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Reichsbürgerprozess Bobstadt Die Schmauchspuren des Schützen

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Am 5. April 2023 begann vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart der Strafprozess gegen Ingo K. aus Boxberg-Bobstadt (Baden-Württemberg). Der „Reichsbürger“ soll am 20. April 2022 versucht haben, 14 Polizist*innen zu töten. (Quelle: SWR)

Montag, 26. Juni 2023: Ein Zeuge wird um 9:15 Uhr in den Sitzungssaal 2 begleitet. Er trägt eine Glatze und ein schwarzes Polohemd. Dann wird der Angeklagte Ingo K. mit Fesseln in den Saal geführt. Der Staatsschutzsenat trifft ein, der Vorsitzende Richter eröffnet die Sitzung. Er begrüßt Danijel P., den 45-jährigen Zeugen und ehemaligen Arbeitgeber des Beschuldigten. Der Zeuge ist Inhaber eines Sicherheitsdienstes. Er schildert, Ingo K. sei hauptsächlich im Objektschutz und gelegentlich im Veranstaltungsschutz tätig gewesen. Er habe „zwei bis drei Jahre“ in seiner Firma gearbeitet. 2021, rund ein Jahr vor der Tat, habe er die Firma verlassen. Der Zeuge urteilt, Ingo K. sei „der richtige Mann“ und „sehr zuverlässig“ gewesen. Er habe Besucher*innen einer Veranstaltung, ob betrunken oder gewaltbereit, beruhigen können.

Auf die Frage, warum Ingo K. die Firma verließ, antwortet der Zeuge, es habe Beschwerden im Objektschutz gegeben. Er soll, ohne Erlaubnis, Getränke genommen haben. Als ihm während der Corona-Pandemie der Schutz eines Impfzentrums angeboten wurde, habe er gesagt, er „will damit nichts zu tun haben“. Der Angeklagte soll die Impfung gegen Covid-19 abgelehnt und allerlei Verschwörungsmythen verbreitet haben. Der Zeuge sagt aus, Ingo K. habe von „Lüge“ und „Zwang“ gesprochen. Mehr noch: Der Zeuge habe „das Gefühl gehabt“, er sei ein „Reichsbürger“. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, woher das „Gefühl“ kam, berichtet der Zeuge, er habe gesagt, Deutschland sei ein „besetztes Land“, eine „GmbH“. Der Vorsitzende Richter fragt, wie der Zeuge reagierte. Die Antwort: Es war „interessant zuzuhören“.

Der Vorsitzende Richter sagt, der Zeuge habe in seiner polizeilichen Vernehmung geäußert, er habe aufgrund der Aussagen von Ingo K. beschlossen, ihn nicht im Geldtransportschutz einzusetzen und ihm keine Waffe zu geben. Der Zeuge bestätigt, die Äußerungen seien ein Grund gewesen. Später bekommt der Angeklagte die Möglichkeit, Fragen zu stellen. „Grüß Dich, Danijel, schade, dass wir uns jetzt so sehen“, beginnt er. Der Angeklagte sagt, er habe im Objekt- und Veranstaltungsschutz mit der Polizei in Kontakt treten müssen. Er fragt seinen ehemaligen Arbeitgeber, ob ihm eine Beschwerde in seinem Umgang mit der Polizei vorgelegen sei. Der Zeuge verneint – obwohl er in seiner polizeilichen Vernehmung berichtet hatte, Ingo K. habe „null Respekt“ gegenüber der Polizei. Der Zeuge wird um 10:20 Uhr entlassen.

„Aus tiefster Überzeugung“

Ein Zeuge betritt den Saal. Der Beamte des Hauptzollamts Heilbronn (Baden-Württemberg) ist Anfang 60. Er trägt einen weißen Bart und einen grauweißen Zopf. Der Vorsitzende Richter sagt, der Zeuge habe im April 2021, etwa ein Jahr vor der Tat, einen Vermerk geschrieben. Anlass sei eine Begegnung mit Ingo K. gewesen. Der Beamte schildert, der Angeklagte habe in Telefonaten mit einem Kollegen das Handeln des Zollamtes in Frage gestellt. Er habe in einem Telefonat angekündigt, zum Zollamt zu fahren und Beschwerde gegen den Kollegen einzulegen. In der Tat sei er mit einer Begleitung vor Ort erschienen. Der Zeuge habe die beiden empfangen. Er sagt, das Gespräch sei anfangs locker, später ernst gewesen.

Ingo K. habe behauptet, in Berlin regiere die Mafia, und gedroht: „Ich komme aus Sachsen. Wir haben Euch 1989 nochmal davonkommen lassen. Das nächste Mal lassen wir Euch nicht mehr davonkommen!“ Erst, nachdem der Zeuge mit der Polizei gedroht habe, sei Ingo K. und seine Begleitung gegangen Der Vorsitzende Richter fragt, ob Ingo K. seine Aussagen ernstgemeint habe. Der Zeuge antwortet, er habe „aus tiefster Überzeugung“ gesprochen. Der Vorsitzende Richter bittet, die Begleitung zu beschreiben. Der Zeuge sagt, Ingo K. und seine Begleitung hätten dasselbe Halstattoo getragen. Ein Richter zeigt Lichtbilder mehrerer Personen. Der Zeuge identifiziert die Begleitung: Max A., der Sohn des Vermieters. Um 11:14 Uhr wird der Zeuge entlassen.

Nach Verlesung mehrerer Schreiben kommt eine Zeugin in den Saal. Die Zeugin ist die Direktorin des Amtsgerichts Bad Mergentheim (Baden-Württemberg). Sie berichtet, 2017 habe Ingo K. mit seinem Hund ihr Büro aufgesucht. Der Hund sei „aggressiv“ und „eindeutig ein Kampfhund“ gewesen. „Ich hatte Angst“, gesteht sie. Um Hilfe zu holen, habe sie gesagt, sie müsse eine Akte holen. Erst später wurde der Zeugin klar: Polizist*innen hatten eine Eingangskontrolle durchgeführt, ein Messer sichergestellt – aber den Hund passieren lassen. Am nächsten Tag erteilte die Direktorin Ingo K. ein Hausverbot. Die Zeugin sagt, sie habe 2019 einen Strafprozess gegen Ingo K. verhandelt. Sie sei „angespannt“ gewesen. Aber: Es sei eine „ganz normale Verhandlung“ gewesen. Die Zeugin stellt fest, sie habe keine Bezüge zur „Reichsbürger“-Ideologie feststellen können. Die Zeugin wird um 13:37 Uhr entlassen.

Nach Verlesung zweier Schreiben betritt ein Zeuge den Saal. Der Zeuge ist Anfang 30 und Kriminalbeamter des LKA Baden-Württemberg. Er hat den SEK-Beamten Nr. 12 – den Fahrer, des  am 20. April 2022 beschossenen Transporter – vernommen. Der Zeuge schildert, der Beamter habe beobachtet, wie ein Kollege einen Rollladen des Wohnhauses durchtrennte. Plötzlich seien Schüsse aus dem Haus gefallen. Später sei auf die Vorderseite seines Transporters geschossen worden. Ohne die Panzerung des Transporters wäre er getroffen worden. Als Marco S., der Sohn des Angeklagten, und Bianca A., die Frau seines Vermieters, vom Wohnhaus in den Transporter gebracht und gefragt wurden, wer im Haus sei und schieße, habe man „keine Antwort“ erhalten. Man sei „total ignoriert“ worden. Als das Haus im Zuge des Schusswechsels in Brand geriet, sei die größte Sorge der Frau gewesen, dass die Hunde aus dem Haus kommen. Um 15:16 Uhr wird der Zeuge entlassen und die Sitzung beendet.

Schmauch und Schüsse

Dienstag, 27. Juni 2023: Eine Sachverständige wird um 9:16 Uhr in den Sitzungssaal 2 begleitet. Dann wird Ingo K. in den Saal geführt und der Vorsitzende Richter eröffnet die Sitzung. Die Sachverständige ist Anfang 50 und untersucht Schmauchspuren im LKA Baden-Württemberg. Der Vorsitzende Richter nennt einen Bericht zu Schmauchspuren an Händen und in Gesichtern. Die Sachverständige erklärt, man habe Proben der Gesichter und Hände mehrerer Personen genommen und mikroskopisch untersucht. An den Händen von Ingo K. seien 10 bis 20 Schmauchpartikel gefunden worden. Auch an den Händen seines Sohnes Marco S. und von Teilen der Familie seines Vermieters – Heiko, Bianca und Max A. – seien Partikel festgestellt worden. Allerdings sehr wenig.

Die Sachverständige erklärt, Schmauch trete im Zuge einer Schussabgabe aus der Waffe und bestehe aus den chemischen Elementen Antimon, Barium und Blei. Mit der geringen Zahl an Schmauchpartikeln, die festgestellt wurden, sei keine „eigenhändige Schussabgabe“ nachzuweisen. Vergleichsschüsse zeigten, dass deutlich mehr Schmauch vorhanden sein müsste. Die Sachverständige betont, Schmauch könne durch Händeschütteln übertragen und durch Händewaschen entfernt werden. Auf die Frage der Rechtsanwältin Combé, wie die geringe Zahl an Schmauchpartikeln zu erklären sei, erklärt die Sachverständige, die Untersuchung habe erst vier bis sieben Stunden nach den Schüssen stattgefunden. Ein Großteil des Schmauchs könne ohne Zutun verschwunden sein.

Der Vorsitzende Richter nennt einen zweiten Bericht zur „Schmauchzusammensetzung“. Die Frage sei gewesen, ob nachgewiesen werden kann, wer mit einer Waffe schoss. Die Sachverständige stellt fest, die Munition sei zinnhaltig gewesen. Nur in den Schmauchspuren von Ingo K. und Bianca A. sei Zinn festgestellt worden. Sie resümiert, sie hätten Kontakt zur Waffe und Munition gehabt. Allerdings sei möglich, dass der Kontakt bereits vor der Tat zu Stande kam. Ein dritter Bericht hält die Ergebnisse zur Schmauchuntersuchung der Bekleidung fest. Die Sachverständige erläutert die Schmauchspuren und urteilt, insgesamt seien wenige Spuren festgestellt worden. Ein vierter Bericht weist nach, dass die Beschädigungen an der SEK-Ausrüstung durch Munition verursacht wurde. Die Sachverständige wird um 10:26 Uhr entlassen.

„Potentiell lebensbedrohlich“

Eine Sachverständige wird in den Saal begleitet. Sie ist Anfang 50. Die Sachverständige arbeitet im LKA Baden-Württemberg und untersucht Textilspuren. In der Vernehmung erklärt sie die Durchführung einer Spurensicherung. Man nehme ein „spezielles Klebeband“. Das Klebeband werde auf einen Stoff geklebt und hafte Textilspuren an. Unter dem Mikroskop würden die Spuren betrachtet. Auffällige Spuren würden farblich markiert und Analysen unterzogen. Die Sachverständige sagt, man habe im Falle der Waffen kein Klebeband verwenden können. Das Klebeband hätte die DNA-Spuren verwischt. Deshalb habe man die einzelnen Textilfasern mit einer Pinzette abgenommen. Im Folgenden stellt sie dar, welche Bekleidung und Waffen untersucht und welche Ergebnisse festgestellt wurden. Die Sachverständige wird um 11:25 Uhr entlassen.

Eine weitere Sachverständige betritt den Saal. Sie ist Rechtsmedizinerin der GRUS mbH Tübingen. Die Rechtsmedizinerin hat die verletzten SEK-Beamt*innen untersucht. Ihre Ergebnisse der Untersuchungen hielt sie in Gutachten fest. Der SEK-Beamte Nr. 10 – der den Rollladen durchtrennte und beschossen wurde – habe einen Einschuss im Helm und Einschüsse an den Oberschenkeln erlitten. Es habe „kein akut lebensbedrohlicher Zustand“ bestanden. Wäre die Oberschenkelschlagader, die um anderthalb Zentimeter verfehlt wurde, getroffen worden, seien die Folgen „potentiell lebensbedrohlich“ gewesen. Ein Richter zeigt einige Lichtbilder. Die Sachverständige erklärt, ihre Aufgabe sei gewesen, die Verletzungen der SEK-Beamt*innen mit den Beschädigungen der SEK-Ausrüstung zu verknüpfen. So erläutert sie an einem Lichtbild, der SEK-Beamte Nr. 10 habe eine Verletzung im oberen Rückenbereich erlitten. Ohne seine Ausrüstung (Ramme, taktische Schutzweste, Overall) hätten, zum Beispiel in Form eines Brustkorb-Durchschusses, „lebensbedrohliche Zustände“ eintreten können. Die Sachverständige wird um 13:58 Uhr entlassen.

Ein weiterer Sachverständiger – Mitte 40 – kommt in den Saal. Er arbeitet in der forensischen DNA-Analytik im LKA Baden-Württemberg. Der Sachverstände schildert, er habe „mutmaßliche Hautabriebspuren“ untersucht. Ein Gutachten thematisiert 17 Spuren eines Maschinengewehrs. Ein Beispiel: die Spur „005.008“. In der „Mischspur“ sei eine Spur von Ingo K. festgestellt worden. Ein weiteres Gutachten thematisiert die DNA-Analysen zahlreicher Waffen. Teils wurden vollständige Spuren, teils „Mischspuren“ festgestellt. An den meisten Waffen wurden keine DNA-Spuren gefunden. Nicht zuletzt, weil einige Waffen durch den Brand verrußt waren. Der Sachverständige betont, er könne nicht sagen, wann wer welche Waffe in den Händen hielt und wer mit welcher Waffe schoss. Eine Spur könne zwei Tage, zwei Wochen, zwei Monate alt sein. Der Sachverständige wird entlassen. Um 15:53 Uhr ist die Sitzung beendet.

Die vorigen Prozessberichte finden Sie hier:

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