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Politisch motivierte Kriminalität Neues Hoch bei rechtsextremen Straftaten

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Eine rechtsextreme Demonstration in Berlin am 20. März 2021 in Berlin. (Quelle: AAS)

Die größte Bedrohung im Land

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der rechtsextremen Delikte laut Polizeistatistik PMK um 5,65 Prozent gestiegen. Insgesamt gab es 23.604 rechtsextreme Straftaten. Das sind mehr als doppelt so viele wie linksextreme Straftaten. Kein neuer Trend und dennoch besorgniserregend: Schon seit Jahren steht die „PMK rechts“ auf Platz eins der Statistik. Innenminister Seehofer wiederholt einen Satz aus dem Vorjahr: „Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung der Sicherheit in unserem Lande.“

Mehr Propaganda-Delikte

Bei den Straftaten machen im Rechtsextremismus Propagandadelikte — zum Beispiel Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen — mehr als die Hälfte aller Delikte aus. Meistens geht es dabei um Beleidigungen, die Anzahl im Bereich Rechtsextremismus ist im Jahr 2020 um fast 50 Prozent gestiegen. 2019 gab es noch 1.770 Delikte, 2020 waren es 2.589. Auch die Zahlen zur Volksverhetzung gehen weiter in die Höhe. 3.877 Delikte gab es 2020, mehr als ein Viertel mehr als im Jahr davor.

Mehr Gewalttaten, auch mit Todesopfern

Aber auch Gewaltverbrechen sind mehr geworden. 2020 zählen die Behörden 1.092 politisch motivierte Gewalttaten von Rechtsextremen. Das entspricht einem Anstieg von über zehn Prozent zum Vorjahr. Bei den meisten Delikten handelt es sich um Körperverletzungen. Insgesamt gab es 903 Körperverletzungen im Bereich Rechtsextremismus. Fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Rechtsextreme und islamistische Gewalt forderte 2020 auch Todesopfer. Innenminister Seehofer nennt dabei die Terrortat von Hanau, den homofeindlich motivierten Mord in Dresden und einen Mordfall in Cottbus, bei dem Opfer und womöglich Täter einen rechtsextremen Hintergrund haben.

Mehr Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus

Massiv zugenommen hat auch Hasskriminalität, die laut Innenminister fast ausschließlich von Rechtsextremen ausgeht. Es gab 5.298 „ausländerfeindliche“, das heißt rassistische, Straftaten. Das sind 72,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Antisemitismus ist ebenfalls schon wieder mehr geworden. 2.351 Fälle gab es  2020, fast 16 Prozent mehr als im Vorjahr, darunter 57 Gewaltdelikte und 51 Körperverletzungen. Prozentual ist besonders antiziganistische Hasskriminalität gewachsen, um 64 Prozent. 128 Fälle gab es im Jahr 2020, im Vorjahr waren es noch 78.

Neu in 2020: “Straftaten im Kontext der ‘Covid-19-Pandemie’”

Neu dazugekommen sind für das Jahr 2020 Straftaten im „Kontext der ‚Covid-19-Pandemie‘“. Insgesamt gab es 3.559 dementsprechende Straftaten. 777 davon aus Bereich „PMK rechts“, 634 „PMK links“. Die große Mehrheit allerdings, 2.133 Taten, gelten als „nicht zuzuordnen“. Dazu gehören Widerstandsdelikte (202), Körperverletzungen (181), Beleidigungen (1.025), Propagandadelikte (280) und Volksverhetzung (222), von insgesamt 260 gemeldeten Angriffen gegen Journalist*innen fanden 112 bei Coronademos statt. Diese nicht zuzuordnenden Delikte spiegeln sich womöglich in einem neuen Phänomenbereich wieder, den der Verfassungsschutz eingeführt hat, um die „Querdenken“-Bewegung und ihr Umfeld besser kategorisieren zu können. Der Verfassungsschutz findet auf den Demonstrationen nicht nur Rechtsextreme beobachtenswert, sondern auch die Menschen, die Belltower.News in Artikeln als „Demokratiefeind*innen“ beschreibt: nicht explizit rechtsextreme Akteur*innen, die aber Menschenfeindlichkeit verbreiten und/oder den Sturz der Demokratie herbeiführen wollen. Die fallen nun in den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“.

Mehr Reichsbürger*innen-Straftaten

Die Schwierigkeit mit den behördlichen Kategorien zeigt sich auch beim Thema „Reichsbürger*innen“. 772 Straftaten aus diesem Bereich gab es 2020 (2019: 677, Anstieg um 14,3 Prozent). Obwohl die Ideologie hinter der Szene antisemitisch und rechtsextrem ist, sind 557 „nicht zuzuordnen“, nur 187 gelten als rechtsmotiviert.

Wie schon so oft betont der Innenminister auch diesmal wieder die angeblich so hervorragende Arbeit der Bundesregierung im Kampf gegen Rechtsextremismus. Was vielen Beobachter*innen eher zahnlos erscheint, ist für Horst Seehofer eine gute Leistung: „Wir haben ja alles erledigt in der Regierung“.

Bundesverand der Opferberatungsstellen zeigt die Dunkelfelder der Statistik auf

Wer zu diesem Schluss kommt, hat die Pressekonferenz des Verbands für Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG), die nur zwei Stunden vorher, im gleichen Raum stattfand, wahrscheinlich verpasst. Zusammen mit Newroz Duman von der Initiative 19. Februar Hanau und Benjamin Steinitz vom Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) stellte Judith Potrath vom VBRG die neuesten Zahlen des Verbandes vor. Der Verband sammelt allerdings nicht die Zahlen aus allen Bundesländern, sondern nur die aus Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Porath weist auf die große Diskrepanz bei den Zahlen hin. Immer wieder erfassen die Behörden viel weniger Straftaten als rassistisch, antisemitisch oder rechtsextrem motiviert, als von den Betroffenen wahrgenommen: „Viele rechte und rassistische Taten werden nicht als solche erfasst“, so Potrath. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung sei zwar ein „guter erster Schritt“, aber viel wird weiterhin nicht abgedeckt. Das schließt auch Entschädigungen für die Opfer ein. Die Bundesregierung entschädigt zwar mittlerweile Opfer von rechtsextremem Terror, aber nicht Menschen, die Opfer von Gewalt werden, die nicht als Terror eingestuft wird: „Die Betroffenen sind ausschließlich auf die solidarische Unterstützung der Zivilgesellschaft angewiesen.“

Ermittlungspannen trüben das Bild

Während Innenminister Seehofer darauf hinweist, dass der gerade gefasste NSU-2.0-Verdächtige kein Polizist gewesen sei und sich deswegen offensichtlich aus dem Schneider in Sachen Rassismusstudie bei der Polizei sieht, weist Newroz Duman auf die vielen Ermittlungspannen und Unklarheiten, wie ein nicht besetzter Notruf und ein verschlossener Notausgang, um das Terrorattentat in Hanau am 19. Februar 2020 hin. „Seit fast 15 Monaten sind es die Angehörigen, die Überlebenden, die sich fast täglich für Aufklärung einsetzen“, sagt sie. Von den Behörden gäbe es keine Antworten auf offenen Fragen.

Duman erzählt von einem Abend vor der schrecklichen Tat von Hanau. Direkt an einem Jugendzentrum taucht ein Mann in Tarnkleidung mit einem Gewehr auf und bedroht mehrere Jugendliche, die die Polizei rufen. Nach einer Stunde kommt eine Streife, der Mann mit dem Gewehr ist lange verschwunden. Die Polizisten drohen den Jugendlichen mit einer Anzeige. Unter ihnen war auch Ferhat Unvar, einer der Ermordeten vom 19. Februar. Die Tat hätte womöglich verhindert werden können.

Antisemitismus und Rassismus bleiben oft unerkannt, unbeanstandet

Migrantische Jugendliche machen immer wieder schlechte Erfahrungen mit der Polizei. Betroffenen antisemitischer Gewalt erstatten keine Anzeige, weil das Motiv nicht anerkannt wird. Im Falle des Mannes, der vor einer Synagoge in Hamburg einen Studenten mit Kippa schwer verletzt wurde, ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft zwar wegen versuchten Mordes, ein antisemitisches Motiv will sie aber nicht sehen. Ein gezeichnetes Hakenkreuz, dass der Täter bei sich trug, ist demnach kein Verweis auf den Nationalsozialismus, sondern der Täter habe es als Schutz bei sich getragen: „Das Kreuz sollte in seiner ursprünglichen Bedeutung als Sonne, Glück und Schutz bringen“, zitiert Steinitz die Behörde.

Der Bundesverband mahnt auch die schleppende Strafverfolgung an. Selbst bei aufsehenerregenden und brutalen Übergriffen dauert es Jahre, bis Täter gefasst werden oder bis Verfahren endlich beendet sind. Porath erwähnt den Ballstedt-Prozess gegen mehrere Rechtsextreme, die eine Kirmesgesellschaft überfallen und mehrere Menschen schwer verletzt hatten. Nach fast sieben Jahren Prozess könnte das Verfahren nun mit Bewährungsstrafen enden, auch wegen der langen Zeit.

Auch deswegen sieht der Bundesverband die Maßnahmenpolitik der Regierung kritisch. Es sei ein gutes Zeichen, dass mehr über Rechtsextremismus und rechtsextreme Gewalt gesprochen werde, das allein reiche aber nicht. Es müssten auch Konsequenzen folgen: „Wenn es keine Konsequenzen gibt, dann braucht es auch keine warmen Worte,“ fasst Judith Porath zusammen.

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