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Neonazis vor Gericht – Januar 2014

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Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Wenn etwas fehlt, bitte Informationen per Mail an netz@amadeu-antonio-stiftung.de.

08.01.2014

Anwälte: König-Verfahren sechs Monate nicht vorangekommen

Die Anwälte des umstrittenen Jenaer Stadtjugendpfarrers Lothar König werfen dem Amtsgericht Dresden in dem Verfahren gegen ihren Mandanten Untätigkeit vor (Thüringer Allgemeine).

15.01.2014

Hoyerswerda: Nicht mehr als eine Geldstrafe

Acht Neonazis terrorisieren ein junges Paar, dass die Polizei dann aus der Stadt schafft, weil ihr das leichter erscheint, als die Nazi-Schläger in die Schranken zu weisen. Ronny und Monique leben immer noch an einem geheimen Ort, ist traumatisiert. Die acht Täter stehen nun vor Gericht: Angeklagt sind sie lediglich wegen Bedrohung und Beleidigung. Mehr als eine Geldstrafe haben sie nicht zu erwarten dafür, dass sie ein junges Paar in Hoyerswerda attackiert und aus der Stadt vertrieben haben (taz)

Lörrach: Rechte Schläger vor Gericht

Zu einer Schlägerei zwischen zwei größeren Gruppen von Jugendlichen, die politisch rechts und links stehen, ist es am 26. Februar 2011 vor einer Gaststätte in Herten gekommen. Es flogen Flaschen und Steine, die Rechten hatten sich mit Baseballschlägern und Schlagstöcken bewaffnet. Jetzt stehen sechs junge Männer aus der rechten Szene wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung in Lörrach vor dem Jugendschöffengericht. Einem der mutmaßlichen Täter wird zudem ein Übergriff auf eine Moschee in Rheinfelden vorgeworfen (Badische Zeitung).

16.01.2014

NPD-Kader Sascha Wagner angeklagt, weil er seine Stiefkinder misshandelt haben soll

Das Amtsgericht im rheinland-pfälzischen Pirmasens verhandelt seit dem 14. Januar gegen den 41-jährigen NPD-Funktionär Sascha Wagner. Die Staatsanwaltschaft wirft dem bereits mehrfach verurteilten arbeitslosen Hartz IV-Empfänger Wagner Körperverletzung in vier Fällen vor. Der ehemalige NPD-Bundestagskandidat und JN-Bundesorganisationsleiter soll seine beiden minderjährigen Stiefkinder zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt zwischen 2008 und 2010 angeschrieen, beschimpft, geohrfeigt, getreten und gestoßen haben. Die damals zwischen zehn und zwölf Jahre alten Kinder erlitten bei den Übergriffen Nasenbluten und Hämatome (Blick nach rechts).

Prozess um Nazi-Angriff auf schwarzen Fußballer: Haftstrafe nach Rassismus-Attacke

Nach der rassistischen Attacke gegen einen schwarzen Fußballspieler vom „FC Sturm Hauzenberg“ hat das Amtsgericht Passau jetzt auch den 26-jährigen Mittäter hinter Gittern geschickt. Der Angeklagte aus Hauzenberg wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung  und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu zwei Jahren Haft verurteilt. Im März des Vorjahrs hatten der 26-Jährige und sein Kumpel, beide alkoholisiert, den stadtbekannten Kongolesen in der Nähe des Hauzenberger Busbahnhofs mit Nazi-Parolen beleidigt, mit Fäusten attackiert und ihm eine Wodkaflasche an den Kopf geworfen. Der Angriff ist umso mehr verwerflich, als der Schwarzafrikaner zuvor ihrer Bitte nachgekommen war, das streikende Auto einer Bekannten anzuschieben. Der Haupttäter war im September zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden (Bürgerblick).

21.01.2014

Prozess wegen Beleidigung: NPD-Stadtrat als „Nazi“ bezeichnet

Margitta Hollick, Stadträtin der Leipziger Linksfraktion, wird am Dienstag wegen »Beleidigung« vor dem dortigen Amtsgericht der Prozeß gemacht. Sie soll den damaligen NPD-Stadtrat Rudi Gerhardt im Juni 2012 einen »Nazi« genannt haben (junge Welt).

SPD-Politiker geht juristisch gegen NPD-Video-Verbot vor

Der durch einen mutigen Auftritt gegen Rechtsextremismus bekannt gewordene SPD-MannPatrick Dahlemann aus Torgelow streitet sich mit der NPD um die Ausstrahlung des Videos bei Youtube. „Wir haben das juristische Widerspruchsverfahren gegen das Vorgehen der rechtsextremen Partei eingeleitet“, teilte Dahlemann am Dienstag in Torgelow mit (SVZ).

22.01.2014

NPDler darf Linken-Politikerin nicht mehr zur Heimreise auffordern

Der „Heimführungsbeauftragte“ der NPD, Jan Sturm, darf die Bundestagsabgeordnete Azize Tank (Linke) nicht mehr zur Ausreise oder zum „Heimflug“ auffordern. Das hat das Berliner Landgericht am Mittwoch bestätigt. Sturm hatte Widerspruch eingelegt gegen einen Beschluss des Gerichts vom Oktober vergangenen Jahres, der ihm das bereits untersagt hatte (taz).

Hetzredner vor zweiter Instanz

Wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung muss sich der Neonazi Dieter Riefling am kommenden Freitag vor dem Landgericht Aachen verantworten (Blick nach Rechts).

23.01.2014

Essen: Kondom-Aktion von NPD-Ratsherr kommt vor das Amtsgericht

Eine Kondom-Aktion des Essener Ratsherrn und NPD-Kreisvorsitzenden Marcel Haliti wird im März vor Gericht verhandelt. Haliti hatte Ratsmitgliedern Kondome der Jungen Nationaldemokraten mit der Aufforderung zugeschickt, sich nicht fortzupflanzen. Die Strafjustiz wertet das als strafbare Beleidigung (DerWesten).

Dortmund: Bordell im Haus: Neonazis sollen zugeschlagen haben

Diese Idee war vielleicht wirklich nicht die allerbeste: Ausgerechnet in einem als Neonazi-Szenetreff bekannten Mietshaus in Dorstfeld hat ein Bewohner im vergangenen März sein Schlafzimmer an marokkanische Prostituierte untervermietet. Die Reaktion seiner braunen Nachbarn ist nun ein Fall für das Landgericht (DerWesten).

Hetzvideos: Staatsanwaltschaft klagt mutmaßlichen Neonazi an

Wegen Hetzvideos im Internet hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage gegen einen mutmaßlichen Neonazi erhoben. Dem 24-jährigen Mann aus dem Saarpfalzkreis wird unter anderem das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit (T-Online-News).

24.01.2014

NPD-Klage abgewiesen: Provokation bleibt Provokation

Die NPD-Fraktion von Mecklenburg-Vorpommern wurde vor einem Jahr für ihr Verhalten während einer Debatte über den NSU-Terror von Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) zurecht getadelt. Das entschied an diesem Mittwoch das Verfassungsgericht des Landes in Greifswald. Die Rechtsradikalen waren im Landtag aufgestanden, beiseite getreten und haben störend geredet, als die Namen der Opfer des NSU-Terrors verlesen wurden – und hatten gegen den Ordnungsruf, den sie dafür erhielten, geklagt (taz).

28.01.2014

Hoyerswerda: Bewährungsstrafen für Todesdrohungen

Stundenlang terrorisierten Neonazis ein Paar aus der Antifa-Szene. Sie drohten mit dem Tod, die Polizei schritt erst spät ein. Der Prozess gegen die acht Täter in Hoyerswerda brachte Bewährungsstrafen – und vermittelte ein Gefühl von der Ohnmacht der Behörden gegen rechte Gewalt (Spiegel onlinednn-onlinemdr). Ein Bericht auf Belltower.news folgt.

Urteile gegen „Freundeskreis Rade“: Neonazi-Gruppe terrorisierte Ausländer und Andersdenkende

„Freundeskreis Rade“ – hinter dem harmlosen Namen verbarg sich eine gefährliche Neonazi-Gruppe im Bergischen Land. Sieben Mitglieder wurden jetzt schuldig gesprochen. Die Gruppe hat Ausländer und Andersdenkende bedroht und verletzt. Zudem verteilten sie Hitler-Sticker und antisemitische Flyer. Der Rädelsführer einer rechtsextremen Vereinigung aus dem Bergischen Land ist in Köln zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht sprach am Montag auch sechs weitere Mitglieder des sogenannten „Freundeskreises Rade“ schuldig, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung. Sie erhielten Bewährungs- und Geldstrafen (DerWesten.deRheinische Post).

29.01.2014

Wegen Beleidigung: NPD-Chef soll 6000 Euro für neue Kinderbücher zahlen

Erst am Sonntag vor eineinhalb Wochen hatte er als amtierender Bundesvorsitzender der NPD auf dem Parteitag im thüringischen Kirchheim die Wahl zum Spitzenkandidaten zur Europawahl gegen Ex-Parteichef Udo Voigt verloren. Eine herbe politische Niederlage. Heute entscheiden die Abgeordneten des Schweriner Landtags darüber, ob gegen den NPD-Fraktionsvorsitzenden eine Geldstrafe von 6000 Euro durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt werden darf. „Antrag auf Genehmigung der Strafvollstreckung“ heißt Tagesordnungspunkt 7. Es ist davon auszugehen, dass dieser Antrag eine Mehrheit im Parlament findet und Udo Pastörs zahlen muss. Hintergrund des Urteils: Der NPD-Funktionär hatte in einer Landtagsdebatte im Januar des Jahres 2010 indirekt den Vökermord an den Juden durch Nazis-Deutschland geleugnet und von „einseitigem Schuldkult“ und „Betroffenheitstheater“ gesprochen. Der Hardliner zog durch die Instanzen – und verlor. Am 16. August 2013 wies das Rostocker Oberlandesgericht einen Antrag auf Revision als „unbegründet“ zurück (svz.de).

30.01.2014

Berlin: Rechtsextremer steht nach Schweinekopf-Anschlag vor Gericht

Der Anschlag war abscheulich und schockierte: Zwei Schweinekopfhälften waren vor der Sehitlik-Moschee in Neukölln abgelegt worden. Einer der Täter hinterließ ungewollt eine heiße Spur: Ein Kassenbon, der den Fleischkauf belegte. Es war Harald B., der kurz vor dem islamfeindlichen Anschlag den abgetrennten Schweinekopf mit seiner EC-Karte bezahlt hatte. Ein Geständnis legte der Mann, der als rechtsextrem gilt, nicht ab. Das Urteil nahm der 26-Jährige nun regungslos entgegen: 1200 Euro Strafe (Tagesspiegel).

 

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