Von Rosemarie Stein
Die medizinische Fakultät der Universität Berlin hat sich 1933 selber „gleichgeschaltet“ ? wie fast die ganze deutsche Medizin. Sie ersetzte die Selbstverwaltung durch das Führerprinzip und begann in vorauseilendem Gehorsam, das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ zu vollstrecken, noch ehe es am 7. April 1933 in Kraft trat. Anlass war ein Hetzartikel im „Völkischen Beobachter“ vom 15. März, der die Fakultät das Schlimmste befürchten ließ. So beurlaubte sie schon am 1. April, dem Tag des „Judenboykotts“, alle jüdischen Mitarbeiter. Es waren 135 von 331 ? 41 Prozent ?, die schließlich aus ihren Ämtern entfernt wurden.
In dem Sammelband durchleuchten Historiker und Mediziner das Verhalten der Berliner Hochschulmediziner in den Jahren der braunen Diktatur.
Im Zentrum stehen nicht die Medizinverbrechen, die allerdings auch hier vorkamen. So starben in der Charité-Kinderklinik bei einer Impfversuchsreihe acht von zehn Kindern, die als ?lebensunwert? für diese Experimente freigegeben waren. Sieben der 20 Ärzte, die sich wegen der Tötung Behinderter und psychisch Kranker, wegen Zwangssterilisationen oder gefährlichen Experimenten an KZ-Häftlingen im Nürnberger Ärzteprozess 1946/47 zu verantworten hatten, waren Berliner Hochschulmediziner.
In diesem Buch aber geht es primär um die außerordentliche Anpassungsfähigkeit und beflissene Kollaboration selbst der renommiertesten Hochschullehrer Deutschlands, die sich doch am ehesten den Zumutungen der Nazis hätten entziehen können. Die Autoren dokumentieren die wenigen Ausnahmen: Georg Groscurth, Leiter der Poliklinik der IV. Medizinischen Klinik (in Moabit), und Robert Havemann, der zeitweise dem Pharmakologischen Institut angehörte, arbeiteten außerhalb der Fakultät gegen das Regime. Groscurth wurde 1944 im Zuchthaus Brandenburg hingerichtet, Havemann durfte seine ?kriegswichtigen? Forschungen fortsetzen und wurde bekanntlich auch vom DDR-Regime verfolgt.
Nur einen einzigen Fall ermittelten die Forscher, in dem ein Mediziner einen Ruf auf den Lehrstuhl eines vertriebenen jüdischen Kollegen ablehnte: Otto Krayer (1899-1982), außerplanmäßiger Pharmakologieprofessor in Berlin, folgte seinem ersten Ruf (nach Düsseldorf) nicht. Er begründete dies in einem Brief ans Wissenschaftsministerium damit, ?dass ich die Ausschaltung der jüdischen Wissenschaftler als ein Unrecht empfinde, dessen Notwendigkeit ich nicht einsehen kann …? Er erhielt sofort Arbeitsverbot, emigrierte und wurde später als Institutsdirektor an der Harvard-Universität ein weltberühmter Pharmakologe. Wolfgang Heubner (1877-1957) fand Krayers Schritt ?großartig?, wie er seinem Tagebuch anvertraute. Heubner wird, wie Sauerbruch und Bonhoeffer, als exemplarisch für die Ambivalenz führender Mediziner zum Nationalsozialismus geschildert, die Handlungsspielräume nutzten.
Letzteres gilt vor allem für Heubner. Deutschnational wie die meisten Ordinarien, verteidigte er die ?großen Leistungen? des Dritten Reichs wie die Eindämmung der Arbeitslosigkeit. Die Tagebuchnotiz vom 31. März 1933 zeigt, dass er sofort dem Befehl folgte, ?allen jüdischen Angestellten zu kündigen, sonstige jüdische Institutsinsassen zu ,beurlauben??. Andererseits hatte er den Mut, sich für Krayer und Havemann einzusetzen. Am 4. Oktober 1933 schrieb er an den Kultusminister Bernhard Rust, ob er sein Amt als Hochschullehrer weiter ausüben dürfe ? trotz seiner liberalen Gesinnung ? von ihm definiert als ?geistige Unabhängigkeit des Einzelnen? und einer damit verknüpften ?Toleranz gegen die Geisteswelt der andern?. Rust ging zwar nicht auf den Brief ein, aber Heubner sollte bleiben.
Ferdinand Sauerbruch bekannte sich 1933 in einem ?Offenen Brief an die Ärzteschaft der Welt? und in Rundfunkreden zu Hitler, war aber kein Antisemit und Gegner der ?Neuen Deutsch-Heilkunde?. Jedoch befürwortete er im Reichsforschungsrat Versuche im KZ, auch die des Rassehygienikers Otmar von Verschuer und seines Assistenten Josef Mengele in Auschwitz. An den entstellenden Sulfonamidversuchen im Frauen-KZ Ravensbrück (oft mit polnischen Widerstandskämpferinnen) übte er nicht Kritik, als der Forschungsleiter, der SS-Arzt Karl Gebhardt (Himmlers Leibarzt), im Mai 1943 die Ergebnisse auf einer Tagung der Militärärztlichen Akademie vortrug. Alexander Mitscherlich hat 1947 in der Dokumentation des Nürnberger Ärzteprozesses darauf hingewiesen, musste den Passus aber streichen, weil Sauerbruch geklagt hatte. Sein Anwalt argumentierte: Kritik an Humanexperimenten sei für ?Herrn Geheimrat Sauerbruch aus Gründen des Taktes und seiner militärischen Dienststellung unmöglich gewesen?.
Der Anatom Hermann Stieve publizierte noch in den fünfziger Jahren die Resultate seiner Forschungen an Leichen in Plötzensee hingerichteter junger Frauen aus dem Widerstand (wie Mildred Harnack, Libertas Schulze-Boysen und Cato Bontjes van Beek). Und nicht einmal der Leiter des Berliner medizinhistorischen Instituts, Paul Diepgen ? kein Nazi, aber ein sehr Angepasster ? riskierte nach Kriegsende einen kritischen Rückblick. Im Dezember 1947 schrieb er sogar ein Gnadengesuch für Karl Brandt, den Hauptangeklagten im Nürnberger Ärzteprozess. Das Verhalten der Crème de la Crème der deutschen Medizin erklärt, warum es so lange gedauert hat, bis dieses Buch geschrieben werden konnte.
„Die Charité im Dritten Reich ? Zur Dienstbarkeit medizinischer Wissenschaft im Nationalsozialismus“ (Hrsg. Sabine Schleiermacher und Udo Schagen, Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2008)
Dieser Text ist erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 18.08.2008