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Neonazis vor Gericht – April 2014

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Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Wenn etwas fehlt, bitte per Mail an netz@amadeu-antonio-stiftung.de.

30.04.2014

München: Lehrer soll 12-jähringen Schüler rassistisch gemobbt haben – Prozess

„Du kannst nichts außer Döner fressen“ und „Glauben kannst du in der Moschee“ – mit solchen Sprüchen soll ein Münchner Realschullehrer einen türkischen Schüler gedemütigt haben. Weil der Zwölfjährige außerdem von tätlichen Angriffen seines Lehrers berichtet, hat die Staatsanwaltschaft den 42-jährigen Pädagogen wegen Körperverletzung im Amt angeklagt. Zum Prozessauftakt stand es gestern Aussage gegen Aussage (Merkur Online).

Bielefeld: Mordkomplott belauscht – 16-jähriger Zeuge belastet Neonazi vor Schwurgericht 

Ein 16-jähriger Bielefelder hat Neonazi Oliver L. (43) vor dem Landgericht schwer belastet. Der Jugendliche sagte als Zeuge aus, der Angeklagte habe im September 2013 in einem Gespräch den Plan für einen Mordanschlag zugegeben. Neonazi Oliver L. steht nach 23 Jahren erneut wegen einer versuchten Tötung vor Gericht: Staatsanwalt Veit Walter wirft dem Mann versuchten Mord vor, weil er in der Nacht zum 1. September 2013 einen Brandsatz in die Erdgeschosswohnung des Hauses Heeper Straße 247 geworfen haben soll. Ziel des Anschlages, so die Anklage, war ein 41-jähriger Arbeiter, der Wochen zuvor eine sexuelle Beziehung zu der früheren und jetzigen Lebensgefährtin von Oliver L. gehabt hatte (Westfalen-Blatt).

Berufungsprozess in Schweinfurt: Rechtsextreme Motivation oder nicht?

Im September vergangenen Jahres wurde der heute 23-jährige Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Mit dem Strafmaß wollte das Jugendschöffengericht Bad Kissingen ein Zeichen gegen Rechtsradikalismus setzen. Der Angeklagte, dessen Körper mit zahlreichen, verfassungswidrigen Symbolen tätowiert ist, war den Staatsschützern aus der rechten Szene bekannt. Nun wird der Prozess vor der Großen Jugendkammer des Schweinfurter Landgerichts neu aufgerollt. Die Verteidigung legte aufgrund „des fehlerhaften Urteils“ Berufung ein. Die Tat habe keinen rassistischen Hintergrund, zudem habe der Angeklagte unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden, hieß es in der Begründung. Er habe dem Opfer auch ein Entschuldigungsschreiben geschickt und Schmerzensgeld bezahlt (mainpost.de).

29.04.2014

Prozessbeginn in Leipzig: Darf ein NPD-Mann als „Nazi“ bezeichnet werden?

Passend in die Wahlkampfzeit zur Stadtratswahl und die allgemeinen Debatten rings um NPD im Rahmen des Verbotsverfahrens startet am Dienstag, den 29. April der Prozess wegen Beleidigung gegen die Leipziger Linken-Stadträtin Margitta Hollick. Sie soll einen damaligen NPD-Stadtrat am Rande der Ratssitzung vom 20. Juni 2012 einen „Nazi“ genannt haben. Es könnte neben Begriffsdefinitionen die Frage nach den Bezügen der NPD zur NSDAP werden. Eine Frage, die eigentlich höchstrichterlich beim Verbotsversuch für die NPD zu lösen wäre (Leipziger Internet-Zeitung).

28.04.2014

Thüringer Neonazi als Objekt-21-Mitglied in Österreich verurteilt

Ein deutscher Rechtsextrer in dieser Woche wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an den Aktivitäten des Neonazinetzwerks Objekt 21 vom Landesgericht Wels (Österreich) verurteilt worden. Mit Andreas P. aus dem Thüringer Landkreis Gotha wurde nun der dritte bundesdeutsche Neonazi innerhalb kürzester Zeit in Österreich zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Andreas P. (28) angelasteten Taten seien »massiv verwerflich«, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Richter sprach von »schwerst mafiösen Strukturen« und ordnete wegen eines Brandanschlags auf einen Saunaclub eine Haftstrafe von drei Jahren, neun Monaten und zwei Wochen an (ND).

Noch vor Hirsch-Q-Urteil: Jetzt schon klar: Neonazi Sven K. muss wieder ins Gefängnis

Schon vor der Urteilsverkündung im Hirsch-Q-Prozess steht fest, dass der bekannteste mutmaßliche Angreifer auf die linke Kneipe wieder ins Gefängnis muss. Den Dortmunder Neonazi Sven K. holt eine frühere Tat ein. Es geht um eine brutale Attacke auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt 2011. Das Urteil in diesem Fall, 21 Monate Gefängnis, ist nun rechtskräftig (Marler Zeitung).

Siegen: Geldstrafe für Siegener Neonazi wegen Fausthieb

Eine Gruppe Studenten und eine Gruppe Neonazis trafen aufeinander, es fiel ein Ruf „Scheiß-Marokkaner“, ein Ruf zurück, man sei kein Marokkaner, die anderen aber dafür „Scheiß-Nazis“. Danach flogen kurz die Fäuste. Leidtragender war ein Student, der ein blaues Auge dafür bekam, dass er einen Freund von einem aus der anderen Gruppe trennen wollte. Nun wurde ein 24-Jähriger, einschlägig bekannter Bauarbeiter wegen des Fausthiebs zu einer Geldstrafe verurteilt (DerWesten).

16.04.2014

NPD-Ratsherr wegen Beleidigung vor Gericht

Der Essener NPD-Ratsherr Marcel Haliti muss sich vor dem örtlichen Amtsgericht wegen Beleidigung verantworten. Haliti hatte Kondome an „Ausländer und ausgewählte Deutsche“ als „Protest gegen eine multikulturelle Gesellschaft“ verschickt, verbunden mit der Aufforderung sich nicht fortzupflanzen. Einige Kondome gingen auch an weitere Essener Ratsherren.  Das Ganze war Teil einer bundesweiten Kampagne der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ (derwesten.de).

Mo Asumang beleidigt: Haftstrafe für Neonazi

Nachdem er die Moderatorin Mo Asumang während eines Rechtsrock-Konzertes in Gera rassistisch beleidigte, ist ein Hildesheimer Neonazi nun zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt worden. Während des Konzerts „Rock für Deutschland“, bei dem der Verurteilte eine Rede hielt, hatte der bundesweit aktive Hildesheimer Nazi Asumang mehrfach rassistisch attackiert (tlz.de).

15.04.2014

Bandenmäßiger Betrug: Prozess gegen Pro-Köln-Mitglieder

Im Ende der vergangenen Woche angelaufenen Prozess gegen 4 Mitglieder der Stadtratsfraktion der rechtsextremen Gruppierung Pro-Köln wegen bandenmäßigen Betruges ist Jörg Uckermann nun in der JVA Ossendorf inhaftiert worden. Er war dem vergangenen Verhandlungstermin wegen einer angeblichen Erkrankung ferngeblieben. Den Pro-Köln Mitgliedern wird vorgeworfen, unrechtmäßig Geld für Rats-Sitzungen abgerechnet zu haben. So zahlte die Stadt an Pro Köln im Jahr 2011 ganze 95,000 Euro für Sitzungen. Zum Vergleich: Die fünfmal so große CDU-Fraktion erhielt 63.000 Euro. Insgesamt ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen 19 Pro-Köln-Anhänger wegen falscher Abrechnungen (ksta.de 1,ksta.de 2).

14.04.2014

Nazi-Angriff in Bernburg: Nebenklage fordert Verurteilung wegen versuchten Mordes

Nachdem im September 2013 der Besitzer eines türkischen Imbisses und seine Freundin in Bernburg von neun mutmaßlichen Neonazis fast zu Tode geprügelt wurden, fordert die Nebenklage im Prozess gegen die Täter eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Nur die Ärzte konnten den Betreiber des Imbisses retten, sonst würde die Anklage auf vollzogene und nicht versuchte Tötung lauten, so Anwältin Franziska Nedelmann vor dem Magdeburger Landgericht. Die Männer hatten den Imbissbesitzer und seine Freundin rassistisch beleidigt, getreten, geschlagen und lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen von bis zu 7 Jahren (mz-web.de).

04.04.2014

Kasseler Nazi-Schläger-Frau vor Gericht

Ein Prozess um das Treiben der rechtsextremen Kasseler Kameradschaft „Sturm 18“ im Sommer 2011 ist jetzt bereits zum zweiten Mal vertagt worden. Grund dafür: Die Schuldfähigkeit der Angeklagten, die sich wegen mehrfacher Körperverletzung verantworten muss, soll noch einmal umfassender psychiatrisch geprüft werden. Die 25-Jährige ist die Noch-Ehefrau von Bernd T., dem Gründer und Chef der für Gewaltbereitschaft berüchtigten Gruppierung „Sturm 18“. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr drei Attacken in der Kasseler Innenstadt vor. Offenbar ist oder war sie allerdings alkoholkrank und labil (Frankfurter Rundschau).

01.04.2014

Österreich: Brüderpaar verurteilt wegen Neonazi-Postings bei Facebook verurteilt

Die jungen Männer aus Braunau, die den „Braunen Bierbüffeln“ angehörten, waren vor Gericht geständig. Sie posteten im Sozialen Netzwerk Facebook Nazi-Tattoos, Devotionalien – und hasserfüllte Wortbeiträge. Die Richterin fand ihren angeblichen Ausstieg nicht sehr überzeugend und verurteilte zu  8 Monaten und 6  Monaten bedingter Haft (nachrichten.at).

05.04.2014

Verfahren gegen Neonazi, der Demobesucher schlug, eingestellt

Stefan F. hatte am Rande einer Versammlung von Neonazis zugeschlagen, soviel stand am Freitag nach der Verhandlung am Münchner Amtsgericht fest. Dass der 23-jährige Rechtsextreme als erster eine Ohrfeige ausgeteilt hatte, konnte aber nur ein Polizist bestätigen: „Er schlug einem aufgebrachten Bürger ins Gesicht.“ Ein anderer Beamter sagte aus, zunächst habe ein Gegendemonstrant F. geohrfeigt. Der Angeklagte habe dann zurückgeschlagen. Auch F. blieb bei dieser Darstellung: „Ich habe mich nur gewehrt.“ Wegen der gegensätzlichen Aussagen reichte es letztlich nicht für eine Verurteilung wegen Körperverletzung. F. muss aber 900 Euro Geldauflage zahlen, damit das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt wird (Sueddeutsche.de).

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