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Rechtswissenschaftler Christian Pestalozza Rechtsextreme haben kein Recht auf Kulisse

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Christian Pestalozza ist Professor im Bereich Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Als Experte für Versammlungsrecht hat er den Sächsischen Landtag bei der Entwicklung des neuen Versammlungsgesetzes beraten.

Wie beurteilen Sie das neue Versammlungsgesetz in Sachsen, dass Demonstrationen an historisch herausragenden Orten unter bestimmten Voraussetzungen leichter verbietbar macht?

Damit wurde bestehendes Bundesrecht in Landesrecht übertragen, so war es im Bundesgesetzestext zum Versammlungsrecht ja auch gedacht: Dass sich die Bundesländer eigene Orte überlegen sollen, die sie schützen wollen, weil sie versammlungssensibel sind. Grundsätzlich ist das eine Hilfestellung für die Behörden, die dem Gesetzgeber signalisiert haben: Wir kriegen das Problem der rechtsextremen Demonstrationen nicht in den Griff, wir brauchen Hilfe. Es geht aber nicht darum, ?Bannmeilen? zu errichten, sondern besonderen Schutz zu ermöglichen, Verbote an sensiblen Orten oder Daten zu erleichtern ? aber entscheiden müssen das nach wie vor die Behörden vor Ort. Wie bisher.

Und sind sie mit den genannten Orten – Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, Frauenkirche und Neumarkt in Dresden und am 13. und 14. Februar auch die nördliche Altstadt und die südliche innere Neustadt – zufrieden?

Das ist das Problem mit den Aufzählungen: Es sieht wie eine Gewichtung aus. Dabei drückt sich darin vor allem Erfahrung aus: Welche Orte und / oder Daten werden von Rechtsextremen bevorzugt missbraucht, um den Nationalsozialismus zu verherrlichen oder zu verharmlosen? Es gab einen früheren Entwurf zum sächsischen Versammlungsrecht, in dem etwa alle Synagogen aufgezählt waren. Jüdische Orte haben in Deutschland eine angeborene Sensibilität. Ich hätte mir gewünscht, sie wären in der Aufzählung geblieben. Die jetzt erwähnten Orte sprechen nicht für sich. So wirkt das Gesetz, als habe man nur schnell schützen wollen, was aktuell gefährdet ist. Und vertut dabei eine große Chance.

Welche Chance?

Nach sechzig Jahren hat sich das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr im Urteil zum § 130 endlich klar bekannt: Wenn Nationalsozialismus verherrlicht wird, kann dies auch durch Sondergesetze beschränkt werden. Bisher durfte die Meinungsfreiheit nur durch allgemeine Gesetze beschränkt werden. Aber hier hat das Gericht klar festgehalten: Unser Staat fußt auf der Abkehr vom Nationalsozialismus, deshalb wollen wir verherrlichende Meinungen nicht zulassen. Dadurch hätte es die Chance gegeben, im Versammlungsgesetz nun klar zu benennen, dass man rechtsextreme Demonstrationen meint. So bleibt das Gesetz schwammig, driftet weg.

Und lässt sich auf gut auf Gegendemonstrationen anwenden.

In dieser Hinsicht wird allerdings dramatisiert. Eigentlich wird durch das neue sächsische Versammlungsgesetz nichts verschärft. Festgeschrieben ist die gängige Praxis, die auch bisher galt.

Auch, was die Gefährlichkeit von Veranstaltungen angeht? Durch die Presse ging die Aussage, Anmelder müssten nun belegen, dass ihre Veranstaltung nicht gewalttätig ist.

Nein, es ist keine Beweislastumkehr. Auch bisher erfolgten Prognosen der Behörden aufgrund von früheren Veranstaltungen ? das ist gängige Rechtssprechungspraxis. Nach wie vor müssen die Behörden beweisen, dass eine Gefährdung vorliegt. Ich hatte übrigens geraten, diesen Passus wegzulassen. Er ist Common Sense ? aber wenn er so explizit aufgeschrieben wird, klingt er schlecht, obwohl es so nicht gedacht ist.

Halten Sie denn Demonstrationsverbote für eine gute Strategie gegen Rechtsextremismus?

Demonstrationsverbote bekämpfen natürlich nur Symptome, nicht die Wurzel des Übels. Aber warum sollte eine Stadt Rechtsextremen die größtmögliche Plattform am prominentesten Ort geben? Dafür ist das Versammlungsrecht nicht da. Die Rechtsextremen suchen ja Kulissen für ihre Parolen, suchen Publikum. Doch das garantiert unsere Versammlungsfreiheit nicht. Die garantiert, dass Menschen sich treffen können, um sich miteinander auszutauschen ? doch darum geht es den Rechtsextremen bei Aufmärschen nicht. Es ist völlig legitim, den Rechtsextremen die gewünschten Bühnen, Routen, Zeiten zu entziehen und ihnen damit zu sagen: ?Wir unterstützen Euch nicht?.

Die Linkspartei, die Grünen und die SPD in Sachsen haben angekündigt, gegen den Gesetzesentwurf der CDU und FDP zu klagen. Was halten Sie davon?

Das finde ich wunderbar! Dafür sind die Verfassungsgerichte da, Klarheit in rechtlichen Fragen zu schaffen ? und vielleicht gibt es im Gesetzesentwurf ja wirklich eine Schwäche, vielleicht schießt er über Ziele hinaus? Dafür sind Klageinstrumente da, zu prüfen, was verfassungsgemäß ist.

Ist eine solche Klage noch relevant für die Demonstrationen am 13. Februar 2010?

Nein. Eine Normenkontrollklage braucht mindestens ein halbes Jahr. Möglich wäre höchstens, eine einstweilige Verfügung erreichen zu wollen ?aber das wird kein Gericht machen, dafür ist der Text zu nah am Bundesgesetz. Ich finde die grundsätzliche Tendenz des Bundesgesetzes völlig in Ordnung, aber man sollte über die richtigen Orte streiten. Da streite ich gern mit!

Mehr im Internet:

| Service Dresden 2010 – Was ist wann und wo?

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