Sabine Kritter (MBR):
Erstes Anliegen sollte es sein, im Haus auf ein Klima des Hinsehens und Eingreifens hinzuwirken, in dem potenzielle Opfer rechtsextremer Bedrohungen oder Gewalt auf die Solidarisierung ihrer Nachbarn bauen können. Dazu gehört es zunächst einmal, alle Anwohner über die rechtsextreme Einstellung des neuen Mieters zu informieren. Vielleicht haben einige noch gar nicht realisiert, wer gerade neben ihnen eingezogen ist.
Genau beobachten
Um präzise Angaben über rechtsextreme Vorkommnisse und bedrohliche Situationen machen und entsprechende Schritte einschlagen zu können, ist es notwendig, genaue Beobachtungen anzustellen und sie möglichst umfassend ? mit Datums- und Ortsangabe ? schriftlich festzuhalten. Das hilft, gegenüber dem Vermieter, der Polizei und gegebenenfalls vor Gericht zu argumentieren. Relevante Punkte wären z.B.:
? Welche rechtsextremen Kleidungsmarken, Schriftzüge, Tattoos, Anhänger oder Aufnäher werden getragen?
? Welche Musik wird gehört? Sind Texte zu verstehen?
? Wird der rechtsextreme Nachbar als bedrohlich wahrgenommen, indem er Bewohner z.B. direkt oder indirekt droht, sie anpöbelt oder sie durch Gesten verängstigt? Werden andere Mieter beleidigt oder gestört? Trauen sich Bewohner nicht aus ihrer Wohnung, wenn Personen aus der rechtsextremen Szene den Nachbarn besuchen? Oder fühlen sie sich durch laute Musik, in der zu Gewalt aufgerufen wird, eingeschüchtert?
Juristisch vorgehen
Werden in der Wohnung indizierte rechtsextreme Lieder abgespielt oder trägt die Person verfassungswidrige Kennzeichen etc., empfiehlt es sich auch, Anzeige zu erstatten. Das macht Rechtsextremen und auch den anderen Anwohnern klar, dass dieses Verhalten nicht einfach toleriert wird. Da allerdings nur der geringste Teil rechtsextremer Musik und Symbolik verboten ist, und es nicht immer leicht ist, genau zu wissen, was den legalen Rahmen verlässt, kann das juristische Vorgehen lediglich ein Aspekt der Strategie sein.
Nachbarn sensibilisieren
Sie sollten bei ihren Gesprächen vor allem deutlich machen, dass einige Menschen im Haus die Anwesenheit des Rechtsextremen als bedrohlich und beängstigend wahrnehmen. Wenn einzelne Nachbarn daraufhin potenziellen Opfern ihre aktive Unterstützung anbieten, ist das schon ein erster großer Erfolg. Denn das schafft die Sicherheit, dem Problem nicht allein gegenüber zu stehen und motiviert andere dazu, Verantwortung für das eigene Wohnumfeld zu übernehmen.
Gemeinsam handeln
Rechtsextreme Mieter dazu zu bringen, aus ihrer Wohnung auszuziehen und dadurch für sich selbst und für andere eine (potenzielle) Bedrohungssituation zu beenden, ist nicht immer ganz einfach, aber prinzipiell durchaus möglich. Wichtig ist es vor allem, mit möglichst vielen Bewohnern gemeinsam und gut vorbereitet aktiv zu werden. Ein geschlossenes Vorgehen der Mieterschaft verringert einerseits das Risiko jedes Einzelnen, denn niemand macht sich allein zur Zielscheibe. Gleichzeitig erhöht sich durch eine große Zahl an Engagierten sowohl der Druck auf den Hauseigentümer als auch auf den rechtsextremen Nachbarn.
Auf den Hauseigentümer sollte dahingehend eingewirkt werden, dass er das Mietverhältnis außerordentlich kündigt. Dazu müsste ihm z.B. deutlich gemacht werden, dass durch den rechtsextremen Mieter der Hausfrieden nachhaltig gestört wird. Gemeinsam unterzeichnete Beschwerdeschreiben, die an den Vermieter geschickt werden, oder die Dokumentation von Bedrohungssituationen wären mögliche Vorgehensweisen.
Dem rechtsextremen Mieter dagegen sollte immer wieder signalisiert werden, dass er ? und zwar im besten Fall von allen Bewohnern des Hauses ? nicht erwünscht ist: indem z.B. antirassistische Aufkleber an die Briefkästen geklebt werden, indem demonstrativ kein belangloser Plausch auf dem Gang gehalten oder jedes kleine Vergehen seinerseits sofort an den Hauseigentümer bzw. die Polizei gemeldet wird. Denn wer sich unwohl in seinem Wohnumfeld fühlt, wird sicherlich nicht auf ewig dort bleiben wollen.
Wohnungskündigung erwirken
Prinzipiell kann jeder geschlossene Mietvertrag auch wieder gekündigt werden. Je nach Mietvertrag gestalten sich die Bedingungen dafür allerdings recht unterschiedlich.
Allgemein gilt, dass ein Mietvertrag nach § 543 BGB (Abs. 1) ?aus wichtigem Grund? gekündigt werden kann: ?Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.? Ein so genannter ?wichtiger Grund? liegt z.B. vor, ?wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.? (§ 569 BGB, Abs. 2)
Eine gesetzliche Definition dessen, was eine nachhaltige Störung des Hausfriedens konkret auszeichnet und sie damit zu einem hinreichenden Grund für eine Kündigung macht, existiert nicht. Das subjektive Bedrohungsgefühl von (potenziellen) Opfern und weiteren Anwohnern kann dieses Kriterium aber evtl. erfüllen. Da die Entscheidung darüber im Zweifelsfall ? wenn es zu einem Prozess kommen sollte ? bei einem Richter liegt, kommt es darauf an, möglichst nachvollziehbar die bedrohlichen Situationen schildern zu können.
Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, sollten Sie sich in jedem Fall juristischen Rat einholen. Denn manchmal können damit ? z.T. unrevidierbare ? Fehler vermieden werden.
Präventiv handeln
Prinzipiell gilt: Je besser man sich unabhängig von konkreten Anlässen für die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus gewappnet hat, desto einfacher ist das Handeln. Eine Möglichkeit im Hinblick auf den Bereich Wohnen sind dabei die Mietverträge. Denn ein Vermieter kann beispielsweise bereits in den Mietvertrag einen Passus aufnehmen, der die Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Organisation oder Partei mit dem Mietverhältnis für unvereinbar erklärt.
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