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Polizist soll “Reichsbürger von Georgensgmünd“ gewarnt haben – Prozesstermin gegen Wolfgang P. steht fest

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Symbolbild Gerichtsverhandlung (Quelle: Flickr, Esteban, CC BY-NC-ND 2.0 )

 

Reichsbürger_innen“ werden oft als „Spinner“ mit skurriler Weltsicht belächelt. Sie werden als Querulanten, Verschwörungstheoretiker und Geschäftemacher bezeichnet. Unter ihnen findet sich eine große Menge mit rechtsextremer verfassungsfeindlicher Haltung und viele besitzen Waffen.

Bei einer Razzia im Oktober 2016 sollte ein Sondereinsatzkommando die ursprünglich legal besessenen Waffen des „Reichsbürgers“ Wolfgang P. beschlagnahmen. Dieser wartete allerdings mit schusssicherer Weste hinter seiner Haustür und schoss durch die geschlossene Tür gleich mehrfach auf die Beamt_innen. Einer von ihnen kam ums Leben, drei Polizisten wurden verletzt.

Warum der „Reichsbürger“ wusste, dass die Beamt_innen genau an diesem Tag kommen würden, untersuchte eine Sonderkommission. Dabei offenbarte die Überprüfung des Handys und Computers, dass Wolfgang P. und zwei Polizeibeamte in privatem Kontakt standen.

Verfassungsschutz nimmt Reichsbürger als Beobachtungsobjekt auf

Bis zum Fall des getöteten Polizisten in Georgensgmünd wurde die Szene eher verharmlosend betrachtet. Seit 2016 zählt nun auch die „Reichsbürger-Szene“ zum Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Im Bericht für das Jahr 2016  zählen etwa 10.000 Personen zum aktiven Milieu der “Reichsbürger” –700 davon mit Waffenerlaubnis. „Das teilweise erhebliche Gewaltpotenzial der „Reichsbürger“-Szene richtete sich im Berichtszeitraum vornehmlich gegen Gerichtsvollzieher und Polizeibeamte. Einsätze der Beamten bezeichnet die Szene als „Überfälle“, gegen die Notwehr geboten sei.“

Polizist soll „Reichsbürger“ gewarnt haben

Neben dem Schützen Wolfgang P. sind seit Ende der Ermittlungen auch die beiden in Kontakt stehenden Polizisten angeklagt .

Im Juni 2017 wurde die Anklage gegen einen der beiden Polizisten vor dem Landgericht Nürnberg abgemildert. Der Vorwurf fahrlässiger Tötung durch Unterlassen bildete für das Gericht keinen hinreichenden Tatverdacht  Er habe Informationen und sein Wissen um das Gefahrenpotential des Schützen unterschlagen. Es gebe allerdings keine grundsätzliche Pflicht private Informationen an die Dienststelle weiterzuleiten. Zudem habe der Beamte nichts von der Razzia wissen können, da er dienstlich nicht mit dem Fall befasst gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt.

Ein zweiter Polizist steht nun wegen  Verrat von Dienstgeheimnissen unter Anklage . Er soll Dienstrechner angezapft und Informationen über den „Reichsbürger“  und die Ermittlungen gesammelt haben. Auch vor der anstehenden Razzia des SEK soll er Wolfgang P. gewarnt haben. Ob die Anklage vom Gericht zugelassen wird, ist noch nicht entschieden.

Mittlerweile ist auch die Hauptverhandlung gegen Wolfgang P. wegen Polizistenmordes  für August am Landgericht Nürnberg festgesetzt.

Foto oben: Flickr, Esteban, CC BY-NC-ND 2.0

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