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Urteile im „Altermedia“-Prozess sind gefallen

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"Altermedia Deutschland" anno 2011: Hier wurde gerade das geschmacklose "Dönerkiller"-T-Shirt im Bezug auf den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) gefeiert. (Quelle: Screenshot, 2011)

Altermedia Deutschland“ war der erste Versuch der rechtsextremen Szene, ein „alternatives“ Medium zu schaffen und eine rechtsextreme Sicht und Deutung auf die Geschehnisse der Welt zu verbreiten. Mindestens ebenso wichtig wie die Texte der Website waren die Kommentarspalten und Foren, in denen rechtsextremer Lifestyle gepflegt wurde, toxische Hass-Erzählungen etabliert und von Gewalt, Umsturz und dem Ende der Demokratie geträumt wurde. Gewaltaufrufe, Volksverhetzung und Holocaustleugnung gehörten zum Alltag – kein Wunder also, dass das Interesse der Strafverfolgungsbehörden bald geweckt war. Interessant zudem: Ähnlich wie beim Thiazi-Forum sind auch hier viele der verantwortlichen Personen weiblich: Hetze im Internet ist ein „Dienst am Vaterland“, der sich eben gut mit einer häuslichen Orientierung oder Kindererziehung verbinden lässt und deshalb offenkundig von Anfang an für Frauen attraktiv war.

Der Prozess gegen die Betreiber_innen fand vor dem Oberlandesgericht Stuttgart statt. Die Anklage lautete auf Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Ursprünglich waren fünf Personen angeklagt, zwei davon als Betreiber_innen und Administrator_innen: Jutta V., eine Callcenter-Mitarbeiterin aus dem Kreis Lippe und Ralph-Thomas K., ein Informatiker aus dem Schwarzwald. In ihrer Funktion als Moderator_innen waren Uwe P., Irmgard T. und Talmara S. angeklagt.

Ralph-Thomas K. wurde unter anderem wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung für schuldig befunden und zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Für mehr als ein Jahr war K. verantwortlich für das Portal.

Auch drei der mitangeklagten Frauen wurden zu Haftstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verurteilt, allerdings auf Bewährung.

K.s Anwalt Alexander Heinig hatte die Vorwürfe gegen seinen Mandaten in seinem Schlussplädoyer am letzten Donnerstag noch als „absurd“ bezeichnet. Laut der „Stuttgarter Zeitung“ war Heinig Sänger in der Skinhead-Band „Ultima Ratio“ und half bei der mittlerweile aufgelösten Band „Noie Werte“ seines späteren Anwaltskollegen Steffen Hammer aus. Heute gilt Heinig als Szeneanwalt. Heinig argumentierte, dass zwar einige der auf „Altermedia“ veröffentlichten Inhalte „sicherlich“ unter den Straftatbestand der Volksverletzung fielen, K. könne dafür aber nicht verurteilt werden. Bei Berichten über Gewalt, die von Migranten ausging, sei er der Meinung, man würde „was dazu sagen dürfen“. Dabei dürfe man „auch mal Worte gebrauchen, die man sonst nicht gebraucht“. Laut Heinig sei das „maximal eine Beleidigung“, wie Prozessbeobachter Sebastian Lipp bei „Blick nach Rechts“ berichtet.

Im Prozess hatten sich die Bundesanwälte auf 30 besonders schwere Fälle konzentriert. Der Generalbundesanwalt bezeichnete „Altermedia“ als das führende rechtsextreme Internetportal im deutschspracheigen Raum. Es sei massenhaft rechtsextremes und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet worden.

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