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Polizeigewalt in Fulda Polizei erschießt Geflüchteten – Demonstranten fordern Aufklärung und werden diffamiert

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Polizei, Sicherheitsbehörde, Polizisten, Polizist
Polizeigewalt in Fulda

Ein Gastbeitrag

Am 13.04.2018 wurde der damals 19-Jährige Matiullah J. von Polizist*innen mit 12 Schüssen getötet (4 der Schüsse trafen seinen Körper, 2 waren tödlich).Vorangegangen waren den tödlichen Schüssen gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen dem Jugendlichen und einem Lieferanten eines Bäckereigeschäfts, sowie im Anschluss mit den Polizist*innen. Im Zuge der Auseinandersetzung hatte der Angreifer den Polizist*innen wohl einen Schlagstock entwendet und mit diesem einen Polizisten verletzt. Öffentliche Angaben dazu, wie es dann zu den Todesschüssen kam, wieso der Jugendliche mehrere hundert Meter entfernt in der Eisenhowerstraße erschossen wurde und warum es den 4 Beamt*innen nicht möglich war, den Angreifer ohne Einsatz einer Schusswaffe in Gewahrsam zu nehmen, gibt es bis heute nicht. Zunächst wurden die Ermittlungen kurzzeitig mit dem Ergebnis, der Polizist hätte aus Notwehr die 12 Kugeln abgeschossen, eingestellt. Im März wurden sie jedoch mit dem Auftauchen eines Videos und neuer Zeug*innen wieder aufgenommen. Warum sich die Zeug*innen, darunter ein Polizeianwärter, nicht vorher bei den Ermittlern meldeten ist unklar.

Als Reaktion auf die Tat hatte die geschockte afghanische Community in Fulda bereits 2018 spontan gegen die unverhältnismäßige Polizeigewalt demonstriert. Der Anmelder dieser Demo, Abdulkerim Demir, Vorsitzender des Ausländerbeirats Fulda, und die Demonstrant*innen wurden schon damals von der Öffentlichkeit und insbesondere dem Fuldaer Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld (CDU) scharf angegriffen. Unterstützt wurde Wingenfeld daraufhin auch durch eine AfD-Demo am 30. April 2018 zu der auch die rechtsradikale „Identitäre Bewegung“ (IB) mobilisierte. Dieses Klima löste eine Flut an Hassmails aus – bis heute erhielt Abdulkerim Demir über 200 solcher Nachrichten. Demir erstattete daraufhin gegen eine Reihe der Verfasser Anzeige. Die Staatsanwaltschaft stellte die Verfahren jedoch nach wenigen Wochen ohne Erfolge wieder ein, weil die Beschuldigten nicht ermittelt werden konnten. Recherchen des Hessischen Rundfunks zeigen die Versäumnisse der Behörde auf, indem sie mit einer E-Mail und einer kurzen Internetrecherche Klarnamen und Wohnort eines Beschuldigten feststellten.

Am 14.April 2019 gedachten nun abermals rund 50 Menschen in Fulda dem Verstorbenen und erneuerten ihre Forderung nach einer lückenlosen Aufklärung des Polizeieinsatzes. Bereits während des Gedenkzuges kam es wiederholt zu Anfeindungen und zur Relativierung des Holocausts durch Passant*innen. Auch während einer Schweigeminute an dem Todesort provozierte ein Anwohner die Trauernden lautstark. Die Reaktionen in Presse und Politik ließen nicht lange auf sich warten.

Der Journalist  Christian P. Stadtfeld  schreibt in Osthessen News die Demonstration sei ein „Angriff auf unseren deutschen Rechtsstaat“, Ausdruck von „Ablehnung der in unserem Land geltenden Gesetze“ und betitelt den Artikel mit dem Bild eines in der Dunkelheit mit einem Messer bewaffneten Mannes vor bewaffneten Einsatzkräften der Polizei.  Für den Ex-Polizisten und CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Hering würden die Forderungen der Demonstrierenden „die Geduld unserer demokratischen, weltoffenen Gesellschaft überstrapazieren“. Der Fuldaer Bundestagsabgeordnete, Michael Brand (CDU) bezeichnete die Demonstration als „üble diffamierende Attacken gegen unsere Polizei“. Wer im Falle von Matiullahs Tod von Mord spreche handle „böswillig und in verleumderischer Absicht“. Die strafrechtliche Relevanz der Aussagen solle geprüft werden, denn in einem Rechtsstaat gebe es klare Regeln. Der von den Demonstrierenden geforderten lückenlosen, unabhängigen Aufklärung des Falls und dem Hinweis auf rassistische Polizeigewalt soll hier mit dem wiederkehrenden Verweis auf den Rechtsstaat die Legitimation entzogen werden.

Kritik an Demo unter Bezug auf den Rechtsstaat

Auffällig ist, dass sich die Kommentatoren allesamt auf den Rechtsstaat beziehen. Aber was genau meinen sie damit? In seinem historischen Ursprung kommt dem Rechtsstaat die Aufgabe zu, das staatliche Gewaltmonopol und damit auch die Polizei als Exekutive einer umfassenden Kontrolle zu unterwerfen. Zunächst ist dann unklar, was die Autoren meinen, schließlich machen die Demonstrant*innen von Ihrem rechtstaatlich verbrieften Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung Gebrauch und fordern eine Aufklärung nach rechtsstaatlichen Prinzipien.

Bereits seit einiger Zeit lässt sich eine ordnungspolitische Vereinnahmung des Rechtsstaats beobachten, die auch hier zu erkennen ist: Rechtsstaatlichkeit wird dann mit Vertrauen in Staat und einer hart durchgreifenden Polizei gleichgesetzt. Der Rechts- und Politikwissenschaftler Maximilian Pichl hat diesbezüglich kürzlich dargelegt, dass der Rechtsstaat gegenwärtig besonders dann adressiert wird, wenn es um die Ausweitung polizeilicher Befugnisse oder die verschärfte Anwendung von Gesetzen ginge. Im vorliegenden Fall wird der Begriff instrumentalisiert, um Geflüchtete bei Teilhabe an einer Demonstration als Bedrohung von Demokratie und Rechtsstaat zu inszenieren, denen sich ein „fehlender Integrationswillen“ (Stadtfeld) attestieren lässt und gegen die rechtlich vorzugehen sei. Doch die Demonstration kann nicht als Angriff auf, sondern muss viel mehr als Forderung nach der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und als demokratischer Akt kritischer Öffentlichkeit verstanden werden.

In seinem Artikel verweist Thomas Hering ferner auf das „sorgfältige Beschwerdemanagement“ der Polizei, mit der er die rechtsstaatliche Kontrolle der Exekutive als garantiert betrachtet. Dieses Argument soll die Kritik an der Polizei delegitimieren, weil solche Kritik die ausreichende „unabhängige Ermittlungsarbeit“ in Frage stelle. Aber wie gut funktioniert der Rechtsstaat als Schutz der Bürger*innen gegenüber der Polizei, wenn es um die Frage geht ob Beamte selbst Grenzen überschritten haben?

An der Ruhr-Universität Bochum forscht der Kriminologe und Rechtswissenschaftler Tobias Singelnstein zu rechtswidriger Polizeigewalt. Zusammenfassend konstatiert Singelnstein Grenzüberschreitungen in Form strafbarer Körperverletzungen im Amt als ein strukturelles Problem der Polizei und zeigt, dass Anzeigen gegen Polizist*innen im Jahr 2016 nur in 2,34 % zu einem strafrechtlichen Verfahren führten.

Mangelnde Aufklärung liegen sowohl im Korpsgeist als auch an institutionellem Rassismus in Polizei und Staatsanwaltschaft

Innerhalb von Politik und Polizei gibt es indes immernoch wenig Problembewusstsein und das obwohl Deutschland international seit Jahrzehnten sowohl für eine fehlende unabhängige Ermittlungsstelle, als auch für Racial Profiling kritisiert wird. Bereits 1996 äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss, seine Besorgnis über Berichte von Polizeiübergriffen – insbesondere gegen Minderheiten und Asylsuchende – in Deutschland. Es folgten der UN-Antifolterausschuss, die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Haft, die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) sowie der Menschenrechtskommissar des Europarates. Regelmäßig wird kritisiert, dass die Sachleitung durch die Staatsanwaltschaft, sowie der Einsatz von (kriminal)polizeilichen Ermittler*innen von anderen Dienststellen nicht genüge, um eine unabhängige Ermittlung zu garantieren. Ebenso fordert die Menschenrechtsorganisation Amnesty International seit Jahren die Einsetzung unabhängiger Ermittlungsstellen, da die polizeiinternen nicht ausreichen würden. Gründe für die mangelnde Aufklärung liegen sowohl im Korpsgeist als auch institutionellem Rassismus in Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Demonstrant*innen verweisen ebenso auf letzteren und können sich auf die Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschuss in Hessen und den letzten Abschlussbericht des UN-Committee on the Elimination of Racial Discrimination berufen. Im Alltag sind Personen of Color dementsprechend mit Racial Profiling und allgemein mit Diskriminierungserfahrungen durch Polizist*innen und staatliche Institutionen konfrontiert. Marginalisiertes Wissen der Betroffenen über Racial Profiling und die geringe Erfolgsaussicht der Verurteilung von Polizeigewalt wird von Thomas Hering jedoch negiert und zu bloßen „Empfindungen“ und „Pauschalverurteilungen“ herabgesetzt.

Die Notwendigkeit demokratischer Kontrolle der Exekutive ergibt sich aus der historisch belegten Tendenz der Polizei sich von den sie legitimierenden, rechtlichen Normen zu lösen. Während sie in ihrer ursprünglichen Funktion die Aufgabe hat das aufzuführen was die Legislative auf Grundlage des souveränen Volkswillen festgelegt hat, entwickelt sie in der Praxis immer wieder eigene Interessen und kann vom Durchsetzungsorgan zur Gefahr für die Demokratie werden. Die Gründe dafür liegen unter anderem im Ermessensspielraum, der zu Missbrauch führen kann, insbesondere, wenn er wie zuletzt verstärkt ausgeweitet wird (neue Polizeigesetze). Wie der Ermessensspielraum ausgelegt wird, spiegelt immer auch gesellschaftliche Stimmungen wieder, die sich in der Vorstellungs- und Gefühlswelt der Beamt*innen niederschlagen. Die tödlichen Schüsse auf Matiullah fielen in einem Klima der zunehmenden Kriminalisierung von Migration und Flucht, immer lauter werdender Rufe nach einem starken Staat in Form fortwährend ausgeweiteter Polizeibefugnisse, sowie besorgniserregend steigenden Zahlen von Angriffen auf Migrant*innen und Geflüchtete in Form von Hassgewalt und politisch motivierten Übergriffen.

Selbstverständlich macht diese Entwicklung auch vor Polizei und Sicherheitsbehörden keinen Halt. In Hessen zeigt sich dies gerade in besonderem Maße. Die Ermittlungen bezüglich der Drohbriefe an die Rechtsanwältin und NSU Nebenklage-Vertreterin Seda Başay-Yıldız, die mit NSU 2.0 unterschrieben waren und sensible Informationen erhielten, waren nur der Anfang eines handfesten Skandals in der Hessischen Polizei. Zunächst wurde eher zufällig ein rechtsextremes Netzwerk innerhalb der Frankfurter Polizei bekannt und im Dezember 2018 ermittelte das LKA gegen einen Beamten in Fulda, nachdem dieser sich rassistisch geäußert hatte. Bis heute wird gegen 38 Polizist*innen wegen des Verdachts auf rechtsextreme Umtriebe ermittelt wird, 4 wurden bereits suspendiert.

Je nach gesellschaftlicher Positionierung kann die Polizei als Schutz oder als Bedrohung empfunden werden. Während Brand und Hering von „unserer Polizei“ und den Beamt*innen als „Freund und Helfer“ sprechen, vermag es die Polizei nicht Personen of Color hinreichend vor der steigenden Gewalt durch rechte Straftäter*innen zu schützen. So wurden Migrant*innen und Menschen of Colour zum Beispiel im Sommer 2018 in Chemnitz Zeug*innen und Opfer von Hetzjagden durch Neonazis, die polizeilich nicht unterbunden wurden.

Kritisches Hinterfragen von Polizeiarbeit ist Ausdruck einer demokratischen Auseinandersetzung

Vor diesem Hintergrund ist das kritische Hinterfragen von Polizeiarbeit Ausdruck einer demokratischen Auseinandersetzung, es handelt sich um den Ruf nach einem Rechtsstaat, der das Gewaltmonopol des Staates reguliert. Hering hingegen scheint das Demonstrationsrecht und die Forderungen der demonstrierenden Menschen nicht ernst zu nehmen und begnügt sich damit durch seine Vorwürfe die Stigmatisierung von Migrant*innen und Menschen of Colour als Gewalttäter*innen fortzuschreiben, indem er sie als „verblendete Aggressoren“ bezeichnet. Stadtfeld bläst ins selbe Horn, wenn er die Demonstrierenden als „Extremisten“ verunglimpft. Dementsprechend wird auch Matiullah als „brutaler Angreifer“ beschrieben, der massiv gegen die Polizei vorging, die ihm gegenüber als stilisiertes Opfer „in Todesangst“ auftritt. Die berechtigte Frage, ob das Handeln der 4 Polizist*innen verhältnismäßig war wird so durch das Bedienen rassistischer Vorurteile bereits beantwortet, obwohl die Ermittlungen bereits im März wieder aufgenommen wurden.

Die genannten Artikel können somit als Versuch politischer Einschüchterung verstanden werden und führen damit fort, was AfD, CDU und Identitäre Bewegung bereits nach der Demonstration vor einem Jahr begannen. Das Muster lässt sich auch in dem offenen Brief des Fuldaer Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld (CDU) und des Landrats Bernd Woide (CDU) aus dem letzten Jahr erkennen, die das BAMF zu einer Überprüfung der Arbeitserlaubnis des Vorsitzenden des Ausländerbeirats Abdulkerim Demir aufforderten. Dieser leitet die Integrationskurse in Fulda und hatte die afghanische Community letztes Jahr bei ihrer Demonstration unterstützt und den Polizeieinsatz öffentlich kritisiert. Auch ihm wurden Defizite bei der Vermittlung rechtsstaatlicher Prinzipien und demokratischer Werte vorgeworfen.

Führen wir nun die hier aufgeführten Punkte zusammen: Innerhalb der Polizei herrschen struktureller Rassismus und Korpsgeist vor, während die Befugnisse der Exekutive zunehmend ausgebaut werden und sich im derzeitigen politischen Klima rechtsradikale Einstellungen stetig verfestigen. Das Fehlen einer unabhängigen Kontrollinstanz bei Fehlverhalten von Polizist*innen wird so zu einer immer größeren Gefahr für rechtstaatliche Prinzipien.

Die genannten Entwicklungen und Faktoren nähren im Zusammenhang mit den Spezifika des Falles die Zweifel an dem Ermittlungsverfahren und einer unabhängigen Aufklärung. In solchen Fällen können Demonstrationen eine der wenigen Möglichkeiten sein eine demokratische, rechtsstaatliche Kontrolle von Polizeiarbeit öffentlich einzufordern. Grundgesetz und Versammlungsrecht sichern das Recht auf Demonstration und politische Selbstorganisation auch und gerade von Geflüchteten und Migrant*innen ab. Sie haben das Recht auf eine unabhängige Kontrolle derjenigen Staatsgewalt, der sie Tag für Tag ausgesetzt sind und durch die sie immer wieder Gewalt erfahren, die wie in diesem Falle zum Tode führt. Wer dieses Recht abspricht, vollführt den tatsächlichen Angriff auf den Rechtsstaat und seine Bewohner*innen.

 

Anmerkung der Redaktion vom 02.04.2020:

In einer ursprünglichen Version war nur zu lesen, Matiullah J. sei durch zwölft Schüsse gestorben. Nun wurde die Differenzierung hinzugefügt, dass nur zwei der zwölf Schüsse tödlich waren.

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