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Wiese, Martin

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Martin Wiese. (Quelle: Johannes Hartl)

Kaum ein Neonazi genießt in Bayern ein derart großes Ansehen wie Martin Wiese. Sogar das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz geht im Bericht des Jahres 2011 davon aus, dass Wiese szenenintern einen „Märtyrer“-Status genießt. Eine Gefahr, die hieraus resultierte, sei, dass er „vor allem unter jüngeren Aktivisten Anhänger“ finden und seinen derzeitigen Status dazu nutzen würde, um „Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Gruppen zu knüpfen“, so der Verfassungsschutz in seinem Bericht.

Geplantes Sprengstoffattentat & der Prozess

Wieses Märtyrer-Status innerhalb der rechtsextremistischen Szene kommt nicht von ungefähr. Im Jahre 2003 machte Martin Wiese, der damals in der „Kameradschaft Süd“ aktiv war, nämlich zusammen mit einigen anderen Gesinnungsgenossen Schlagzeilen, die weit über die Landesgrenzen hinausgereicht haben dürften. Wie bekannt wurde, plante Wiese zusammen mit anderen Neonazi-Aktivisten ein Attentat auf die Grundsteinlegung des Jüdischen Kulturzentrums in München.

Nur einen Monat vor der geplanten Grundsteinlegung, am 9. September 2003, führte die Polizei mehrere Razzien durch und nahm Martin Wiese, Ramona Schenk und Karl-Heinz Statzberger fest. Entdeckt haben die Beamten bei Wiese zum Beispiel eine Pistole, Propagandamaterialien und Unterlagen, die für die Anti-Antifa-Arbeit dienten. Unmengen an rechtsextremen CDs und eine Ausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ stellte die Polizei bei Karl-Heinz Statzberger sicher. Infolge der bekannt gewordenen Pläne und Verhaftungen hielt es der damalige bayerische Innenminister Günter Beckstein sogar für angemessen, von den „Strukturen einer braunen Armee Fraktion“ zu sprechen.

Beim letzten von insgesamt drei Prozessen, die im Zusammenhang mit den Anschlagsplänen standen, machte Martin Wiese schließlich deutlich, dass er nichts bereue und ließ keinerlei Zweifel an seiner Ideologie aufkommen. Wie in einer Broschüre das Aida-Archivs nachzulesen ist, sagte Wiese vor Gericht unter anderem aus, dass er ein „nationaler Sozialist“ sei und zweifelte den Holocaust mit folgenden Worten an: „Der Holocaust, wie es genau gewesen ist, ich weiß es nicht, ich war nicht dabei.“ Außerdem verfasste er während seiner Haftzeit mehrere Briefe, mit einem Grundton, der eindeutiger kaum sein könnte. Beispielsweise schrieb der Rechtsterrorist an einen anderen Neonazi: „Heil Dir! Natürlich hat sich nichts an meiner Einstellung zu Führer, Volk und Vaterland geändert. Ich werde erst ruhen, wenn der Endsieg gefeiert wird. Heil Hitler.“ Und in einem anderen Fall schrieb der in Anklam geborene Wiese an einen weiteren Rechtsextremisten: „Habe aber noch genug Zeit, diese Judenrepublik platt zu machen. Heil Hitler.“

Am Ende verurteilte ihn das Bayerische Oberste Landesgericht wegen Rädlsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz zu einer Haftstrafe von sieben Jahren. Ebenfalls zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden im letzten Prozess die Mitangeklagten, darunter auch Karl-Heinz Statzberger. Nach Ende des Prozesses kündigte Wiese an, dass die Haftstrafe für ihn keineswegs einen Wendepunkt darstellen würde, was sich nach seiner Haftentlassung auch bestätigte. „Wo ein Ende ist, ist auch ein Anfang“, sagte Wiese und sprach damit die Neonazis an, die seiner Verhandlung beiwohnten.

Wiese in Haft

Auch während seiner Haftzeit änderte sich an Wieses Einstellungen offenbar nichts. Die ganze Zeit über wurde der Neonazi, der bereits im Vorfeld angekündigt hatte, an seiner Ideologie festzuhalten, von der mittlerweile verbotenen neonazistischen „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V.“ (HNG) umsorgt. Wiese hätte zudem gerne in Anlehnung an Adolf Hitler in der JVA-Landsberg sitzen wollen, was ihm jedoch verwehrt wurde. Stattdessen brachte Wiese seine Haftzeit in der JVA Bayreuth zu.

Noch während er im Gefängnis saß, meldete er sich gegenüber seiner Kameraden zu Wort. In dem Neonazi-Blatt „JVA-Report“ hatte er laut a.i.d.a.-Berichten angekündigt, dass er sich nach seiner Freilassung damit „beschäftigen“ wolle, seine „Erfahrungen mit so vielen Kameraden wie möglich zu teilen und neue Wege im nationalpolitischen Kampf zu gehen.“ In Kooperation mit einem anderen Rechtsextremisten wollte Wiese noch während er in der JVA einsaß, einen neonazistischen Versand mit dem Namen „NSB-Versand“ etablieren. Dieses Vorhaben scheiterte allerdings innerhalb kürzester Zeit, wie a.i.d.a. weiter schilderte.

Im August des Jahres 2010 hatte Martin Wiese seine Haftstrafe dann abgesessen und wurde aus der JVA entlassen.

Wieses Aktivitäten nach der Haft

Was bereits im Vorfeld vermutet worden war, bestätigte sich kurz nach seiner Haftentlassung: Martin Wiese nahm seine Aktivitäten innerhalb der neonazistischen Szene Bayerns alsbald wieder auf und erfuhr hierfür schnell Anerkennung. Laut Verfassungsschutz hätte Wiese im Jahr 2011 insbesondere in der Münchner Szene eine maßgebliche Rolle gespielt und zu deren Wiederaufbau beigetragen.

In Folge der Auflösung mehrerer Kameradschaften hätte sich die Szene in der Landeshauptstadt im „Umbruch“ befunden, so der Verfassungsschutz. Vor allem Wiese hätte zum „Neuaufbau“ entscheidend beigetragen, da es ihm gelang, „Koordinierungstreffen“ anzuberaumen, „alte Strukturen wieder aufzubauen“ und „innaktive Protagonisten zu reaktivieren“. „Auf Initiative von Wiese finden Koordinierungstreffen statt, bislang selbständig agierende Kameradschaften beteiligen sich nunmehr an gemeinsamen Aktionen“, wie der Verfassungsschutz schreibt.

Nachdem Wiese bereits in München für Veränderungen gesorgt hatte, bedeutete dies aber mitnichten ein Ende seiner Aktivitäten. Wenig später, im Juni 2011, gründete Wiese in seinem damaligen Wohnort Geisenhausen die „Kameradschaft Geisenhausen“, mit der er sich bald dem „Nationalen Bündnis Niederbayern“ anschloss, welches wiederum dem bayernweit agierenden neonazistischen Kameradschaftsnetzwerk „Freies Netz Süd“ zugehörig ist.

„Innerhalb dieser Netzwerke verstärkt Wiese seine Aktivitäten. Er nimmt an Kameradschaftstreffen teil, referiert über seinen politischen Werdegang und die Zeit während seiner Haft und beteiligt sich an verschiedenen Demonstrationen“, schildert der Verfassungsschutzbericht. Unter anderem war Wiese auch zum Bezirksparteitag der NPD-Oberpfalz gereist, bei dem er die „nationalen Aktivisten“ dazu aufgerufen hatte, sich von keinen Repressalien kleinkriegen zu lassen und Stimmung gegen die „etablierten Kreise“ machte.

Öffentliche Demonstrationen und anderweitige neonazistische Veranstaltungen bilden einen weiteren Teil von Wieses Aktivitäten. Mitunter beteiligte er sich dabei als Redner, an anderer Stelle wirkte er aber auch nur als normaler Demonstrationsteilnehmer mit. Zu den Szenen-Events, an denen Wiese teilgenommen hat, zählten der Aufmarsch am Volkstrauertag in Wunsiedel am 13.11.2011, ein Aufmarsch in Landshut unter dem Motto „Linke Gewalt stoppen!“ am 25.02.2012 und der großanlegte Aufmarsch anlässlich des 1. Mais im oberfränkischen Hof. Ebenso nahm Wiese am „4. Nationalen Frankentag“ in Roden-Ansbach teil, einer Neonazi-Veranstaltung, die in Tradition des Frankentags von Julius Streicher steht. Wiese fungierte dabei als Redner. Der „Nationale Frankentag“ war es auch, der schlussendlich zur Verurteilung Martin Wieses geführt hatte.

Unverhohlen hatte der Rechtsterrorist hier seine Sympathien gegenüber Adolf Hitler zum Ausdruck gebracht, indem er ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Seine Idee – Unser Weg“ trug. Das Shirt zeigte zudem die Unterschrift Adolf Hitlers. Außerdem drohte Wiese an diesem Tag Journalisten und Bürgern, die sich gegen Nazis engagieren, den Tod an. „Allen die sich uns entgegenstellen, allen die uns fotografieren, die uns denunzieren und uns von der Arbeit wegbringen wollen (…) allen, die sich gegen deutsche Werte stellen, sei gesagt: Wir werden eines Tages kommen, Euch aus Euren Löchern holen, Euch vor einen Volksgerichtshof stellen und Euch wegen Deutschlands Hochverrats verurteilen zum Tode“.

In Zusammenhang mit dem Kontaktverbot, das nach der Haft erlassen worden war, gerät Wiese ebenfalls immer wieder in die Schlagzeilen. Mehrfach belegten Recherchen des Bayerischen Rundfunks, dass Wiese immer wieder an Aktionen teilnahm, bei denen auch Personen anwesend waren, zu denen er eigentlich keinen Kontakt haben dürften. Aufnahmen aus Landshut zeigten Wiese sogar unmittelbar neben Karl-Heinz Statzberger. Der zuständige Richter, der für die Einhaltung des Kontaktverbots zuständig ist und regelmäßig mit den Recherchen des Bayerischen Rundfunks konfrontiert wird, winkt aber nahezu immer ab. „Es reicht einfach nicht aus. Es ist noch keine Kontaktaufnahme im Sinne des Gesetzes“, sagte Theo Ziegler dem Bayerischen Rundfunk zu den Bildern aus Landshut. Ähnliche Aussagen traf er auch über andere Fotos, die ihm vorgelegt worden sind. In vielen Fällen wird deshalb auch Kritik an der Auslegung des Kontaktverbots geübt, dass oftmals als deutlich zu lasch empfunden wird.

Der erneute Prozess

Aufgrund von Wieses Aussagen in Roden-Ansbach nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen gegen den Rechtsterroristen auf und klagte ihn schließlich an. Bei dem Gerichtsprozess hierzu stellte der Neonazi am 09. Mai. 2012 seine Ansichten dann wieder sehr offen zur Schau und machte keinen Hehl aus seiner Einstellung. So legte Wiese kein Geständnis ab, sondern stritt ab, die ihm zur Last gelegten Taten begangen zu haben. Außerdem hetzte er Berichten der Süddeutschen Zeitung nach gegen das „Staatssystem BRD“ und behauptete, dass sein Rede „aus dem Kontext“ gerissen worden sei. Wie schon in Roden-Ansbach sprach Wiese erneut von einem Volksgerichtshof. Daraufhin habe ihn der Staatsanwalt zur Mäßigung angehalten, da er sonst gleich ein neues Verfahren eröffnen könne, so die SZ weiter.

Da es für das Gericht an den erhobenen Vorwürfen keinen Zweifel gab, wurde er zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre gefordert. Akzeptieren will Wiese das Urteil offenbar nicht; wie bekannt wurde, geht der Rechtsterrorist in Revision. Eine weitere Gerichtsentscheidung bleibt also  abzuwarten.

Reaktionen nach dem Urteil

Nach bekanntwerden der Entscheidung, erschien auf dem „Freien Netz Süd“ ein Artikel, indem von einem „Gesinnungsurteil“ gesprochen und Wiese als „höchstaktiver nationaler Aktivist“ bezeichnet wurde. Nebenher prangerten sie eine angebliche „Menschenjagd“ auf Wiese durch „Staatsschutzabteilungen, dem Verfassungsschutz über die Jüdische Gemeinde bis hin zu Linksextremisten“ an. Doch auch öffentlichkeitswirksame Aktionen zog das Urteil nach sich: Noch am Tag der Urteilsverkündung demonstrierten vor dem Landgericht Landshut mehrere Neonazis, die wohl ihren Unmut zum Ausdruck bringen wollten.

Erfreut über das Urteil zeigten sich hingegen mehre zivilgesellschaftliche Initiativen und Politiker*innen, die die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich begrüßten. Der bayerische Innenminister Joachim Hermann etwa sagte, dass das Urteil gegen Wiese „gerechtfertigt“ sei und sprach von einem „klaren Zeichen gegen Rechtsextremismus“. Ähnliches teilte der SPD-Landtagsabgeordnete Harald Schneider mit: „Wer solche menschenverachtende Äußerungen tätigt und zur Tötung anderer Menschen aufruft, muss mit aller Härte bestraft werden. Das Strafmaß ist mehr als gerechtfertigt.“

Wie geht es jetzt weiter?

Unklar ist derzeit, wie es weitergeht. Aktuell ist Martin Wiese noch auf freiem Fuß, was wohl auch bis zur nächsten Entscheidung so bleiben wird. Hier dürfte es dann spannend werden, wie sich das Gericht entscheidet. Klar dürfte aber sein, dass durch einen neuen Haftantritt der derzeitige Status von Wiese noch weiter zunehmen würde. Auch an seiner Gesinnung würde das wohl wenig ändern. Ein deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus könnte es aber allemal sein. Selbst wenn Wiese danach wieder genauso weitermachen würde, wie zuvor. Auch hiervon dürfte nämlich auszugehen sein.

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