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02.10.2014 … Presseschau

Nach den Rechten sehen: „SS-Trupps“ durchs Flüchtlingsheim Burbach +++ Toter Flüchtling in Plauen: Wachmann soll 2400 Euro Strafe zahlen +++ Leipzig: Nachgestellte IS-Enthauptung: Staatsschutz ermittelt in Leipzig – Foto bei Rechtsextremen.

Die tägliche Presseschau von netz-gegen-nazis.de

„SS-Trupps“ durch das Flüchtlingsheim Burbach

Wie die BILD-Zeitung in ihrer gestrigen Printausgabe berichtete, hat ein Security-Mitarbeiter des Flüchtlingsheims in Burbach über übliche Praktiken dort berichtet. So nutzen die sechs Mitarbeiter regelmäßig Handschellen, die eigentlich verboten sind, oder sperrten Menschen bis zu 8 Stunden lang in einen „Problemraum“ ein, wenn sie „Ärger“ machten. Zum Teil durften die dort eingesperrten Flüchtlinge nicht einmal die Toiletten benutzen, mussten aus dem Fenster urinieren. Einige Kollegen nannten sich „SS-Trupps“, zogen über die Flure, um Flüchtlinge bei Verstößen gegen das Rauch- und Trinkverbot zu erwischen und dann hart zu bestrafen. Und das war mehr als fragwürdiger Humor: Mehrere Kollegen hätten einen „deutlich erkennbaren rechten Hintergrund“ gehabt. Auch die hygienischen Verhältnisse im Heim und die Versorgung psychisch kranker Bewohner seien katastrophal gewesen. Die beiden Wachmänner vom Folter-Foto sind inzwischen identifiziert als der 30-jährige Markus H. und der 26-jährige Markus K.. Letzterer hat nach BILD-Angaben „Hass“ auf seinen Hals tätowiert. Ein Wachmann – der, der mit dem Fuß auf dem Hals des Flüchtlings posiert – hat laut „Spiegel online“ den Nazi-Spruch „Ruhm und Ehre“ auf den Unterarm tätowiert. Mit dem, Markus H., sprach heute die BILD und hält fest: „Auf dem linken Unterarm des Wachmannes ist die Nazi-Parole „Ruhm und Ehre“ tätowiert. Es wirft kein gutes Licht auf ihn. Markus H. sagt darüber: „Ich bin kein Rassist. Schon gar kein Nazi, ich höre Helene Fischer! Das Tattoo war ein Fehler. Ich war lange Türsteher, da kam mir die Idee. Ich will es jetzt wegmachen lassen.“ Er glaubt zudem, das Misshandeln des Flüchtlings und das Festhalten per Foto sei eine „dumme Idee“ gewesen.

SPIEGEL ONLINE spricht dafür mit Wachmann Dieter P. (das ist der, der den Flüchtling im Video bedroht). Der zeichnet das generelle Bild einer schaurigen Anstalt, in der über lange Zeit – unbemerkt oder ignoriert von den Behörden – skandalöse Zustände geherrscht hätten. Einige seiner Kollegen machten sich demnach einen Spaß daraus, Flüchtlinge zu schikanieren. Zeitweise hätten sich die Männer, deren Rädelsführer der besagte Wachmann R. gewesen sei, in einer WhatsApp-Gruppe gegenseitig Bilder erniedrigter Menschen zugeschickt. „Das war widerlich“, sagt P.

Die Welt berichtet aus Burbach, dass es dort zu massiven Anfeindungen und auch Angriffen von Bewohnern des Flüchtlingsheims auf eine koptische christliche Familie aus Ägypten kam. Vor drei Wochen gingen 50 islamistische Angreifer auf die Familie los, so dass die sechs Wachleute des Flüchtlingsheims die Christen nicht mehr schützen konnte. Sie wurden zu einem befreundeten koptischen Christen nach Siegen gebracht.

Bereits in der Vergangenheit gab es Beschwerden über rechtsextreme Sicherheitsdienstmitarbeiter in Flüchtlingsheimen, berichtet Telepolis. Bereits 2002 wurde bekannt, dass Rechte bei einem Sicherheitsdienst, der mehrere Unterkünfte in Brandenburg bewacht hatte, angestellt waren. „Nazis als Wachschützer im Asylbewerberheim: Von Böcken und Gärtnern“ titelte Hagalil und zitierte aus einem Bericht des Magazins Focus, wonach der Verfassungsschutz intern auf vier Neonazis bei dem Sicherheitsdienst hingewiesen habe. Das Resultat war damals, dass der Sicherheitsdienst mit rechtlichen Schritten drohte, wenn sein Name weiter im Zusammenhang mit den Vorfällen erwähnt werde. Zudem klagte die Arbeiterwohlfahrt zwei Flüchtlinge aus Rathenow wegen übler Nachrede an, weil die in einem Offenen Brief darauf hingewiesen hatten, dass in der Wachfirma Menschen mit extrem rechtem Hintergrund beschäftigt seien. Als im Februar 2013 erneute Neonazis bei Wachschutzfirmen Schlagzeilen machten, weil sie im Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg im Jahre 2012 thematisiert wurden, waren die Berichte aus dem Jahr 2002 weitgehend vergessen.

Nach Misshandlungen: NRW-Minister stellt Maßnahmen vor

Nach den Übergriffen privater Wachleute gegen Flüchtlinge will die nordrhein-westfälische Landesregierung Konsequenzen ziehen. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) werde an diesem Dienstag Maßnahmen vorstellen, kündigte eine Ministeriumssprecherin an. Jäger hatte bereits mehr Personal für die Überwachung der Standards in den Flüchtlingsheimen zugesagt. Überlegt wird auch, die privaten Sicherheitskräfte durch eine Abfrage beim Verfassungsschutz zu überprüfen. Insgesamt soll es in mindestens drei Unterkünften in Nordrhein-Westfalen Misshandlungen gegeben haben (Stuttgarter Zeitung). Außerdem will Jäger den Einsatz von Subunternehmern in Asylunterkünften begrenzen. Sicherheitsfirmen, die von Flüchtlingsheim-Betreibern beauftragt werden, sollen nur noch eigenes Personal einsetzen. Die Weitergabe der Betreuung an Subunternehmer, soll verboten sein (dw).

Flüchtlinge aus Essen klagen über Missstände: Aggression statt Respekt

«Sie behandeln uns wie Tiere», sagt Dendawi Reda aus Algerien. Zusammen mit rund 500 weiteren Flüchtlingen lebt er seit einiger Zeit in einer Notunterkunft in Essen, die das Land Nordrhein-Westfalen vor acht Wochen in einem ehemaligen Krankenhaus eingerichtet hat. Am Tag nach dem Bekanntwerden der Gewaltvorwürfe gegen Wachpersonal hier und im siegerländischen Burbach machen die Bewohner auf dem Hof ihrer Unzufriedenheit Luft. Es sei dreckig, das Essen mies. Immer wieder berichten sie auch von Aggression und Übergriffen der privaten Sicherheitskräfte. Zwei Anzeigen hat es bei der Essener Polizei in diesem Zusammenhang gegeben. Auch Yousra Fakitt ist zur Polizei gegangen. Die Frau aus dem Libanon berichtet davon, wie ein Sicherheitsmann ihr eine Tür in die Schulter gerammt habe, nachdem es zu einem Streit über eintönige Mahlzeiten gekommen sei. «Sie schreien dich an, behandeln dich überhaupt nicht mit Respekt», klagt die Journalistin und Mutter eines 13-jährigen Sohnes. Andere berichten von Beschimpfungen und Schlägen, weil sie zu später Stunde nicht zurück in die Unterkunft wollten. «Das ist doch hier kein Gefängnis, oder?», fragt Dendawi. Von schlimmen Zuständen jedenfalls hat auch der stellvertretende Regierungspräsident Volker Milk gehört. Es ist sein erster Besuch vor Ort. «Ich habe mich davon überzeugen können, dass dies eine durchaus menschenwürdige Unterkunft ist – auch wenn es sicherlich nur eine Notunterkunft ist», sagt er anschließend. «Sie sollten jeden Tag kommen», sagt ein Bewohner zu den anwesenden Journalisten, «dann wird hier auch geputzt» (Westfalen-Blatt).

Toter Flüchtling in Plauen: Wachmann soll 2400 Euro Strafe zahlen

Sieben Monate nach dem Tod eines Flüchtlings macht das Amtsgericht kurzen Prozess. Es erlässt Strafbefehl wegen unterlassener Hilfeleistung gegen einen Wachmann. Noch hat der Sicherheitsmann Zeit, um Einspruch gegen seine Strafe einzulegen. Wenn nicht, wird es keine Gerichtsverhandlung geben. Dann ist die Akte zum Tod des Libyers Ahmed J. geschlossen. Das Amtsgericht in Plauen will den Todesfall im Asylbewerberheim juristisch zu Ende bringen. Der kranke Familienvater starb im Februar in den Armen seiner Frau, weil er keine Hilfe bekommen hatte. Im Fokus der Ermittlungen stand der diensthabende Wachmann. Trotz des Bittens mehrerer Flüchtlinge hatte er sich geweigert, einen Notarzt für Ahmed J. zu rufen. Kurz darauf starb der 43-Jährige. Der Wachmann soll jetzt 2400 Euro Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung zahlen. Das hat ihm das Amtsgericht schriftlich per Strafbefehl mitgeteilt. Die Summe setzt sich zusammen aus 60 Tagessätzen zu je 40 Euro, erklärt Gerichtssprecher Michael Rüsing. Eine Hauptverhandlung ist vorerst nicht geplant. „Das ist das übliche Vorgehen zum Zwecke der Verfahrensvereinfachung. Die Staatsanwaltschaft hält eine Geldstrafe für ausreichend“, sagt der Richter. Zum öffentlichen Prozess im Gerichtssaal kommt es nur, wenn der Wachmann die Strafe nicht akzeptiert. Die Frage, weshalb er keinen Notarzt rief, bleibt damit nach wie vor unbeantwortet.  Laut Obduktionsbericht hatte Ahmed J. an einer Infektion gelitten, die trotz zweier Krankenhaus-Aufenthalte unerkannt blieb, so die Staatsanwaltschaft. Wahrscheinlich sei er schon längere Zeit erkrankt gewesen, vermutlich an Yersinien, einem seltenen Bakterium. Durch die Infektion hätten sich Blutgerinnsel in den Beinen gebildet, die zu der tödlichen Lungenembolie führten. Die schwangere Witwe und ihr Kleinkind flüchteten wenige Tage später in ihre Heimat. Zum Strafbefehl kommt ein Vermerk ins Bundeszentralregister des Wachmanns. Mit einem Eintrag ins Führungszeugnis muss er nicht rechnen (Freie Presse).

Leipzig: Nachgestellte IS-Enthauptung: Staatsschutz ermittelt in Leipzig – Foto bei Rechtsextremen

Nach dem obskuren Auftritt einer vermummten Gruppe am Dienstagnachmittag in der Leipziger Innenstadt fahndet die Polizei weiter nach den Hintergründen. Mehrere schwarz gekleidete Personen hatten gegen 13.15 Uhr auf dem Marktplatz die Enthauptung einer IS-Geisel mit Kunstblut nachgestellt und entrollten ein Plakat. Dort stand in arabischen Lettern geschrieben: „Wir sind die Bezwinger Deutschlands, Europas und der Welt. Das Wort Gottes ist auf unserer Seite“. Im Gegensatz zum Arabischen war der Satz allerdings von links nach rechts geschrieben worden. Auch waren die Schriftzeichen unüblich nicht miteinander verbunden. Zudem sollen Flyer an Passanten verteilt worden sein. Kurze Zeit später tauchte ein Foto der Aktion auf dem Facebook-Portal der mutmaßlich rechtsextremen Initiative „Sag was Du denkst“ auf. Anschließend wurde dieses Bild auch von der NPD-Nachwuchsorganisation JN geteilt. Die Polizei wollte diesbezüglich keine Angaben machen: „Wir werden uns nicht an Spekulationen beteiligen. Aber wir ermitteln in alle Richtungen, auch in die rechtsextreme. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet“, sagte ein Sprecher der Polizei am Mittwoch gegenüber LVZ-Online. Die Leipziger Internetzeitung berichtet sehr stichhaltig, warum sehr viel dafür spricht, dass hier Neonazis die von ihnen imaginierte Gefahr erst selbst schauspielerisch darstellen müssen, weil sie nicht existiert.

Verfassungsschützer im NSU-Prozess: „Wir hatten nur die eine Quelle Brandt“

Es ist niederschmetternd, was zurzeit im NSU-Prozess über das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz und dessen Bedeutung für den Aufbau des „Thüringer Heimatschutzes“ zutage tritt. Für jenen rechten Verbund, in dem auch Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in den neunziger Jahren mitmischten. Nach dem Abschluss der Vernehmung des Rechtsradikalen Tino Brandt in der vergangenen Woche dürfte feststehen, dass die Verbrechen des NSU durch die Unterstützung des Amtes begünstigt worden sind. Brandt hatte die rechte Szene Thüringens in den Jahren 1994 bis 1998 aufgebaut und organisiert, sich gleichzeitig aber beim Verfassungsschutz verdingt. Im Jahr 2001 flog er als V-Mann auf, bis dahin soll er rund 100.000 Euro erhalten haben. Dies Geld will er zur Finanzierung der rechtsextremen Szene eingesetzt haben (Spiegel onlineStuttgarter Zeitung).

Neonazi-CD bringt Verfassungsschutz in Bedrängnis: NSU seit 2005 bekannt?

Neue Hinweise legen nahe, dass der Verfassungsschutz schon 2005 den Namen „NSU“ hätte kennen müssen. Auf einer Daten-CD vom V-Mann „Corelli“ taucht der Begriff nebst alten Fotos aus dem Dritten Reich auf. Die Behörde gerät unter Druck. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerät wegen einer plötzlich aufgetauchten CD in Erklärungsnöte. Auf der Daten-CD, die das Amt schon seit 2005 haben soll, ist in einer Datei von einem „NSU/NSDAP“ die Rede. Ermittler glauben zwar bisher nicht, dass damit die 2011 enttarnte, gleichnamige Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) gemeint war. Aber Innenpolitiker von Regierung und Opposition zeigten sich fassungslos darüber, dass die Existenz der verdächtigen CD erst jetzt bekannt wurde. Die SPD fordert einen Sonderermittler, die Grünen verlangen eine Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (sueddeutsche.deZEIT online).

München: Stadtrat weist Islamfeinde in die Schranken

Es ist ein Zeichen für die Religionsfreiheit: Der Münchner Stadtrat lehnt das Bürgerbegehren gegen das geplante Islamzentrum mit überwältigender Mehrheit ab. Auch die AfD, die erst für das Begehren war, rudert zurück (sueddeutsche.de).

„Reichsbürger“ in Sachsen-Anhalt: Fünf Gruppierungen sind im Land aktiv – Neue Broschüre

Bei den Behörden in Sachsen-Anhalt tauchen immer häufiger Schreiben und Forderungen von „Reichsregierungen“ oder „Reichsbürgern“ auf. Das Innenministerium reagiert nun mit einer Hintergrundbroschüre zum Thema. Sie nennen sich „Exilregierung Deutsches Reich“, „Republik Freies Deutschland“ oder „NeuDeutschland“ und fallen in Sachsen-Anhalt seit rund fünf Jahren öffentlich vermehrt auf: sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, die die rechtmäßige Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen. Verstärkt treten sie vor allem seit dem vergangenen Jahr auf, sagt Jochen Hollmann, Chef des Verfassungsschutzes. Dort gelten sie wegen häufiger Nähe zum Rechtsextremismus, teilweise gar tiefer Verankerung in der Szene, als Prüffälle – die Behörde geht für Sachsen-Anhalt von einer zweistelligen Zahl von Anhängern aus und listet fünf Gruppierungen auf, die hierzulande in Erscheinung getreten sind. Der Verfassungsschutz hat darauf jetzt mit einem Flyer reagiert, in dem insbesondere Verwaltungsmitarbeitern Hinweise zum Umgang mit den „Reichsbürgern“ gegeben werden. In der kommenden Woche sollen Polizei und Behörden auch auf einer Konferenz geschult werden – das Interesse daran ist riesig. Größtes Problem für viele Verwaltungen seien nicht Fantasie-Kennzeichen für Autos, die sich die „Reichsbürger“ selbst ausstellen. „Es sind nassforsche, anmaßende Schreiben und Forderungen oder ähnliche persönliche Besuche“, sagt Hollmann. Die durchaus auch mit Drohungen einhergehen. Im Flyer ist zum Beispiel davon die Rede, dass teilweise sogar „Todesurteile“ von selbsternannten Richtern oder Ministern zugestellt worden seien oder Ankündigungen an Stadtangestellte, dass sie von einem „Reichsbürger“ auf 30000 Euro verklagt würden (Mitteldeutsche Zeitung).

Europaratsversammlung fordert Kampf gegen Neonazi-Gedankengut – Tag der Opfer des Hassverbrechens am 22. Juli – „No Hate“-Bewegung

Die Versammlung des Europarates hat die 47 Mitgliedsregierungen aufgerufen, den Kampf gegen Neonazi-Gedankengut zu verstärken und zu koordinieren. Die Regierungen sollten besonders vorbeugend tätig werden, heißt es in einer Entschließung der Versammlung vom Dienstag in Straßburg. Gemeint sind damit pädagogische Programme an Schulen und entschiedene Reaktionen auf Kundgebungen von Neonazis. Ein demokratisches Land dürfe keine Hass-Parolen und rassistischen Verbrechen tolerieren, heißt es in der Entschließung (europeonline-magazine). Der österreichische Bundesrat Stefan Schennach berichtet dazu: „Der Europarat war sich in überwältigender Mehrheit einig, dass die Hintergründe hierfür vielfach in mangelnder Bildung, fehlender Integration, Arbeitslosigkeit, Armut, fehlender Vision und mangelndem Selbstbewusstsein liegen. Auch Gruppendruck, giftiger Nationalismus und eine negative Haltung gegenüber Europa seien Ursachen des steigenden Neonazismus und rechtsextremistischer Exzesse. Schennach betonte, dass rechte Parteien wie Jobbik, Vlaams Belang, Front National, NDP und teilweise AfD, aber auch die FPÖ ein Nährboden für Neonazismus und Rechtsextremismus seien. Im Gedenken an die Opfer von Oslo und Utoya, aber auch angesichts der NSU-Morde oder aktueller Fälle gequälter Flüchtlinge in Asylheimen sowie der Zunahme von Hasspredigten und rechtsextremistischen Social-Web-Aktivitäten, erklärt der Europarat den 22. Juli zum Europäischen Tag der Opfer von Hassverbrechen und folgt damit der „No Hate“-Bewegung junger Aktivistinnen und Aktivisten verschiedener Länder und Religionen. „Die No Hate-Bewegung gibt Zuversicht, dass Demokratie, Menschenrechte und Toleranz, unabhängig davon, woher ein Mensch kommt, letzten Endes gegen die geistige Verengung neonazistischer, rechtsextremistischer oder rechtspopulistischer Bewegungen und Parteien gewinnen. Wir müssen die Jugend immunisieren – das ist der Auftrag an Politik und Bildung“, betonte Schennach (ots).

Oranienburg: Gedenkstättenleiter in NPD-Prozess gehört

Im Prozess gegen drei mutmaßliche Unterstützer der NPD wegen Störung der Totenruhe in der Gedenkstätte Sachsenhausen vor dem Amtsgericht Oranienburg ist am Mittwoch der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Professor Dr. Günter Morsch, gehört worden. Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 5. Juni 2013 ein Mitteilungsblatt der NPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern in der Gedenkstätte verteilt zu haben. In dem Pamphlet werden Sinti und Roma Asylbetrug und Sozialmissbrauch vorgeworfen. Der Text an sich sei zwar nicht strafbar, die Verteilung des Infoblatts in Sachsenhausen erfülle nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aber den Tatbestand des beschimpfenden Unfugs in einer öffentlichen Gedenkstätte und der Störung der Totenruhe. Schließlich seien im früheren Konzentrationslager Sachsenhausen tausende Sinti und Roma interniert, gequält und ermordet worden (moz.de).

Justiz will nach 100 Nazi-Schmierereien in Salzwedel Anklage erheben

Die Staatsanwaltschaft Stendal will noch im Oktober Anklage gegen die vier mutmaßlichen Täter der Nazi-Schmierereien in Salzwedel vor einem Jahr erheben. Die vier Beschuldigten sollen am 3. Oktober 2013 an Dutzenden Stellen in Salzwedel mehr als 100 Hakenkreuze und Naziparolen an Hauswände, Autos und Buden geschmiert haben. Auch eine jüdische Gedenktafel wurde geschändet. Die Tat am Tag der Deutschen Einheit hatte auch bundesweites Entsetzen ausgelöst. Den Beschuldigten droht für die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (Welt online).

AfD sieht Detlev Spangenberg entlastet

Nach seinem freiwilligen Verzicht auf das Amt des Alterspräsidenten im sächsischen Landtag hält die Partei AfD Detlev Spangenberg für rehabilitiert. Der 70-Jährige hätte als ältestes Mitglied eigentlich am Montag die konstituierende Sitzung des Landtags leiten sollen. Nach Vorwürfen über frühere Aktivitäten in rechtspopulistischen Vereinen hatte er diese Aufgabe jedoch an Svend-Gunnar Kirmes von der CDU weitergegeben (sz-online).

Schleswig: Letzte Chance für vorbestraften Ex-Neonazi

Der Täter zeigte sich reumütig, die Opfer widersprüchlich: Zwölf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete das Urteil – allerdings mit einer Bewährungsfrist von stattlichen vier Jahren und einer ganzen Palette an Auflagen. Denn die Vorwürfe gegen den 28-jährigen Schleswiger wogen schwer. Im Mai letzten Jahres hatte er in der Mozartstraße einen Mann (45) durch einen Tritt gegen dessen Brust erheblich verletzt. Zuvor waren beide in Streit geraten, nachdem sich der Angeklagte während eines nachmittäglichen Saufgelages über einen Gartenzaun auf das Grundstück des Nachbarn übergeben hatte. Dieser hatte neben der Körperverletzung eine weitere Straftat angezeigt. So soll der Angeklagte, bevor er zum Angriff ansetzte und über den Zaun sprang, seinen Oberarm entblößt und – offenbar als Warnung – ein darauf tätowiertes Hakenkreuz gezeigt haben. Damit aber nicht genug: Einen Monat später ging bei der Polizei eine weitere Anzeige gegen den 28-Jährigen ein. Diesmal sollte er an der Schleistraße ein Paar, das dort mit einem zehnjährigen Kind spazieren ging, aus einem fahrenden Auto heraus übelst beleidigt und mit einer Bierdose beworfen haben (shz.de).

Neuer Kandidat für die NPD-Führung: Peter Marx

Ex-NPD-Generalsekretär Peter Marx will Vorsitzender der Partei werden. Wie Frank Franz, der seine Kandidatur bereits vor Wochen kund getan hatte, kommt er aus dem Saarland. Tatsächlich hatte kaum jemand Marx auf dem Schirm, wenn es um die Frage ging, wer die Nachfolge des kommissarischen Vorsitzenden Udo Pastörs antreten würde. Zu schmählich war Anfang April auch Marx’ Abgang aus dem Amt des Generalsekretärs gewesen. Gestolpert war er vor allem im Gefolge der Debatte über eine ehemalige Porno-Darstellerin, die für die NPD aktiv werden wollte. Per Internet waren zudem Fotos verbreitet worden, die Marx bei einer feucht-fröhlichen Geburtstagsparty zeigten, an der jene Porno-Akteurin sowie eine Stripperin teilnahmen und bei der ein Geburtstagskuchen in Penisform kredenzt wurde. Doch Marx (57) hat Stehaufmännchen-Qualitäten in vier Jahrzehnten NPD entwickelt (Blick nach rechts).

Antifaschistisch statt linksextremistisch

Die Klage läuft bereits seit 2010, nun startet der Prozess in München: Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes will nicht als linksextremistisch bezeichnet werden. Sie beruft sich auf einen Schwur, den befreite NS-Häftlinge noch im Konzentrationslager abgelegt haben sollen. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) wird im bayerischen Verfassungsschutzbericht als linksextremistisch eingestuft. Deshalb klagt der Landesverband Bayern der VVN-BdA gegen die bayerische Staatsregierung. „Wir wollen erreichen, dass die Nennung beendet wird“, sagt Guido Hoyer, Landesgeschäftsführer der VVN-BdA Bayern. Der Prozess findet Donnerstagvormittag am Verwaltungsgericht in München statt (sueddeutsche.de).

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