?Keine Bedienung für Nazis? heißt es seit kurzem in Regensburg. 85 Wirte haben sich zusammengeschlossen und werden ab sofort keine Neonazis und andere Rassisten mehr bedienen. Ausgangspunkt für die Gründung der Initiative war der Überfall von mindestens sechs Neonazis auf einen Barkeeper. Dieser hatte im Vorfeld einer Frau und deren Kind beigestanden, die von einer Gruppe Neonazis rassistisch beschimpft wurde. Um den Barkeeper einen ?Denkzettel? zu verpassen, wurde dieser Ende Juni angegriffen. Er konnte sich in einen Imbiss retten. Die daraufhin gegründete Aktion ?Keine Bedienung für Nazis? versucht, nun noch weitere Unterstützer zu finden.
Hotel erhielt für Nazi-Hausverbot nur positives Feedback
Ebenfalls ungern gesehen, sind Nazis im Hotel Esplanade Resort & Spa in Bad Saarow. Hotel Direktor Heinz Baumeister erteilte dem NPD-Vorsitzenden Udo Voigt Ende letzten Jahres ein Hausverbot, nachdem dieser einen Kurzurlaub für sich und seine Frau in dem Hotel geplant hatte. Baumeister begründete das Hausverbot damit, dass ?die politische Überzeugung von Herrn Voigt mit dem Ziel unseres Hauses, jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, nicht zu vereinbaren? ist. Voigt klagte gegen das Hausverbot.
Am 22. Juni 2010 entschied nun das Landgericht Frankfurt (Oder) das die Klage nicht rechtmäßig sei. Das Landgericht betonte allerdings, dass in diesem Fall Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, dies jedoch nicht automatisch widerrechtlich ist. Es sind immer die Umstände des Einzelfalls abzuwägen. So war das Hotel, in Sorge um das eigene Erscheinungsbild und die Außenwirkung, im Fall Voigt durchaus dazu berechtigt gewesen ein Hausverbot zu erteilen. Ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liege demnach nicht vor.
Für sein couragiertes Verhalten gegen Voigt erhielt das Hotel viel positives Feedback ? nicht nur von Stammgästen. Viele würden nun gerne Urlaub im Hotel machen, wo sie wissen, dass dies ein ?nazifreier Raum? ist, so Renate Freiling, Hotel-Sprecherin.
Auch der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) begrüßt die richterliche Entscheidung: ?Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichtes. Diese Entscheidung stärkt alle Gastronomen und Hoteliers den Rücken.?, betont Mario Kade, Präsident der DEHOGA Brandenburg. In Anlehnung an die Vertragsfreiheit sollte ein Hotelier nicht dazu gezwungen werden, mit Vertretern einer extremen Vereinigung einen Vertrag einzugehen, so Stefanie Heckel, Pressesprecherin der DEHOGA.
Das Gaststättengewerbe zeigt sich schon länger aktiv
Wie jetzt in Regensburg, gab es bereits in den letzten Jahren immer wieder Initiativen, die sich gegen jede Form von Rechtsextremismus im Hotel- und Gaststättengewerbe einsetzen. ?Wir wollen gute Gastgeber sein und freuen uns über Gäste aus aller Welt. Daher haben wir uns bereits in der Vergangenheit mit Initiativen wie ?Wir alle sind Freunde. Wir brauchen einander? oder ?We like Ausländer? Flagge gezeigt?, so Stefanie Heckel.
Zusätzlich ist der DEHOGA der Initiative ?Gemeinsam für Toleranz? von ANG (Arbeitervereinigung Nahrung und Genuss) und NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) beigetreten. Die Initiative versteht sich als offenes und gemeinsames Bekenntnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegen Rechtsextremismus in gastronomischen Betrieben. Personalbüros und Betriebsräte sollen kontinuierlich unterstützt werden mit unterschiedlichen Materialien und Projekten vor Ort gegen Rechtsextremismus und für Toleranz zu arbeiten.
Gegen Rassismus aktiv
Eine andere Initiative ist die ?Laut gegen Nazis?-Aktion: ?Gastro Go Area?. Das aktive Bündnis setzt sich zusammen aus einer Vielzahl an Gastronomen aus ganz Deutschland. Durch eine stete Sensibilisierung für das Thema soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass rechtsextreme Meinungen teilweise unbeachtet verbreitet werden können. So werden beispielsweise rassistische Stammtischdiskussionen beim Feierabendbier schnell akzeptiert. Ziel des Bündnisses ist die Veröffentlichung eines bundesweit erscheinenden Reiseführers, der die Aktionsteilnehmer präsentiert und so eine weitere Sensibilisierung fördert.
Es ist schön zu beobachten, dass in den letzten Jahren scheinbar sehr offen gegen rechtsextreme Gaststätten- und Hotelbesucher vorgegangen wird. Neben einer Vielzahl an Initiativen und Bündnissen informiert vor allem der DEHOGA über das Thema. Zudem bietet der Verband Hilfestellungen bei der Formulierung von Vertragsbestimmungen an. So entwickelte der DEHOGA Thüringen zusammen mit dem Wirtschaftsministerium des Landes ein Merkblatt über die private Vermietung von Räumlichkeiten an rechts- oder linksextreme Gruppen.
Private Veranstalter können sich frei entscheiden, an wen sie vermieten oder wen sie verköstigen
In diesem heißt es, dass private Veranstalter, wie Hotels, Bars, Cafés, Gaststätten, etc. frei entscheiden können, an wen sie ihre Räume vermieten. Mit wenigen Ausnahmen, gilt hier die Vertragsfreiheit: ?Deshalb ist es auch jedermann freigestellt, Anfragen von extremistischen Parteien oder Gruppierungen bzw. von Privatpersonen mit eindeutig extremistischer Gesinnung abzulehnen?. Wichtig ist es allerdings, dies im Vorfeld zu klären. Wenn ein Vermieter erst nach Vertragsabschluss von der Gesinnung des Mieters erfährt, dann kann der Vermieter nicht ohne weiteres von seinem Kündigungs- oder Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Am einfachsten kann also die Anmietung von Räumen durch rechtsextreme Mieter im Vorfeld unterbunden werden: ?Denn hat der Vermieter den Verdacht, dass sein potentieller Mieter die Mieträume für Veranstaltungen mit extremistischem Inhalt nutzen will, besteht für ihn ohne weiteres die Möglichkeit, den Abschluss des Vertrages zu verweigern?.
Da dies allerdings nicht immer ohne weiteres zu erkennen ist, rät die DEHOGA dazu, in dem Mietvertrag einen ausdrücklichen Nutzungszweck zu bestimmen. ?Denn weicht der tatsächliche Nutzungszweck von dem vereinbarten ab, ist es für den Vermieter relativ einfach, sich wieder vom Vertrag zu lösen?.
Neben dem Engagement in Initiativen, ist dieses Merkblatt eine gute Chance um gegen rechtsextreme Mieter vorzugehen. Es zeigt sich also, dass es im Hotel- und Gaststättengewerbe eine Vielzahl an Einflussmöglichkeiten gibt, um Rechtsextreme aus den eigenen Räumlichkeiten auszuschließen. Die Anmietung durch solche Gruppen muss nicht einfach hingenommen werden. Es bleibt zu hoffen, dass mehr Betriebe dem Vorbild aus Regensburg und Bad Saarow folgen werden.
Mehr dazu auf netz-gegen-nazis.de:
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