Laut einem Bericht des Spiegel sind die Zahlen des Verfassungsschutzes zum Rechtsextremismus wieder gestiegen. Mittlerweile rechnet die Behörde für 2019 32.080 Menschen zum „rechtsextremistischen Personenpotenzial“. 2018 waren es noch 24.100. Ein Grund dafür liegt auch in der Beobachtung des rechtsextremen „Flügels“ der AfD und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA). Nach Schätzungen des Verfassungsschutzes werden etwa 7.000 Menschen dem „Flügel“ zugerechnet, 1.600 der JA. Laut Selbsatauskunft der AfD und des „Flügels“ ist die innerparteiliche Gruppierung zwar mittlerweile aufgelöst, beobachtet wird allerdings trotzdem.
Wegen einer „Verflügelung“ der wird mittlerweile sowohl in Thüringen, als auch in Brandenburg die gesamte AfD-Landespartei beobachtet. Jörg Müller, Verfassungsschutzchef in Brandenburg rechnet damit, dass 40 Prozent der Parteimitglieder im Bundesland zum „Flügel“ gerechnet werden müssen.
Offenbar hatte das Innenministerium versucht, den Verfassungsschutz davon abzuhalten, die AfD-Organisationen im Bericht zu erwähnen. „Flügel“ und JA sollten nur genannt werden, wenn sie als „gesichert rechtsextremistische Bestrebungen“ bestätigt seien. Für den Flügel ist das erst seit März 2020 der Fall. Das Ministerium wollte keine „Verdachstfälle“ Im gedruckten Bericht sehen. Die Verfassungsschützer*innen drängten allerdings darauf, die beiden Parteiorganisationen zu nennen, alles andere würde auf „Unverständnis bei Politik, Medien und Öffentlichkeit stoßen.“
Auch die Zahl der „gewaltbereiten Rechtsextremisten“ ist größer geworden. Waren es 2018 noch geschätzte 12.700, sind es für 2019 mit 13.000, 300 weitere Personen.
Laut einem Bericht der Welt ist auch die Zahl „linksextremistisch motivierter“ Straftaten 2019 angestiegen. Von 4.622 Fällen 2018 auf 6449 2019. Das „linksextremistische Personenpotenzial ist um etwa fünf Prozent auf 33.500 Personen gestiegen.
AfD und JA hatten versucht im Eilverfahren eine Nennung im Bericht für 2019 zu verhindern. Das hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg allerdings verhindert. Laut Beschluss „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ vor. Das Gericht befand, dass der „autochthone Deutsche“ dem Idealbild der JA entspreche. Staatsangehörige würden in den Verlautbarungen der verfassungsfeindlichen Organisation nach ihrer ethnischen Herkunft in Bürger*innen erster und zweiter Klasse unterteilt. Dadurch werde die Menschenwürde verletzt, urteilte das Gericht.
Auch die rechtsextreme „Identitäre Bewegung“ (IB) hatte geklagt. Die Organisation hatte sich vor Gericht dagegen gewehrt, im Bericht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet zu werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied bereits am 19.06. über einen Eilantrag und kam zum Ergebnis, dass die Einordnung des Verfassungsschutzes zu recht geschieht. Die Rechtsextremen verfolgten – auch nach eigenen Angaben – Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Auch das Verwaltungsgericht bezieht sich auf die Forderungen nach „ethnokultureller Identität“, die es als Verstoß gegen die Menschenwürde erachtet. Deutlich werde das unter anderem durch die Erzählung von der „Heterogenisierung von Gesellschaften durch Einwanderung“. Eine Verschwörungsideologie, die die IB als „Großen Austausch“ bezeichnet.