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Neonazis vor Gericht – Juni 2014

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27.06.2014

Neonazi-Schlägerbande nach Überfall auf Punks zu Haftstrafen verurteilt

Das Landgericht Halle war sich sicher: Fünf gewalttätige Neonazis haben mehrere Punks angegriffen und teilweise erheblich verletzt. Dafür wurden zwei Schläger jetzt zu längeren Gefängnisaufenthalten verurteilte, drei weitere Angreifer erhielten Bewährungsstrafen. Die Kammer ging mit ihrem Urteil weit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die nur für einen 32-Jährigen eine Haftstrafe gefordert hatte (Endstation rechts).

NPD-Funktionär wegen Volksverhetzung auf Facebook verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat die Verurteilung eines NPD-Funktionärs aus dem emsländischen Haselünne wegen Volksverhetzung bestätigt. Das Gericht sah es in der Berufungsverhandlung am Donnerstag als erwiesen an, dass der 32-Jährige im vergangenen Sommer über seine Facebook-Seite auf das Video einer rechtsradikalen Band verlinkt hatte, in dem die Ermordung eines Juden als „gute Tat“ beschrieben wurde (T-Online-News).

24.06.2014

Ex-Bürgermeister Püschel: Gericht bleibt bei Verurteilung wegen Volksverhetzung im Internet

Hans Püschel, NPD-naher Ex-Ortsbürgermeister von Krauschwitz (Burgenlandkreis), ist vor dem halleschen Landgericht mit einer Berufung gegen ein Urteil des Weißenfelser Amtsgerichtes gescheitert. Dort war Püschel im vergangenen Herbst wegen Volksverhetzung zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht verwarf am Montag die Berufung Püschels als unbegründet – auch die vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe sei angemessen, sagte Richter Wolfgang Ehm in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht war überzeugt davon, dass Püschel in drei Einträgen auf seiner Internetseite den Holocaust verharmlost hat. Unter anderem hatte er dort unter dem Titel „Auschwitz, Majdanek – wann platzt die nächste Lüge?“ geschrieben: „Die seit Kindesbeinen gelernten deutschen Verbrechen sind Lügen!“ In einem selbst verfassten Gedicht bezeichnete Püschel den Holocaust als Mythos (mz-web).

18.06.2014

Halle: Verharmlosendes Plädoyer für rechte Schläger: „Jeder hat sich mit jedem geschlagen“

Im Prozess um einen Überfall vor einem Jugendclub im sachsen-anhaltinischen Sangerhausen 2011 sieht die Staatsanwaltschaft einen Angriff von Neonazis auf Punks als nicht erwiesen an. Jeder habe sich mit jedem geschlagen und sich gegenseitig provoziert, zudem seien die Zeugenaussagen teils widersprüchlich gewesen, sagte Staatsanwalt Albrecht Wetzig am Montag vor dem Landgericht Halle. Mangels Beweisen forderte er Freispruch für vier der fünf Angeklagten. Keinen Zweifel habe er an der extrem rechten Gesinnung der Männer. Ein 32 Jahre alter Angeklagter solle wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sieben Monaten Haft verurteilt werden. Die fünf Neonazis im Alter von heute 22 bis 33 Jahren waren wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie sollen vor dem Jugendclub, wo ein Konzert stattfand, mehrere Punks mit Eisenstangen überfallen und verprügelt haben, hieß es in der Anklage. Die Nebenklage zeigte sich vom Plädoyer der Staatsanwaltschaft schockiert. Das Urteil soll am 25. Juni gesprochen werden (JW).

Prozess in Mannheim: Neonazi-Erzieher hetzte bei der Arbeit

Die Stadt Mannheim hat Mitte Mai einen 25-jährigen Erzieher fristlos entlassen, nachdem bekannt geworden war, dass der junge Mann, der seit 2010 im Hort eines Kinderhauses auf dem Waldhof arbeitet, als Neonazi und Hooligan aktiv sein soll. Dieser hat dagegen umgehend Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Nun läuft der Prozess. Dabei gibt es spannende Details, wie der Erzieher bei der Arbeit hetzte:Entlarvend seien einige Bilder auf seinen Facebook-Profilen: Eines zeige, dass er im Hort mit Legosteinen eine Straßenkampfszene mit einer stilisierten Blutlache nachgestellt habe, ein anderes zeige ihn selbst mit einem langstieligen Stichmesser zwischen den Zähnen, erläuterte der Anwalt. All dies spreche aus Sicht der Stadt dafür, dass der 25-jährige für den Beruf des Erziehers nicht geeignet sei und die Gefahr bestehe, dass er versuche, die ihm anvertrauten Kinder in seinem Sinne zu beeinflussen. Dies sei offenbar auch schon geschehen. Als ein Kind ihm einmal einen großen Stein gezeigt habe, den es gefunden habe, habe der Kläger ihm erklärt, der sei „ja wirklich sehr gut für den 1.  Mai geeignet“; ein andermal habe er einem Hortkind, das auf einem Bild mehr dunkel- als hellhäutige Kinder gemalt hatte, erklärt, es sei doch traurig, dass es nun schon mehr ausländische als deutsche Kinder gebe (Stuttgarter Zeitung). 

Volksverhetzung, Drohungen, Videos: Akten gegen „Besseres Hannover“ kommt in Umzugkartons ins Gericht

Zwei Wachtmeister karren Umzugskartons voller Akten ins Landgericht Hannover. Inhalt: Belastendes Material gegen die verbotene rechtsextreme Organisation „Besseres Hannover“!Verstaut in 19 Kisten, traf die Papierlawine der Staatsanwaltschaft Hannover bei der 2. Großen Strafkammer ein: Hunderte Ordner, in denen der mächtige Ermittlungskomplex „Besseres Hannover“ penibel aufgeführt ist (u.?a. Hefte mit Spurenauswertungen und Durchsuchungsergebnissen). Die Anklageschrift ist 31 Seiten lang. Monatelang hatten Staatsschützer gegen die rund 40 Mitglieder starke Neonazi-Gruppe wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt. Doch der Verdacht hat sich nicht bestätigt. Thomas Klinge, Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Die Begehung von Straftaten war nicht Vereinszweck von ‚Besseres Hannover.’“ Übrig blieb die Anklage gegen die Führungsspitze. Gegenwärtig laufen noch Ermittlungen gegen weitere Ex-Mitglieder: Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz (BILD).

17.06.2014

Mannheim: Kita-Kind von Neonazi-Erzieher malt Adolf Hitler, der Frau vergast

Ein 25-jähriger Erzieher, der in einem Kinderhaus der Stadt im Stadtteil Waldhof angestellt ist, soll ein gewaltbereiter Neonazi sein sowie zur Hooligan-Szene um den SV Waldhof gehören. Davon geht die Stadt Mannheim aus – und hat dem Erzieher deshalb am 23. Mai fristlos gekündigt (wir berichteten). Bei einem Termin am Arbeitsgericht waren sich gestern Stadt und Erzieher einig, dass sie beide an einer gütlichen Einigung nicht interessiert sind. Der Erzieher hat gegen die fristlose Kündigung geklagt, der inzwischen eine ordentliche gefolgt ist. Interessant: Der Erzieher gibt an, er habe sich auf der Arbeit nichts zuschulden kommen lassen. Aber es gibt nicht nur Kollegen, die aussagen, er habe sich rassistisch geäußert: „Auch habe ein Kind aus der Gruppe des Erziehers ein Bild gemalt, auf dem Adolf Hitler und sein Sohn eine Frau vergasen wollten.“ Krass! (rnz.de)

16.06.2014

Prozess in Augsburg: 32-Jähriger soll Shirts mit Nazi-Parolen im Internet verkauft haben

Die T-Shirts, die der Staatsschutz im November 2013 in zwei Wohnungen im Raum Donauwörth und im südlichen Kreis Augsburg fand, sprachen eine eindeutige Sprache: die der Neonazi-Szene „Nazisupermensch“, „Nichtjude“, „Bündnis33 – Die Braunen“ oder „Adolf Hitler Europatour 1939 bis 1945“ stand darauf geschrieben. Ohne Zweifel rechtes Gedankengut. Die Kleidung mit den Parolen bot ein 32-Jähriger, der in beiden Regionen gemeldet war, über einen Online-Shop im Internet an. Die Staatsanwaltschaft stufte die Aufdrucke als verfassungsfeindlich und volksverhetzend ein. Seit Freitag muss sich der ehemalige Betreiber einer kleinen Textildruck-Werkstatt vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Ralf Hirmer verantworten. Dass der auf drei Tage angesetzte Prozess unter starker Polizeipräsenz begann, hat seinen Grund: Mitinitiator des Online-Versands war den Ermittlungen zufolge der bekannte Neonazi Martin Wiese, 38 (Augsburger Allgemeine).

12.06.2014

Bad Schandau: Bewährungsstrafen im Prozess im Überfall auf Hamburger Schüler

Sie schlugen einen 15 Jahre alten Hamburger Schüler asiatischer Abstammung im sächsischen Bad Schandau brutal zusammen – dafür erhielten drei junge Männer nun Bewährungsstrafen. Einen fremdenfeindlichen Hintergrund, wie zunächst vermutet, konnte das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Pirna am Mittwoch aber nicht feststellen. Die Tat hatten die 18, 20 und 26 Jahre alten Angeklagten in der nichtöffentlichen Verhandlung gestanden. Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen 8 und 15 Monaten auf Bewährung unter anderem wegen schwerer Körperverletzung. Ihrem Opfer zahlen sie 3500 Euro Schmerzensgeld. Völlig unverständlich ist, warum das Gericht keine rechtsextreme Motivation erkennen konnte: Auf Klassenfahrt in der Sächsischen Schweiz war das Opfer den Tätern in der Jugendherberge zufällig begegnet. Diese hatten sich bei einem Dorffest mit Klassenkameraden des Hamburgers angelegt und waren ihnen in die Herberge gefolgt. Dort schlugen sie dem 15-Jährigen so brutal ins Gesicht, dass Kiefer und Augenhöhle brachen. Einige Zeugen hatten ausgesagt, dass auch rechtsradikale Parolen gerufen worden seien. Die Polizei vermutete schnell einen fremdenfeindlichen Hintergrund. Der Vorwurf wurde dann aber wieder fallengelassen. Es sei um Fußball gegangen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Als sei so eine Ignoranz noch nicht schlimm genug, begründet das Gericht zynisch weiter, die Täter seien „sehr unbedarft und sehr unüberlegt an die Sache herangegangen“ (Hamburger Abendblatt).

Schöffengericht verurteilt frühere NPD-Vorsitzende zu Geldstrafe: Volksverhetzung wird teuer

Wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen aus der Zeit des Nationalsozialismus‘ im Zeitraum vom Mai bis August 2011 verurteilte das Schöffengericht in Rheine am Dienstag die frühere Ortsverbandsvorsitzende der NPD in Rheine und heute 39-jährige arbeitslose Mutter von zwei Kindern aus Greven zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und sechs Monate mit Bewährung beantragt, der Verteidiger hatte vergeblich eine Einstellung angeregt (mv-online.de).

11.06.2014

NPD-Klagen gegen Gauck und Wahlverfahren gescheitert

Die NPD ist mit zwei Klagen zu den Äußerungsrechten des Bundespräsidenten und dem Verfahren zu seiner Wahl vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Bundespräsident hat demnach eine große Redefreiheit und darf sich auch negativ über extreme Parteien äußern, wie aus einem der beiden in Karlsruhe verkündeten Urteile hervorgeht. Demnach durfte Amtsinhaber Joachim Gauck NPD-Anhänger öffentlich als „Spinner“ bezeichnen. In dem zweiten Urteil entschied das Gericht, dass die Wahlen der Gauck-Vorgänger Horst Köhler und Christian Wulff zu Bundespräsidenten in den Jahren 2009 und 2010 korrekt abgelaufen sind und den Delegierten der Bundesversammlung bei solchen Wahlen kein Rede- oder Antragsrecht zusteht (Die Weltrp-online). Stefan Schölermann von der Deutschen Welle sieht das Verfahren als PR-Coup.

10.06.2014

Landshut: Zwei Jahre Haft für Ausländer-Hatz 

Die „Hatz” auf einen Asylbewerber und der Widerstand, den ein 18-jähriger Wallersdorfer Azubi bei seiner Festnahme durch Polizeibeamte leistete, brachte das Fass zum Überlaufen: Der bereits mehrfach vorbestrafte Maler und Lackierer muss für zwei Jahre und vier Monate in den Jugendknast. Der erheblich alkoholisierte 18-Jährige war am 29. August letzten Jahres gegen 21.30 Uhr als Sozius auf dem Roller eines Freundes im Bereich der Asylantenunterkunft unterwegs. Als er dort den 36-jährigen Somalier bemerkte, warf er eine Bierflasche, die er in der Hand hatte, nach ihm. Als er ihn verfehlte, sprang er vom Roller, holte den flüchtenden Somalier ein und versetzte ihm Faustschläge. Erneut gelang es dem Asylbewerber, davonzulaufen. Um ihn zu stoppen, forderte der Azubi den Rollerfahrer auf, dem Flüchtenden nachzufahren. Der kam der Aufforderung nach und streifte dann auf der „Hatz” den 31-Jährigen, so dass dieser zu Sturz kam, sich dabei drei Schneidezähne abbrach und auch schmerzhafte Sturzverletzungen vor allem am Knie zuzog (Wochenblatt.de).

06.06.2014

Angriff auf Sohn eines Taiwaners: Die Frage nach der Gesinnung in Bad Schandau

In den Morgenstunden vom 7. September 2013 drangen David K., Nico H. und Felix K. in die Jugendherberge ihres Heimatorts Bad Schandau ein. Auf dem Gang von „Haus Falkenstein“ trafen sie auf Marc T.*, einen 15-jährigen Schüler aus Hamburg, der Vater Taiwaner, die Mutter Deutsche. „Na, wen haben wir denn da“, sollen sie laut Marc T. gerufen haben, dann schlugen sie zu. Dreimal. Marc T. erlitt einen Kiefer- und einen Augenhöhlenbruch, er ist seit der Nacht traumatisiert. Und er ist davon überzeugt, nicht zufällig Opfer geworden zu sein. Der Angriff ist seit Dienstag Gegenstand eines Verfahrens vor dem Amtsgericht Pirna. Die drei Männer sind wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung angeklagt. Sie haben die Tat bereits gestanden. Doch der Fall wirft vor allem eine Frage auf: Was braucht es, dass eine Staatsanwaltschaft von einem rassistischen Motiv ausgeht? (Spiegel online).

Halle: Auch hier Prozeßauftakt gegen Neonazis ohne dass rechtsextreme Motive benannt werden

Am Donnerstag begann in Halle (Sachsen-Anhalt) der Prozeß gegen zwei 28 und 37 Jahre alte Männer, die im April 2013 einen irakischen Imbißbetreiber und dessen Freund in Großkugel im Saalekreis niedergeschlagen hatten. Der 44jährige erlitt Prellungen und offene Wunden. Die Angreifer sollen Sprüche wie »Ausländer raus« gebrüllt und den Hitlergruß gezeigt haben. Dies habe die Staatsanwaltschaft Halle aber nicht in die Anklage einfließen lassen, rügte gestern die Mobile Opferberatung (MOB) Sachsen-Anhalt Süd. Nebenklageanwalt Christian Avenarius ergänzte, die polizeilichen Ermittlungen seien hinsichtlich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ganz eingestellt worden. Dabei sei »die rechte Gesinnung der Täter ein prägendes Tatmerkmal«, stellte er klar. So sei einer der Täter einschlägig vorbestraft. Beiden seien Kontakte in die rechte Szene nachgewiesen worden (jW).

Motiv Rassismus oder Frauenfeindlichkeit: Mit dem Strafrecht gegen Hassverbrechen?

Auch in Deutschland sollen Hassverbrechen härter bestraft werden. In Berlin diskutierten jetzt Experten, welche Möglichkeiten das Strafrecht bietet (Tagesspiegel.de).

BGH verhandelt erneut über Feuertod von Oury Jalloh

Der Asylbewerber Jalloh starb in einer Dessauer Polizeizelle. Der damals diensthabende Polizist wurde verurteilt. Zu Recht? Damit befasst sich der Bundesgerichtshof zum zweiten Mal. Für den 28. August ist eine Verhandlung zu dem Fall anberaumt. Die Richter wollen das Urteil gegen einen damals diensthabenden Polizeibeamten überprüfen. Jalloh war 2005 in einer Zelle des Polizeireviers Dessau ums Leben gekommen (ZEIT online).

Freispruch für NPD-Abgeordneten Tino Müller

Tino Müller soll illegal als verantwortlicher Redakteur eines rechten Blattes fungiert haben. Dem Vorwurf schloss sich das Gericht nicht an und kassierte damit ein Urteil aus dem Vorjahr über eine Geldstrafe. Im Berufungsprozess wegen Verstoßes gegen das Pressegesetz hat das Landgericht Neubrandenburg den Angeklagten NPD-Funktionär Tino Müller freigesprochen. Für eine Verurteilung hätten keine tragfähigen Beweise vorgelegen, begründete das Gericht die Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2100 Euro gefordert – Müllers Verteidiger einen Freispruch. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte Landtagsmitglied Müller illegal als verantwortlicher Redakteur der rechtsextremen Postille „Uecker-Randow-Bote“ fungiert, obwohl er das wegen seiner strafrechtlichen Immunität als Abgeordneten nicht durfte. Dass der 35-Jährige diese Funktion nicht nur formal, sondern auch inhaltlich ausübte, konnte die Anklage aus Sicht des Gerichtes aber nicht eindeutig belegen. Alleine die Bezeichnung mache ihn noch nicht zum verantwortlichen Redakteur, erläuterte das Gericht (Nordkurier).

05.06.2014

Zwickau: Opfer lehnt Schmerzensgeld von Nazi ab

Vor der Verhandlung hat ihm einer der Schläger 2000 Euro, später sogar 10.000 Euro Schmerzensgeld geboten – Hakki Gönce, der in der Nacht zu Sonntag, den 26. Mai 2012 von einer Gruppe Rechtsextremer verprügelt und getreten wurde, bis er ins Koma fiel, will aber kein Geld, sondern Gerechtigkeit, sagte er gestern vor dem Amtsgericht. „Mir kommt es so vor, als will er sich freikaufen“, sagte der 28-jährige Türke zu dem Angebot des 34-jährigen Angeklagten, der seine rechte Gesinnung nicht verheimlicht. Auf die entsprechende Frage von Richter Stefan Noback sagte er: „Ich mache keinen Hehl daraus, wo ich politisch stehe.“ „Skinhead“ hat sich der Hobby-Boxer auf seine Brust tätowieren lassen. Der selbstständige Bauunternehmer ist einer von drei Angeklagten, die in jener Augustnacht unter „Heil Hitler“- und „Ausländer raus“-Rufen an dem Überfall auf das Tanzlokal in Zwickaus Innenstadt teilgenommen haben sollen. Staatsanwalt Jörg Rzehak geht zwar von mindestens zehn Beteiligten aus, von denen drei aus der Hartensteiner Hooliganszene stammen sollen. „Letztlich haben die Zeugenaussagen aber nicht für eine Anklage gereicht“, so Rzehak. Auch angeklagt sind eine 29-jährige Produktionshelferin, die das Fluchtauto gefahren haben soll. Sie verweigerte die Aussage. Die dritte Angeklagte, eine arbeitslose 28-jährige Erzieherin, hat laut Zeugenaussagen in der Bar dem 34-Jährigen zugerufen: „Geh doch zu den Kanaken rüber, dafür sind wir doch da.“ Sie bestreitet, an dem Abend überhaupt in der Bar gewesen zu sein. Der 34-jährige Angeklagte gestand gestern hingegen, bei der Prügelorgie dabei gewesen zu sein, bei der neben Gönce auch noch ein Iraner schwer verletzt wurde (Freie Pressemdr). 

03.06.2014

Neubrandenburg: Gerichtsurteil nach Neonazi-Gewaltorgie – rechter Hintergrund nicht thematisiert

In Neubrandenburg verurteilte das Gericht drei Männer aus der rechten Szene zu mehrjährigen Haftstrafen. Die Täter hatten einen vierten Mann mehrere Tage in einer Wohnung gefangen gehalten und gefoltert. Auslöser für die Gewaltorgie war die fälschliche Beschuldigung, das spätere Opfer hätte wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis gesessen. Dem Opfer wurden unter anderem die Finger gebrochen, anschließend wurde er mit Feuerzeugbenzin übergossen und angezündet. Schließlich folterten die drei Täter ihr 45-jähriges Opfer mit einer Scheinskalpierung. Der Haupttäter, Andre R., gehört der „Freien Kameradschaft Mecklenburg-Neustrelitz“ an, hat zudem Verbindungen zur NPD. Als die Männer Fotos ihres Opfers auf Facebook posteten, informierte eine Frau die Polizei, woraufhin das Opfer befreit werden konnte.  Obwohl die Parole „Todesstrafe für Kinderschänder“  seit Jahren zum Standardrepertoire von Neonazis und der NPD gehört, und Andre R. dieser Szene eindeutig zuzurechnen ist, wurde der rechte Tathintergrund vom Gericht zu keinem Zeitpunkt thematisiert (stoerungsmelder).

Fürth: Neonazi bedroht Mann mit Messer – Verfahren eingestellt

Nachdem ein junger Mann  Anfang des Jahres von einem Neonazi auf der Straße abgepasst und mit einem Messer bedroht wurde, hat die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Neonazi eingestellt. Das Zeigen eines Messers sei nicht zweifelsfrei als Bedrohung einzuordnen, so Pressesprecher Markus Bader. Der junge Mann war zum Angriffsziel des Neonazis geworden, weil er sich gegen den Einzug der neonazistischen „Bürgerinitiative Soziales Fürth“ ins Stadtparlament engagierte. Das Bündnis gegen Rassismus und Rechtsextremismus verurteilte den Entschluss der Staatsanwaltschaft und bezeichnete ihn als „Freibrief für Neonazis“ (nordbayern.de).

Attacke auf Jugendlichen in Bad Schandau – Staatsanwaltschaft: Kein rechter Tathintergrund

Vor einem Dreivierteljahr wurde ein Hamburger Jugendlicher deutsch-chinesischer Herkunft im sächsischen Bad Schandau verprügelt und schwer verletzt. Nun beginnt der Prozess gegen die drei Täter. Zeug*innen, die gemeinsam mit dem Opfer auf Klassenfahrt waren, berichteten von Neonazi-Parolen. Zudem wurde vermutet, dass der Jugendliche wegen seiner Herkunft aus der Schüler*innengruppe herausgesucht und zusammengeschlagen wurde. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen neonazistischen Tathintergrund. Dabei sind Sympathien der Täter für die rechte Szene über Facebook eindeutig festzustellen. Einer von ihnen ist mit einem Mitglied der „Skinheads Sächsische Schweiz“ befreundet, ein anderer Mitglied in der Gruppe „Deutschland gegen Asylmissbrauch“. Alle drei Täter drückten für den einschlägigen Nazi-Laden „Nordic Flame“ auf „Gefällt mir“. Diese Hinweise stünden jedoch nicht automatisch im Zusammenhang mit der Tat, findet Staatsanwalt Lorenz Haase (mdr.de).

Zwei Jahre nach Gewalttat: Neonazis in Zwickau vor Gericht – Opfer droht Abschiebung

Vor zwei Jahren attackierte eine zehnköpfige Neonazigruppe dem Aussehen nach ausländische Besucher*innen des Zwickauer Tanzcafés Eden. Dabei wurde der damals 27-jährige Hakki Gönce so schwer verletzt, dass er zwei Tage im Koma lag. Nun stehen drei Neonazis vor Gericht, da für die anderen TäterInnen keine belastbaren Zeugenaussagen vorliegen. Zwei Frauen sowie ein Mann sind wegen Körperverletzung angeklagt. Laut früheren Auskünften der Ermittler*innen sowie Augenzeugenberichten hatten die TäterInnen, die mit einem Transporter an dem Lokal in der Innenstadt vorfuhren, „Ausländer raus“ und „Heil Hitler“ gerufen. Ursprünglich wurde wegen versuchten Mordes ermittelt, wegen schlechter Beweislage musste die Anklage zurückgestutzt werden. Zwischenzeitlich drohte der Prozess sogar ganz zu platzen, weil die Ausländerbehörde des Landkreises mehrfach versuchte, Gönce abzuschieben, obwohl dieser bereits seit zehn Jahren in Zwickau lebt und die Staatsanwaltschaft eindringlich um die Erteilung eine

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