05.12.2014
Verbotener Hitler-Gruß kostet Neonazi Patrick Schröder 3.150 Euro
Patrick Schröder hat es erwischt. Der bayerische NPD-Funktionär, der sich gerne als das jung-trendige Gesicht einer rückwärtsgewandten Bewegung inszeniert, muss eine Geldstrafe von 3.150 Euro zahlen. Das Amtsgericht Weiden befand Schröder schuldig, in einer Sendung seines Internet-Streams den verbotenen Hitlergruß gezeigt zu haben. Auf seinem Facebook-Profil kündigte er derweil an, den „Staat für diesen und andere Fälle der Gesinnungsjustiz 2015 zum `Tag der Abrechnung´ zu laden“. (Endstation rechts).
02.12.2014
Neonazis von „Objekt 21“: Schuldsprüche bestätigt
Das Oberlandesgericht Linz hat die Schuldsprüche gegen zwei militante Neonazis aus Oberösterreich bestätigt. Der 30-jährige Jürgen W. muss für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis, sein Kompagnon Manuel S. wurde zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Anklage warf ihnen unter anderem das Vergehen der kriminellen Vereinigung, versuchte und vollendete Brandstiftungen in Bordellen vor. Im Auftrag eines Ex-Rotlichtbosses hatten die Neonazi-Rocker Anschläge bei der Konkurrenz verübt oder andere dazu angestiftet. Die beiden Neonazis waren Führungskader bei „Objekt 21“. Die im Untergrund agierende Vereinigung war unter anderem in den Waffenhandel und Schutzgelderpressung verstrickt. Zugerechnet wurden ihr etwa 200 Personen. Bei Hausdurchsuchungen wurden zehn Kilogramm Sprengstoff und illegale Schusswaffen samt Munition sichergestellt (Blick Nach Rechts).
09.12.2014
„Sturm 18“-Gründer Bernd T. soll schwangerer Freundin in Bauch getreten haben
Neonazi Bernd T., Gründer der rechtsextremen Kameradschaft „Sturm 18 Cassel“, muss sich 2015 vorm Kasseler Landgericht wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Die Anklage wirft dem 40-jährigen Kasseler Bernd T. vor, am 7. Juli dieses Jahres seine damalige Lebensgefährtin (21) in der gemeinsamen Wohnung in Wehlheiden mehrfach geschlagen und in den Unterleib getreten zu haben. Wied bestätigt, dass die Frau schwanger war. Zwei Tage später soll er zudem eine 16-Jährige geschlagen haben. Es geht also um zwei Fälle, die verhandelt werden sollen (hna.de).
Fingierte Stadtratssitzungen: Gericht verhängt Haftstrafe gegen Pro-Köln-Politiker
Die rechtsextreme Bürgerbewegung Pro Köln hat gern nach der harten Hand des Staates gerufen. Diese haben drei führende Mitglieder der Splitterpartei nun zu spüren bekommen. Der Pro-Köln-Stadtrat Jörg Uckermann ist wegen Betrugs, versuchter Steuerhinterziehung und falscher eidesstattlicher Versicherung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Zwei weitere Aktivisten wurden zu Geldstrafen verurteilt, eine vierte Angeklagte wurde freigesprochen. Die Hobbypolitiker hatten mehrfach Sitzungen der Kölner Stadtratsfraktion fingiert, um auf diese Weise öffentliche Gelder zu erschleichen. Die Stadt Köln hatte Sitzungsgelder ausgezahlt und vermeintliche Fahrtkosten und Verdienstausfälle erstattet – doch diese Treffen hatten in Wirklichkeit nie stattgefunden. Das Gericht stellte fest, dass Uckermann 18 derartige Betrugstaten begangen hatte, sein Parteifreund Bernd Schöppe elf und Markus Wiener zwei Betrugstaten (Spiegel online).11.12.2014
Mecklenburg-Vorpommern: Rocker im Drogengeschäft
Ab Dienstag muss sich der mutmaßliche Ex-Rechtsextremist und frühere Präsident des Rockerclubs „MC Schwarze Schar“, Philip Schlaffer, wegen bandenmäßigen Drogenhandels verantworten. Aus Krankheitsgründen hatte das Landgericht Schwerin den Prozessbeginn mehrfach verschieben müssen. Der Kuttenträger mit Glatze gehörte in Wismar der Neonazi-Kameradschaft „Werwolf“ an und führte den Szeneladen „Werwolf-Shop“. In der Rocker- wie der Neonazi-Szene wabert das Gerücht, dass er sich nicht an ihre Verhaltenscodices gehalten haben könnte. Der Akademiker-Sohn aus Lübeck soll zu viel mit den falschen Leuten geredet haben. Zudem kursiert das Gerücht, er wolle aussteigen. Einem Verlag soll eine Autobiografie Schlaffers vorliegen. Umso überraschender ist, welcher Anwalt Schlaffer beisteht: Wolfram Nahrath vertritt seit Jahren Rechtsextreme. Er selbst gehörte zum Schiedsgericht der NPD und zum Führungskreis der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (taz).
10.12.2014
FSN.TV: 3.000 statt 20.000 Euro Strafe für Nazi-Hipster Patrick Schröder
3.000 Euro statt beantragten 20.000 Euro. Zu dieser Strafe verurteilte ein Gericht am Montag Patrick Schröder, den Betreiber des Neonazi-Senders FSN.TV. Grundlage waren Ordnungswidrigkeiten gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags und des Jugendschutzes. Um einer Verurteilung zu entgehen, wurde das „Vorzeigeprojekt der Szene“ plötzlich ziemlich klein geredet. Es ist längst nicht das letzte Verfahren gegen den Nazi-Hipster Schröder (Endstation rechts Bayern).