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Zschäpe – „schon jetzt nicht mehr gefährlich“?

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Beate Zschäpe 2009. (Quelle: BKA)

 

 

Der NSU-Prozess im Münchner Oberlandesgericht kreist seit spätestens Dezember 2016 um das psychiatrische Gutachten über Zschäpe. Henning Saß, der psychiatrische Sachverständige, der das 177-seitige Gutachten angefertigt hat, hält Zschäpe für voll schuldfähig. Er macht seine Einschätzung von dem Urteil abhängig. Wenn nachgewiesen werden kann, dass Zschäpe die Taten, die ihr vorgeworfen werden, begangen hat, liege bei ihr ein andauernder „Hang zu Straftaten“ vor. Damit legt Saß die Sicherungsverwahrung nahe.

Das Gutachten wurde in der medialen Berichterstattung rege aufgegriffen. Vielfach wurde – auch wenn mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung – distanziert und sachlich berichtet (vgl. NSU-BlogIIIII, IV). Vereinzelt jedoch finden sich Perspektiven, mit denen am Bild von Zschäpe als harmloser und bedauernswerter Frau festgehalten wird. So trägt ein Kommentar aus der „Süddeutschen Zeitung“ den Titel: „Zschäpe ist schon jetzt nicht mehr gefährlich“. Direkt zu Beginn stellt die Autorin die Frage: „Sollte die Angeklagte im NSU-Prozess nach einer Verurteilung in Sicherungsverwahrung?“ und beantwortet sie selbst eindeutig: „Nein, denn gefährlich war sie nur mit ihren mörderischen Verbündeten – jetzt ist sie vor allem: allein.“ Warum von Zschäpe „schon jetzt“ keine Gefahr mehr ausgehe, begründet die Autorin außerdem damit, dass sie keine „Ikone der rechten Szene“ sei. Sie werde nicht – wie bspw. der Mitangeklagte Ralf Wohlleben – von Neonazis unterstützt.

Ein anderes Beispiel für die unkritische, verharmlosende Darstellung von Zschäpe ist die Berichterstattung über den Tod von Zschäpes Großmutter. Anneliese Apel ist im Dezember 2016 im Alter von 93 Jahren verstorben. Über den Tod der Großmutter berichteten verschiedene regionale und überregionale Zeitungen. In der Berichterstattung wird nahe gelegt, Zschäpe zu bedauern – nicht nur für den Tod ihrer Großmutter, sondern auch für ihre aktuelle Situation als Angeklagte im NSU-Prozess. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist der Artikel „Beate Zschäpe verliert ihre Oma – und damit ihre einzige Vertraute“, der am 13. Dezember 2016 in der „Süddeutschen Zeitung“ erschienen ist. Der Artikel ist mit einem Foto von Zschäpe bebildert, auf dem sie traurig auszusehen scheint. Sie bezeichne sich selbst als „Oma-Kind“ heißt es in der Bildunterschrift. Im Text wird Zschäpe als „niedergeschlagen und übernächtigt“ beschrieben, „der Verlust ihrer Großmutter“ wiege schwer. Zschäpe habe wiederholt die Liebe zu ihrer Oma betont. Sie wird mit den Worten zitiert: „Ich hatte und habe zu meiner Oma ein sehr inniges Verhältnis“. Die Großmutter habe sie „aus dem Kindergarten abgeholt, sie umsorgt“ und bis zuletzt habe Zschäpe wöchentlich mit ihrer Großmutter telefoniert. Das Verhältnis zur Mutter wird als „schwierig“ beschrieben, sie habe unter einem schweren Alkoholproblem gelitten.

Zschäpe verharmlost, das Leid der Opfer relativiert

Beide Artikel legen nahe, Zschäpe primär nicht als mutmaßlich extrem rechte Täterin, sondern als bemitleidenswerte Frau anzusehen. Dadurch wird sie bzw. ihr Handeln und deren Folgen verharmlost.

Der letzt genannte Artikel beinhaltet die Möglichkeit, Zschäpe für den Tod ihrer Großmutter zu bemitleiden. Die Beschreibungen von Zschäpes Kindheit – vom Verhältnis zu ihrer Mutter – ermöglichen, sie als Opfer zu betrachten: Als Opfer einer schwierigen Kindheit, in der nur die Großmutter für sie da war. Die Großmutter, die nun gestorben ist. Zschäpes politische Sozialisation, ihre Einstellungen und die ihr angelasteten Taten werden nicht benannt. Dadurch, dass Zschäpe ausschließlich auf einer persönlichen Ebene dargestellt wird, zielt der Artikel auf Mitleid mit ihr ab.  

Der Artikel geht jedoch über das Thema des Todes der Großmutter hinaus. Die Autorin schreibt: „Für Zschäpe fällt der Tod ihrer geliebten Oma in eine ohnehin schwierige Zeit“ und meint damit die aktuelle Situation vor Gericht – das psychiatrische Gutachten. Dass Zschäpe sich diese „schwierige Zeit“ durch die ihr angelasteten Taten selbst eingehandelt hat, wird jedoch nicht erwähnt. Wenn Zschäpe in den Medien als Opfer dargestellt wird, das im NSU-Prozess eine „schwierige Zeit“ erlebe, wird das Leid der tatsächlichen Opfer des NSU relativiert.

In dem  Artikel über das psychiatrische Gutachten wird nahegelegt, Zschäpe zu bedauern, da sie „allein“ sei und bleibe. Zudem wird ihr gewalttätiges Handeln – wir berichteten an anderer Stelle hierüber – verschwiegen und somit ihre potentielle Gefährlichkeit verharmlost. Die Einschätzung, dass Zschäpe nur zusammen mit Mundlos und Böhnhardt gefährlich gewesen sei, ist nicht haltbar.

Schon vor 1998 war Zschäpe als aktive Neonazistin bekannt. Sie war politisch in der „Kameradschaft Jena“, später dem „Thüringer Heimatschutz“ organisiert, meldete Demonstrationen an und nahm an Nazi-Schulungen, bundesweiten Kundgebungen und Demonstrationen teil. Außerdem fiel sie durch ihr gewalttätiges Auftreten auf. Sie fügte u.a. einer Punkerin einen Armbruch zu und wurde mehrmals von der Polizei mit Waffen aufgegriffen, u.a. einem Dolch. In Zschäpes Wohnung und in der von ihr angemieteten Garage wurden 1998 neben Waffen auch 1,4 kg Sprengstoff gefunden.

Auch Beobachtungen im Kontext des Prozess legen nahe, dass Zschäpe weiterhin eine überzeugte und aktive Neonazistin ist (vgl. hier).

Das aktuell diskutierte Gutachten steht – wenig verwunderlich – inhaltlich konträr zu Zschäpes Selbstdarstellung. Zschäpe versucht sich seit Dezember 2015 in ihren Einlassungen aus der Verantwortung zu ziehen. Sie stellt sich als alkoholkrank und emotional abhängig von Mundlos und Böhnhardt dar; gibt an, von den Morden erst im Nachhinein erfahren zu haben. Gutachter Saß hingegen beschreibt Zschäpe als „selbstbewusst, kräftig und burschikos, dabei vor allem auf einen Umgang mit männlichen Partnern und auf die Durchsetzung einer gleichberechtigten Stellung ausgerichtet“. Auch betont Saß Zschäpes fehlende emotionale Anteilnahme, bspw. bei den Aussagen von Betroffenen und Opferangehörigen vor Gericht. Gutachter Saß hält Zschäpes Aussage, sie hege „keine Sympathien mehr für nationalistisches Gedankengut“ für „deutlich verharmlosend“. 

Nicht ohne Folgen

Dass rechte Frauen versuchen, sich als harmlos und als bemitleidenswerte Opfer der Umstände darzustellen, ist nichts Neues. Auch nach 1945 versuchten sich nationalsozialistische Täterinnen durch den Rückgriff auf Geschlechterstereotype aus der Verantwortung zu nehmen (vgl. bspw. Kompisch 2008 und Kretzer 2002). Ein viel größeres Problem ist es jedoch, wenn diese verharmlosenden Bilder in der Berichterstattung so aufgegriffen werden, als entsprächen sie der Realität.

Nach wie vor bringen sich Frauen in extrem rechten Strukturen aktiv ein und sind an rassistischen Verbrechen beteiligt. Aktuell läuft bspw. in München der Prozess gegen die so genannte „Oldschool Society“ (OSS). Denise Vanessa G. war laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft „Schriftführerin“ der OSS und verwaltete die monatlichen Mitgliedsbeiträge. Die Gruppe ist angeklagt, extrem rechts motivierte Terroranschläge geplant zu haben. Der erste Sprengstoffanschlag auf eine bewohnte Unterkunft von Geflüchteten wurde für Mai 2015 vorbereitet, der Sprengstoff war bereits besorgt. Durch die Festnahme der vier Angeklagten wurde der Anschlag verhindert.

Durch die verharmlosende Berichterstattung über Zschäpe kommt es auch weiterhin dazu, dass extrem rechte Frauen nicht ernst genommen und deswegen übersehen werden. Die angeführten Darstellungsweisen werden durch Geschlechterstereotype ermöglicht. Dies belegt auch der Vergleich zu den vier männlichen Mitangeklagten von Zschäpe: Sie werden – anders als Zschäpe – in der Regel nicht verharmlost oder als bemitleidenswerte Opfer dargestellt. Ralf Wohlleben wird bspw. durchgängig als politisch überzeugter Neonazi dargestellt und damit als politisches Subjekt ernst genommen.

Eine Auseinandersetzung mit den Biografien von Neonazis, mit ihrer politischen Sozialisation und den Gründen für rassistische und gewaltvolle Handlungen und Einstellungen ist wichtig: Warum entscheiden sich (manche) Menschen für Menschenverachtung, Rassismus und Gewalt – andere dagegen? Entsprechende Forschung und Analysen sind für Medien und Justiz, nicht zuletzt auch für Pädagogik unabdingbar. Das Bemitleiden und Verharmlosen einer neonazistischen Täterin verhindert jedoch eine Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Strukturen, in denen faschistische Einstellungen und Taten entstehen und möglich werden. Solche Berichterstattung verharmlost nicht nur die Person Zschäpes, sondern auch die Schwere ihrer Taten und relativiert damit das Leid der Opfer und Opferangehörigen.

 

Literatur: 

Kompisch, Kathrin. 2008. Täterinnen. Frauen im Nationalsozialismus. Köln/Weimar/Wien: Böhlau erlag.Kretzer, Anette. 2002. „’His or her special job‘. Die Repräsentation von NS-Verbrecherinnen im ersten Hamburger Ravensbrück-Prozess und im westdeutschen Täterschaftsdiskurs“, in: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.). Entgrenzte Gewalt: Täterinnen und Täter im Nationalsozialismus. Beitrage zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland. Heft 7. Bremen: Edition Temmen, S. 134-150.Lohl, Jan. 2010. Gefühlserbschaft und Rechtsextremismus. Eine sozialpsychologische Studie zur Generationengeschichte des Nationalsozialismus. Gießen: Psychosozial-Verlag.Köttig, Michaela. 2004. Lebensgeschichten rechtsextrem orientierter Mädchen und junger Frauen. Biografische Verläufe im Kontext der Familien- und Gruppendynamik. Gießen: Psychosozial-Verlag.

 

Mehr:

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Mehr im Internet:

Aktuelle Anlaysen zum NSU-Prozess unter Gender-Gesichtspunkten gibt es auf

| www.gender-und-rechtsextremismus.de

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