Zusammengestellt von Simone Rafael
Aktuelle Verurteilungen im Bereich Hassrede im Internet bundesweit
Was? Facebook-Seite betrieben, die Leser zum Hass gegen Geflüchtete aufstachelte („importierter Menschenmüll“ u.ä.)Wer? Zwei Wilhelmshavener, 46 und 47,, Mitglieder von „Wilgida“Kostet? Bewährungsstrafen, 3 bzw. 5 Monate, VolksverhetzungWelche Quelle? WZonline Was? „Das dreckige Volk hat in Europa nichts verloren“, gehöre „ausgerottet“ (über Flüchtling aus Afghanistan)Wer? 43-Jähriger aus IlsfeldKostet? 2.000 EuroQuelle: Stimme.de Was? Facebook-Post, der Sexualforscherin aus Kassel diffamierte (u.a. „Berufspersverse“, habe Professur in „arabischem Puff erklangt“ – und das ist noch harmlos, den Rest möchte man nicht reproduzieren); Hetzschrift zur Kölner Silvesternacht 2015/2016Wer? Hass-Autor und „Pegida“-Sprecher Akif Pirinçci, 57Kostet? 5.100 Euro, Beleidigung und VolksverhetzungQuelle: express.de, Spiegel online Was? Beitrag über den Einsatz von Tränengas gegen Flüchtlinge in Ungarn durch die ungarische Polizei an der ungarisch-serbischen Grenze unter einen bereits vorhandenen Kommentar – wonach man „ein paar erschießen“ sollte, kommentiert, „mitn paar wird’s nicht getan sein“ sowie weitere wüste Beschimpfungen und Tötungsaufrufe.Wer? 61-jähriger „Student“ (Eigenangabe) aus RegensburgKostet? 1.800 Euro Geldbuße, aber kein Urteil mangels BeweisenQuelle? Idowa.de, Mittelbayerische.de Was? Foto auf Facebook: Ein Schweinestall. Dazu kommentar „De hot do ano Platz“ – unter einem Wohnungsgesuch eines syrischen Flüchtlings auf FacebookWer? 42-jähriger Zimmerer aus StraubingKostet? 2.250 Euro, VolksverhetzungQuelle? Regio-aktuell24.de Was? Fotomontage mit Hitler im Fußballtrikot und Hakenkreuzbinde und ein Foto von Toastscheiben mit dem Profilbild des „Führers“; dazu DrogenhandelWer? Sven P. (37) aus DresdenKostet? 6 Jahre und 10 Monate HaftQuelle? Bild.de, tag24.de, highway-magazin.deFunfact: Die Polizei ermittelte zuerst wegen der rechtsextremen Postings und fand in der Wohnung u.a. 64 kg Cannabis und dazu Crystal Meth. Was? Bei Facebook Flüchtlinge als „Pack“ beschimpft, auf „Pegida“-Seite kommentiert, Flüchtlinge solle man beim Betreten von deutschem Boden erschießen.Wer? 31-Jähriger aus BremenKostet? 6 Monate und 2 Wochen auf Bewährung, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit – VolksverhetzungQuelle? Radio Bremen Was? Selfie mit entblößtem Oberkörper auf Facebook gepostet, auf den ein Keltenkreuz und eine Wolfsangel tätowiert war – Zeigen in der Öffentlichkeit ist verboten.Wer? 36-Jähriger aus SingenKostet? 60 Tagessätze à 35 EuroQuelle? Südkurier Was? Kommentier auf der Facebook-Seite „Blaulichtreport Sigmaringen, Bad Salgau und Umgebung“: Man solle dem Flüchtling, der in Reutlingen eine Frau mit einer Machete tötete, grausam mißhandeln (u.a. „Finger einzeln abhocken, dann die Arme, die Unterarme“ und schlimmeres).Wer? 23-Jähriger aus dem Kreis Sigmaringen; „war halt dumm“, „kein Rassist“Kostet? 4.800 EuroQuelle? Schwaebische.de Was? Fotos und Texte ins Web gestellt, die zum Hass gegen Asylbewerber_innen aufstachelten (z.B. Gewalt als „kulturelle Bereicherung“ bezeichnet), Holocaustlegungen, beleidigt DGB-Funktionärin als „linke Giftspritze“.Wer? 53-Jähriger aus dem Landkreis Regensburg, „kein Rassist“, „meine Frau ist Ausländerin“, „Ich bin auch in gewisser Weise Nationalsozialist“.Kostet? Freiheitsstrafe, 8 Monate ohne Bewährung, Volksverhetzung, BeleidigungQuelle? Mittelbayerische.de Was? Auf Facebook: Foto eines Überraschungseis in Form einer Handgranate mit Aufschrift „Spiel – und weg!“, Foto mit Reifenspuren plus Kommentar „Ich bremse nicht für Asylanten“.Wer? Krankenpfleger aus Siegburg, „kein Rassist“, „Freundin, die Griechin ist“Kostet? 90 Tagessätze à 3 Euro, VolksverhetzungQuelle? Rundschau-online.de Was? Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Besitz jugendpornografischer Schriften. Dazu kommt der Besitz von fünf Bajonetten, die der Mann unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors gefunden und ausgegraben haben will.Wer? 32-jähriger Landsberger, nennt sich „rechtsnational“Kostet? Freiheitstrafe, Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung, VolksverhetzungQuelle? Augsburger Allgemeine Was? Auf Facebook gefordert, Flüchtlinge sollten ertränkt werdenWer? 28-jährige Frau aus dem Landkreis LuckenwaldeKostet? 900 Euro, VolksverhetzungQuelle? PNN
Rechte Medien / Fake News
März 2017 in rechten Medien: Alles Verbrecher!
Wie kriminell sind Ausländer? Wer ist das Volk? Und: Ist die Gewerkschaft Verdi die neue Stasi? Das waren die Themen rechter Medien in diesem Monat (taz).
Geschlossene Facebook-Gruppen gegen Geflüchtete: Blick in den Abgrund
„Aufwachen, es ist kurz vor Zwölf“, „Anti-islamische Allianz“ oder „Die vereinigten Patrioten“ – so heißen Facebook-Gruppen, in denen sich rechte Internetnutzer sammeln. Die Gruppen sind meist geschlossen, man muss also von ihrem Administrator zugelassen werden. Manche sind sogar geheim, so dass kein Facebook-Nutzer sie sehen kann – es sei denn, er wird von dem Administrator in die Gruppe eingeladen. Da will ich rein, denn ich will wissen, wie dort im Verborgenen über Flüchtlinge, Politiker oder ehrenamtliche Asylbefürworter geschrieben wird. Reportage beim NDR.
Hate Speech
Hate Speech: Wenn Journalismus zur Mutprobe wird
Forscher haben erstmals Online-Angriffe auf Journalisten systematisch ausgewertet. Ein Team um den Bielefelder Konfliktforscher Andreas Zick kontaktierte Ende 2016 mehr als 18.000 in Deutschland beschäftigte Journalisten, die anonym ihre Erfahrungen aus den vergangenen zwölf Monaten äußerten. Die Untersuchung belegt, dass Angriffe auf Journalisten und Hasskommentare gegen sie im Netz erschreckend zunehmen. Viele Medien kapitulieren davor. Die Forscher führen an, dass mehr als ein Drittel der befragten Tageszeitungsredaktionen Artikel zu bestimmten Themen nicht mehr auf Facebook veröffentlicht, die Hälfte fühlt sich durch die Moderation ihrer Onlineforen überfordert. Zwei Drittel der befragten Journalisten beklagen, dass hasserfüllte Angriffe zunehmen, 42 Prozent schildern das aus eigener Erfahrung. Die Hälfte wurde bereits einmal Ziel von Angriffen, 38 Prozent erleben das regelmäßig. Viele geben zu, dass es ihre Arbeit, etwas die Themenauswahl, beeinträchtigt. (ZEIT); vgl. Interview mit Studien-Co-Autor Andreas Zick: „Wir haben gegen den Hass immer noch kein Mittel gefunden“ (Süddeutsche Zeitung)
Klippen des Social-Media-Alltags: Als „Fritz Cola“ Melanie Dittmer nicht erkannte
Die rechtsextreme Aktivistin Melanie Dittmer (u.a. „Dügida“, Identitäre Bewegung) postet sich „Fritz Cola“-trinkend auf Facebook – deren Social Media Team kommentiert das freundlich und erntet einen Shitstorm. Gehört es jetzt zu Kernkompetenz eines Social-Media-Teams, Rechtsextreme zu erkennen? Was sagt es über Kommunikationskultur, wenn man „Fritz Cola“ dann keine freundliche Hinweismail schreibt, sondern gleich einen Shitstorm losbricht? (taz)
Alle 83 Sekunden ein antisemitischer Post
Das Ergebnis der Studie des Montioring-Unternehmens Vigo Social Intelligence verblüffte sogar die Auftraggeber, den Jüdischen Weltkongress (WJC): Im Jahr 2016 wurden 382.000 antisemitische Hass-Postings weltweit veröffentlicht. Rechnet man das herunter, wurden alle 83 Sekunden ein antisemitischer Post veröffentlicht – Hetze am laufenden Band (Jüdische Allgemeine).
Wie sich Frauen gegen Hassrede im Netz stellen
Frauen, die Online ihre Meinung äußern, sind besonders betroffen: von Beleidigungen, Vergewaltigungs- und Todesdrohungen. Nach dem Facebook-Urteil fordern Experten jetzt erst recht Regeln im Umgang mit Hasskommentaren und digitaler Gewalt. Denn bisher reagieren viele Frauen damit, ihr Geschlecht lieber unkenntlich zu machen (Deutsche Welle).
Gegenstrategien
Hate Speech: Mit Algorithmen gegen digitale Hetze?
Wirtschaftsinformatiker der Martin-Luther-Universität in Halle um Uwe Bretschneider haben ein Programm entwickelt, dass Hate Speech in Sozialen Netzwerken automatisch erkennen soll – auch durch den Kontext, in dem sie erscheinen: „Das Programm analysiert die Kommentare und sucht nach Wörtern und Wortgruppen, die in einer Datenbank hinterlegt sind“, so der Wissenschaftler (z.B. Schimpfwörter oder Aufforderungen zu Gewalt) . Neu an Bretschneiders Programm: Es analysiert die Kommentare im Kontext der Diskussion auf Facebook und erkennt dadurch den Adressaten einer Aussage; Bretschneider unterscheidet insbesondere zwischen Aussagen gegen Geflüchtete, Politiker oder Medien (das-marburger.de; vgl wired).
Norwegen: Quiz gegen Trolle
Interessantes Online-Tool beim Norwegischen Rundfunk bzw. seinem Ableger NRKbeta: Bevor hier Artikel kommentiert werden können, müssen Leser_innen einige Fragen beanworten. Das gelingt nur, wenn der Text gelesen und verstanden wurde. Erst kapieren, dann kommentieren – ist ja längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Seitdem nehmen die Redakteur_innen eine massive Abnahme von Hass-Kommentaren wahr (taz, Deutschlandradio Kultur).
Auch Twitter setzt auf Algorithmen gegen Hate Speech
Twitter verändert seine Mechanismen in Bezug auf Hate Speech und diskriminierendes Verhalten nach einem Update vor drei Wochen erneut. In Zukunft sollen Accounts, die beleidigende Inhalte verbreiten, automatisch per Algorithmus erkannt werden. Von derart eingestuften Accounts abgesetzte Tweets wären dann nur für ihre Follower sichtbar, tauchen aber nicht in anderen Timelines auf. Das Unternehmen plant zudem, transparenter zu werden und die einzelnen Schritte nach einer Meldung von Hate Speech genauer nachvollziehbar zu machen (Netzpolitik.org)
Internetverband eco zieht Bilanz: Beschwerden über Hassrede nehmen deutlich zu
Die Juristen der Beschwerdestelle des Internetverbands eco mussten 2016 in 1.564 Fällen aktiv werden. Vor allem wegen des Vorwurfs von Hassrede und Fake News. Allein der Anteil an Beschwerden wegen rassistischer Inhalte seien um 80 Prozent angestiegen, sagte Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Beschwerdestelle. Einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung konnten aber etliche Beschwerden nicht standhalten. „Über 50 Prozent der gemeldeten Inhalte waren letztlich nach deutschem Recht nicht zu beanstanden und zulässig, durften daher online bleiben. Gerade bei Hasskommentaren ist eine Einschätzung darüber, ob es sich um eine Verletzung einer Person oder einen Straftatbestand handelt, sehr schwierig“, sagte Koch-Skiba (lto).
Urteil: Facebook muss nicht proaktiv löschen
Muss Facebook alle Hass-Postings, die die sogenannten „Merkel-Selfies“ mit dem syrisches Flüchtling Anas Modamani nutzen, automatisch finden und löschen? Nein, entschied das Landgericht Würzburg und lehnte seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Facebook ab. Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer seine Entscheidung zum „Merkel-Selfie“, und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden. Damit kassierte Anas Modamani im Kampf gegen verleumderische Inhalte auf Facebook vor Gericht eine Niederlage. Postings, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssen somit weiterhin einzeln gefunden und gemeldet werden (NDR).
Neu: Das Netzdurchsetzungesetz, kurz NetzDG
Bundesjustizminister Heiko Maas will ein neues Gesetz, um damit Hassrede in Sozialen Netzwerken zu bekämpfen: Das Gesetz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, auch Netzdurchsetzungsgesetz genannt, kurz NetzDG. Er ist mit der bisherigen Löschpraxis der großen Sozialen Netzwerke unzufrieden.
Vorgehen?
Überraschend. Das Gesetz wurde ohne Hinzuziehung von externen Expert_innen entworfen – obwohl Maas extra eine Task Force zur Bekämpfung von Hate Speech einberufen hat. Diese Experten durften aber nur später zum fertigen Gesetzentwurf Stellung nehmen, als es eigentlich schon zu spät war. Die überarbeitete Version, die bei der EU eingereicht wird, ist noch verschärft worden, statt Kritikpunkte aufzunehmen.
Was bewirkt das Gesetz?
Offensichtlich strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden, alle rechtswidrigen Inhalte binnen sieben Tagen entfernt oder gesperrt werden. Soziale Netzwerke müssten zudem einen „verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland“ benennen. „Ein Verstoß gegen diese Organisationspflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro geahndet werden“, unterstrich Maas. „Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen.“ (vgl. heise.de, wundv.de, MobileGeeks.de)
Wie weit ist das Gesetz?
Gesetzesentwurf, derzeit in der Ressortabstimmung, zugleich wurde der Entwurf bei der EU-Kommission zur Notifizierung eingereicht. Maas möchte das NetzDG noch in dieser Legislaturperiode in Kraft gesetzt sehen.
Wie kommt es an?
Branchenverbände, Datenschützer und Bürgerrechtler sehen im Gesetz recht übereinstimmend ein verfassungs- und europarechtswidriges „Zensurinstrument“, das zu einer regelrechten „Löschorgie“ bei Anbietern führen werde. Kritisiert wird vor allem, dass das neue Gesetz problematische Regelungen enthält, die Rechtsdurchsetzung privatisieren, wenn künftig die Unternehmen entscheiden sollen, was strafrechtlich relevant ist und was nicht. Dies kombiniert mit den schnellen Löschfristen könnte einen massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellen. (vgl. Heise.de, MobileGeeks). Die Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) etwa warnt: Schnellschuß, wird dem Problem nicht gerecht: „Wir brauchen keine Löschpflicht nach Gutdünken, bei der Betroffene nicht angehört werden und kein rechtsstaatliches Verfahren garantiert ist. Statt hoheitliche Aufgaben alleine auf Privatunternehmen abzuwälzen, brauchen wir neben den bestehenden Maßnahmen der Unternehmen gegen rechtswidrige Inhalte im Netz ein verstärktes Engagement des Staates“ (verbaende.de). YouTube-Managerin Susan Wojcicki befürchtet, dass die Initiative von Justizminister Heiko Maas gegen strafbare Inhalte in sozialen Medien auch legitime Stimmen unterdrücken könnte (heise.de) Rechtsanwalt Niko Härting kritisiert: Die EU-Fassung des NetzDG sieht vor, dass Betroffene bei Providern unter Hinweis auf eine Rechteverletzung die „Identität des Täters“ anfordern können. Das sei ein „Angriff auf die Kommunikationsfreiheit im Netz“, wenn nicht gar das „Ende der Anonymität im Netz, wenn es um Meinungsäußerungen geht.“ (pchardgames.de). Der Verband der Internetwirtschaft eco wundert sich, dass in der aktuellen Fassung Straftatbestände aufgenommen wurden, die nichts mit Hate Speech und Fake News zu haben und bei denen „bis jetzt keine Kritik an der Rechtsdurchsetzung bei eben diesen geäußert wurde, wie auch der aktuelle Löschbericht der Bundesregierung unterstreicht“. Auch die Amadeu-Antonio-Stiftung, die Teil der Task Force gegen Hate Speech des Justizministeriums ist, kritisiert das Gesetz in ihrer Stellungnahme. Die Löschfrist von 24 Stunden sei kein Beitrag zur qualitativen Verbesserung der Behandlung von Hate Speech seitens der Betreiber und führe zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit: „Eine sorgfältige Prüfung ist innerhalb solcher Fristen nicht möglich. Im Zweifelsfall werden Betreiber also Inhalte eher löschen; dies hat damit eine faktische Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Konsequenz. Derlei Einschränkungen sind auf Grund des hohen Gutes, das die Meinungsäußerungsfreiheit für unsere demokratische Wertgemeinschaft hat, abzulehnen. Dies ist weder im Sinne einer zu fördernden Diskussionskultur noch ein hilfreicher Beitrag zur Lösung des Problems Hate Speech (vgl. Netzpolitik.org). Positiv ist, dass es nun auch für im Ausland beheimatete Unternehmen für Bußgeldverfahren und zivilgerichtliche Verfahren einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland geben soll. Dies soll die Durchsetzung des Rechts zumindest verbessern. Auch gut: Eine vierteljährliche Berichtspflicht für die Unternehmen, wie sie mit Beschwerden umgehen – also welche Inhalt sie dulden und welche nicht (lto.de).
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