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Reichsbürgerprozess Bobstadt Die Schützenhilfe der Familie A.

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Am 20. April 2022 ist im Zuge eines SEK-Einsatzes das Wohnhaus der Familie A. aus Boxberg-Bobstadt (Baden-Württemberg) in Brand geraten. (Quelle: Nicholas Potter)

Montag, 3. Juli 2023: Um 9:17 Uhr wird der Zeuge Herbert W. in den Sitzungssaal 2 begleitet. Er ist Anfang 60, trägt Bart, Ohrring und kurze, grauweiße Haare. Der Zeuge sagt, 2014 sei Ingo K.s Mutter in seine Mietwohnung in Niederstetten-Rüsselhausen (Baden-Württemberg) gezogen. 2016 sei Ingo K., der Angeklagte, eingezogen, um die erkrankte Mutter zu pflegen. Nach ihrem Tod habe Ingo K. zunächst alleine, später mit seinem Sohn Marco S. in der Wohnung gelebt. Der Vorsitzende Richter fragt, wie der Zeuge den Angeklagten erlebt habe. Der Zeuge antwortet, Ingo K. sei „freundlich“ und „hilfsbereit“ gewesen. Als der Vorsitzende Richter die Verschwörungserzählungen von Ingo K. anspricht, berichtet der Zeuge über „Chemtrails“. Ingo K. habe in den Himmel geschaut und gesagt: „Sie sprühen wieder!“ Herbert W. berichtet, er habe 2021 die Mietwohnung wegen Eigenbedarf kündigen müssen. Ingo K. sei überrascht gewesen, habe „kräftig durchgeatmet“. Die Wohnung habe er „total verdreckt zurückgelassen“. Als Herbert W. erfuhr, dass Ingo K. die Tat begangen haben soll, sei er „erstmal sprachlos“ und „total geschockt“ gewesen. Um 10.30 Uhr wird der Zeuge entlassen.

Ein Brandsachverständiger des LKA Baden-Württemberg wird in den Saal begleitet. Zunächst beschreibt der Sachverständige das mehrstöckige Wohnhaus in Boxberg-Bobstadt. Das Haus, das die Vermieter-Familie A. im Obergeschoss und Ingo K. und sein Sohn ab Ende 2021 im Erdgeschoss bewohnten , geriet im Zuge des SEK-Einsatzes am 20. April 2022 in Brand. Der Sachverständige beschreibt die Brandschäden und stellt fest, man habe „Kipphebel“ von Nebelhandgranaten in der Nähe des Carports gefunden. Man habe, um festzustellen, ob die Granaten einen Brand auslösen können, Holz und einen Temperaturmesser an eine Granate gebunden. Während der Zündung seien mehr als 750 Grad gemessen worden. Da Holz und Papier bereits ab 300 Grad brennen können, sei die Nebelhandgranate die „wahrscheinlichste“ Brandursache. Der Sachverständige sagt, Nebelhandgranaten seien – auch im Bereich des Carports – eingesetzt worden, um SEK-Beamten einen sicheren Rückzug vom Wohnhaus zu ermöglichen. Um 11:07 Uhr wird der Sachverständige entlassen.

„Ihr werdet schon sehen“

Nach der Mittagspause kommt ein Zeuge in den Saal. Der Polizeibeamte, der braunes Kurzhaar und ein dunkelblaues Hemd trägt, war Teil der BFE („Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“). Als Ingo K. und Max A., der Sohn seines Vermieters, aus dem Wohnhaus kamen und festgenommen wurden, habe Ingo K. gesagt, die Polizisten seien „gute Jungs“, aber würden „für die falsche Seite kämpfen“. Der Zeuge sagt, die Aussage sei ihm „relativ ernst“ und nicht ironisch vorgekommen. Um 13:36 Uhr wird er entlassen. Dann sagt ein zweiter Polizeibeamter der BFE aus. Er trägt braunes Kurzhaar und ein weißes Polohemd. Der Zeuge habe Ingo K. und Max A. bewacht. Einmal habe der Angeklagte gesagt, er habe Durst, und habe ironisch angemerkt, schließlich sei ihm der morgendliche Kaffee verwehrt worden. Einmal habe Max A. behauptet, Deutschland existiere „nicht mehr lange“. Der Angeklagte habe hinzugefügt, die Polizei würde „bald aufwachen“ und „Seite an Seite“ mit ihnen kämpfen. „Ihr werdet schon sehen“, soll Ingo K. ergänzt haben. Die Aussage kam, so vermutet der Zeuge, „sehr ironisch rüber“. Der Zeuge wird um 13:51 Uhr entlassen.

Ein dritter Polizeibeamter der BFE betritt den Saal. Er trägt einen Undercut, ein kariertes Hemd, eine Jeans. Der Zeuge berichtet, als Ingo K. und Max A. festgenommen wurden, habe der Angeklagte geäußert, er sei „kein Krimineller“, und habe gefragt, „was das soll“. Die Polizei sei „selbst schuld“, schließlich sei sie „auf sein Grundstück gekommen“. Sie solle sich „nicht von Berlin an der Nase herumführen“ lassen. Der Angeklagte habe gesagt, die Polizisten seien „gute Jungs“, aber würden „auf der falschen Seite kämpfen“. Die Aussagen habe Ingo K. „aus Überzeugung“ gesagt. Um 14:20 Uhr wird der Zeuge entlassen. Zum Schluss spricht ein vierter Polizeibeamter der BFE. Er trägt ein dunkelgraues Sakko und schwarzes Shirt. Der Zeuge schildert, er habe den Angeklagten nach Tauberbischofsheim (Baden-Württemberg) gebracht. Dort sollte die Kriminaltechnik die Spuren sichern. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, wie sich Ingo K. verhalten habe, sagt der Zeuge, er sei „sehr gelassen“ und „sehr ruhig“ gewesen. Um 14:45 Uhr wird der Zeuge entlassen und die Sitzung beendet.

Ein „Überfall“ mit „Bombenschlägen“?

Mittwoch, 5. Juli 2023: Der Vorsitzende Richter ruft um 9:23 Uhr die Zeugin Bianca A. in den Saal. Sie ist Ende 40, hat grauweißes Haar und einen Pferdeschwanz. Am Hals trägt sie ein Tattoo. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen die Zeugin, ihren Mann Heiko und ihren Sohn Max. Im Fokus stehen Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffengesetz. Daher erklärt der Vorsitzende Richter der Zeugin, sie habe die Möglichkeit, ihre Aussage zu verweigern. Jedoch macht Bianca A. eine Aussage. Die Zeugin sagt, sie habe Ingo K. rund anderthalb Jahre vor dem „Überfall“ vom 20. April 2022 kennengelernt. Es sei eine Freundschaft entstanden, sodass er im Dezember 2021 auf das Grundstück ihrer Familie nach Bobstadt gezogen sei. Ingo K. habe im Erdgeschoss, ihre Familie im Obergeschoss des Wohnhauses gelebt. Sie habe ihn täglich gesehen. Morgens sei er mit dem Hund gelaufen, sie habe die Hühner versorgt. Meist hätten die beiden über die Tiere, die auf dem Hof lebten, gesprochen. Politik? „Interessiert mich eigentlich nicht.“ Später erklärt die Zeugin, ihre Familie habe 2019/20 die Entscheidung getroffen, auf ihrem Hof „die Selbstversorgung aufzubauen“. Das Ziel: „Unabhängig sein“. Ingo K. habe Interesse gezeigt – und ab seinem Einzug geholfen. Der Vorsitzende Richter fragt, ob Ingo K. über Probleme mit Behörden gesprochen habe. Die Zeugin schildert, er habe erwähnt, dass er seine Waffe abgeben musste. Das habe er versucht und im Landratsamt Main-Tauber einen Beleg verlangt, „dass er enteignet wird“. Der Beleg sei abgelehnt, Ingo K. sei nach Hause geschickt worden.

Der Vorsitzende Richter thematisiert den 20. April 2022: Die Zeugin sagt aus, sie sei um 5:50 Uhr aufgestanden und hat sich ins Wohnzimmer gesetzt. Plötzlich: „zwei Bombenschläge“. Sie sei ans Dachfenster gegangen und habe ein „graues Fahrzeug“ gesehen. Es habe keine „Polizei“-Rufe, weder Blaulicht noch Martinshorn gegeben. Später bittet Rechtsanwalt Seifert, die Zeugin mit dem Anfang des Einsatzvideos zu konfrontieren. Das Video zeigt Aufnahmen einer Drohne und mehrerer SEK-Helmkameras. Im Video sind Blaulicht, Martinshorn, „Polizei“-Rufe wahrzunehmen – während die Zeugin aus dem Dachfenster schaut. Ihre Reaktion? Sie bekräftigt, sie habe „wirklich nichts gehört“. Dass das ein Einsatz der Polizei war, habe sie nicht gewusst. Sie, Heiko und Max seien „alle perplex“ gewesen. Erst, als das Wohnhaus brannte, habe die Zeugin erfahren, dass das die Polizei ist.

Die Zeugin schildert, Ingo K. sei vom Erd- ins Obergeschoss gegangen und habe geschaut, „ob bei uns alles in Ordnung ist“. Er sei „fassungslos“ gewesen. „Wie wir alle“. Ingo K. habe die Zeugin gebeten, seinen Hund ins Obergeschoss zu bringen. Die Zeugin habe den Hund, der „gezittert“ habe, vom Zimmer seines Sohnes Marco S. ins Zimmer ihres Sohnes Max gebracht. Die Zeugin stellt klar, weder sie noch ihr Mann und Sohn hätten geschossen. Später habe sie das Wohnhaus verlassen. Sie habe auf Händen und Knien gehen müssen. Auf dem Boden hätten Patronenhülsen gelegen. Sie vermutet, daher habe sie die Schmauchspuren. Ein „Mann mit grünem Anzug ohne Aufschrift“ habe sie in einen Transporter gebracht. Im Transporter habe die Zeugin beobachtet, wie „ein grün gekleideter Mann“ am Carport des Wohnhauses zwei Nebelhandgranaten gezündet habe. Als sie den Funkspruch, es brenne, gehört habe, sei sie „ausgerastet“ und habe gefordert, man solle löschen, um die Hunde zu retten. Die Familie A. hatte sechs Hunde. Nach dem Funkspruch, es brenne mit großer Flamme, habe sie „gebittet und gebettelt“, die Hunde aus dem Wohnhaus zu bringen. Der Fahrer des Transporters habe die Zeugin angeschrien, sie solle ruhig sein. Die Zeugin wirkt aufgelöst, ist den Tränen nahe. Sie klagt, „diese Zerstörung“ sei eine „Sauerei“. Und: „Es war die Polizei“, die das Wohnhaus angezündet habe. Die Zeugin wird um 10:38 Uhr entlassen.

„Aus Selbstschutz zurückgeschossen“

Dann wird der Zeuge Heiko A. in den Saal gerufen. Er hebt seinen rechten Arm, um Ingo K. zu grüßen. Der Zeuge ist 50 Jahre alt, trägt einen rötlichen Zopf und einen geflochtenen Kinnbart. Wie seine Frau wird er auf die Möglichkeit, die Aussage zu verweigern, hingewiesen. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, wie der Zeuge den Angeklagten kennengelernt habe, sagt er, Ingo K. sei der Nachbar eines „Klubkameraden“ gewesen. Matthias S. aus Rüsselhausen, der am 9. Prozesstag aussagte, und Heiko A. sind Mitglieder desselben Motorradclubs. Nachdem der Angeklagte signalisiert habe, er wolle in Bobstadt wohnen, habe Familie A. angeboten, er dürfe ins Erdgeschoss ihres Wohnhauses ziehen. Der Zeuge berichtet über den „Selbstversorgerhof“. Man habe nach dem Ende seiner Firma im Jahr 2019 entschieden, man wolle sich „aus dem System zurückziehen“. Gleichzeitig sei ihm bewusst gewesen, man müsse sich „weiterhin mit dem System arrangieren“.

Der Zeuge schildert, er habe ab 2015 zur deutschen Geschichte recherchiert. Der ehemalige SPD-Politiker Sigmar Gabriel habe gesagt, der Bundestag sei eine Firma. Der ehemalige US-Präsident Barack Obama, Deutschland sei ein „besetztes Land“ – und solle es auch bleiben. Der Zeuge schildert, Ingo K. habe sich schon länger mit der deutschen Geschichte befasst. Man habe Informationen ausgetauscht und geprüft. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob Behörden ein Thema gewesen seien, antwortet der Zeuge, man habe „Fragen gestellt, ob sie berechtigt sind, das zu tun, was sie tun“ – und nie eine Antwort bekommen. Der Zeuge sagt, die beiden hätten zwei Schreiben aufgesetzt. Beispielsweise hätten sie einen Strafzettel angezweifelt. Das Ziel sei gewesen, die Behörden zu informieren und anzuleiten, selbst zu recherchieren. Die Behörden würden „bewusst in Unwissenheit gehalten“. Eine Richterin fragt, ob Ingo K. die Ansichten teile. Der Zeuge vermutet, „ein Stück weit schon“. Später erklärt er, die Behörden wollten Ingo K.s Waffe aufgrund seiner „politischen Gesinnung“ entziehen. Schließlich sei er ein AfD-Wähler. Als Ingo K. versucht habe, seine Waffe abzugeben, habe das Landratsamt Main-Tauber verweigert, eine „Enteignungsbescheinigung“ auszustellen.

Der Vorsitzende Richter thematisiert den 20. April 2022. Der Zeuge berichtet, er habe Knallgeräusche und Schüsse um 5:50 Uhr gehört. Der Schusswechsel habe sieben, acht Minuten gedauert. Im Zuge der Schüsse habe er eine Tasse Kaffee getrunken, nach seiner Familie geschaut und erneut eine Tasse Kaffee getrunken. Am Morgen gehe ohne Kaffee nichts. Der Zeuge habe „keinen rechten Plan gehabt, wer schießt und warum“. Er stellt klar, weder er noch seine Frau Bianca und sein Sohn Max hätten geschossen. Nach der Tat habe er gehört, das SEK habe ohne Vorwarnung geschossen. Er fragt, was das SEK gedacht habe, wie ein (ehemaliger) Personenschützer reagieren würde, wenn man das Feuer eröffne. Offenbar habe Ingo K. „aus Selbstschutz zurückgeschossen“. Der Zeuge berichtet, er habe weder „Polizei“-Rufe noch Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen. Eine Richterin thematisiert das Einsatzvideo des SEK. Daraufhin behauptet der Zeuge, das Video könne bearbeitet worden sein. Als der Vorsitzende Richter nach der Waffensammlung des Angeklagten fragt, überlegt der Zeuge lange. Er kommt zum Schluss, seine Aussage zu verweigern. „Wenn ich die Frage beantworten würde, würde ich mich unter Umständen selbst belasten.“ Um 12:34 Uhr wird der Zeuge entlassen.

Nichts gehört, nichts gesehen?

Nach der Mittagspause wird der Zeuge Max A. in den Saal begleitet. Er ist Mitte 20, trägt ein Tattoo am Hals, eine silbrige Kette um den Hals und ein weißes Shirt der Marke „Yakuza“. Die Kleidungsmarke ist seit Jahren im Kampfsport und in der extremen Rechten beliebt. Wie sein Vater Heiko hat Max A. einen geflochtenen Kinnbart. Wie seine Eltern wird der Zeuge auf die Möglichkeit hingewiesen, die Aussage zu verweigern. Max A. berichtet über seine „sehr gute Freundschaft“ mit Ingo K. Man habe gemeinsam trainiert. Durch das Training habe er 30 Kilogramm abgenommen. Der Angeklagte wirkt stolz. Welche Hobbys der Angeklagte abseits seines Kampfsports habe? Der Zeuge nennt „Natur, Tiere und deutsche Geschichte“. Ob der Angeklagte auch Waffen gesammelt habe? Der Zeuge sagt bloß, er habe Ingo K.s Pistole ein paar Mal gesehen. Über Waffen habe man nie geredet. Außer: über die „Enteignung“ seiner Pistole. Vom Landratsamt Main-Tauber sei ihm eine „Enteignungsbescheinigung“ verweigert worden.

Der Zeuge berichtet, er sei am 20. April 2022 durch Granaten aufgeweckt worden. Nach den Detonationen seien Schüsse gefallen. Es habe „keiner gewusst, was draußen vorgeht“. Als Ingo K. ins Obergeschoss gekommen sei, habe der Zeuge gefragt, „was das sein könnte“. Die beiden seien eine halbe Stunde im Treppenhaus zwischen Erd- und Obergeschoss gestanden. Im Treppenhaus habe der Zeuge die Idee gehabt, man könne die Polizei anrufen und fragen, ob sie vor dem Wohnhaus steht. Als der Staatsanwalt die Möglichkeit hat, seine Fragen an den Zeugen zu stellen, ist ihm der Frust anzusehen. Er hält dem Zeugen vor, das Einsatzvideo des SEK dokumentiere Blaulicht, Martinshorn, Rufe. Als der Zeuge äußert, das Video könne gefälscht sein, betont der Staatsanwalt vehement, eine Falschaussage sei strafbar. Dennoch bekräftigt Max A., er habe kein Martinshorn gehört. Nach dem ersten Telefonat seien weitere Telefonate gefolgt. Zwischen dem zweiten und dritten Telefonat habe er mit Ingo K. die Hunde vom Ober- ins Erdgeschoss geholt. Sein Hund sei bewusstlos, die übrigen Hunde seien unverletzt gewesen. Im dritten und letzten Telefonat habe der Polizist „einfach aufgelegt“. Man habe das Wohnhaus verlassen, denn das Obergeschoss sei bereits in Flammen gestanden.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, wie lange der Zeuge im Erdgeschoss gewesen sei, schätzt er, dass er rund zehn, 15 Minuten in der Wohnung von Ingo K. gewesen sei. Was er im Wohnzimmer gesehen habe? Keine Waffen, keine Munition. Ingo K. habe ihm nicht gesagt, er habe geschossen. Auch er selbst habe nicht geschossen. Was er gesehen habe, als er mit Ingo K. das Wohnhaus verlassen habe? Nichts. Ein Richter präzisiert: Ob etwas auf dem Boden gelegen habe? Nein. Der Richter hält vor, im Eingangsbereich seien Waffen und Schutzwesten sichergestellt worden. Der Zeuge verneint. Der Richter hält vor, auf einer Schutzweste sei die DNA des Zeugen sichergestellt worden. Der Zeuge verweigert die Aussage. Die Begründung: Mit einer Aussage könne er sich selbst belasten. Um 14:40 Uhr wird der Zeuge entlassen und die Sitzung beendet.

 

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