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Neonazis vor Gericht – Mai 2014

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24.05.2014

Göttingen: Ex-Funktionär der AfD muss hinter Gitter

Er gilt als Neonazi, Aufschneider und notorischer Betrüger. Und er hatte trotz seiner erst 19 Jahre bereits drei Vorstrafen zur Bewährung kassiert. Jetzt muss Lennard R., ehemaliger stellvertretender Göttinger Kreischef der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD), für 22 Monate ins Gefängnis. Weitere Ermittlungsverfahren sind anhängig. Vor dem örtlichen Jugenschöffengericht gestand R. nun, er habe im August 2013 bei einem EDV-Händler Anlagen im Wert von rund 3000 Euro bestellt und bei sich installieren lassen. Die Rechnung wollte er von vorn herein aber nicht bezahlen. Bei der Strafzumessung verwies das Gericht auf die Vorstrafen. R. hatte unter anderem einen Kunstverein erfunden und für diesen Waren bestellt. Er soll überdies dem Chef eines Freundes zwei Kreditkarten gestohlen und damit in einem Edel-Bordell bezahlt haben, ohne Führerschein Auto gefahren sein und tausende Euro aus der Göttinger AfD-Kasse unterschlagen haben. (ND).

Lörrach: Rechtsextremer freigesprochen

Das Jugendschöffengericht hat einen 22-jährigen Mann, der der rechten Szene zugerechnet wird, vom Vorwurf der Sachbeschädigung an der Rheinfelder Moschee und der Beteiligung an einer Massenschlägerei freigesprochen. Dem Angeklagten konnte lediglich Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht nachgewiesen werden. Die Beteiligung an einer Schlägerei zwischen Linken und Rechten im Februar 2011 konnte ihm wie seinen ehemals 6 Mitangeklagten nicht eindeutig nachgewiesen werden. Das Gleiche gilt für die Beschädigung der Rheinfelder Moschee ein Jahr zuvor (Badische Zeitung).

20.05.2014

Gericht erklärt Berliner NPD-Chef Sebastian Schmidtke zu einem der Köpfe von NW-Berlin

Heute wurde der Berliner NPD-Landesvorsitzende Sebastian Schmidtke in Berlin nun zum dritten Mal binnen kürzerer Zeit zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Diesmal könnte die Gerichtsentscheidung allerdings weitreichende Folgen für ihn haben: Das Gericht war in seiner Urteilsbegründung fest davon überzeugt, dass Schmidtke „ganz klar an der Organisationstruktur“ der Neonazi-Website www.nw-berlin.net beteiligt gewesen ist. Jahrelang hatte er  geleugnet mit dem rechten Aktionsnetzwerk etwas zu tun zu haben, das im Internet strafbare Inhalte verbreitete und Nazigegner bedrohte (Stoerungsmelder.org,taz).

Tagesmutter-Mord: Angeklagter mit „White Power“-T-Shirt in Leipzig vor Gericht

Tobias K. (24) steht derzeit in Leipzig vor dem Landgericht. Zur Anklage schweigt er. Dafür sagt sein T-Shirt, was Tobias K. (24) von dem Prozess und allen daran Beteiligten hält: Es hat eine „White Power“-Faust aufgedruckt. Nicht verfassungsfeindlich, doch die Faust steht für Hass und Gewalt. Tobias K. soll die Tagesmutter Monika C. (64) getötet haben. Erste Zeugin war die Tochter der Ermordeten, die mit dem Angeklagten liiert war und angab, von ihm geschlagen worden zu sein (BILD).  Der 24-Jährige soll das 64 Jahre alte Opfer im vorigen Oktober mit mindestens 34 Messer- und Scherenstichen umgebracht haben. Die Frau, die als Tagesmutter arbeitete, verblutete qualvoll. Das Motiv laut Anklage: Habgier (LVZ).

16.05.2014

Anklage gegen Neonazi-Gruppe „Besseres Hannover“ erhoben

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen zwei führende Köpfe der vor gut eineinhalb Jahren verbotenen Neonazi-Gruppe „Besseres Hannover“ erhoben. Den 28 und 31 Jahre alten Männern werde Volksverhetzung vorgeworfen, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge am Freitag. „Die Angeklagten sollen zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde anderer verletzt haben.“ Die Staatsanwaltschaft hält die beiden verantwortlich für eine Serie ausländerfeindlicher Videos, die die Gruppe ins Internet stellte, sowie für eine Droh-E-Mail an die damalige niedersächsische Sozialministerin Aygül Özkan (CDU). Die Angeklagten hätten den öffentlichen Frieden gestört, sagte Klinge der „Neuen Presse“ (t-online-News).

„Fehlerhäufungen“ bei Pro Köln

Zeitgleiche Termine, unvollständige Anwesenheitslisten und eine hohe Summe Sitzungsgeld – im Prozess um möglichen bandenmäßigen Betrug mit Sitzungsgeldern im fünfstelligen Bereich gegen Ratsmitglied Jörg Uckermann und drei weitere Mitglieder von Pro Köln wurde am Donnerstag Hans Joachim Mohr befragt, vor seiner Pensionierung vergangenes Jahr Abteilungsleiter und später stellvertretender Leiter des Amtes des Oberbürgermeisters. In seinen Verantwortungsbereich fiel auch die Abrechnung von Sitzungsgeldern. „Bei Pro Köln gab es Fehlerhäufungen“, so Mohr. Die Anwesenheitslisten der Fraktion bei Ausschusssitzungen oder Arbeitskreisen seien oft nicht nachvollziehbar gewesen. Die Verwaltung habe sie zur Klärung an die Fraktion zurück schicken müssen, bevor Sitzungsgeld angewiesen werden konnte (Ksta.de).

Überfall auf linke Kneipe Hirsch-Q: Verurteilter Neonazi Sven K. legt Revision ein

Der Hirsch-Q-Prozess geht in die nächste Runde. Neonazi Sven K. hat Revision gegen seine Verurteilung eingelegt. Das hat sein Verteidiger auf Anfrage bestätigt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Neonazi-Überfall auf die linke Kneipe 2010 beschäftigen. Der wegen Totschlags vorbestrafte Sven K. steht seit der vergangenen Woche vor einer Haftstrafe von insgesamt drei Jahren und einem Monat. Die Strafe setzt sich aus der Verurteilung für den Hirsch-Q-Überfall (16 Monate) und der bereits rechtskräftigen für die Attacke auf zwei türkischstämmige Jugendliche auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt (21 Monate) zusammen. (Ruhrnachrichten.de).

Verurteilung nach Eintrag bei Facebook

Ein 34-jähriger Emder wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Emden wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen. Den Mann konnten die Beamten ausfindig machen, obwohl er mit einem Pseudonym geschrieben hatte. „Welche Fachkräfte? Abschieben. Oder Zyklon B. Hat vor 75 Jahren auch geholfen.“ Weil er diesen Text zum Thema Asylbewerber im sozialen Netzwerk Facebook geschrieben hat, ist ein 34-jähriger Emder am Donnerstag vom Amtsgericht Emden zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe wurde auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Verurteilte 120 Sozialstunden ableisten (Emder Zeitung).

15.05.2014

NPD-Funktionär und Europawahl-Spitzenkandidat Udo Voigt verurteilt

Das Berliner Landgericht hat den ehemaligen Vorsitzenden und jetzigen Europawahl-Spitzenkandidaten der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Voigts Mitangeklagte Frank Beier und Frank Schwerdt erhielten jeweils sieben Monate auf Bewährung. Zudem müssen die NPD-Männer Geldbußen in Höhe von 2.000 beziehungsweise 2.500 Euro an die Deutsche Sporthilfe zahlen. „Andernfalls wäre eine Haftstrafe wahrscheinlich“, so Gerichtssprecher Tobias Kähne gegenüber dem ’neuen deutschland‘. Die rechtsextremen Funktionäre haben sich nach Überzeugung des Gerichts der gemeinschaftlichen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung strafbar gemacht. Zur Fußball-WM 2006 hatte die NPD einen WM-Planer herausgegeben, in dem sie den deutschen Nationalspieler Patrick Owomoyela, Sohn eines nigerianischen Vaters und einer deutschen Mutter, rassistisch beleidigte (RTL.deND).

13.05.2014

Kempten: Prozess wegen Totschlags in Kaufbeuren – Gericht sieht kein rassistisches Motiv

Vor dem Landgericht Kempten wurde gegen einen Thüringer verhandelt, der im April 2013 auf dem Kaufbeurer Tänzelfest einen Mann totgeschlagen hatte. Der Täter ist ein einschlägig vorbestrafter Neonazi, das Opfer stammte aus Kasachstan – eigentlich hätte es ziemlich nahegelegen, von einem rassistischen Motiv für die Tat auszugehen, was einen niederen Beweggrund darstellt und damit ein Mordmerkmal. Die zuständige Staatsanwaltschaft Kempten aber teilte noch kurz vor Prozessbeginn mit: „Ein ausländerfeindliches/rassistisches Motiv konnte bis dato nicht beweiskräftig festgestellt werden.“So wurde der Täter am Ende auch nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, nicht wegen Mord. Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, man habe „keinen Bezug zu einer rechtsradikalen Tat“ herstellen können. Der aus Kasachstan stammende Familienvater sei ein „Zufallsopfer“ gewesen (BR).

Usedomer NPD-Stadtvertreter vor dem Richter

Mehr als ein halbes Jahr nach dem brutalen Angriff auf ein Wohnprojekt in Greifswald muss sich von Dienstag an ein Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktion vor Gericht verantworten. Das Greifswalder Amtsgericht eröffnet das Verfahren gegen Daniel Ohm, der auch Mitglied der Usedomer Stadtvertretung ist. Ihm werden Landfriedensbruch und Sachbeschädigung vorgeworfen. Der Angriff auf das Gebäude und seine Bewohner hatte im August 2013 für Schlagzeilen gesorgt. Laut Zeugenaussagen waren mitten in der Nacht drei Kleintransporter vorgefahren, aus denen 15 bis 20 mit Knüppeln bewaffnete Männer sprangen. Ohne zu zögern, stürmten diese auf die Hausbewohner zu, bedrohten sie und zerstörten, nachdem sich die Angegriffenen im Hausflur verschanzt hatten, eine Scheibe der Eingangstür. Als einziger Angreifer konnte Daniel Ohm zweifelsfrei erkannt werden. Die übrigen Männer hatten sich vermummt und konnten im Schutz der Dunkelheit nicht identifiziert werden (Nordkurier).

12.05.2014

Staatsanwalt will Revision des Urteils über rechtsextremen Angriff in Bernburg

Das umstrittene Urteil des Landgerichts Magdeburg zu einem beinahe tödlichen Angriff von Rechtsextremen auf einen Türken in Bernburg hat möglicherweise keinen Bestand. Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Opfers haben nach Informationen des Tagesspiegels Revision eingelegt (Tagesspiegel).

08.05.2014

Neonazi nach „Hirsch-Q“-Attacke für 3 Jahre in Haft

Im Prozess nach dem Neonazi-Angriff auf die linke Szenekneipe „Hirsch-Q“ in Dortmund sind die letzten Urteile gesprochen worden. Sven K., einer der Haupttäter und bereits wegen Totschlags vorbestraft, wurde für den Angriff zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und 4 Monaten verurteilt. Bei dem Überfall auf die Kneipe wurden Gäste durch Tritte und Schläge verletzt, einer von Ihnen sogar durch einen Messerstich. Dabei waren auch Kommunalwahl-Kandidaten der Partei „Die Rechte“ beteiligt. Dazu kommen für Sven K.  21 Monate für einen Übergriff auf zwei deutsch-türkische Jugendliche auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt. Ein weiterer Angeklagter muss für 3 Jahre und 2 Monate in Jugendhaft (derwesten.debnr.de).

Gerichtsurteil: Milde für Neonazi-Aussteiger

In Wattenscheid hat ein ehemaliger NPD-Aktivist erfolgreich Berufung gegen eine 25-Monatige Haftstrafe eingelegt. Der Mann war wegen verschiedener neonazistischer Propaganda-Vergehen zur Haft verurteilt worden, da er zu dem Zeitpunkt bereits wegen anderer Straftaten auf Bewährung war. Das Gericht und ein Fachmann des NRW-Aussteigerprogramms sahen den radikalen Bruch  des 22-Jährigen mit der rechten Szene als erwiesen an und werteten dies als strafmildernd. Nun kommt der 22-Jährige auf Bewährung frei. Seine Ehefrau kandidiert derweil für die NPD – ein Versehen wie sie versichert (derwesten.de).

07.05.2014

Schulhof-CD 2011: Anklage wegen Volksverhetzung gegen den Berliner NPD-Chef Sebastian Schmidtke

NPD-Landeschef Sebastian Schmidtke steht seit Dienstag erneut wegen Volksverhetzung vor Gericht. Es geht um eine »Schulhof-CD«, die die NPD vor den Wahlen 2011 in Umlauf bringen wollte. Gerichtsreportage im ND.

Höchst: Ein „Reichsbürger“, der auf Passanten schießt

Wegen einer Körperverletzung soll sich ein junger Mann vor Gericht verantworten. Doch er hat nicht nur auf Passanten geschossen, er legt auch sonst ein merkwürdiges Gebahren an den Tag, denn er ist „Reichsbürger“ und erkennt als solcher natürlich auch das Gericht nicht an (PNP).

06.05.2014

Urteile gegen Neonazis nach Übergriff auf Imbissbesitzer in Bernburg: Eine „menschenverachtende Tat“ – aber nicht rassistisch?!

Im September 2013 wurde in Bernburg ein türkischer Imbissbesitzer fast tot geschlagen. Vier Täter müssen nun ins Gefängnis, fünf wurden freigesprochen. Rassistisch war ihr Angriff laut Urteil nicht. So lautete die Anklage nur auf versuchten Totschlag, nicht auf versuchten Mord. Auch wenn der eskalierte rechtsextreme Junggesellenabschied während der menschenverachtenden Tat die Freundin des Opfers als „Türkenschlampe“ und das Opfer als „Scheißtürken“ beschimpfte (taz).

05.05.2014

Rechtsextremer Horst Mahler: Mahler wegen Kampfschrift angeklagt

Deutschlands bekanntester Holocaust-Leugner, der in Haft sitzende Ex-Terrorist und Neonazi Horst Mahler, ist erneut wegen Volksverhetzung angeklagt worden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Grund für die Anklage ist das von Mahler in der Haftanstalt in Brandenburg/Havel verfasste, von dort hinausgeschmuggelte und im Internet veröffentlichte Pamphlet „Das Ende der Wanderschaft“ (pnn.de).

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