsextreme Netzwerke

Rechtsextreme Netzwerke in den Sicherheitsbehörden konnte der Lagebericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz beim besten Willen nicht erkennen.

Allerdings sind einige der verfassungsfeindlichen Mitarbeiter:innen der Sicherheitsbehörden Teil anderer rechtsextremer Netzwerke, u.a. von rechtsextremen Parteien, aus dem subkulturellen und dem gewaltorientierten Rechtsextremismus, aus der sogenannten „neuen” Rechten und von Organisationen der Reichsbürger:innen.

Fazit

Auch wenn diese Zahlen etwas höher und differenzierter zusammengefasst sind als im ersten Bericht, erwecken sie nicht den Eindruck einer umfassenden Beschreibung der Problemlage. Bis rechtsextreme Aktivitäten in Sicherheitsbehörden gemeldet werden oder auffallen, müssen sie schon so drängend auffällig geworden sein, dass sie kaum mehr zu verbergen sind. Gerade für Präventionsarbeit wäre eine realistischere Einschätzung aber notwendig – mit behördenunabhängigen, anonymen Meldestellen könnte das realisiert werden – doch Deutschland ist noch nicht flächendeckend so weit.

Stattdessen gibt es maximal behördeninterne Anlaufstellen, und auch die nur in Berlin und NRW (als „Extremismusbeauftragte”) und im BKA („Wertebeauftragter”). Viele Sicherheitsbehörden stehen weiter ganz ohne Ansprechpersonen für behördeninterne Verdachtsfälle da.

Problematisch findet das auch Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung: „Wir brauchen in den Bundesländern und auf Bundesebene dringend einen unabhängigen Polizeibeauftragten, an den sich Bürger:innen und Polizist:innen wegen eines rechtsextremen Vorfalls oder struktureller Probleme innerhalb der Polizei wenden können. Gleichzeitig sollte dadurch eine bessere parlamentarische Kontrolle ermöglicht und mehr Transparenz im Bereich der Sicherheitsbehörden hergestellt werden.“

Aber was plant der Staat derzeit? Bessere Personalauswahl, mehr Prüfungen, je sicherheitsrelevanter der Job wird, Aus- und Fortbildungen, besonders für Führungskräfte, für die Aufdeckung mehr Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz, der selbst Teil des System ist.

Dabei müssten auch strukturelle Probleme in den Blick genommen werden: Dass nicht alle Beamt:innen, die Kontakt zu rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Gruppen haben oder hatten, aus dem Dienst mit sensiblen Daten oder Waffen entfernt werden, ist ein problematisches Vorgehen, dass das Vertrauen insbesondere von Opfergruppen in die Sicherheitsbehörden nachhaltig erschüttert. Fortbildungen zur Sensibilisierung von Behördenmitarbeiter:innen sind gut, helfen aber nicht mehr, wenn Beamt:innen schon ein geschlossenes Weltbild haben.

 

Der Bericht zum Download:

https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2022-05-lagebericht-rechtsextremisten-reichsbuerger-und-selbstverwalter-in-sicherheitsbehoerden.pdf

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