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Lübeck 25 Jahre nach Hafenstraße Brandanschlag fordert Initiative Untersuchungsausschuss

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Die Lübecker Hafenstraße: In einem Brandanschlag auf ein Asylunterkunft 1996 kamen zehn Menschen ums Leben. (Quelle: Picture Alliance/rtn/Radio Tele Nord: Peter Wuest)

Lübeck, 18. Januar 1996: Flammen in der Hafenstraße. Der erste Notruf geht in den frühen Morgenstunden um 3.42 Uhr bei der Polizei ein. Der zweite Notruf kommt von Françoise Makodila, einer Bewohnerin des angezündeten Asylbewerber*innenheims. Sie hat Angst um ihr Leben – und vermutet schon einen rechtsextremen Hintergrund des Anschlags.

Françoise M.: Hallo! Feuer! Polizei – Hafenstraße 52
Notruf Polizei Lübeck: Hafenstraße 52?
Françoise M.: Ja!
Notruf Polizei Lübeck: Was ist denn da?
Françoise M.: Mach schnell, bitte. Kommen Sie schnell, bitte!
Notruf Polizei Lübeck: Was ist da? Feuer?
Françoise M.: Ja!….Les Nazis! Kommen zu Hafenstraße!
Notruf Polizei Lübeck: Ja ist klar. Wir kommen dahin. Wie ist ihr Name? Hallo?…

Hier bricht das Telefonat ab. Die Kongolesin Françoise Makodila stirbt kurze Zeit danach. Mit ihr sterben ihre fünf Kinder Christine, Miya, Christelle, Legrand und Jean-Daniel Makodila. Auch Maiamba und Nsuzana Bunga, Rabia El Omari und Sylvio Amoussou verlieren in der Nacht vom 18. Januar 1996 ihr Leben. Der Brandanschlag fordert zehn Todesopfer und verletzt 38 Menschen – zum Teil schwer.

Als die Einsatzkräfte der Feuerwehr um 3.47 Uhr am brennenden Asylbewerber*innenheim in der Hafenstraße eintreffen, zeigt sich ihnen ein schockierendes Bild. Das alte Schifffahrtsheim, in dem 48 Asylbewerber*innen zentral untergebracht sind, steht in Flammen. Während die Feuerwehr versucht, die Menschen aus dem brennenden Haus zu retten, werden einige Polizist*innen auf drei junge Männer aufmerksam, die aus sicherem Abstand die Szenerie beobachten.

Bei den Männern handelt es sich um die Grevesmühlener Neonazis René B., Maik W. und Heiko P. Sie behaupten im Laufe der Ermittlungen, dass sie sich in der Tatnacht in Lübeck aufhielten, weil sie zusammen mit ihrem Freund Dirk T. Autos stehlen wollten. Die drei werden nicht nur neben dem brennenden Asylbewerber*innenheim aufgegriffen: Sie weisen frische Haarversengungen auf, wie sie durch starke Hitzeeinwirkungen entstehen.

Die jungen Männer sind eindeutig der rechtsextremen Szene zuzuordnen: So nennt sich Maik W. selbst „Klein Adolf“, wurde wegen Körperverletzung polizeilich gesucht und beschmierte in der Vergangenheit Grabsteine mit Hakenkreuzen. Dirk T. war bei dem rassistischen Pogrom in Rostock-Lichtenhagen 1992 dabei. Vieles spricht für einen rechtsextremen Hintergrund des Brandanschlags in der Hafenstraße. Doch die Staatsanwaltschaft kommt schnell zu einem anderen Schluss – aller Ungereimtheiten zum Trotz.

Die Staatsanwaltschaft ordnet trotz der hohen Beweislast und der Fülle noch ungeklärter Fragen bereits am nächsten Tag die Entlassung der vier Grevesmühlener Neonazis aus der Untersuchungshaft an. Doch Journalist*innen weisen nach Überprüfung ihres vermeintlichen Alibis immer wieder darauf hin, dass an ihm Zweifel bestehen. Die Zeugenaussagen ergeben nämlich ein widersprüchlicheres Bild über Fahrwege und Aufenthaltsorte der Neonazis als es die Staatsanwaltschaft darstellt. Kurze Zeit danach kommt die Staatsanwaltschaft zu einer Entscheidung, die noch heute für so viele Betroffenen und Beobachter*innen unverständlich ist: Anstelle der Neonazis wird der Hausbewohner Safwan Eid, ein 21-jähriger Mann aus dem Libanon, von den Behörden zum Hauptverdächtigen erklärt. Er verbringt über fünf Monate in Untersuchungshaft.

Täter-Opfer-Umkehr

Dieser Vorgang wirft Fragen auf: Hatten Polizei und Staatsanwaltschaft zum Beispiel ein eigenes Interesse daran, dass mit dem Brandanschlag nicht noch ein weiterer rechtsextremer Anschlag für Schlagzeilen sorgt und in die Geschichte der Hansestadt eingeht? Denn bereits 1994 zündeten Rechtsextreme die Lübecker Synagoge an. Ein Jahr später brannte es erneut auf dem Gelände der Synagoge. Es folgte eine Briefbombe im Lübecker Rathaus, verschickt von einem österreichischen Rechtsextremen.

Die Anklage Eids wäre insofern eine gelungene Ablenkung gewesen. Klar ist jedenfalls: Je tiefer man in die Materie und die damaligen Berichte eintaucht, umso mehr Ungereimtheiten und nicht verfolgte Spuren tauchen auf. Dabei wird deutlich: Die Sicherheitsbehörden können kein großes Interesse daran gehabt haben, Spuren zu verfolgen, die eine Aufklärung dieser Unstimmigkeiten zumindest wahrscheinlicher gemacht hätten.

Auf Seiten der Opfer und ihrer Angehörigen ist die Empörung groß. Vor allem aber ist Unverständnis zu vernehmen: „Wir werden ein zweites Mal verfolgt. Wir waren die Opfer eines Brandanschlags, jetzt sind wir Opfer der Ermittlungen“, schreiben sie beispielsweise in einem Flugblatt, das Safwan Eids Freilassung fordert. Die Menschen kommen an die Grenzen ihrer Vorstellungskraft: Wieso sollte Eid sein eigenes Zuhause anzünden und damit nicht nur sich, sondern auch seine Familie einer lebensbedrohlichen Gefahr aussetzen? Ein plausibles Motiv konnte dem jungen Mann auch während der zwei gegen ihn geführten Prozesse nie vorgeworfen werden. Wie kommt es also, dass Eid, ein Opfer des Brandanschlags, zum Hauptverdächtigen wird?

Am Tag nach dem Brand macht der Rettungssanitäter Jens L. eine Zeugenaussage, die Safwan Eid stark belasten wird. Während er den Libanesen nach seiner Rettung aus dem Haus verarztete, habe er von ihm ein Geständnis mit den Worten „Wir waren’s“ vernommen. Zudem soll Eid angegeben haben, dass er vor der Tür eines Bewohners des ersten Stockwerks Brandbeschleuniger verschüttet und ein Feuer entfacht habe. Das angebliche Motiv – Konflikte im Haus – kann jedoch von keinem der Hausbewohner*innen bestätigt werden. Dennoch ordnet die Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft für Eid an, wo er die nächsten fünf Monate verbringen wird. Sie begründet diesen Schritt neben der Aussage Jens L.s mit den Brandgutachten von LKA und BKA. Sowohl an Jens L.s Glaubwürdigkeit als auch den Gutachten entstehen in den nächsten Monaten allerdings Zweifel.

Ein bedenklicher Kronzeuge

So stuft der unabhängige und international renommierte Brandschutzexperte Ernst Achilles die Gutachten des LKA und BKA als nicht schlüssig ein. Nach seiner Einschätzung muss der Brand im hölzernen Vorbau ausgebrochen sein – und nicht im ersten Stock, wie es die Brandgutachten von LKA und BKA nahelegen. Ferner sahen alle Prozesszeug*innen, die in einer frühen Brandphase den hölzernen Vorbau des Eingangsbereiches im Blickfeld hatten, dort starkes Feuer. Auch konnten weder im ersten Stock noch an der Kleidung des Beschuldigten Spuren von Brandbeschleuniger gefunden werden. All diese Punkte sprechen eindeutig für einen Brandanschlag von außen und entlasten Safwan Eid.

Auch die stark belastenden Aussagen des Kronzeugen Jens L. weisen bei längeren Befragungen Widersprüche auf. Hinzu kommt, dass die Verteidigung Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen einbringt. Der Entschluss zur Zeugenaussage soll laut Jens L. auf Druck seines angeblich besten Freundes Matthias H. gefällt worden sein. Der Rettungssanitäter H., der in der Nacht vom 18. Januar ebenfalls mit Jens L. im Einsatz war, ist allerdings kein unbeschriebenes Blatt. Er hat nachweislich Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen. In seinem Spind wurden Jahre zuvor rechtsextremes Propagandamaterial und Protokolle über den Aufbau einer Wehrsportgruppe gefunden. Matthias H. scheint aber nicht nur eine Affinität für rechtsextremes Gedankengut und Waffen zu haben, sondern auch persönliche Kontakte zu Ermittlungsbeamten, die mit dem Fall betraut sind. So kommt es am 8. Juli 1996 auf dem Gelände der Wasserschutzpolizei zu einem Treffen zwischen Jens L., Matthias H., einigen Polizeibeamt*innen und dem Staatsanwalt Michael Böckenhauer. Man habe sich vor dem Prozess beruhigen wollen.

Die Ermittlungsbehörden halten weiter an der Schuldvermutung Safwan Eids fest. Das Lübecker Landesgericht kann diese jedoch nicht beweisen. Eid wird nach 40 Verhandlungstagen am 30. Juli 1997 freigesprochen. Doch die Anklage gibt keine Ruhe. Die Staatsanwaltschaft setzt die Aufnahme eines zweiten Prozesses durch – dieses Mal am Kieler Landesgericht. Gutachtern des BKA unterlaufen erneut Fehler. Safwan Eid wird 1999 ein zweites Mal freigesprochen.

Ein Neonazi wird geständig

Dann kommt ein unerwarteter Durchbruch im Fall: 1998 gesteht der wegen anderer Delikte in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz einsitzende Maik W. gegenüber dem Abteilungsleiter der JVA Peter Dannenberg die Beteiligung am Brandanschlag. Er lässt ein fünfseitiges Geständnis zu Protokoll geben. Darin bezichtigt er seine Freunde Heiko P. und René B., den Brand gelegt zu haben. Er selbst will nur Schmiere gestanden haben. Ein Auto zu stehlen und sich am Hauptbahnhof und der Tankstelle von Zeug*innen sehen zu lassen, waren im Voraus geplant, um sich ein Alibi zu verschaffen.

Peter Dannenberg ruft am Tag darauf die Staatsanwaltschaft an, welche sich mit der Polizei nach Neustrelitz begibt. Doch anstatt den geständigen Maik W. direkt mitzunehmen und Anklage gegen ihn und seine Freunde zu erheben, versuchen die Kriminalbeamten ungefähr 30 Minuten lang, Maik W. das Geständnis wieder auszureden. Er solle doch an die Überlebenden denken, für die eine erneute Zeug*innenaussage belastend sei. Auch später gemachte Geständnisse führen nicht zur Anklage der belasteten Neonazis. Erneut verhärtet sich der Verdacht, dass die Ermittlungsbehörden alles daran setzen, dass keiner der Neonazis überhaupt auch nur angeklagt wird. Die Verteidigung Safwan Eids, Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, wirft deshalb den Behörden aktive Strafvereitelung vor.

Es ist nicht die einzige „Ermittlungspanne“. Andreas Juhnke, Journalist und Autor des Buches „Brandherd. Der zehnfache Mord von Lübeck“, begleitete den Fall damals intensiv. Ihm gegenüber hat Maik W. ein ausführliches und aufgenommenes Geständnis gemacht. Juhnke stellt fest, dass es auf Seiten der Ermittlungsbehörden zu offenkundigen Versäumnissen und Ungereimtheiten bei den Ermittlungen kam. Erkennungsdienstliche Behandlungen wurden vergessen, Beweismittel verloren oder frühzeitig zerstört, widersprüchliche Aussagen wurden oft nicht überprüft.

Viele Fragen wirft zum Beispiel bis heute die Geschichte des verstorbenen Sylvio A. auf. Seine verkohlte Leiche wurde mit einem Draht umwickelt im Vorbau des Hauses gefunden. Noch bevor eine Todesursache festgestellt werden konnte, wurde seine Leiche zur Einäscherung freigegeben. Bei der Bergung der Leiche war kein Kriminaltechniker anwesend.

Kein Einzelfall

Auch heute noch sprechen die damals involvierten Staatsanwälte von „menschlichen Fehlern, die nun mal passieren“. Auffällig ist dabei aber nicht nur die ungewöhnliche Häufung dieser Fehler. Die Pannen häuften sich vor allem immer dann, wenn einiges darauf hindeutete, dass die Beweise Safwan Eid entlasten oder aber die vier Grevesmühlener Neonazis belasten könnten. Gabriele Heinecke, Eids Verteidigerin, findet diesbezüglich deutliche Worte. 2016 sagte sie den Lübecker Nachrichten: „Das war eine Vertuschungsaktion von staatlicher Seite. Die Staatsanwaltschaft hat offen die Verteidigung der Grevesmühlener übernommen.“

So unterschiedlich die Verbrechen und die ihnen nachgehenden Ermittlungen vom Lübecker Brandanschlag und jenen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) auch sind: Bezogen auf die Fehler der Ermittlungsbehörden und die mediale Berichterstattung gibt es durchaus Ähnlichkeiten. Seit den ersten Morden des NSU haben Angehörige der Opfer laut gesagt, dass ihre Familienmitglieder und Freund*innen von Faschist*innen umgebracht wurden. Sie haben von Anfang an angeprangert, dass die Täter*innen ausschließlich in migrantischen Communities gesucht wurden und dass sie selbst von Polizei und Medien stigmatisiert wurden. Die Ermittlungsbehörden schlossen in der Mordserie des NSU entgegen jeglicher Evidenz jahrelang ein rechtsextremes Motiv aus. Ein trauriger Ausdruck dafür, dass Rechtsextremismus in Deutschland systematisch unterschätzt und rassistische Stereotype ständig reproduziert werden. Erst die Selbstenttarnung durch den NSU 2011 führte dazu, dass eine breitere Öffentlichkeit den Angehörigen Gehör schenkt.

Auch in der Lübecker Hafenstraße hätten Ermittler*innen auf die Betroffenen hören sollen. Schon der Notruf von Françoise Makodila war eine wichtige Zeuginnenaussage, die einen rechtsextremen Hintergrund nahelegt. Doch statt Aussagen der Bewohner*innen, die allesamt Safwan Eid entlasten, Gewicht zuzuschreiben, konstruierten Medien und Ermittlungsbehörden Konflikte im Haus, deren Ursprung in dubiosen Geschäften und ethnischer Zugehörigkeit lägen – eine mit rassistischen Stereotypen ausgestattete Täter-Opfer-Umkehr, die bei Ermittlungen in den folgenden Jahren immer wieder vorkam. Die Straflosigkeit des Lübecker Brandanschlags und Einseitigkeit der Ermittlungen waren zudem für Rechtsextreme ein Zeichen, wie der Journalist Wolf-Dieter Vogel in der taz resümierte: „Wer Migranten angreift, muss nicht mit Verfolgung rechnen.“

25 Jahre später: Der Kampf für Gerechtigkeit

Unabhängige Journalist*innen, Jurist*innen und Initiativen fordern bis heute immer wieder vergeblich die Wiederaufnahme der Ermittlungen. Antirassistische Initiativen erwarten bei so wenig Einsicht der Polizei und Staatsanwaltschaft für die eigens gemachten Fehler von diesen keine Aufklärung. Stattdessen fordern sie die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im schleswig-holsteinischen Landtag. In ihrer Online-Petition fordern sie, „die Tat und die Ereignisse der Nacht des 18. Januars 1996 neu aufzuarbeiten, zu bewerten und in die Untersuchungen ein rassistisches Tatmotiv einzubeziehen“.

Nicht zuletzt die Anschläge in Halle auf eine vollbesuchte Synagoge, der neunfache Mord aus rassistischen Motiven an jungen Menschen in Hanau, die Anschläge im Neukölln-Komplex oder der Mord an Walter Lübcke zeigen die aktuelle und wachsende Gefahr durch den Rechtsterrorismus. Dieser greift den Kern der demokratischen Gesellschaft an und muss mit allen Mitteln bekämpft werden.

Der Lübecker Brandanschlag mahnt uns auch heute, wie wichtig ein lückenloses Aufklären rechtsextremer Straftaten ist, damit Gerechtigkeit für die Opfer und ihre Angehörigen erkämpft wird. Die „Initiative Hafenstraße’96“ widmet sich auch Jahrzehnte nach dem Brandanschlag in Lübeck entschlossen der Aufgabe des Gedenkens und des Anklagens. Am Samstag, den 16. Januar 2021, demonstrierten bereits Hunderte in der Lübecker Innenstadt gegen das Vergessen und für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses. Die Initiative lädt für heute Abend, am 18. Januar 2021, um 18.00 Uhr zum Gedenken neben dem damaligen Asylbewerber*innenheim ein. In den 24 Stunden zuvor wird das Foto der Brandruine genau 25 Jahre nach der Tat als Lichtinstallation auf dem Fabrikgebäude, das heute ihren Platz eingenommen hat, zu sehen sein.

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