Seit Jahren machen zivilgesellschaftliche Organisationen, wie die Amadeu Antonio Stiftung, darauf aufmerksam, dass die Diskrepanz zu hoch ist zwischen der Zählung von Todesopfern rechter Gewalt durch staatliche Behörden und durch unabhängige Organisationen sowie Recherchen von Journalisten. Wo von offizieller Seite lediglich 94 rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte statistisch erfasst wurden, ergeben Recherchen durch die Amadeu Antonio Stiftung eine weitaus höhere Zahl: 208 Todesopfer rechter Gewalt seit dem Wendejahr 1990. Anfragen von Oppositionsparteien zur erneuten Überprüfung von „Altfällen“ liefen stets ins Leere. So auch in der Bundestagsdrucksache 17/7161, S.21 vom September 2011, in der der damalige Parlamentarische Staatssekretär des Innenministeriums, Dr. Ole Schröder, betont, dass die offizielle Statistik „nicht in Zweifel zu ziehen“ sei. Eine Aussage, die sich nur zwei Monate später mit der Selbstenttarnung des NSU jeglicher Grundlage entzog. Auf erschreckende Weise wurden der Gesellschaft als Ganze sowie den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden das Ausmaß rechter Gewalt vor Augen geführt: Über Jahrzehnte konnten Rechtsextreme unerkannt mordend durch Land ziehen.
Prüfung von 3.300 unaufgeklärten versuchten und vollendeten Tötungsdelikten
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund entschied sich das Bundeskriminalamt zusammen mit allen 16 Länderpolizeien mehr als 3.300 unaufgeklärte versuchte und vollendete Tötungsdelikte zwischen 1990 und 2011 auf ein mögliches rechtsextremes Tatmotiv zu prüfen. Dabei soll besonders auf Morde, Sprengstoffanschläge und Banküberfälle geachtet werden, so das Bundesinnenministerium. Für die Überprüfung wurde gemeinsam mit polizeiinternen und externen Wissenschaftlern ein Indikatorenkatalog entwickelt, der zu den 2001 eingeführten PMK-Kriterien (Politische Motivierte Kriminalität) auch opferbezogenere Kriterien mitaufnahm. So wurden unter anderem Anhaltspunkte, wie die Tatortörtlichkeit, berücksichtigt, d.h. beispielsweise ob sich die Tat in der Nähe einer jüdischen Einrichtung ereignete.
745 versuchte und vollendete Tötungsdelikte rechter Gewalt?
Von den 3300 Fällen haben die Landeskriminalämter mit Hilfe dieser Kriterien 628 unaufgeklärte Tötungsdelikte (327 versuchte Tötungsdelikte und 301 vollendete Tötungsdelikte) ans BKA zurückgemeldet, bei denen sich Anhaltspunkte für ein mögliches rechtsextremes Tatmotiv erhärtet hatten. Die zuständigen Polizeidienststellen werden diesen Fällen nun noch einmal nachgehen.
In einem zweiten Schritt werden dann die 117 vollendeten Tötungsdelikte untersucht, in denen ein oder mehrere Täter ermittelt wurden und eine Verurteilung vorliegt. Diese Todesopfer sind der Liste der Zeitung „Der Tagesspiegel“ aus dem Jahr 2011 entnommen.
Kriterienkatalog ist „unerträglich und diffamierend“
Der für die geklärten wie ungeklärten Tötungsdelikte angewandte Kriterienkatalog erfuhr von Seiten des damaligen Grünen Bundestagsabgeordneten und innenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion, Volker Beck, scharfe Kritik. „Unerträglich und diffamierend“ bezeichnetr er diesen. So forderte Beck den seinerzeitigen Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf, den Indikatorenkatalog „unverzüglich überarbeiten zu lassen“. Seine Kritik bezieht sich unter auf das im Katalog genannte Kriterium der sexuellen Orientierung, denn hier werden Homosexuelle und Transsexuelle in einer Reihe mit Sexualstraftätern genannt. Zu Recht beschwert sich nun auch der Lesben- und Schwulenverband, dass es absurd sei, „die Opfer mit Tätern zu vermengen“.
Weshalb sich die Verantwortlichen des Indikatorenkatalogs nicht dazu entschieden haben, eine extra Kategorie für Sexualstraftäter zu führen, bleibt fraglich. Denn wie wichtig dieses Kriterium ist, zeigt ein Fall aus Butzow: Am Abend des 30. September 2012 klingelt es bei Karl Heinz L. an der Haustür. Es ist seine Tochter Elise L. mit ihrem Freund Max L. aus Züssow. Beide wollen L. zur Rede stellen. Elise L. beschuldigt ihren Vater, sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht zu haben. Im Laufe der Auseinandersetzung, schlägt Max L. seinem Opfer mit Bleihandschuhen ins Gesicht. Dann tritt er mit seinen Stahlkappenschuhen zu. Im Anschluss verletzt der Hauptverdächtige sein Opfer mit einem Küchenmesser tödlich. Rund ein Jahr nach der Tat kommt es am Landesgericht Stralsund zum Prozess. Der Hauptangeklagte Max L. gibt vor Gericht zu, früher T-Shirts mit der Aufschrift „Todesstrafe für Kinderschänder“ getragen zu haben. Die 24-jährige Elise L. wird wegen Beihilfe zur Körperverletzung und Totschlags durch Unterlassung mitangeklagt. Nach knapp 13 Wochen Verhandlungen wurde am 8. November 2013 das Urteil gefällt. Max L. wird wegen Todschlags auf elf Jahre Haft verurteilt. Elise L. erhält wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Das Gericht sieht die rechtsextreme Gesinnung von Max L. und seinen Hass auf pädophile Sexualstraftäter als Motiv für die tödliche Attacke als erwiesen an.
Auswertung bis Ende 2014
Im Februar 2014 findet sich dieser Fall noch nicht in der Statistik „Todesopfer rechter Gewalt seit 1990“ des BKAs. Ob dieses Tötungsdelikt aufgrund des überarbeiteten Kriterienkatalogs nachgemeldet wird, bleibt abzuwarten, da zunächst die Delikte bis zum Jahr 2011 erneut näher beleuchtet werden. Laut Bundestagsdrucksache 18/343, S.8 kann mit einer abschließenden Auswertung bis Ende 2014 gerechnet werden. Wie groß der Aufklärungswille der einzelnen Bundesländer sein wird, ist noch nicht absehbar, da bereits die Rückmeldezahlen der 16 Länder große Unterschiede aufweisen. Es wird sich daher zeigen, ob die Länder die erneute Prüfung als Chance nutzen werden, um das Ausmaß rechtsextremer Gewalt realitätsnäher abzubilden oder, wie so oft in der Vergangenheit, aus Angst vor einer Imageschädigung die Zahl der politisch rechts-motivierten Tötungsdelikte niedrig halten möchten.
Anna Brausam
Dieser Beitrag ist ursprünglich auf dem Portal „Mut gegen rechte Gewalt“ erschienen (2002-2022).