Seit dem 24. Juli ist Andreas Kalbitz parteilos. Schon wieder. Denn bereits Mitte Mai hatte der Bundesvorstand der AfD den ehemaligen Brandenburger Landeschef mit knapper Mehrheit rausgeworfen. Kalbitz habe seine Mitgliedschaft in rechtsextremen Organisationen verheimlicht.
Das Berliner Landgericht hatte einer von Kalbitz erwirkten einstweiligen Verfügung gegen die Vorstandsentscheidung stattgegeben und so den Rauswurf vorerst für ungültig erklärt. Kalbitz war also wieder AfD-Mitglied. Seinen Posten als Fraktionsvorsitzender der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion behielt er ohnehin. Die Fraktion hatte eigens die Geschäftsordnung geändert, um ihm seine Position zu erhalten.
Nach der Entscheidung des Landgerichts hatte sich das Schiedsgericht schon in einem Eilverfahren erneut gegen Kalbitz ausgesprochen, diese vorläufige Entscheidung wurde nun bestätigt. Kalbitz ist also nicht mehr in der AfD. Fraktionsvorsitzender kann er aber weiterhin bleiben.
Der nun Ex-AfD’ler bezeichnet den Rauswurf als „schweren Schaden für die Partei“. Im Mai hatte er seine Unterstützer*innen noch dazu aufgefordert, in der AfD zu bleiben. Nach dem neuesten und vorerst endgültigen Rauswurf, hat er sich dazu nicht geäußert. Den Fraktionsvorsitz will Kalbitz aber offenbar vorerst nicht abgeben.
Deswegen meldet sich jetzt auch Kalbitz Stellvertreter Steffen Kubitzki zu Wort. „Wir stehen wieder vor einem Scherbenhaufen“, sagte er der dpa. Kalbitz solle jetzt vorerst sein Amt als Fraktionschef ruhen lassen, alles andere könne die Fraktion und womöglich auch die Partei spalten. Kalbitz will die Entscheidung des Parteigerichts ohnehin nicht akzeptieren und hat weitere rechtliche Schritte angekündigt.
Ob die nächste Instanz zu seinen Gunsten urteilen wird, ist jedoch fraglich, wie ein weiteres aktuelles Urteil beweist. Am 27. Juli wurde vom Berliner Landgericht ein Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt, mit der Dennis Augustin, ehemaliger Co-Landeschef der AfD in Mecklenburg-Vorpommern, die Annullierung seiner Mitgliedschaft rückgängig machen wollte. Augustin soll in seinem Mitgliedsantrag eine Mitgliedschaft bei den „Jungen Nationalisten“ (JN), der Jugendorganisation der NPD, verschwiegen haben. Die Begründung bei Kalbitz ist ähnlich, bei ihm geht es um die Republikaner und eine umstrittene Mitgliedschaft in der mittlerweile verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ), einer Neonazi-Kaderschmiede, die an die Hitler-Jugend angelehnt war. (Andreas Kalbitz bestreitet Mitglied in der Heimattreuen Deutschen Jugend gewesen zu sein. Er soll diesbezüglich in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin eine entsprechende eidesstattliche Versicherung vorgelegt haben. Der Bundesverfassungsschutz behauptet, dass ihm eine Mitgliederliste der HDJ vorliegt, in welcher eine „Familie Andreas Kalbitz“ geführt wird. Derzeit klagt Herr Kalbitz vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Auskunftserteilung über die vom Verfassungsschutz genannte „Mitgliederliste der HDJ“ nebst Eintrag zur „Mitgliedsnummer 01330“.)
Wie die Saga um Andreas Kalbitz weitergeht ist noch nicht klar. Bei seinem Rauswurf handelt es sich um eine Annullierung, aufgrund der angeblich verschwiegenen Mitgliedschaften in rechtsextremen Organisationen, aber nicht um ein Parteiausschlussverfahren. Das Landgericht Berlin hatte bemängelt, dass der Bundesvorstand eine Entscheidung getroffen habe, die nicht in seiner Zuständigkeit gelegen habe, sondern vielmehr beim Schiedsgericht der Partei. Das hat jetzt zwar gegen Kalbitz und zu Gunsten des Bundesvorstands entschieden, die Entscheidung des Landgerichts könnte aber auch bedeuten, dass es zu einem Parteiausschlussverfahren kommen muss. Ein solches Verfahren würde auf einen langen und komplizierten Prozess hinauslaufen, während dem Kalbitz weiterhin Parteimitglied bleiben dürfte.
Eine überzeugende Distanzierung vom Rechtsextremismus ist Kalbitz‘ Rauswurf ohnehin nicht. Trotz der angeblichen Selbstauflösung der innerparteilichen rechtsextremen Organisation „Flügel“, wird ihren Mitgliedern immer noch viel Einfluss in der Gesamtpartei nachgesagt, der Brandenburger Verfassungsschutz spricht gar von einer „Verflügelung“ der AfD. Und auch an Personal mangelt es dem Rechtsaußen-Bereich der Partei nicht. Sowohl in den Parlamenten der Länder, als auch im Bundestag sitzen zahlreiche Vertreter*innen des Flügels und nehmen Einfluss auf die Politik.
Auch für Vertreter*innen der demokratischen Parteien ist der Kalbitz-Rauswurf hauptsächlich Augenwischerei. CSU-Generalsekretär Markus Blume sagte in der „Welt am Sonntag“: „Dass Andreas Kalbitz jetzt ausgeschlossen bleibt, sagt nichts und ändert nichts. Es spricht vielmehr Bände, wie viele frenetische Unterstützer ein Rechtsextremer mitten in der AfD nach wie vor hat.“ Benjamin Strasser (FDP) spricht von einem „Feigenblatt“, dass nichts am Charakter der Partei ändere: „Die AfD ist der parlamentarische Arm der Rechtsextremen in Deutschland. Andreas Kalbitz ist nur Teil der Spitze des Eisberges der Radikalen in der AfD.“